Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0010 HGRD-MP: M-Nr. 1 bis 10.: Die demographische Entwicklung in den ländlichen Räumen spricht eher für eine Sanierung oder den Neubau von Kleinkläranlagen als den Anschluss an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen. Der Anschluss an bestehende Anlagen wie auch die Sanierung oder Neubau von Kleinanlagen müssen zu tragbaren Kosten angeboten werden. Bei der Aufstellung und Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte durch die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung werden hinsichtlich erforderlicher Variantenentscheidungen bezüglich Ausbau von kommunalen Kläranlagen, Erhöhung von Abwasseranschlussgraden an vorhandene Kläranlagen sowie Neubau und Sanierung von Kleinkläranlagen auch die Kostenbelastungen betroffener Grundstückseigentümer mit berücksichtigt. So ermöglicht z.B. die sächsische "Förderrichtlinie Siedlungswasserwirt-schaft 2009" eine gleichberechtigte Förderung sowohl zentraler als auch dezentraler Abwasserentsorgungslösungen im ländlichen Raum mit dem Ziel einer Realisierung der wirtschaftlichsten Varianten für alle Beteiligten. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0048 Grundsätzliche Hinweise zu den Maßnahmenarten, die generell Berücksichtigung finden sollten Bei den Hinweisen zu den Maßnahmearten handelt es sich um konkrete Vorschläge zum Vollzug bzw. zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, die durch die Länder geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Da die rechtlichen Anforderungen in den Ländern hierzu unterschiedlich sind, erfolgt dies nicht im Rahmen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0049 Grundsätzliche Hinweise zu den Maßnahmearten, die generell Berücksichtigung finden sollten Bei den Hinweisen zu den Maßnahmearten handelt es sich um konkrete Vorschläge zum Vollzug bzw. zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, die durch die Länder geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Da die rechtlichen Anforderungen in den Ländern hierzu unterschiedlich sind, erfolgt dies nicht im Rahmen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0056 Grundsätzliche Hinweise zu den Maßnahmearten, die generell Berücksichtigung finden sollten Bei den Hinweisen zu den Maßnahmearten handelt es sich um konkrete Vorschläge zum Vollzug bzw. zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, die durch die Länder geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Da die rechtlichen Anforderungen in den Ländern hierzu unterschiedlich sind, erfolgt dies nicht im Rahmen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe. - FGG Elbe
SN0008 Das überregionale Wassermanagement gehört im Flussgebiet der Elbe angesichts sich ändernder Klimaverhältnisse und dem notwendigen Wasserbedarf zur Sanierung der bergbaubeeinflussten Gebiete zu den wichtigen Bewirtschaftungsfragen. Allerdings muss bei diesem Wassermanagement die Trinkwasserversorgung als wichtiger Nutzer der Wasserressourcen berücksichtigt werden. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung entlang der Elbe kann vor allem während Perioden mit hoher Nutzungskonkurrenz auftreten. Für solche Trocken- und Niedrigwasserperioden muss beim Wassermengenmanagement eine Vorrangstellung der Trinkwasserversorgung zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Lebensgrundlage berücksichtigt werden. Während im sächsischen Beitrag zum Bewirtschaftungsplanentwurf dieser Belang berücksichtigt wurde, fehlt die Wasserversorgung als zu berücksichtigende Nutzungsart auf der Ebene des deutschen und internationalen Bewirtschaftungsplanes. Beantwortung muss auf Ebene der FGG Elbe erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0012 Der Klimawandel findet im Maßnamenplan keinerlei Wertung, das sollte in einer Überarbeitung und im endgültigen Bewirtschaftungsplan unhedingt erfolgen. Dazu ist eine Abwägung aIler Energieerzeugungisforrnen vorzunehmen. Auswirkungen des Klimawandel sind zukünftig verstärkt zu erwarten. Wassernutzungen werden sich daher entsprechend anpassen müssen. Maßnahmen sollten unter Berücksichtigung der Beeinflussung der Wirksamkeit durch den Klimawandel bewertet werden. Eine umfassende Bilanzierung hinsichtlich der Energie-Klima-Wirkungskette kann und wird nicht vorgenommen. Erstellung eines eigenständigen Kapitels zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewässer und die Konsequenzen für deren Nutzung (Anpassungsstrategien) Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 4.6 S. 45 Reduzierung Schadstoffe --> Angabe zu Reduzierungspotential Arsen --> ergänzen" Aus überregionalen Gesichtspunkten ergeben sich weitergehende Reduzierungsanforderungen, die es in den kommenden Jahren umzusetzen gilt. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 4.9 S. 56 Belastungen aus CR --> Aussagen zu Cd, Cu, Hg, Pb, PCB, Organozinn, PAK nicht nachvollziehbar; Keine Überschreitung UQN, überwiegend Einstufung 2+; Widerspruch auch zu BWP SN, Anl.3, Tab 9 --> Überprüfen und korrigieren" Aus überregionalen Gesichtspunkten ergeben sich weitergehende Reduzierungsanforderungen, die es in den kommenden Jahren umzusetzen gilt. keine Freistaat Sachsen
450.3-8886.0   Aufgrund umfangreicher Datenerhebungen und Bewertungen wurde eingeschätzt, dass die Oberflächengewässer die Ziele der WRRL überwiegend nicht erreichen. Durch Bewertung der unterschiedlichsten Belastungsbereiche haben sich als Ursachen, jeweils auch abgestimmt in den FGG, u. a. die hydromorphologischen Veränderungen, Defizite bei der Durchgängigkeit, Nährstoff- und weitere stoffliche Belastungen ableiten lassen. Für diese Ursachen sind in der Gesamtschau des Wasserkörpers aus fachlicher Sicht geeignete Maßnahmen abgeleitet worden, die aber hinsichtlich der Art der Umsetzung noch zu präzisieren sind, wie z. B. die Klärung eigentumsrechtlicher Fragen. Dies erfolgt bei der konkreten Maßnahmenumsetzung. Das spezifische Vorgehen in Thüringen wurde im Landesbericht beschrieben und auf breiter Basis öffentlich kommuniziert. Dort sind auch Aussagen zu den Kosten und zur Finanzierung der Maßnahmen enthalten. Bezüglich der Regelungen zur Durchgängigkeit und Wasserkraftnutzung der Gewässer wird auf die §§ 34-35 des „neuen“ WHG, welches am 1. März 2010 in Kraft tritt, hingewiesen.   Freistaat Thüringen
UB-GS0029 In der Strategischen Umweltprüfung (SUP) wurden der Eingriff und die Einschränkungen, die durch die Umsetzung der Umweltmaßnahmen zwangsläufig für Flurstückseigentümer an Gewässern entstehen, unzureichend berücksichtigt. Insbesondere die Verbesserung der Gewässermorphologie geht mit wesentlichen Beschränkungen für die Nutzung dieser Flurstücke einher. Mit Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werden insbesondere in den dicht besiedelten Kerbtälern des Erzgebirges wesentliche Einschränkungen für die Bevölkerung zu erwarten sein. Dies sollte in der SUP berücksichtigt werden. Aufgrund des überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung für das gesamte deutsche Einzugsgebiet der Elbe, können aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Zeit- und Kostenaufwands der Bearbeitung keine detaillierten Erhebungen durchgeführt werden. Rechtlich ist dies nach Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auch nicht vorgesehen. - FGG Elbe
UB-GS0030 […] Auf die im Regionalen Entwicklungsplan für den Großraum Magdeburg (REP MD) enthaltenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung […] wird explizit nicht eingegangen. Es erscheint daher überlegenswert, ob und inwieweit sich mit den im REP MD enthaltenen Festlegungen auseinandergestzt werden sollte […] Die festgelegten Grundsätze der Raumordnung […] sind nach Maßgabe des §4 des Raumordnungsgesetzes bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen könnte im Kapitel 2.3 des Umweltberichtes ergänzt werden. Aufgrund des überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung für das gesamte deutsche Einzugsgebiet der Elbe, können aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Zeit- und Kostenaufwands der Bearbeitung keine detaillierten Erhebungen durchgeführt werden. Rechtlich ist dies nach Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auch nicht vorgesehen. - FGG Elbe
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese der zuständigen Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
SN0039 "HGRD-MP: M-Nr. 72, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung inkl. begleitender Maßnahmen (OW) Die Mandau ist angesichts ihrer geringen Strukturgüte trotz des dichten Siedlungsraumes in das Programm aufzunehmen; auch Ausbaustrecken des Schwarzen Schöpses (Modellgewässer!) sollten berücksichtigt werden: Sohland a.R., Reichwalde – Kringelsdorf." Aufgrund der vielen Ortslagen wird es kaum möglich sein Laufveränderungen durchzuführen, auch unter dem Aspekt der hohen Investitionskosten für solche Maßnahmen. Im ersten Schritt sollten Möglichkeiten zur Verbesserung der Gewässerunterhaltung und kleinere Maßnahmen mit höhere Kosteneffizienz (z.B. M-Nr. 71 und 73) berücksichtigt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537194 Niedersedlitzer Flutgraben: - Die Einstufung als Natürlicher Wasserkörper ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn.7 und 8 sind nicht zutreffend. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 53 hinzufügen: Wasserentnahmen aus der Talsperre Kauscha als Beregnungswasser vorhanden. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeitsmaßnahme an der Talsperre Kauscha erforderlich. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53719516 Blasewitz-Grunaer Landgraben: - Nr. 7+8 entfernen: Das EZG ist öffentlich erschlossen. Die Nrn. 7 und 8 treffen folglich nicht zu. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 26 entfernen: Die Maßnahme aus Nr. 26 (Reduzierung diffuser Stoffeinträge von befestigten Flächen) kann man nur im Zusammenhang mit Maßnahme Nr. 10 sehen, d. h. der Großteil der Stoffeinträge von befestigten Flächen erfolgt über die öffentliche Kanalisation bzw. Straßenentwässerung. Als „diffuse Einträge“ gelten hier evtl. Einleitungen von privaten Anliegergrundstücken, die im Rahmen des Gemeingebrauchs bzw. des Eigentümer- und Anliegergebrauchs erlaubnisfrei erfolgen. Hier wird einerseits kein wesentliches Potential zur Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit und andererseits wasserrechtlich keine Eingriffsmöglichkeit gesehen, die mit verhältnismäßigem Aufwand umzusetzen wäre. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeitsmaßnahme (Umbau eines Absturzes zur Rampe) geplant." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen