Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 7.1.1, Seite 83 und 84: Die in der in der Tabelle 7-1 genannten Maßnahmentypengruppen sind im Allgemeinen mit mehr oder weniger starken Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden verbunden. Wobei neben dem Umweltziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden auch das Umweltziel des qualitativen Bodenschutzes zu berücksichtigen ist. Die Maßnahmen, welche im Maßnahmenprogramm verankert sind, dienen der Verbesserung der Qualität von Grund- und Oberflächenwasser als Ziel der WRRL. Die bodenschutzrechtlichen Anforderungen werden im Rahmen der planerischen Gesamtabwägung der Belange in den Zulassungsverfahren zu den Einzelmaßnahmen beachtet. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 7.1.1: Anregungen zur Änderung und Ergänzung der Gruppierung der Maßnahmentypen des Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalogs. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Gruppierung der Maßnahmentypen auf Basis des Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog für den Umweltbericht ist aus Sicht der FGG Elbe schlüssig und bedarf keiner Veränderung. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 7.1.1: Anregungen zur Änderung und Ergänzung der Gruppierung der Maßnahmentypen des Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalogs. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Gruppierung der Maßnahmentypen gemäß Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog für den Umweltbericht kann aus methodischen Gründen nicht ohne weitreichende Konsequenzen für den Umweltbericht geändert werden. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 7.1.2: Es wird angeregt, den Wirkfaktor Flächenbeanspruchung hinsichtlich der Entwicklung von Gewässerrand- bzw. Schutzstreifen zu ergänzen. Außerdem soll beim Wirkfaktor Barrierewirkung der Widerspruch zwischen dem Ziel der Entschärfung von Barrierewirkungen von Staubauwerken und dem Neubau bzw. der Reaktivierung von Wasserkraftanlagen geklärt werden. Unter dem Wirkfaktor Flächenbeanspruchung sind hier nur Wirkungen zu verstehen, die dauerhaft oder temporär mit Beeinträchtigungen von Zielen des Umweltschutzes verbunden sind. Die Anlage von Gewässerrandstreifen hat hingegen ausschließlich positive Wirkungen auf die Ziele des Umweltschutzes. Sie werden deshalb im Umweltbericht unter dem Wirkfaktor Nutzungsänderung berücksichtigt. Der Zielkonflikt zwischen der Entschärfung von Barrierewirkungen von Staubauwerken und dem Neubau bzw. der Reaktivierung von Wasserkraftanlagen kann im Umweltbericht nicht geklärt werden, weil das Maßnahmenprogramm keinerlei Maßnahmen zur Errichtung oder Reaktivierung von Wasserkraftanlgen beinhaltet. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 7.1.2: Es wird angeregt, den Wirkfaktor Flächenbeanspruchung hinsichtlich der Entwicklung von Gewässerrand- bzw. Schutzstreifen zu ergänzen. Außerdem soll beim Wirkfaktor Barrierewirkung der Widerspruch zwischen dem Ziel der Entschärfung von Barrierewirkungen von Staubauwerken und dem Neubau bzw. der Reaktivierung von Wasserkraftanlagen geklärt werden. Unter dem Wirkfaktor Flächenbeanspruchung sind hier nur Wirkungen zu verstehen, die dauerhaft oder temporär mit Beeinträchtigungen von Zielen des Umweltschutzes verbunden sind. Die Anlage von Gewässerrandstreifen hat hingegen ausschließlich positive Wirkungen auf die Ziele des Umweltschutzes. Sie werden deshalb im Umweltbericht unter dem Wirkfaktor Nutzungsänderung berücksichtigt. Der Zielkonflikt zwischen der Entschärfung von Barrierewirkungen von Staubauwerken und dem Neubau bzw. der Reaktivierung von Wasserkraftanlagen kann im Umweltbericht nicht geklärt werden, weil das Maßnahmenprogramm keinerlei Maßnahmen zur Errichtung oder Reaktivierung von Wasserkraftanlgen beinhaltet. - FGG Elbe
UB-GS0003 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Seite 96, 2. Absatz: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG 12), nach dem Satz "…Bodendenkmäler vorkommen." Einfügen des Satzes: "Wenn Wasserstände künftig über längere Zeiträume oder ganzjährig niedriger liegen als bisher, können Kulturdenkmäler visuell, wirtschaftlich oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden." Eine entsprechende Ergänzung ist nicht erforderlich, da im Umweltbericht auf das nachfolgende Einzelgenehmigungsverfahren (vgl. Kapitel 8) Bezug genommen wird und in der Auswirkungsprognose hinsichtlich der MTG 12 möglich Konflikte mit den Denkmalschutzbelangen eingeräumt werden. So werden in den Auswirkungstabellen im Anhang diesbezüglich stets potenziell negative Beiträge der MTG 12 zur Erreichung des Umweltziels 'Schutz der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler' berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0051 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Seite 97, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14: Die Maßnahmentypengruppe "Renaturierungsmaßnahmen ohne Flächenbedarf" beinhaltet den Rückbau bzw. die Entfernung von wasserbaulichen Sohlbefestigungen. Positive Effekte sind somit vor allem für die Schutzgüter Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt zu erwarten. (Ergänzung der Beschreibung der MTG). Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 7.1.3, Seite 97, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14 wurde der letzte Absatz wie folgt ergänzt: ""Die beschriebenen Effekte wirken sich durchweg positiv auf die Gewässerökologie aus. Überwiegend positive Effekte sind somit vor allem für die Schutzgüter Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt zu erwarten. Positive Auswirkungen ergeben sich dem zufolge auch für die Schutz- und Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten im Bereich von Gewässerauen, hier insbesondere in Bezug auf die submerse Vegetation, Fische und Mollusken. In Bezug auf das Schutzgut Wasser kann das Einzelziel 'Vorbeugen der Entstehung von Hochwasserschäden' unter Umständen nachteilig beeinflusst werden.""" FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG) 12, Seite 96, 2. Absatz, nach dem Satz "…Bodendenkmäler vorkommen." Einfügen des Satzes: "Wenn Wasserstände künftig über längere Zeiträume oder ganzjährig niedriger liegen als bisher, können Kulturdenkmäler visuell, wirtschaftlich oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden." Eine entsprechende Ergänzung nicht erforderlich, da im Umweltbericht auf das nachfolgende Einzelgenehmigungsverfahren Bezug genommen wird und in der Auswirkungsprognose hinsichtlich der MTG 12 möglich Konflikte mit den Denkmalschutzbelangen eingeräumt werden. So werden in den Auswirkungstabellen im Anhang diesbezüglich stets potenziell negative Beiträge der MTG 12 zur Erreichung des Umweltziels 'Schutz der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler' berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG) 14, Seite 97, am Ende des 2. Absatzes Einfügen des Satzes: Negative Auswirkungen ergeben sich für FFH-Lebensraumtypen die in Ihrem Wasserhaushalt vom Gewässer abhängen sowie für Kulturdenkmäler die visuell, wirtschaftlich oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden können. Der Argumentation kann nicht gefolgt werden, da Maßnahmen an Gewässern in FFH-Gebieten stets auf die FFH-Erhaltungsziele abgestimmt sein müssen, selbst wenn durch die Baumaßnahme zunächst kleinflächig und kurzzeitig eine geringe Beeinträchtigung erfolgen kann. Dass infolge dieser MTG negative Auswirkungen auf Kulturdenkmäler entstehen können ist theoretisch denkbar, jedoch an dieser Stelle sehr weit hergeholt. - FGG Elbe
UB-GS0022 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3: Negative Auswirkungen von Flusssedimenten in Maßnahmentypengruppe (MTG) 10 nicht beschrieben, Ergänzung sollte erfolgen Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung in Kap. 7.1.3: "Maßnahmen zur Abflussregulierung können kurzfristig zu Sedimentverlagerungen und zur Rücklösung darin gebundener Schadstofffe in die flüssige Phase eines Fließgewässers führen, so dass dadurch temporär und räumlich begrenzt die chemische Wasserqualität verschlechter werden kann. Allerdings werden durch diese Maßnahmen nicht per Saldo zusätzliche Schadstoffe in die Fließgewässer und ihre Sedimente eingetragen, sondern es ist eher positiv zu werten, dass diese Maßnahmen tendenziell zu einem natürlichen, fließgewässertypischen Sedimenthaushalt beitragen." FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 7.3.1, 7.4.1, 7.5.1, 7.6.1: Es wird umfangeiche Kritik an den geplanten Maßnahmentypen und Maßnahmenumfängen in den Koordinierungsräumen Mittlere Elbe-Elde, Havel, Saale und Mulde-Elbe-Schwarze Elster geübt. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm (MNP) wurde auf Grundlage der in den Ländern vorgesehenen Maßnahmen erstellt. Der Umweltbericht (UB) hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen MNP auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. Da die im MNP festgelegten Maßnahmen Grundlage für die Erstellung des UB sind, besteht kein Änderungsbedarf des UB. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 7.3.1, 7.4.1, 7.5.1, 7.6.1: Es wird umfangeiche Kritik an den geplanten Maßnahmentypen und Maßnahmenumfängen in den Koordinierungsräumen Mittlere Elbe-Elde, Havel, Saale und Mulde-Elbe-Schwarze Elster geübt. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm (MNP) wurde auf Grundlage der in den Ländern vorgesehenen Maßnahmen erstellt. Der Umweltbericht (UB) hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen Maßnahmenprogramms auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. Da die im MNP festgelegten Maßnahmen Grundlage für die Erstellung des UB sind, besteht kein Änderungsbedarf des UB. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 8: Im Zusammenhang mit dem hier dargestellten Konfliktpotenzialen zu Natura 2000 möchten wir insbesondere noch einmal die energiewirtschaftlich sinnlose und fisch- bzw. gewässerökologisch problematische Wasserkraftnutzung in den Fokus rücken. Der Umweltbericht hat nicht die Funktion, die energiewirtschaftliche Sinnhaftigkeit oder die umweltbezogenen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung zu beurteilen, da die Planung von Wasserkraftanlagen nicht Bestandteil des Maßnahmenprogramms ist. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 8: Im Zusammenhang mit dem hier dargestellten Konfliktpotenzialen zu Natura 2000 möchten wir insbesondere noch einmal die energiewirtschaftlich sinnlose und fisch- bzw. gewässerökologisch problematische Wasserkraftnutzung in den Fokus rücken. Der Umweltbericht hat nicht die Funktion, die energiewirtschaftliche Sinnhaftigkeit oder die umweltbezogenen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung zu beurteilen, da die Planung von Wasserkraftanlagen nicht Bestandteil des Maßnahmenprogramms ist. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 9: Hinweise zur Optimierung der Überwachungsmaßnahmen, insbesondere Empfehlung einer Abstimmung des Monitorings mit den Fischereibehörden und fischereiwissenschaftlichen Fachinstitutionen. Die Überwachung der Wasserkörper erfolgt gemäß den Vorgaben der WRRL. Sie ist eine der Grundlagen der Zustandsbestimmung und damit auch für die Festlegungen von Maßnahmen. Soweit möglich und sinnvoll wird das Monitoring der WRRL mit der Erfordernissen von Fischereibehörden abgestimmt. Eine Änderung des Umweltberichtes ist nicht erforderlich. - FGG Elbe