Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0085 "HGRD-MP: DESN_537196-1 Prießnitz-1: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 53 hinzufügen: Wasserentnahmen als Beregnungswasser für den Golfplatz Ullersdorf sowie für Fischhälteranlagen vorhanden. - Nr. 63 entfernen: Maßnahme + Maßnahmetyp unklar. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD). - Nr. 73 hinzufügen: wie Nr. 72 - Nr. 505 hinzufügen: Warum hier keine Förderprogramme?" Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537196-2 Prießnitz-2: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 25 ist zu hinterfragen: Es sind keine Altlasten mit Wirkung auf das Oberflächengewässer bekannt. - Nr. 72 entfernen: Habitatverbesserung durch Laufveränderung nicht möglich. - Nr. 73 hinzufügen: Gehölzentwicklung im Uferbereich möglich. - Nr. 504 hinzufügen: Warum hier keine Beratungsmaßnahmen?" Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_5373152 Lotzebach: - Nr. 6 entfernen: Maßnahme Nr. 6 bezieht sich wahrscheinlich auf die bereits Ende 2007 erfolgte Außerbetriebnahme der Kläranlage Brabschütz-Rennersdorf. Ist hier eine rückwirkende Berücksichtigung im Maßnahmeplan beabsichtigt? - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 69 hinzufügen: Umbau Sohlabsturz am Lotzebachknick. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0012 Bei der ganzen Betrachtung der Durchgängigkeit fehlt die Wiederherstellung der Querdurchgängigkeit. Kaum ein Bach mündet noch frei in das größere Gewässer. Rohre und Kanalelemente bestimmen das Bild, so dass die Fische die Laichgewässer nicht erreichen können. Anhand der in Sachsen durchgeführten Strukturkartierung kann die Auffassung, dass der Mündungsbereich von Bächen von Verrohrungen und Kanalelementen dominiert wird, nicht nachvollzogen werden. Im LAWA-Vorort-Verfahren werden als Parameter 2.3 alle Verrohrungen kartiert und spiegeln sich in einer hohen Kennziffer (5-7; je nach Gewässersohle und Länge des Abschnitts) für diesen Strukturparameter wider. In der Gesamtstruktur findet die Verrohrung als Schadparameter Ausdruck. Die Kartierabschnitte, bei denen die Verrohrung mehr als als 50 % ausmacht, werden als "Sonderfall verrohrt" kartiert und erhalten eine Gesamt-Strukturbewertung von 7 (schlechteste Klasse), weil dann von einem vollständigen Wander- und Ausbreitungshindernis für Organismen ausgegangen wird. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 116 M-Nr: 70 M-Nr.70: Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerent-wicklung… --> Ergänzung: Zusätzlich zur Angabe, bei wie viel Prozent der sächsischen OWK diese Maßnahme geplant ist, sollten die betroffenen Flusskilometer als Summe (und sei es als Näherung) angegeben werden " Angabe von Gewässerlängen ist nicht möglich, da nur Zuweisung zum Wasserkörper ohne konkrete Verortung. Die Lokalisierung wird erst im Rahmen der Detailplanung zur Umsetzung der Maßnahme möglich sein. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 59; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] 3.Abs.: Hierzu sollen in den schwebstoffbürtigen Sedimen-ten langfristige Reduktionen der Konzentrationen bei … Orga-nozinnverbindungen um 17% erfolgen. Frage: Wie soll das erreicht wer-den bei Stoffen, die in Kläranlagen nicht zurückgehalten werden (betr. auch die anderen TBG) " Anforderung der überregionalen Zielsetzung zur Reduzierung der Schadstoffkon-zentrationen. keine Freistaat Sachsen
SN0107 Hiermit legen wir gegen den Bewirtschaftungasplan und Maßnahmenplan Widerspruch ein. Wir sehen keine Gefahr, dass durch unsere Anlage das ökologische Gleichgewicht der Treibisch-1 und Triebisch-2 gestört wird und somit keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit durchgeführt werden müssen. Triebisch-1: M61, M70, M71, M79; Triebisch-2: M61, M69, M73, M79 An beiden OWK wurden ökologische Defizite durch die biologischen Qualitätskomponenten nachgewiesen. Es sind daher entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes umzusetzen. Bei der M-Nr. 69 handelt es sich um Querbauwerke für die bereits verbindliche Planungen vorliegen. Nach SächsWG §91b sind die Vorgaben zur Durchgängigkeit an Fließgewässern gesetzlich geregelt. Bei M-Nr. 61 handelt es sich um die Einhaltugn der festgelegten Mindestwasserführung von WKA mit ausleitungsstrecken. Diese muss nach SächsWG § 42a zur Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers gewährleistet sein. An welchen geeigneten Abschnitten die Maßnahmen M-Nr. 70, 71, 73 und 79 durchgeführt werden können, muss durch den Unterhaltungs- und Ausbaulastträger festgestellt werden. Das Einlegen eines pauschalen Widerspruchs zu einer Rahmenplanung zur Maßnahmenumsetzung wird als wenig zielführend erachtet. Wir bitten um konstruktive Mitarbeit. keine Freistaat Sachsen
SH32 Kremper Au (Bearbeitungsgebiet 17, Unterlauf Stör, ust5), geplanter Uferrandstreifen würde zum Verlust von 3,6 ha bewirtschafteter Eigentumsfläche führen, das ist nicht hinnehmbar. Durchgängigkeit des Gewässers auf einer Länge von 120 Metern wg. Verrohrung nicht gegeben. Auf eine leistungsfähige Entwässerung kann nicht verzichtet werden, daher Ablehnung der Änderung der Unterhaltung oder Rücknahme des Gewässerausbaus. Am ust_5 ist für den ersten Bewirtschaftungszeitraum kein Uferrandstreifen geplant. Es sind nur konzeptionelle Maßnahmen vorgesehen   Land Schleswig-Holstein
UB-GS0025 Grundlegende Maßnahmen im Sinne des Artikel 11b WRRL sind in keiner Weise im Maßnahmenprogramm enthalten. Als grundlegende Maßnahmen sind alle gesetzlich durch Europa-, Bundes- oder Landesrecht geltenden Vorschriften anzusehen. Diese hatten im allgemeinen auch unabhängig von den Anforderungen der WRRL bereits in der Vergangenheit Gültigkeit. Das Maßnahmeprogramm der FGG Elbe enthält grundlegende sowie ergänzende Maßnahmen. Eine Zusammenstellung enthält Anlage A 2-1. - FGG Elbe
UB-GS0026 Grundlegende Maßnahmen im Sinne des Artikel 11b WRRL sind in keiner Weise im Maßnahmenprogramm enthalten. Als grundlegende Maßnahmen sind alle gesetzlich durch Europa-, Bundes- oder Landesrecht geltenden Vorschriften anzusehen. Diese hatten im allgemeinen auch unabhängig von den Anforderungen der WRRL bereits in der Vergangenheit Gültigkeit. Das Maßnahmeprogramm der FGG Elbe enthält grundlegende sowie ergänzende Maßnahmen. Eine Zusammenstellung enthält Anlage A 2-1. - FGG Elbe
SN0008 Aufgrund der steuernden Wirkung der Programme besteht durch die wasserkörperbezogene (und damit weiträumige) Betrachtungsebene die Gefahr, dass für lokale, auf Teile des Wasserkörpers beschränkte Probleme, die zu hohen Belastungen im Grundwasser führen, keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Alle Belastungen werden nach den gesetzlichen Grundlagen des Bundes und der Länder behandelt. keine Freistaat Sachsen
SN0025 Die aufgestellten Ziele und Maßnahmen reflektieren die Erhaltungs- und Entwicklungszie-le der in der FHH-RL und Vogelschutz-RL sowie die in den bereits erstellten Managementplänen für das Schutzgebietssystem Natu-ra 2000 aufgeführten Maßnahmen nicht im gebotenen Umfang. Alle abgestimmten FFH-Managementpläne wurden in die Maßnahmenplanung WRRL integriert, sobald Wasserkörper betroffen waren. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-MP: Karte 43: M-Nr. 69, Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen (OW) Hier ist der Beuthenbach (Oberlauf von WürschnitzI) mit dargestellt. Nicht dagegen in Abb. 3.3.2." Abb. 3.3.2 zeigt nur die überregionalen Vorranggewässer. Die Umsetzung der M-Nr. 69 wird sich in Sachsen nicht nur auf die Vorranggewässer beschränken. Es werden daher auch Querbauwerke in den OWK durchgängig gemacht in denen ein Kreuz in der Maßnahmentabelle steht. keine Freistaat Sachsen
SN0102 Den Hintergrunddokumenten kann nicht entnommen werden, wie hoch die Kosten der einzelnen Maßnahmen sind. Obwohl sich die Kosten der jeweiligen Maßnahmen relativ exakt schätzen ließen und dies in anderen Bundesländern unseres Wissens nach auch erfolgt ist, treffen die Dokumente hierzu keine Aussage. Dies ist insofern misslich als die kommunale Ebene somit nicht abschätzen kann, welche finanzielle Belastung auf sie zukommt. "• die konkreten Kosten für eine Maßnahme können je nach örtlicher Gegebenheit sehr unterschiedlich sein • es sind daher keine belastbaren Kostenangaben für die Einzelmaßnahmen möglich • Orientierungshilfen bezüglich der möglichen anfallenden Kosten können in Sachsen entsprechende Förderrichtlinien geben" keine Freistaat Sachsen
SN0085 Wie ist zu verfahren, wenn nach Beschluss der Maßnahmepläne die zuständige Gemeinde und/oder Wasserbehörde im Rahmen der detaillierten Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die erforderlichen Aufwendungen zum Erreichen des guten ökologischen Zustandes unverhältnismäßig hoch sind? "• der unverhältnismäßig hohe Aufwand ist zu begründen (siehe auch: Gemeinsames Verständnis von Begründungen zur Fristverlängerung …"" LAWA-Ausschuss - Oberirdische Gewässer und Küstengewässer - Ad-hoc-Unterausschuss ""Wirtschaftliche Analyse"" vom 27.11.2008) • danach Priorisierung oder ggf. Fristverlängerung • von ""weniger strengen Zielen"" sollte zunächst kein Gebrauch gemacht werden" keine Freistaat Sachsen