Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 9: Hinweise zur Optimierung der Überwachungsmaßnahmen, insbesondere Empfehlung einer Abstimmung des Monitorings mit den Fischereibehörden und fischereiwissenschaftlichen Fachinstitutionen. Die Überwachung der Wasserkörper erfolgt gemäß den Vorgaben der WRRL. Sie ist eine der Grundlagen der Zustandsbestimmung und damit auch für die Festlegungen von Maßnahmen. Soweit möglich und sinnvoll wird das Monitoring der WRRL mit der Erfordernissen von Fischereibehörden abgestimmt. Eine Änderung des Umweltberichtes ist nicht erforderlich. - FGG Elbe
UB-GS0003 Umweltbericht, Kapitels 7.1.3: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG12), 3. Absatz, Änderung des 2. Satzes: Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Änderung des 2. Satzes wiefolgt: "Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können." FGG Elbe
UB-GS0040 Umweltbericht, Seite 61, Änderungsvorschlag im Tabellenanhang zu Kapitel 6.4.1.1: Statt südlich von Hoyerwerda ist nördlich von Hoyerwerda zutreffend. Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. "Textanpassung wie vorgeschlagen: Hingegen ist der Oberlauf der Schwarzen Elster nördlich von Hoyerswerda infolge bergbaubedingter Regulierungsmaßnahmen in einem schlechten ökologischen Zustand. " FGG Elbe
UB-GS0040 Umweltbericht, Seite 66, Kapitel 6.4.3 (Bitte um Überprüfung der Aussage zur Entwicklung der Niederschläge): "Für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Elbe erwarten die regionalisierten Modelle zur Klimaprognose einen Trend hin zu nachlassenden mittleren Jahresniederschlagssummen sowie zu einer Verringerung der Grundwasserneubildung." Vorschlag zur Aufnahme eines Zitates aus dem Bewirtschaftungsplan Oder: "Die Auswirkungen des Klimawandels sind derzeit nur schwer abzuschätzen. Je nach Regionen und Jahreszeit können die Niederschlagsmengen sowohl zu- als auch abnehmen." Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Die betreffenden Abschnitte im Maßnahmenprogramm und Umweltbericht wurden neu formuliert. FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Seite 86, Änderung "Veränderung der Grundwasserstände" in "Veränderung der Wasserstände" und Einfügen eines Satzes "Bei Absenkungen von Wasserständen treten gegensätzliche Veränderungen auf, die entsprechend überwiegend negativ zu werten sind." Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Anpassung der Überschrift des Umweltberichtes in Kapitel 7.1.2 wiefolgt: "Veränderung der Wasserstände/Grundwasserstände"; Die Anregung, eine Ergänzung der Erläuterung des Wirkfaktors 'Veränderung der Grundwasserstände' im Kapitel 7.1.2 Umweltbericht vorzunehmen wird folgendermaßen aufgegriffen: "Im Falle des Baus von Fischaufstiegshilfen zur Umgehung von Stauwehren kann es kleinräumig auch zur Absenkung des Grundwasserspiegels mit entsprechend negativen Auswirkungen kommen. Insgesamt werden wieder auentypische Grundwasserverhältnisse hergestellt." FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Seite 86: Da bei der Zersetzung von entwässerten Mooren erhebliche anthropogen verursachte CO2-Emissionen auftreten sollte der folgende Satz ergänzt werden: "Die Wiedervernässung von Feuchtgebieten verringert den Austrag von Stickstoff und die Emission von CO2 aus der Fläche... Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Anpassung des Umweltberichtes auf Grundlage der Stellungnahme wiefolgt: "Die Wiedervernässung von Feuchtgebieten verringert den Austrag von Stickstoff aus der Fläche in das Grundwasser, die Freisetzung von im humosen Oberboden gebundenen CO2 in die Atmosphäre..." FGG Elbe
UB-GS0003 Umweltbericht, Seite 98, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14, Änderung des 2. Satzes: Zusammenfassend ergeben sich somit ausschließlich positive Beiträge zu den schutzgutbezogenen Umweltqualitätszielen, insbesondere hinsichtlich der Schutzgüter Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaft, negative Beiträge ergeben sich hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Kutlturgüter. Eine Ergänzung der Schlussfolgerung ist sachlich nicht zutreffend und baut im Gesamtsatz hinsichtlich des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt einen unlogischen Widerspruch auf. Streichung des Wortes "ausschließlich" im 2. Satz auf Seite 98 FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Seite 98, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14, Änderung des 2. Satzes: Zusammenfassend ergeben sich somit ausschließlich positive Beiträge zu den schutzgutbezogenen Umweltqualitätszielen, insbesondere hinsichtlich der Schutzgüter Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaft, negative Beiträge ergeben sich hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Kutlturgüter. Eine Ergänzung der Schlussfolgerung erfolgt nicht, da sie sachlich nicht zutreffend ist und in dem Gesamtsatz hinsichtlich des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt einen unlogischen Widerspruch aufbaut. Streichung des Wortes "ausschließlich" im 2. Satz auf Seite 98 FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Änderung des Kapitels 7.1.3: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG) 12, 3. Absatz, Änderung des 2. Satzes: Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Kapitel 7.1.3, MTG 12, 3. Absatz, Änderung des 2. Satzes: Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. FGG Elbe
UB-GS0005 Umweltbericht: Aufführen des direkten Bezuges zu den Paragraphen des Denkmalschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern Da an der FGG Elbe 10 Bundesländer beteiligt sind, müssten folglich die entsprechenden Paragraphen aller Bundesländer aufgeführt werden. Dies würde den Umweltbericht überfrachten, zumal dann die Frage zu stellen wäre, warum nicht auch bei den anderen Umweltfachgesetzen jeweils die einzelnen Landesbestimmungen benannt werden. - FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: Bezüglich Kapitel 7.1.3, Seite 94f., Maßnahmentypengruppe (MTG) 10 'Abflussregulierung' wird darauf hingewiesen, dass daraus Entzug landwirtschaftlicher Fläche resultiert sowie eine Vergrößerung der Fläche, auf der Sedimente und Schadstoffe abgelagert werden. "Diese Aspekte sind prinzipiell im Umweltbericht Seite 95, 3. Absatz, berücksichtigt: ""Da mit den Maßnahmen auch Flächen-/ Boden-Inanspruchnahme verbunden sein kann, sind in Einzelfällen negative Auswirkungen auf natürliche Bodenfunktionen, historische Kulturlandschaften und archäologische Bodendenkmäler möglich."" " - FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht: Die in Kapitel 5.1.1 vorgenommene Zuordnung der Themen Grund-/ Trinkwasserqualität und Hochwasserschutz sind zum Schutzgut Wasser und nicht zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ist fragwürdig. Da inhaltlich grundsätzlich Überschneidungen des Schutzgutes Menschen und menschliche Gesundheit zu anderen Schutzgütern bestehen, könnte die Zuordnung der Themen Grund-/Trinkwasserqualität und Hochwasserschutz statt zum Schutzgut Wasser auch zum Schutzgut Menschen erfolgen. Allerdings ist die vorgenommene Zuordnung fachlich nicht unüblich und keineswegs falsch; deshalb sollte sie so belassen werden. - FGG Elbe
UB-GS0053 Umweltbericht: Die Umweltprüfung ist leider nicht dafür genutzt worden, um zum Beispiel die Handlungsziele und Ausnahme–Begründungen im Bewirtschaftungsplan zu überprüfen. Empfehlung zu Kapitel 2.3 (Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen): Darlegen, wie Ziele für Wasserkörper und die Ausnahmebegründungen überprüft werden. Erläuterungen dazu, wie die WRRL-bezogenen Aspekte des EU-Leitfadens zur Umsetzung der Strategischen Umweltprüfung berücksichtigt wurden (2003). Die Umweltprüfung / der Umweltbericht bezieht sich hierzulande nicht auf den Bewirtschaftungsplan, sondern auf das Maßnahmenprogramm. Es wurde bei der Bearbeitung der aktuelle Stand der Wissenschaft berücksichtigt, insbesondere der vom Umweltbundesamt 2008 herausgegebene 'Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung' (SUP-Leitfaden). Der SUP-Leitfaden der EU-Kommission 2003 enthält keine differenzierten Hinweise zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für WRRL-Maßnahmenprogramme. In den Punkten 9.7, 9.16 und 9.17 über das Verhältnis der SUP-Richtlinie zur WRRL wird lediglich erläutert, dass die Mitgliedstaaten im Einzelfall entscheiden müssen, ob Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprgrogramm gemäß WRRL zum Geltungsbereich der SUP-Richtlinie gehören und ob Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm einen Rahmen für die nachfolgende Genehmigungsplanung von Einzelprojekten setzen. - FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht: Ergänzung der Trinkwassernutzung aus Oberflächengewässern in Tabelle 5.5 wird angeregt. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Tabelle 5-5 wurde unter der Spalte 'Kriterien' zum Ziel 'Schutz der Gewässer vor Schadstoff- und Nährstoffeintrag' Folgendes ergänzt: Auswirkungen auf Gewässer und nährstoffsensible Gebiete, Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung entsprechend ist auch die zusammenfassende Tabelle in Kapitel 5.8 zu ergänzen: - Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung" FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht: Es wird angeregt, in Kapitel 5.5.1 hinsichtlich der Klimaschutzziele die Bedeutung der Auenwälder als artenreiche Mischwälder für klimatisch günstige Wirkungen zu ergänzen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung der Erläuterung des Ziels zu den Gebieten mit günstiger klimatischer Wirkung in Kapitel 5.5.1: "Besondere Bedeutung als Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung haben artenreiche Auen-Mischwälder, die auch zur Beschattung der Gewässer beitragen und das Problem der sommerlichen Erwärmung von Gewässern mindern." FGG Elbe