Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0033 Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. keine Freistaat Sachsen
SN0036 Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. keine Freistaat Sachsen
UB-BB0001 keinerlei Beauflagungen der Landwirtschaft werden akzeptiert. Verbesserung von Wasserqualität und -menge wird begrüßt, solange keine Einschränkungen für Landwirtschaft Soweit Beschränkungen für die Landwirtschaft zu Einbußen führen, werden Kompensationen angestrebt, die mit den Landwirten auszuhandeln sind   Land Brandenburg
UB-MV0084 Stellungnahme analog UB-GS0005 siehe UB-GS0005   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-GS0023 Umweltbericht Kapitel 3.1, Seite 3: Auswirkungen der Maßnahmenprogramme auf Schutzgebiete in Umweltbericht nicht ausreichend berücksichtigt. Räumlich und sachlich konkrete Auswirkungen auf Schutzgebiete können erst in den nachfolgenden, auf Einzelvorhaben bezogenen wasserrechtlichen Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. Allerdings sind im Umweltbericht Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete sowie Biosphärenreservate und Naturparks thematisiert; so enthalten die Kapitel 7.2.1, 7.3.1, 7.4.1, 7.5.1 und 7.6.1 jeweils auch Angaben zu grundsätzlichen Auswirkungen auf solche Großschutzgebiete in bestimmten Koordinierungsräumen bzw. Planungseinheiten. - FGG Elbe
SN0102 Eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten in Sachsen ist von erheblichem Interesse für die Städte und Gemeinden. Aus diesem Grund regen wir an, dass lhr Haus nach dem Beispiel anderer Bundesländer eine Art ,,Förderfibel WRRL" erarbeitet und den Kommunen zur Verfügung stellt. Relevante Förderrichtlinien sind im Internet unter dem Portal "Grüne Förderung" eingestellt. Dort findet man alle erforderlichen Informationen (u. a. Text der Richlinien, Kurzbeschreibungen zu den Richtlinien, Informationen zu den Antragsverfahren, Ansprechpartner, Antragstellen, Antragsformulare u. v. m.) und weiterführende Links. keine Freistaat Sachsen
UB-BB0026 GEK bis 2012 fertig stellen - ÖB gewährleisten Reihenfolge der GEK-Bearbeitung richtet sich nach wasserwirtschaftlicher Bedeutung bzw. Zielerreichung gem. WRRL - Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach Art. 14 WRRL   Land Brandenburg
UB-BB0012 Betrieb auf Futterangebot bewirtschafteter Wiesen an der Müggelspree dringend angewiesen - Ausweichen nicht möglich, weil angrenzend Forst - Entgegen bisheriger Vorgehensweisen Einbeziehung des Betriebs in GEK notwendig Problematik wird bei der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes behandelt   Land Brandenburg
SN0085 Die aufgeführten Maßnahmen sind nicht nach Prioritäten gegliedert. Es bleibt unklar, ob eine Priorisierung der Maßnahmen besteht (beispielsweise für Oberflächenwasserkörper: Nährstoffreduzierung, Durchgängigkeit, Förderung der Eigendynamik des Gewässers usw.). Nach unserer Auffassung ist dies dringend erforderlich.Bei der Bestimmung und Festlegung von Prioritäten sollten weitere kommunale Zielvorstellungen wie der zurzeit in Erarbeitung befindliche Plan Hochwasservorsorge Dresden und das bestehende Abwasserbeseitigungskonzept neben den Zielen der EU-WRRL einbezogen werden. Priorisierungen waren noch nicht möglich, da die Maßnahmen durch unterschiedliche Bedingungen charakterisiert sind. Alle Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft z. B. sind entweder gesetzlich fixierte Maßnahmen (z. B. gute fachliche Praxis) oder Fördermittelangebote (z. B. Agrarumweltmaßnahmen) die gar nicht priorisiert werden können, da für alle Flächen der noch bestehenden Förderkulisse die selben Antragsbedingungen gelten. Im Bereich der Verbesserung von Gewässerstrukturen ist eine Priorisierung sicherlich notwendig und in der Detailplanung im Rahmen der Umsetzung zu berücksichtigen. keine Freistaat Sachsen
SN0025 "Als problematisch wird es angesehen, dass die einzelnen Maßnahmen pro OWK nicht nach Prioritäten gegliedert und koordinatenscharf lokalisiert sind. Nützlich wären begründete Hinweise, welche der aufgeführten Maßnahmen wo an den jeweiligen Wasserkörpern mit welcher Priorität zu ergreifen sind. Da pro OWK meist mehrere Maßnahmen erforderlich werden, wäre es hilfsreich nicht nach dem sog. „Gießkannenprinzip“ jede Maßnahme an jeden OWK ein „bisschen“ zu verwirklichen sondern gezielt einzelne Maßnahmen einzusetzen, um sich dann im 2. Bew.-plan für den jeweiligen OWK weiteren Maßnahmen zuzuwenden. Detaillierte Angaben mit fachlichen Begründungen sind für die Maßnahmenumsetzung am OWK vor Ort unbedingt erforderlich. Es sollte ersichtlich sein, welche Maßnahme welchen Anteil an der Zielerreichung des Wasserkörpers einnimmt bzw. welche Effizienz die jeweilige Maßnahme bzw. Maßnahmenkombination erwarten lässt. Die bisher sehr allgemein gehaltenen Maßnahmen müssen mit den Anforderungen vor Ort konkret und zeitnah im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung in Übereinstimmung gebracht werden." Priorisierungen waren noch nicht möglich, da die Maßnahmen durch unterschiedliche Bedingungen charakterisiert sind. Alle Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft z. B. sind entweder gesetzlich fixierte Maßnahmen (z. B. gute fachliche Praxis) oder Fördermittelangebote (z. B. Agrarumweltmaßnahmen) die gar nicht priorisiert werden können, da für alle Flächen der noch bestehenden Förderkulisse die selben Antragsbedingungen gelten. keine Freistaat Sachsen
SN0091 "Als problematisch wird es angesehen, dass die einzelnen Maßnahmen pro OWK nicht nach Prioritäten gegliedert und koordinatenscharf lokalisiert sind. Nützlich wären begründete Hinweise, welche der aufgeführten Maßnahmen wo an den jeweiligen Wasserkörpern mit welcher Priorität zu ergreifen sind. Da pro OWK meist mehrere Maßnahmen erforderlich werden, wäre es hilfsreich nicht nach dem sog. „Gießkannenprinzip“ jede Maßnahme an jeden OWK ein „bisschen“ zu verwirklichen sondern gezielt einzelne Maßnahmen einzusetzen, um sich dann im 2. Bew.-plan für den jeweiligen OWK weiteren Maßnahmen zuzuwenden. Detaillierte Angaben mit fachlichen Begründungen sind für die Maßnahmenumsetzung am OWK vor Ort unbedingt erforderlich. Es sollte ersichtlich sein, welche Maßnahme welchen Anteil an der Zielerreichung des Wasserkörpers einnimmt bzw. welche Effizienz die jeweilige Maßnahme bzw. Maßnahmenkombination erwarten lässt. Die bisher sehr allgemein gehaltenen Maßnahmen müssen mit den Anforderungen vor Ort konkret und zeitnah im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung in Übereinstimmung gebracht werden." Priorisierungen waren noch nicht möglich, da die Maßnahmen durch unterschiedliche Bedingungen charakterisiert sind. Alle Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft z. B. sind entweder gesetzlich fixierte Maßnahmen (z. B. gute fachliche Praxis) oder Fördermittelangebote (z. B. Agrarumweltmaßnahmen) die gar nicht priorisiert werden können, da für alle Flächen der noch bestehenden Förderkulisse die selben Antragsbedingungen gelten. keine Freistaat Sachsen
UB-BB0020 Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ausreichend und nicht transparent - Ortsbezug nicht oder nur schwer nachvollziehbar Ortsbezug wird im MNP konkretisiert - Information und Anhörung richtet sich nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und des Landeswassergesetzen ergänzende Karten mit Koordinierungsräumen und Planungseinheiten - Ergänzung A 3-0 im Anhang Land Brandenburg
UB-BB0021 Fehlender konreter Ortsbezug - Kostenfaktor nicht erkennbar - notw. zeitlicher Rahmen für Investitionsentscheidungen muss gesichert werden Ortsbezug wird im MNP konkretisiert - die Kosteneffizienz wird bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt ergänzende Karten mit Koordinierungsräumen und Planungseinheiten - Ergänzung A 3-0 im Anhang Land Brandenburg
UB-BB0007 MP Karte mit PE beifügen - Anhang A 3.2 vereinheitlichen - Ortsbezug und Bundesland verdeutlichen Ortsbezug wird im MNP konkretisiert   Land Brandenburg
UB-BB0010 Fehlender konreter Ortsbezug Ortsbezug wird im MNP konkretisiert ergänzende Karten mit Koordinierungsräumen und Planungseinheiten - Ergänzung A 3-0 im Anhang Land Brandenburg