Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-BB0026 Verkehrsprojekt 17 sei nicht auf WRRL-Konformität geprüft worden - WRRL-veträgliche Binnenschifffahrt als Ziel formulieren - entsprechende Maßnahmen festlegen - gewässerökologische Folgen innerhalb SUP aufzeigen Wird über Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren geklärt -   Land Brandenburg
UB-GS0023 Verschlechterungsverbot als zentrales Umweltziel der WRRL ist im Umweltbericht nicht aufgeführt (Manko für Maßnahmenprogramm und Umweltbericht) "Die im Zusammenhang mit den Umweltzielen für das Schutzgut Wasser in Kapitel 5.4.1 aufgeführten Regelungen der §§ 1a, 25a, 31a, 32c und 33a beinhalten das Verschlechterungsverbot der WRRL, da sie stets Formulierungen zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen enthalten. Zudem ist in Kapitel 5.4.1 auch der das Verschlechterungsverbot beinhaltende Artikel 4 der WRRL genannt (ohne Zitierung). " Ergänzung der Einleitung von Kapitel 5.4.1: "Das Verschlechterungsverbot ist neben dem Verbesserungsgebot ein zentrales Ziel der WRRL (insbesondere verankert in Artikel 1 Buchstabe a und Artikel 4, Abs.1 WRRL)." FGG Elbe
UB-BB0006 Verweis auf frühere Stellungnahmen. Minimierung von negativen Auswirkungen auf Bau- und Bodendenkmale sowie auf historische Kulturlandschaften. Kompensation bei unvermeidbaren Zerstörungen Gesetzliche Bestimmungen werden eingehalten   Land Brandenburg
UB-GS0017 Verwendung der Begrifflichkeit "anthropogene Auswirkungen durch Fischereiwirtschaft" ist für Thüringen nicht gültig, da dort seit 1960 keine Fischereiwirtschaft mehr existiert. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Der Katalog ist genereller Art und fasst alle möglichen Belastungen und dazugehörige Maßnahmen aller Länder der FGG Elbe zusammen. Die Gültigkeit des Begriffes Fischereiwirtschaft bezieht sich auf das gesamte deutsche Elbeeinzugsgebiet. - FGG Elbe
SN0036 Viele Maßnahmen von Investitionen scheitern an der Kofinanzierung bzw. der Förderwürdigkeit des Antragstellers (Individuelle finanzielle Situation) Die Förderwürdigkeit und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens ist eine grundsätzliche Bedingung für die Vergabe von Zuwendungen bzw. Darlehen in der Finanzwirtschaft. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an der Förderung von Investitionen im landwirtschaftlichen Bereich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. keine Freistaat Sachsen
SN0091 Vielfach werden in den Maßnahmeplänen konzeptionelle Maßnahmen aufgeführt. Wie diese Beratungs- und Fortbildungsmaßnahmen einen Anteil zur Zielerreichung liefern können, wird nicht erklärt. Vielmehr sind u.E. hier verbindliche Regelungen mit klaren Zielsetzungen nötig. Die konzeptionellen Maßnahmen sind insbesondere zur Klärung der Belastungssituation (vertiefende Untersuchungen, Sanierungskonzepte) als auch als Informationsveranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Beratung z.B. für Landwirte zur konservierenden Bodenbearbeitung von Bedeutung und werden eine wichtige Rolle bei der Maßnahmenumsetzung vor Ort spielen. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0036 Von der Ausgestaltung und Anwendung des Maßnahmenprogramms dürfte entscheidend abhängen, ob der Erhalt und die Weiterentwicklung der industriellen Standorte in den kommenden Jahren möglich sein werden. [...] Weitergehende Vorgaben dürfen nur zulässig sein, nachdem sozioökonomische Untersuchungen belegt haben, dass Sie zu Fortschritten im Sinne der Nachhaltigkeit führen. Bei diesen Untersuchungen sind insbesondere auch die bereits freiwillig erbrachten Vorleistungen im Gewässerschutz durch die Einleiter positiv zu berücksichtigen. Weitergehende Vorgaben bzgl. der Durchführung von Maßnahmen werden im Rahmen der konkreten Planung von Vorhaben geprüft. Sozioökonomische Untersuchungen sind Bestandteil konkreter Planungsverfahren zur Realisierung von Maßnahmen. - FGG Elbe
SN0021 Vor dem Festschreiben konkreter Maßnahmen ist zu prüfen, in welchem Verhältnis finanzieller bzw. bürokratischer Aufwand und Nutzen zueinander stehen. Nur jene Maßnahmen, die die vorgegebenen Ziele unter vertretbaren Kosten erreichen können, sind sinnvoll. Dies wird durch die Ableitung der kosteneffizientesten Maßnahmen erreicht. Diese Abschätzung ist aber erst bei der konkreten Detailplanung von Maßnahmen möglich. Die Betroffenen sollten sich entsprechend in den Planungsverlauf einbringen. keine Freistaat Sachsen
UB-BB0026 Vorlegen eines regional differenzierten Wassermanagementkonzepts - Grenzwerte für Wasserentnahmen - Aufbau eines geeigneten Überwachungsnetzes Maßnahmen und Überwachung orientieren sich an der Zielerreichung gem. WRRL   Land Brandenburg
BP-BB0005 Vorschläge zur Festlegung von Biotopen für Wasserstau und Erhaltung Artenvielfalt wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert   Land Brandenburg
SN0025 Warum die Maßnahme 31 (Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Drainagen aus der Landwirtschaft) in Sachsen nicht angewendet wird, ist fachlich nicht nachvollziehbar. Da der direkte Eintrag von Nährstoffen, PSM in Gewässer durch Drainagen erwiesenermaßen nicht unerheblich ist, sollte die Maßnahme 31 unbedingt auch in Sachsen zur Anwendung kommen. Diese Maßnahme wird zurzeit weder gefördert noch gesetzlich gefordert, eine Umsetzung ist daher fraglich. Die Maßnahme wurde daher für den 1. Bewirtschaftungsplan nicht in Anwendung gebracht. keine Freistaat Sachsen
SN0106 Warum wurden für das Gewässer Heinersdorfer Bach bzw. Zulauf keine absehbar wirksamen Maßnahmen benannt, obwohl hier die Ziele der WRRL noch nicht erreicht werden? Maßnahme Nr.27 im Rahmen der,,guten fachlichen Praxis" reicht bislang nicht aus!l! Mit Hilfe welcher Maßnahme oder Aktivitäten soll an den genannten Gewässern der gute Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial stattdessen erreicht werden? Die beiden Wasserkörper die den Heinersdorfer Bach bilden , sind charakterisiert durch eine schlechte Gewässerstruktur und Nährstoffbelastungen die zumeist aus diffusen Quellen (Landwirtschaft aber auch Siedlungsbereiche) entstammen. Diese Hauptbelastungsquellen müssen durch geeignete Maßnahmen gemindert werden. Dazu sind u.a. auch die Vor-Ort-Kenntnisse der Anlieger sehr nützlich, um zielgerichtete Maßnahmen durchführen zu können. Eine konstruktive Mitarbeit ist daher willkommen. keine Freistaat Sachsen
SN0028 Wasserkraftnutzung wird als Schädigung an der Natur unterstellt, obwohl diese schon Jahrhunderte betrieben wird. Der Mensch hat seit eh und je die Kulturlandschaft zu seinem Nutzen umgestaltet. Der Wasserkraftnutzung werden nur negative Einflüsse in den Anhörungsdokumenten zugeschrieben. In den Hintergrunddokumenten werden entsprechend den Vorgaben der WRRL die einzelnen Belastungsarten für die Gewässer aufgeführt. Problematisch für die Gewässerökosysteme ist nicht die Wasserkraftnutzung an sich, sondern die fehlende ökologische Durchgängigkeit an den Querverbauungen und in den Ausleitungsstrecken. Die positiven Aspekte der Wasserkraftnutzung werden in entsprechenden Dokumenten z.B. bei erneuerbaren Energien genannt. keine Freistaat Sachsen
SH30 Wasserkörper mst_08 (Rantzau und Schlotfelder Graben): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. Die verbleibenden Maßnahmen reichen nicht aus, um die Ziele für einen natürlichen Wasserkörper zu erreichen. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH29 Wasserkörper mst_12 (Rolloher Bek, sandgeprägter Tieflandbach): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. So können Maßnahmen wie "Anbindung an die Talaue verbessern" und "Wasserstandserhöhung" nicht umgesetzt werden. Das Gewässer leidet unter sehr starker Verockerung, was beim damaligen Ausweisungsprozess nicht in dem Umfang bekannt war und zu einem erheblich höheren Flächenbedarf führt. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein