Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0032 Umweltbericht: Es wird in Kapitel 6.6.1 angeregt, in der Tabelle 6-3 in Zeile 62 Naturpark Erzgebirge / Vogtland unter der Spalte Beschreibung den Begriff Moore zu ergänzen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. In Kapitel 6.6.1 wurde in der Tabelle 6-3 in Zeile 62 Naturpark Erzgebirge / Vogtland unter der Spalte Beschreibung der Begriff Moore ergänzt. FGG Elbe
UB-GS0031 Umweltbericht: Im Kapitel 2.1 muss bei den "Bergbaufolgen" nochmals auf die Notwendigkeit des Ausgleiches von Verdunstungsverlusten aus den Wasserflächen der neu entstehenden großen Tagebaurestseen durch Wasserüberleitungen hingewiesen werden […] Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung des Absatzes zur Problematik des Braunkohletagebaus in Kapitel 2.1: "Zudem entsteht die Notwendigkeit des Ausgleiches von Verdunstungsverlusten aus den Wasserflächen der neu entstehenden großen Tagebaurestseen durch Wasserüberleitungen." FGG Elbe
UB-GS0031 Umweltbericht: Im Kapitel 2.3, Seite 10 wird unter "neuen Vorhaben" vom "Ausbau der Saale bis zur Mündung in die Elbe" gesprochen. Es ist kein Ausbau der Saale geplant, sondern die Anlage eines 7,5 km langen Schleusenkanals als Saaleseitenkanal mit einer Schleuse bei Tornitz (nicht Tomitz). Dies ist zu korrigieren. Die Maßnahmenbezeichnung wird auf Grundlage der Formulierung des Bundesverkehrswegeplanes entsprechend angepasst. Neuer Textbaustein in Kapitel 2.3 unter "Neue Vorhaben" ergänzt: "Calbe - Mündung Elbe: Ausbau (Variante Schleusenkanal Tornitz ohne Wehr (Stau) in der Saale)" FGG Elbe
UB-GS0031 Umweltbericht: Im Kapitel 6.4.1.2 (Seite 62 unten) sollten auch die festgesetzten Überschwemmungsgebiete der übrigen Bundesländer, darunter auch Sachsen-Anhalt, noch angegeben werden. Konkrete Informationen zur Ausweisung von Überschwemmungsflächen in den Ländern unterliegen einer ständigen Aktualisierung und sind daher nur beispielhaft in Kap. 6.4.1.2 aufgeführt. Weitergehende Informationen zur Ausweisung von Überschwemmungsflächen in Sachsen-Anhalt können bei der zuständigen Landesbehörde eingeholt werden. - FGG Elbe
UB-GS0041 Umweltbericht: In Abbildung 6.2, Seite 46 ist als schutzwürdige Landschaft das Landschaftsschutzgebiet "Osterzgebirge" mit einer Vielzahl weiterer Schutzgebiete zu ergänzen Die Informationen über Schutzgebiete werden bei den zuständigen Behörden der Bundesländern vorgehalten. - FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 3.4.2 fehlt bezüglich der Abbildung 3-3 auf Seite 19 eine objektive Begründung für die prozentuale Ermittlung der Anteile der positiven bzw. negativen Wirkungsrichtungen der Maßnahmentypengruppen (MTG) auf ein Umweltziel. Außerdem sollten hier auch ökonomische Bewertungen einfließen. Die prozentualen Anteile der positiven bzw. negativen Wirkungsrichtungen der Maßnahmentypengruppen (MTG) auf ein Umweltziel wurden gutachterlich abgeschätzt und im begleitenden Länder-Arbeitkreis der FGG Elbe abestimmt. Ökonomische Bewertungen können grundsätzlich gemäß der Regelungssystematik des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht gesondert in die Strategische Umweltprüfung und den Umweltbericht einfließen, zumal sie bereits im Bewirtschaftungsplan und im Maßnahmenprogramm berücksichtigt wurden. - FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 5.1 'Mensch und menschliche Gesundheit' , S.26 f. sollten auch die Ernährungsgrundlagen und die Erwerbstätigkeit des Menschen thematisiert werden. "Der Aspekt der Ernährungsgrundlagen findet sich unter Kapitel 5.3 'Boden'; dort werden die Ziele des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie der Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen (einschließlich Produktionsfunktion für Biomasse / Bodenfruchtbarkeit) genannt. Inwiefern das Maßnahmenprogramm der FGG-Elbe besondere Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit des Menschen haben könnte, ist nicht zu prognostizieren." - FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 5.4 'Wasser' Seite 32ff. sollte bei der Bewirtschaftung von Oberflächengewässern ergänzt werden, dass der Ablfuss so zu regulieren ist, dass auch in Trockenzeiten ein Mindestabfluss gewährleistet ist. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 5.4 'Wasser' Seite 33 wurde folgender erläuternder Absatz vor dem 4. Absatz eingefügt: ""Zudem soll die Bewirtschaftung von Oberflächengewässern den Abfluss so regulieren, dass in Trockenzeiten ein Mindestabfluss zur Erhaltung des Lebens der Gewässerorganismen gewährleistet bleibt.""" FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 6.3.1 'Sparsamer Umgang mit Grund und Boden', S. 54 sollte darauf hingewiesen werden, dass bereits versiegelte, ungenutzte Flächen verstärkt einzuplanen und vorrangig zu bebauen sind. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Im ersten Absatz in Kapitel 6.3.2 wurde folgender Teilsatz ergänzt: ""Obwohl grundsätzlich im Planungs- und Umweltrecht gefordert wird, bereits versiegelte, aber ungenutzte Flächen verstärkt einzuplanen und vorrangig zu bebauen, wird insgesamt voraussichtlich keine wesentliche Veränderung bei der anhaltenden Bodenversiegelung eintreten, da die Freiflächeninanspruchnahme zu Siedlungs- und Verkehrszwecken auf einem – wenn auch etwas niedrigeren – Niveau mittelfristig beibehalten wird und somit der Anteil versiegelter Flächen an der Gesamtfläche der FGG Elbe weiter zunehmen wird.""" FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 7.1.3, Seite 93 f. wird zur Maßnahmentypengruppe (MTG) 8 'Reduzierung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft' angeregt, zunächst Maßnahmen zu einem effektiveren Einsatz von Gülle vorrangig vor der pauschalen Verminderung des Einsatzes von Gülle zu nennen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 7.1.3, Seite 93f. wurde zur MTG 8 'Reduzierung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft' der erste Auflistungspunkt ergänzt: • Reduzierung auswaschungsbedingten Stickstoffaustrags durch Senkung der betrieblichen Stickstoffsalden / Maßnahmen zu einem effektiveren Einsatz von Gülle zwecks Verlustminderung von Nährstoffen" FGG Elbe
SN0085 Unklar bleibt weiterhin, ob eine Überarbeitung und Anpassung der derzeitig in Sachsen gängigen Praxis der Zulassung und Förderung von Kleinkläranlagen an die sich aus den Anforderungen der WRRL bezüglich der Nährstoffrückhaltung ergebenden erhöhten Anforderungen an die Abwasserbehandlung vorgesehen ist. Nach der neuen Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2009 wird für Kleinkläranlagen mit weitergehenden Reinigungsanforderungen ein Zuschlag bei der Förderung gewährt. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0052 Unsicherheit besteht dazu, wie die Planungen mit den Zielen des Natur-, Arten- und Meeresschutzes abgestimmt sind. Die Befürchtung liegt nahe, dass weder Synergieeffekte genutzt, noch Mindestanforderungen realisiert werden (z.B. Aalverordnung oder nationale Biodiversitätsstrategie). Die bisherigen Arbeiten zur strategiischen Umweltprüfung der Planungen haben die aufgeworfenen Defizite weder behandelt, noch Alternativen benannt. [...] In den Arbeiten zur strategischen Umweltprüfung sind Defizite der Umweltziele nicht behandelt worden (z.B. Prüfung der Zielsetzungen und (HMWB-)-Einstufungen auf ihre Umweltauswirkungen). Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf andere Schutzziele haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. Aufgabe der strategischen Umweltprüfung ist die Beurteilung der Umweltwirkung der festgelegten Maßnahmen. - FGG Elbe
UB-BB0004 Untere Bodenschutzbehörden sollen bei Abstimmung und Umsetzung von Maßnahmen beteiligt werden Keine schutzgutbezogene Forderung. Beteiligungen erfolgen gemäß den gültigen rechtlichen Regelungen   Land Brandenburg
UB-GS0040 Unzureichend behandelt in den Entwürfen von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm wurde die Frage der Kosten für Maßnahmen. Die Kosten zur Realisierung von Maßnahmen im deutschen Teil des Einzugsgebiets der Elbe werden im Rahmen der flussgebietsübergreifenden Landesbudgetplanungen ermittelt. Für konkrete Informationen zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms in den Ländern und zur Finanzierung wird auf die zuständigen Landesbehörden verwiesen. - FGG Elbe
UB-GS0013 Vereinbarkeit prioritärer Maßnahmen mit raumordnerischen Festlegungen: Vor dem Hintergrund übereinstimmender Zielrichtungen von gesamträumlicher und sektoraler Planung sind im Zuge der weiteren Bewirtschaftungsplanungen bzw. - vorplanungen die zu ermittelnden Maßnahmen hinsichtlich der Kongruenz mit raumordnerischen Festlegungen zu prüfen Die Bewirtschaftungsplanung nach WRRL verfolgt das Ziel, in möglichst vielen Gewässern die Umweltziele zu erreichen. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt eine Harmonisierung zwischen Maßnahmenplanungen zur Erreichung des guten ökologischen Zustands und anderen Raumnutzungsansprüchen unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange. Dabei werden auch die überregionalen Belange der Raumordnung berücksichtigt. - FGG Elbe