Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0034 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0085 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0091 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0008 "Viele der weitergehenden Maßnahmen basieren auf einem freiwilligen Ansatz, indem beispielsweise durch Fördermittel Anreize geschaffen werden. Damit diese Maßnahmen Wirkung zeigen, ist eine möglichst flächendeckende Teilnahme erforderlich. Dies bedeutet aber, dass bei der Festlegung der Förderkriterien der potenzielle Nutzerkreis nicht von vorneherein unangemessen eingeschränkt und/oder durch bürokratische Anmeldeverfahren oder Förderbedingungen abgeschreckt wird." Bestimmte Förderkriterien sind notwenidg, um die vorhandenen Mittel auch zielgerichtet einsetzen zu können. In erster Linie sollen die Mittel daher dem Förderzweck zu Gute kommen. Eine Überprüfung der Fördermittelanträge ist unerlässlich und muss durch die ausgebende Stelle durchgeführt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 3.3 S. 26 Darstellung GWK in Abbildung 3.3.3 --> Die GWK, deren Zielerreichung durch Altlasten gefährdet ist, sind nicht beschriftet. Dies beeinträchtigt die Aussagekraft der Abbildung nachteilig. --> Beschriftung der GWK, deren Zielerreichung durch Altlasten gefährdet ist, ergänzen." Beschriftung in Form der Wasserkörper-ID wurde ergänzt. Abbildung Freistaat Sachsen
UB-BB0026 Länderberichte mit Erläuterungen zum BP und MNP - WK-genaue Maßnahmen - zusätzlicher Anhörungszeit von 8 Wochen - für jeden WK Verbesserungen einzelner Qualitätskomponenten benennen Berichterstattung richtet sich nach den Vorgabender WRRL - Flussgebietsbezogene Arbeitsweise   Land Brandenburg
SN0021 Insbesondere für etablierte Industriestandorte darf es keine signifikanten Nutzungs- bzw. Betriebsbeschränkungen geben. Es sollten Spielräume für existenzsichernde lnvestitionen belassen werden. lm Hinblick auf zu planende Vollzugsmaßnahmen muss bei Zielkonflikten eine transparente Abwägung der unterschiedlichen Interessen durch Einzelfallbeurteilung stattfinden. Bei praktischen Maßnahmen werden die Betroffenen einbezogen. Signifikante Beeinträchtigungen werden vermieden, Die Industrie muss ihre Bereitschaft den ökologischen Belangen der Gewässernutzung Rechnung zu tragen weiterhin aufrecht erhalten und bestenfalls noch verstärken. keine Freistaat Sachsen
SN0037 Insbesondere für etablierte Industriestandorte darf es keine signifikanten Nutzungs- bzw. Betriebsbeschränkungen geben. Es sollten Spielräume für existenzsichernde lnvestitionen belassen werden. lm Hinblick auf zu planende Vollzugsmaßnahmen muss bei Zielkonflikten eine transparente Abwägung der unterschiedlichen Interessen durch Einzelfallbeurteilung stattfinden. Bei praktischen Maßnahmen werden die Betroffenen einbezogen. Signifikante Beeinträchtigungen werden vermieden, Die Industrie muss ihre Bereitschaft den ökologischen Belangen der Gewässernutzung Rechnung zu tragen weiterhin aufrecht erhalten und bestenfalls noch verstärken. keine Freistaat Sachsen
SN0084 Aus meiner Sicht ist dem Hochwasserschutz angemessene Berücksichtigung bei der Bewirtschaftung der OWK und der Umsetzung der Maßnahmeplän nach WRRL beizumessen. Querbauwerke unterstützen die Regulierbarkeit des Wasserabflusses im Hochwasserfall und mindern die Abflussgeschwindigkeit. Die sachliche Prüfung zum Erhalt der Querbauwerke ist auch aus diesen Gründen wichtig und darf nicht einseitig betrachtet werden. Der Rückbau von solchen Querbauwerken, welche heute bereits Wasserkraftnutzung ermöglichen und solchen, die zukünftig unter ökologischen Gesichtspunkten eine Nutzung der Wasserkraft nicht ausschließen sollte insbesondere auch unter dem Aspekt des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Sachsen eingestellt werden. Bei der Überarbeitung der Hintergrunddokumente wurde ein Kapitel zu möglichen Synthesen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ergänzt. Dass Querbauwerke die zur Wasserkraftnutzung angelegt wurden, einen wirksamen Effekt im Sinne des Hochwasserschutzes ausüben, erscheint mehr als fraglich. Das Restpotenzial der Wasserkraftnutzung in Sachsen zur Minderung der CO2-Emissionen ist sehr gering, es muss eine Abwägung des Nutzens der Einzelanlage mit den Beeinträchtigungen für das Fließgewässer-Ökosystem erfolgen. Dies bedarf Einzelfallentscheidungen durch die zuständigen Fachbehörden. keine Freistaat Sachsen
SN0084 Aus meiner Sicht ist dem Hochwasserschutz angemessene Berücksichtigung bei der Bewirtschaftung der OWK und der Umsetzung der Maßnahmeplän nach WRRL beizumessen. Querbauwerke unterstützen die Regulierbarkeit des Wasserabflusses im Hochwasserfall und mindern die Abflussgeschwindigkeit. Die sachliche Prüfung zum Erhalt der Querbauwerke ist auch aus diesen Gründen wichtig und darf nicht einseitig betrachtet werden. Der Rückbau von solchen Querbauwerken, welche heute bereits Wasserkraftnutzung ermöglichen und solchen, die zukünftig unter ökologischen Gesichtspunkten eine Nutzung der Wasserkraft nicht ausschließen sollte insbesondere auch unter dem Aspekt des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Sachsen eingestellt werden. Bei der Überarbeitung der Hintergrunddokumente wurde ein Kapitel zu möglichen Synthesen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ergänzt. Dass Querbauwerke die zur Wasserkraftnutzung angelegt wurden, einen wirksamen Effekt im Sinne des Hochwasserschutzes ausüben, erscheint mehr als fraglich. Das Restpotenzial der Wasserkraftnutzung in Sachsen zur Minderung der CO2-Emissionen ist sehr gering, es muss eine Abwägung des Nutzens der Einzelanlage mit den Beeinträchtigungen für das Fließgewässer-Ökosystem erfolgen. Dies bedarf Einzelfallentscheidungen durch die zuständigen Fachbehörden. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0015 Maßnahmenprogramm, Anhang A3-2: Bei der Planungseinheit "Elde-Müritz" des Koordinierungsraumes "Mittelelbe-Elde" ist in Anhang A3-2 ein Link zur Landesregierung Brandenburg als Ortsbezug aufgeführt; da die Planungseinheit Elde-Müritz in Mecklenburg-Vorpommern liegt ist der Verweis auf die Förderrichtlinie Brandenburgs falsch. Bei der Planungseinheit Elde-Müritz handelt es sich um eine länderübergreifende Planungseinheit, welche neben Mecklenburg-Vorpommern auch am Land Brandenburg Anteil hat. Aus diesem Grund können im Anhang A3-2 a auch Hinweise aus dem Land Brandenburg abgebildet sein. Ergänzung einer Spalte in Anhang A3-2 die die Zugehörigkeit einer Planungseinheit zu einem Land/den Ländern abbildet, in welchem Land die Maßnahme durchgeführt wird (zur besseren Darstellung der Verortung für den Bereich Oberflächengewässer) FGG Elbe
UB-GS0062 Die Maßnahmetabelle offenbart eine mangelnde Koordinierung der Maßnahmenplanung auf Flussgebietsebene. Dies betrifft nicht nur die unterschiedliche (räumliche) Detailschärfe, sondern auch deutliche inhaltliche Unterschiede in den Planungen der einzelnen Bundesländer. [...] Auch die Auswahl der Maßnahmentypen erscheint zwischen den verschiedenen Bundesländern nicht ausreichend abgestimmt zu sein: Maßnahmenschwerpunkte scheinen teilweise nicht vorrangig von den Zustandsdefiziten und dem daraus resultierenden Handlungsbedarf bestimmt, sondern von den unterschiedlichen Präferenzen der planenden Behörden in den jeweiligen Bundesländern. Bei der Maßnahmenplanung ist soweit erforderlich eine länderübergreifende Abstimmung erfolgt. - FGG Elbe
SN0091 Es stellt sich die Frage, inwieweit die ABK bezüglich konkreter Maßnahmen zur Reduktion der Nährstoffeinträge nochmals überarbeitet werden müssten. Bei der Erstellung und Anpassung von ABK sollten die Ergebnisse der Überwachungsprogramme und der daraus resultierenden Zustandsbewertung berücksichtigt werden OWK die bereits eine deutliche Belastung durch Nährstoffe aufweisen soltlen möglichst keine weitere Belastung erfahren, sondern entlastet werden. keine Freistaat Sachsen
SN0016 Beim Ausbau von kommunalen Kläranlagen sowie dem Neubau und Sanierung von KKA muss die Kostenbelastung der betroffenen Grundstückseigentümer berücksichtigt werden Bei der Aufstellung und Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte durch die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung werden hinsichtlich erforderlicher Variantenentscheidungen bezüglich Ausbau von kommunalen Kläranlagen, Erhöhung von Abwasseranschlussgraden an vorhandene Kläranlagen sowie Neubau und Sanierung von Kleinkläranlagen auch die Kostenbelastungen betroffener Grundstückseigentümer mit berücksichtigt. So ermöglicht z.B. die sächsische "Förderrichtlinie Siedlungswasserwirt-schaft 2009" eine gleichberechtigte Förderung sowohl zentraler als auch dezentraler Abwasserentsorgungslösungen im ländlichen Raum mit dem Ziel einer Realisierung der wirtschaftlichsten Varianten für alle Beteiligten. Keine Freistaat Sachsen
SN0015 Beim Ausbau von kommunalen Kläranlagen sowie dem Neubau und Sanierung von KKA muss die Kostenbelastung der betroffenen Grundstückseigentümer berücksichtigt werden Bei der Aufstellung und Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte durch die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung werden hinsichtlich erforderlicher Variantenentscheidungen bezüglich Ausbau von kommunalen Kläranlagen, Erhöhung von Abwasseranschlussgraden an vorhandene Kläranlagen sowie Neubau und Sanierung von Kleinkläranlagen auch die Kostenbelastungen betroffener Grundstückseigentümer mit berücksichtigt. So ermöglicht z.B. die sächsische "Förderrichtlinie Siedlungswasserwirt-schaft 2009" eine gleichberechtigte Förderung sowohl zentraler als auch dezentraler Abwasserentsorgungslösungen im ländlichen Raum mit dem Ziel einer Realisierung der wirtschaftlichsten Varianten für alle Beteiligten. Keine Freistaat Sachsen