Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0085 "HGRD-MP: DESN_537312 Zschonerbach: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll, Zuflüsse liegen in intensiv landwirtschaftlich genutztem Gebiet. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeit bisher nicht gegeben. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_5373152 Lotzebach: - Nr. 6 entfernen: Maßnahme Nr. 6 bezieht sich wahrscheinlich auf die bereits Ende 2007 erfolgte Außerbetriebnahme der Kläranlage Brabschütz-Rennersdorf. Ist hier eine rückwirkende Berücksichtigung im Maßnahmeplan beabsichtigt? - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 69 hinzufügen: Umbau Sohlabsturz am Lotzebachknick. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53843 Lausenbach: - Die Einstufung als Erheblich veränderter Wasserkörper ist aus unserer Sicht unklar. - Nr. 8 entfernen: Unzutreffend, da dieser Bereich weitestgehend erschlossen ist. Das Abwasser der dauerhaft verbleibenden dezentralen Abwasseranlagen im EZG des OWK Lausenbach wird voraussichtlich – wie auch bisher – versickert werden, sodass die Sanierung dieser Anlagen keine maßgeblichen Auswirkungen für den OWK hat (Nr. 7). - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen für ausgewählte Gewässerabschnitte geplant. - Nr. 29+30 entfernen: Keine Erosionsprobleme bekannt. - Nr. 64 hinzufügen: Es liegen zahlreiche Einleitungen vor. - Nr. 70 hinzufügen: Umweltamt Dresden hat bereits und will weitere Maßnahmen zur Gewässerentwicklung durchführen. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit der Stadt Dresden betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_538434 Roter Graben: - Nr. 7+8 entfernen: Unzutreffend. Die noch vorhandenen dezentralen Abwasseranlagen werden voraussichtlich bis 2013 durch die öffentliche Kanalisation abgelöst. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen für ausgewählte Gewässerabschnitte geplant. - Nr. 36 entfernen: Aus unserer Sicht sind die ggf. möglichen Maßnahmen durch die Nummern 27, 29 und 30 abgedeckt. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53846 Promnitz: - Änderungsvorschläge gelten für das Stadtgebiet Dresden. - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn. 7 und 8 betreffen überwiegend KKA mit anschließender Versickerung. Langfristig verbleibt nur ein Grundstück mit Direkteinleitung in die Bartlake. Der Einfluss der Maßnahmen 7 und 8 auf die Beschaffenheit des OWK Promnitz wird nahezu unbeachtlich sein. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant und in Vorbereitung (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0010 "HGRD-MP: Wesentliche Verbesserungen sind punktuell allenfalls durch die Maßnahmen M-Nr. 28, M-Nr. 29 und M-Nr. 30 zu erreichen. Um die Maßnahmen „Gewässerrandstrei-fen“ und „konservierende Bodenbearbeitung“ umzusetzen, müssen die Förderricht-linien überarbeitet und flexibler gestaltet werden, damit sie angenommen werden. Freiwillig angelegte Gewässerrandstreifen müssen Ackerland bleiben und dürfen nicht zu Dauergrünland werden. Das Förderprogramm zur erosionsschonenden Bodenbearbeitung wird kaum angenommen, da die „Feldblockgarantie“ aufgrund der Eigentums-/Pachtverhältnisse nicht für die Laufzeit der Förderung sichergestellt werden kann. Sanktionen dürfen nicht für den gesamten Feldblock und die gesamte Laufzeit sondern nur für die betroffenen Teilflächen und den betroffenen Zeitraum gelten. Betriebe, die aufgrund von Qualitätsanforderungen und Anbauverfahren/Saatgut, z. B. Gemüsebau, nicht in vollem Umfange erosionsschonend bearbeiten können, dürfen keine Nachteile erleiden." "Die Förderrichtlinien der Agrarumweltprogramme werden ständig nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und weiterentwickelt. Da es sich bei den Maßnahmen ""Gewässerrandstreifen"" und ""dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung"" gerade um Maßnahmen handelt, die ihre gewünschte Wirkung nur dadurch entfalten, dass sie über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden, sind ihrer zeitlichen und räumlich Flexibilität sehr enge Grenzen gesetzt. Die ""dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung"" hat darüber hinaus bereits einen sehr hohe Akzeptanzgrad erreicht. Zudem wird angestrebt, dass auch für Betriebe mit Spezialkulturen erosionsmindernde Anbauverfahren weiterentwickelt werden. Der Hinweis zur Änderung der Regelung nach EU-Verordnung 796/2004 und 239/2005 soll in den Ausführungsbestimmungen zu geplanten AuW-Maßnahmen, die im Zuge der Modulation ab 2010 neu angeboten werden, entsprechend berücksichtigt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass z.B. begrünte Gewässerrandstreifen entsprechend der o.g. Verordnung nach fünf Jahren umgebrochen werden. Die Regelungen sehen vor, dass dieses Ziel durch genau definierte Ansaatmischungen oder andere geeignete Maßnahmen erreicht wird. Die entsprechenden Vorschläge des Freistaates Sachsen stehen allerdings noch unter Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission." Texthinweis zur geplanten bzw. bei der EU beantragten Erweiterung der bisherigen WRRL- Förderkulissen, AUW- Maßnahmen und Fördertatbestände Freistaat Sachsen
SN0010 "HGRD-MP: zu M-Nr. 43: Umsetzung bzw. Aufrechterhaltung von spezifischen Wasserschutzmaßnahmen in Trinkwasserschutzgebieten (GW) Die wasserqualitätsfördernde Wirkung des Waldes ist unbestritten. Die Wasserwirtschaft hat ein erhebliches Interesse, die positiven Wirkungen des Waldes auf die Wassergewinnung und Wasseraufbereitung nutzbar zu machen und zu aktivieren. Wald erbringt schon durch seine bloße Existenz Reinhalte- und Speicherleistungen. Die Filterwirkung im Einzelnen wird von Art, Alter, Dichte, Exposition und Höhenlage des Bestandes beeinflusst, Größen also, die durch Waldbaumaßnahmen gezielt verändert werden können. Waldbaumaßnahmen zur Steigerung der Wasserqualität sind daher ohne Zweifel ""Wasserdienstleistungen"". Die WRRL sieht Verpflichtungen gegenüber Wasserdienstleistern vor (Art. 9). Der Wald ist hier in keiner Weise erwähnt worden. Zumindest muss der Wald von zusätzlichen Belastungen verschont bleiben. Darüber hinaus sollte die Waldkalkung in den Maßnahmenplan aufgenommen werden, um auch bei weiteren Emissionen die Versauerung des Waldbodens mit allen Auswirkungen auf Grundwasser zu vermeiden." Die Bekalkung des Waldes ist in Maßnahme 44 erfasst. Maßnahmen des Waldumbaus sind in der Liste der LAWA nicht enthalten. Bei der Präzisierung der Maßnahmenprogramme wird der Hinweis berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 1 S. 2 Maßnahmen --> „Die Maßnahmen werden….zusammengefasst…“ (5. Abs.); Papier enthält KEINE Maßnahmen , sondern aggregierte Maßnahmengruppen--> Anmerkung: Es sollte deutlicher dargestellt werden, dass Papiere und Tabellen keine Einzelmaßnahme enthält; diese liegen noch nicht vor " Änderung der Bezeichnung "Maßnahme(n)" in "Maßnahmenkategorie(n)". Ergänzung einer entsprechenden Textpassage auf Seite 3 des MP Ergänzung von entsprechenden Textpassagen Freistaat Sachsen
SN0025 "HGRD-MP: 1.1 Für das Verständnis der Entwurfsunterlagen zur Anhörung ist es erforderlich, das WHG, das SächsWG und die EU-WRRL mit allen Anhängen stets zur Verfügung zu haben, um Verweise aus den Anhörungspapieren nachzulesen und nachzuvollziehen! Das ist notwendig, weil im Vergleich mit den Gesetzes- und Richtlinienverweisen einzelne Artikel / Paragraphen nicht immer exakt mit genauem Wortlaut in den Anhörungspapieren wieder gegeben werden (z. B. vgl. Punkt 4.1 auf Seite 15-16 des Entwurfs Maßnahmeprogramm FGG Elbe mit dem Artikel 11 (3) der EU-WRRL)." Der richtige inhaltliche Bezug ist maßgebend. Es erscheint wenig sinnvoll Paragraphen und Gesetzestextes 1:1 in ein Hintergrunddokument zu übernehmen. Dadurch würden Übersicht- und Verständlichkeit weiter leiden. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: 2.1. S. 5: Grundlegende Maßnahmen … sind… --> Aktualisierung: * Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Par-laments und des Rates vom 16.Dezember 2008 über Umwelt-qualitätsnormen im Bericht der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG so-wie zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG Erklärung: Umsetzung des aktuellen EU-Rechts er-forderlich" Die RL 2008/105/EG ist noch nicht in nationales Recht überführt und daher noch nicht als grundlegende Maßnahme zur Umsetzung der nationalen Maßnahmenplanungen nach WRRL relevant. Dies spiegelt sich auch in der vorläufigen Einstufung der OWK durch die Umweltqualitätsnormen der RL wider, die noch nicht bewertungsrelevant sind. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 2.4, S. 8 Belastungsquellen --> Eine der wasserwirtschaftlichen Hauptbewirtschaftungsfragen (Stoffeinträge aus „Erzbergbau“ (Altbergbau, WISMUT- Bergbau)) wird nur bedingt widergespiegelt (Punktquelle, Altlasten) --> Sollte deutlicher hervorgehoben werden, da Hauptbelastungen aus stofflicher Sicht (führen zu erheblicher Überschreitung UQN)" Ergänzung von Altbergbau in Abb. 2.4.2 unter Punktquellen Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: 2.4. S. 7: Die Maßnahmen wurden den jeweiligen Belastungsquellen zugeordnet, die vermutlich die Defizite in den Wasserkörpern verursachen. --> Ergänzung: Die konkrete Ursachenermittlung steht aus und muss für die defizitä-ren Wasserkörper im laufenden Be-wirtschaftungszeitraum vorrangig durchgeführt werden. Erklärung: Mit der Ermittlung der reellen Belas-tungsursachen vor allem bezüglich der punktuellen und diffusen Belastung mit Schadstoffen aller Art ist es notwendig, Prioritäten zu setzen, Maßnahmen gezielt zu planen bzw. auch aus dem Programm zu streichen. Damit würde der OWK-bezogene Maßnahmeplan einen völlig neuen Informationswert erhalten. " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: 3.1 S. 9/10: Die Abb.3.1 gibt einen Über-blick, welche Anzahl sächsi-scher OWK von den einzelnen Maßnahmeplanungen …betroffen ist. --> Ergänzung: Wasserüberleitung; Erklärung: Wasserüberleitungen – im Zuständigkeits-bereich des Einwenders z.B. aus der Frei-berger Mulde => Steingrundbach => Eula / Speicher Witznitz und aus der Neuen Luppe => Lober erfolgend – können u.a. zu hydraulischem Stress und zur Verbrei-tung nicht typspezifischer Faunen- und Florenelemente (Neozoen!) führen. " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 3.1.1 S. 10 Maßnahmen --> Es sind nur die Hauptmaßnahmen aufgelistet --> Sollte aus Text hervorgehen: „Folgende relevante Maßnahmen innerhalb dieses Belastungstyps…“" Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 3.1.1 S. 11 Maßnahme KKA --> Hinweis, dass entsprechend gesetzlicher Regelung die Umsetzung bis 31.12.2015 und somit über den Zeitraum der Maßnahmenplanumsetzung nach WRRL (22.12.2012) läuft --> Die Sanierung bestehender KKA, d.h. die Umrüstung auf den Stand der Technik hat entsprechend gesetzlicher Regelung in Sachsen bis zum 31.12.2015 zu erfolgen. (einfügen S. 11, nach 1. Abs.)" Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen