Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0085 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0091 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0085 "Es wird ausgeführt, dass in Fällen mehrfacher Belastungen in der Umsetzungsphase des Bewirtschaftungsplanes eine weitere Analyse erfolgen muss, welche Belastungsquelle durch spezifische Maßnahmen effizienter reduziert werden kann und ob dabei die Bildung von kosteneffizienten Maßnahmekombinationen möglich und sinnvoll ist (S. 99). Es bleibt unklar, wer diese Untersuchungen koordiniert, fachlich begleitet und finanziert. Die Landeshauptstadt Dresden möchte in die dazu erforderlichen gesamtwirtschaftlichen Betrachtungen (Kosten-Nutzen-Analysen) einbezogen werden." Die Analysen werden in Zusammenarbeit mit den vor-Ort-Akteuren durchgeführt. Dazu müssen sich aber auch Aktivitäten der zuständigen Lokal- und Regionalbehörden entfalten. keine Freistaat Sachsen
SN0017 "Für den Belastungstyp Punktquellen wurde geprüft, ob die vorgesehenen Maßnahmen im Stadtgebiet Chemnitz zur Reduzierung der Schadstoffbelastung aus dem Bereich des kommunalen Abwassers mit dem uns vorliegenden Kenntnisstand übereinstimmen. Bei folgenden Maßnahmen wurden Abweichungen festgestellt: - Der Maßnahmenkomplex M1 ,,Neubau und Anpassung kommunaler Kläranlagen"" ist für die OWK Zwönitz 2, Würschnitz2, Chemnitz2 und Pleißenbach vermerkt. In keiner dieserO WK sieht aber das Abwasserbeseitigungskonzept den Neubau oder die Ertüchtigung kommunaler Kläranlagen vor. - Der Maßnahmenkomplex M 10 ,,Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- u. Niederschlagswassers“ ist alle OWK in Chemnitz vermerkt. Im Einzugsgebiet der OWK Schwarzbach und Eubaer Bach ist jedoch ausschließlich ein Trennsystem vorhanden. Anlagen zur Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sind nicht geplant. " Die Angaben wurden geprüft und Änderungen entsprechend in der Maßnahmentabelle eingearbeitet. Nach tel. Rücksprache mit dem Einwender (03.08.2009; Frau Drechsel Umweltamt) wurden die Maßnahme 10 für den OWK Schwarzbach gestrichen und für den Eubaer Bach belassen, da für die Ortslage NIEDERWIESA das Kanalsystem nicht bekannt ist. Einarbeitung der Änderungen in die entsprechenden Tabellen der Anlage 4 des HGRD-MP Freistaat Sachsen
SN0021 "Gewässer dürfen bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nicht nur unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern auch hinsichtlich der monetären Folgen für Wirtschaft, Bürger, Kommunen, Wasserwerke und Wasserverbände (Energiegewinnung, Verkehr, Kühlwasser, Freizeit) . Die Nutzung von Flüssen und Seen muss für diese Zwecke weiterhin möglich sein. Fließgewässer bieten darüberhinaus eine wichtige und umweltfreundliche Transportalternative zu Schiene, Straße und Flugzeug und sichern so Arbeitsplätze und Wohlstand. Der Zustand und Ausbau dieser Wasserstraßen darf durch eine falsche Einstufung der Gewässer nicht gefährdet werden: W asserstraßen sind ,,erheblich veränderte Gewässer"" und müssen auch als solche klassifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden. Dies gilt insbesondere auch für die wirtschaftlich wichtigen Seewasserwege. " Notwendige Nutzungen der Wasserressourcen werden bei der Bewirtschaftungsplanung berücksichtigt. Dies spiegelt sich in der Ausweisung erheblich verändertger Wasserkörper und der Definition der Umweltziele bzw. der Inanspruchnahme von Fristverlängerungen wider. keine Freistaat Sachsen
SN0037 "Gewässer dürfen bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nicht nur unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern auch hinsichtlich der monetären Folgen für Wirtschaft, Bürger, Kommunen, Wasserwerke und Wasserverbände (Energiegewinnung, Verkehr, Kühlwasser, Freizeit) . Die Nutzung von Flüssen und Seen muss für diese Zwecke weiterhin möglich sein. Fließgewässer bieten darüberhinaus eine wichtige und umweltfreundliche Transportalternative zu Schiene, Straße und Flugzeug und sichern so Arbeitsplätze und Wohlstand. Der Zustand und Ausbau dieser Wasserstraßen darf durch eine falsche Einstufung der Gewässer nicht gefährdet werden: W asserstraßen sind ,,erheblich veränderte Gewässer"" und müssen auch als solche klassifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden. Dies gilt insbesondere auch für die wirtschaftlich wichtigen Seewasserwege. " Notwendige Nutzungen der Wasserressourcen werden bei der Bewirtschaftungsplanung berücksichtigt. Dies spiegelt sich in der Ausweisung erheblich verändertger Wasserkörper und der Definition der Umweltziele bzw. der Inanspruchnahme von Fristverlängerungen wider. keine Freistaat Sachsen
SN0106 "Gewässer: - Heinersdorfer Bach, Oberlauf Gemarkungsgrenze Buchheim- Ebersbach, links sowie Zulauf zum Heinersdorfer Bach im Bereich Gemarkungsgrenze Buchheim-Ballendorf bis Pfarrteich Buchheim - Problem: kein Übergang Intensivlandwirtschaft und Bach --> es fehlt jeweils Maßnahme Nr.28 " Dem LfULG liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Ackerlandnutzung in dem Einzugsgebiet des Heinersdorfer Baches bis an die Wasserkörper heranreicht. Grundlage ist die Strukturkartierung nach dem Vor-Ort-Verfahren, bei dem der Kartierer am Gewässer entlang geht und auch Aufnahmen zum Gewässerrandstreifen und etwaigen Nutzungen auf diesem Randstreifen macht. Dabei wurden die beschriebenen Auffälligkeiten nicht festgestellt. keine Freistaat Sachsen
SN0035 "Gewässerstruktur: Bewertung der Oberflächengewässer anhand der Parameter Biologie, allg. physikalische Pa-rameter und Gewässerstruktur kann nicht explizit nachvollzogen werden. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Gewässerabschnitten wurden in den vorliegenden Unterlagen nicht untersetzt. Ein definiertes Handeln kann aus den aufgelisteten Maßnahmen nicht abgeleitet werden. Ohne zusätzliche vertiefende Untersuchungen sind konkrete Maßnahmen nicht planbar. Die Herstellung des guten Zustandes an einigen Oberflächengewässern erscheint innerhalb von drei Jahren unrealistisch. Die personelle Situation lässt ein zügiges Abarbeiten und die Betreuung der notwendigen Projekte nicht erwarten. Neben einer ausreichenden personellen Besetzung sind für die Umsetzung der noch abzuleiten-den Einzelmaßnahmen konkrete Förderprogramme mit Fördersätzen von 100 % (incl. Grunder-werb) notwendig. Die für die avisierten Umweltziele notwendige Tragweite der vorhandenen rechtlichen Mittel im Wasserrecht werden insbesondere in Bezug auf §§ 13, 14 Grundgesetz als nicht ausreichend eingeschätzt, um die konkreten Maßnahmen zügig umzusetzen. Mit umfassenden Fördermög-lichkeiten könnte jedoch die Durchsetzung der Umweltziele wesentlich erleichtert werden." Detaillierte Informationen zu der Gewässerstruktur auf die kartierten Abschnitte bezogen stehen im Internet zur Verfügung. Die Bewertung der Wasserkörper erfolgte anhand standardisierter bundesweit einheitlicher Bewertungsverfahren. Die bewertungsrelevanten Qualitätskomponenten wurden an der repräsentativen Messstelle im Wasserkörper erhoben. Danach erfolgte die Bewertung des ökologischen Zustands/Potenzials und des chemischen Zustandes. Detailplanungen von Maßnahmen müssen im Rahmen der Umsetzung durchgeführt werden. Dazu sind die Akteure vor Ort entsprechend einzubinden. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP+ HGRD-MP: Änderungsvorschhläge (Grammatik, Rechtschreibung, Formulierungen, Textergänzungen, Ausdruck u.ä.)" Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden;detallierte Bewertung der Einzelforderungen an Einwender übergeben Anpassung gemäß Änderungsvorschlägen Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 47: Nach einer ersten Sichtung wurden 53 Wasserlösestolln als potentiell bedeutende Belastungsquellen eingestuft. Demgegenüber erscheinen die in Karte 14 (Maßnahmeprogramm) dargestellten betroffenen FWK gering! Überprüfung und Konkretisierung scheint erforderlich." Die Stollen werden im Rahmen der Ermittlung im erstenBP. auf ihre Relevanz für den jeweilgen OWK geprüft. Derzeit sind keine weiteren Aussagen möglich. keine Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537192 Lockwitzbach: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis wird in III/2009 vorliegen. Konkrete Aussagen zu ggf. erforderlichen Maßnahmen können nur auf dieser Basis getroffen werden. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 36 entfernen: Wir haben keine Kenntnis, was als „diffuse Quelle“ wirken könnte und noch nicht mit anderen Nummern abgedeckt ist. Wir halten diese Maßnahme für rein theoretisch und in der Praxis nicht brauch- bzw. umsetzbar. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537194 Niedersedlitzer Flutgraben: - Die Einstufung als Natürlicher Wasserkörper ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn.7 und 8 sind nicht zutreffend. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 53 hinzufügen: Wasserentnahmen aus der Talsperre Kauscha als Beregnungswasser vorhanden. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeitsmaßnahme an der Talsperre Kauscha erforderlich. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53719516 Blasewitz-Grunaer Landgraben: - Nr. 7+8 entfernen: Das EZG ist öffentlich erschlossen. Die Nrn. 7 und 8 treffen folglich nicht zu. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 26 entfernen: Die Maßnahme aus Nr. 26 (Reduzierung diffuser Stoffeinträge von befestigten Flächen) kann man nur im Zusammenhang mit Maßnahme Nr. 10 sehen, d. h. der Großteil der Stoffeinträge von befestigten Flächen erfolgt über die öffentliche Kanalisation bzw. Straßenentwässerung. Als „diffuse Einträge“ gelten hier evtl. Einleitungen von privaten Anliegergrundstücken, die im Rahmen des Gemeingebrauchs bzw. des Eigentümer- und Anliegergebrauchs erlaubnisfrei erfolgen. Hier wird einerseits kein wesentliches Potential zur Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit und andererseits wasserrechtlich keine Eingriffsmöglichkeit gesehen, die mit verhältnismäßigem Aufwand umzusetzen wäre. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeitsmaßnahme (Umbau eines Absturzes zur Rampe) geplant." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537196-1 Prießnitz-1: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 53 hinzufügen: Wasserentnahmen als Beregnungswasser für den Golfplatz Ullersdorf sowie für Fischhälteranlagen vorhanden. - Nr. 63 entfernen: Maßnahme + Maßnahmetyp unklar. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD). - Nr. 73 hinzufügen: wie Nr. 72 - Nr. 505 hinzufügen: Warum hier keine Förderprogramme?" Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537196-2 Prießnitz-2: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 25 ist zu hinterfragen: Es sind keine Altlasten mit Wirkung auf das Oberflächengewässer bekannt. - Nr. 72 entfernen: Habitatverbesserung durch Laufveränderung nicht möglich. - Nr. 73 hinzufügen: Gehölzentwicklung im Uferbereich möglich. - Nr. 504 hinzufügen: Warum hier keine Beratungsmaßnahmen?" Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen