Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0039 "HGRD-MP: Karte 41: M-Nr. 65, Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts (OW) Die Maßnahme 65 ist nicht dargestellt, dagegen nochmals Maßnahme 66." Wurde korrigiert Korrektur wie angegeben. Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-MP: Karte 43: M-Nr. 69, Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen (OW) Hier ist der Beuthenbach (Oberlauf von WürschnitzI) mit dargestellt. Nicht dagegen in Abb. 3.3.2." Abb. 3.3.2 zeigt nur die überregionalen Vorranggewässer. Die Umsetzung der M-Nr. 69 wird sich in Sachsen nicht nur auf die Vorranggewässer beschränken. Es werden daher auch Querbauwerke in den OWK durchgängig gemacht in denen ein Kreuz in der Maßnahmentabelle steht. keine Freistaat Sachsen
SN0010 "HGRD-MP: M-Nr. 27, 28, 29 und 30: In der Abbildung 2.4.2, und in Ziffer 3.1.2, Maßnahmen M-Nr.27 und z. T. M-Nr. 30 wird die „flächendeckende Umsetzung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft“ als die Möglichkeit zur Reduzierung der Schadstoffeinträge aus diffusen Quellen beschrieben. Damit wird den Landwirten unterstellt, dass sie derzeit in hohem Maße nicht nach den Regeln der „guten fachlichen Praxis“, die weitgehend gesetzlicher Standard sind, wirtschaften und legt den falschen Schluss nahe, dass hier noch ein erhebliches Einsparpotential vorhanden ist. Bei dem Umweltbewusstsein der Landwirte und dem engmaschigen Kontrollsystem ist der Spielraum auf die wenigen „schwarzen Schafe“ beschränkt, der zu keiner signifikanten Senkung der Schadstoffeinträge führen wird. Die Erfolge der seit Jahren erfolgten Bewirtschaftung nach den Regeln der „guten fachlichen Praxis“ werden erst die Messungen in den nächsten Jahren ergeben. Die Aussagen müssen überarbeitet und differenziert werden. " Die Einhaltung der "guten fachlichen Praxis (gfP)" wird in der Regel bereits durch die Einbeziehung der Landwirte in das "Cross- Compliance" Direkt- zahlungs- und Konrollsystem gewährleistet. Auch wenn in Einzelfällen lokal noch Defizite bei einer konsequent Umsetzung der "guten fachlichen Praxis" bestehen, wird für den weit überwiegenden Teil der landwirtschaftlichen Betriebe davon ausgegangen, dass diese nach den Regeln der "guten fachlichen Praxis" wirtschaften. Mit der Zuordnung der M-Nr. 27 soll vor allem das Erfordernis einer weiteren Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung nach gfP in den EZG der betreffenden OWK als wichtigstes grundlegendes Maßnahmenpaket der Landwirtschaft hervor gehoben werden. Dies schließt ein, dass eine fortlaufende Anpassung der gfP- Regeln an sich ändernde fachgesetzliche Rahmenbedingungen erfolgt. Mit der Zuordnung der M-Nr. 30 ist der Hinweis verbunden, dass auf bestimmten Ackerflächen in den EZG der betreffenden OWK eine freiwillige Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen "Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten" behördlich angestrebt und finanziell gefördert wird. Eränzung der bisherigen Textpassagen zur "Guten fachlichen Praxis (gfP) in den sächsischen Hinter- grunddokumenten zum BWPL und MP um den Begriff der "Aufrechterhaltung". Somit lautet die neue Formulierung: "Aufrechterhaltung bzw. Umsetzung der guten fachlichen Praxis". Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-MP: M-Nr. 63, Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens (OW): Diese Maßnahme ist nur bei wenigen FWK vorgesehen. Liegt kein größerer Handlungsbedarf vor?" Es stellt sich hier die Frage nach den Maßnahmenmöglichkeiten als nach dem "Bedarf". Hydrologische Daten liegen nicht lückenlos für alle Fließgewässer-Wasserkörper vor, so dass eine Beurteilung des Abflussverhaltens kaum möglich ist. Welche Maßnahmen konkret vor Ort zielführend sein können, muss die Detailplanung im Rahmen der Maßnahmenumsetzung zeigen. Vorschläge dazu sind immer willkommen. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-MP: M-Nr. 72, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung inkl. begleitender Maßnahmen (OW) Die Mandau ist angesichts ihrer geringen Strukturgüte trotz des dichten Siedlungsraumes in das Programm aufzunehmen; auch Ausbaustrecken des Schwarzen Schöpses (Modellgewässer!) sollten berücksichtigt werden: Sohland a.R., Reichwalde – Kringelsdorf." Aufgrund der vielen Ortslagen wird es kaum möglich sein Laufveränderungen durchzuführen, auch unter dem Aspekt der hohen Investitionskosten für solche Maßnahmen. Im ersten Schritt sollten Möglichkeiten zur Verbesserung der Gewässerunterhaltung und kleinere Maßnahmen mit höhere Kosteneffizienz (z.B. M-Nr. 71 und 73) berücksichtigt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-MP: M-Nr. 94, Maßnahmen zur Eindämmung eingeschleppter Spezies (OW) Aggressive Pilotarten des Ufer- und Auenbereiches (z.B. Reynoutria japonica [Polygonum cuspidatum], Impatiens glandulifera) besonders in Schutzgebieten unter Kontrolle bringen (z.B. Kirnitzsch)." Die Zuweisung der Maßnahmenkategorie wurde für die Gewässer 1. Ordnung durch die Vor-Ort-Kenntnisse der Flussmeistereien erweitert. Erweiterung der Maßnahmenzuweisung durch Abstimmung mit dem Einwender Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: S. 10-23 Pkt. 3.1.1 bis 3.2 Ergänzung: Aufnahme von Erläuterungen/ Bei-spielen zu den einzelnen Maßnah-men " für alle Maßnahmenkategorien sind nun Erläuterungen ergänzt Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: S. 11: M-Nr. 10 letzter Ab-schnitt … (mit Direkteinleitung in Fließgewässer oder Versicke-rung …) -_> Ergänzung …(mit Direkteinleitung in Fließ- und Standgewässser oder Versicke-rung …) Erklärung: die Direkteinleitung aus dezentraler Ab-wasseraufbereitung erfolgt im ländlichen Raum zu erheblichen Teilen immer noch in kleine Teiche, die keine OWK sind, jedoch meistens Einfluss auf diese haben! " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: S. 15 3.1.4 M-Nr. 64: Maßnahmen zur Re-duzierung nutzungsbedingter Abflussspitzen --> Ergänzung: Auch Wasserüberleitungen können mit hohem hydraulischem Stress verbunden sein. Ergänzung: Eine weitere Möglichkeit zur Redu-zierung von starkniederschlagsbe-dingten Abflussspitzen besteht in innerstädtischen Bereichen mit einer gezielten Bewirtschaftung und Steu-erung des Kanalnetzes." Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: S. 15 3.1.4 M-Nr.61 Maßnahmen zur Ge-währleistung des erforderlichen Mindestabflusses --> Ergänzung: Zur Gewährleistung des Mindestab-flusses können auch Wasserüberlei-tungen erforderlich sein. " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: S. 15 3.1.4 M-Nr.61: Maßnahmen zur Ge-währleistung des erforderlichen Mindestabflusses --> Ergänzung: bereits praktizierte Maßnahmen zur Niedrigwasseraufhöhung, z.B. an der sächsischen Weißen Elster, Pleiße und Lober Erklärung: Seit langem wasserwirtschaftliche Praxis (Lober), in Umsetzung Gutachten zur Pleiße (StUFA Leipzig 1998) bzw. im Vorgriff auf Umsetzung der Anforderun-gen der WRRL im Ergebnis der Gutachten zur Weißen Elster (StUFA bzw. RP Leip-zig, 2002, 2004, 2007, 2008) " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: S. 18/19 3.1.6 M-Nr. 501: Erstellung von Konzeptionen / Studien / Gut-achten --> Ergänzung: Aufbereitung und Umsetzung vor-handener Gutachten / Studien / Konzeptionen Erklärung: Mit den im Auftrag des StUFA bzw. RP / UFB Leipzig erarbeiteten Gutachten zur Weißen Elster [2002, 2004, 2007, 2008] und zum Lober-Leine-Gebiet [2005-2007] liegen aktuell Grundlagen für den Bewirt-schaftungsplan und das Maßnahmenpro-gramm vor. Sie beinhalten konkrete, fach-lich begründete Maßnahmen für die Um-setzung der WRRL. Ähnliches trifft für das im Auftrag der LMBV erarbeitete Steuer- und Bewirtschaftungskonzept für das Flussgebiet der unteren Pleiße [2008] zu. " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-MP: S. 26: 36% der FWK in TBG Lausitzer Neiße als erheblich verändert ausgewiesen. Keine grundlegende Verbesserung der Gewässermorphologie dieser FWK bis 2015 nicht zu erwarten --> Die Lage ist zwar schwierig, aber dennoch je nach Gewässerabschnitt differenziert. Entsprechend abgestimmte Maßnahmen könnten daher bereits bis 2015 eine spürbare Verbesserung bringen und die unerlässliche Basis für die Folgeschritte nach 2015 schaffen." Die Ausweisung als HMWBerfolgte oftmals durch die regionalspezifische Struktur der Ortslagen, die sich an den Gewässern entlang entwickelt haben (trifft teilweise auch auf die Mittelgebirgsregionen zu). In welchem Ausmaß eine Verbesserung der Gewässerstruktur der jeweiligen OWK möglich sein wird, muss sich im Laufe des 1. Bewirtschaftungszeitraumes zeigen. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: S. 41; 4.5 TBG Elbestrom-2] 4.Abs.: Von den beiden SWK verfehlt die Talsperre Döllnitz-see… --> Prüfung und ggf. Korrektur: Einordnung des SWK Großer Teich Torgau bzgl. ökologischem Zustand, speziell Komponente Phytoplank-ton, als „gut“ Erklärung: Aus früheren Jahren häufige Massenent-wicklungen von Blaualgen (Anabaena flos-aquae) bekannt [Werkvertrag StUFA Leipzig, 1994] " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-MP: S. 44: 42 % der FWK ""erheblich verändert"" in TBG Zwickauer Mulde --> Sollte sich dieser extrem hohe Anteil auch bei den weitergehenden Untersuchungen ergeben, so muss das TBG als ein Schwerpunktgebiet ausgewiesen werden." Eine "Ausweisung von Schwerpunktgebieten" ist in der WRRL nicht gefordert. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur müssen landesweit im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt werden, auch an HMWB. In welchem Ausmaß eine Verbesserung des Zustands/Potenzials der einzelnen Wasserkörper und eine Aktualisierung des Ausweisungsverfahrens für die OWK erfolgen wird, muss sich im Laufe des 1. Bewirtschaftungszeitraumes zeigen. keine Freistaat Sachsen