Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SH29 Wasserkörper mst_13 (Bekau-Mittellauf, Mühlenau, kiesgeprägte Tieflandbäche): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. So können Maßnahmen wie "Anbindung an die Talaue verbessern" und "Wasserstandserhöhung" nicht umgesetzt werden. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
UB-BB0025 Wasserkörper ohne Maßnahmen nochmals prüfen Wird bei der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes geprüft   Land Brandenburg
SH28 Wasserkörper pi_15 ist 1988 nach Planfeststellungsverfahren renaturiert worden und heute so bestandskräftig. Die verbindliche Unterhaltung erfolgte nicht. Die Au war bereits vor Inkrafttreten der WRRL so stark verändert, dass Begutachtungen vor falschen Tatbeständen erfolgten. Hohe Sandfracht der Wedeler Au führte zur Sohlanhebung/Versandung. Sohlanhebungen führen zu schädlicher Erwärmung. Au tritt schon bei geringeren Niederschlagsereignissen aus dem Bett und ist Brutstelle für Moskitos. Nach derzeitigem Planungsstand sind keine Maßnahmen zur Anhebung des Wasserstandes vorgesehen. Eine Verschlechterung der Situation für die Anlieger ist nicht zu erwarten.   Land Schleswig-Holstein
SH31 Wasserkörper Predigerau ost 01 b und ost 01 c führen in der Regel in den Sommermonaten kein Wasser. Eine Anhebung des Grundwasserspiegels ist aufgrund der landwirtschaftlichen Flächennutzung nicht möglich. Die Einstufung der Gewässer sollte von "natürlich" zu HMWB geändert werden. Die zuständige Arbeitsgruppe hat zugestimmt. Änderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" ist richtig, da Schlüsselmaßnahmen wie "eigendynamische Entwicklung einleiten" und "Aufhebung der Flächenentwässerung" nicht umgesetzt werden können. Die Schlüsselmaßnahmen würden die Nutzungen der landwirtschaftlich genutzten Flächen und der Bebauungen beeinträchtigen. Im wesentlichen ist der Grund des trockenfallens ausschlaggebend für die Veränderung von natürlich in erheblich verändert entscheidend. Die Veränderung dieses Zustandes kann nur aufgehoben werden, wenn der angrenzende WK einer wesentlich anderen Flächenbewirtschaftung (Vernässung der großräumigen Niedermoorflächen) unterzogen wird, so dass eine dauerhafte Wasserführung gegeben wäre. Diese Flächen sind im ursprünglichen Ausweisungsprozess für den angrenzenden WK im Bezug auf ihre Verfügbarkeit bereits überprüft worden. Eine Verfügbarkeit wurde nicht festgestellt. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH27 Weitere Beschränkungen der Landwirte werden abgelehnt (gemeint wohl Nährstoffe, Schadstoffe). Maßnahmen zur Beschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung sind an der Osterau nicht vorgesehen, Grunderwerb bzw. Flächenbereitstellung sollen nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Der gute chemische Zustand ist in jedem Fall einzuhalten und würde im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen, die momentan aufgrund des guten Zustandes aber nicht geplant sind.   Land Schleswig-Holstein
UB-GS0046 Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. - FGG Elbe
UB-GS0051 Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
UB-GS0057 Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
SN0089 Welche Relevanz haben die in den Maßnahmelisten eingetragenen Kreuze (x) und die da-zugehörigen Maßnahmetypen (z.B. xi) für die Förderfähigkeit? Die Förderung wird im Rahmen der bestehenden Förderrichtlinien gewährt. Nach den Kriterien der FRL werden auch die Anträge auf Förderung bewertet. Zurzeit sind keine Planungen zur Anpassung der Richtlinien bzgl. der Maßnahmenzuordnung bekannt. keine Freistaat Sachsen
UB-BB0024 weniger strenge Umweltziele für vom Bergbau beeinflusste OWK (Begründungszusammenhang wie bei 1.) Ist Gegenstand des Bewirtschaftungsplans   Land Brandenburg
UB-GS0004 Wenn Maßnahmen geplant werden die Wasserstände verändern, insbesondere absenken, so müssen die neuen Wasserstände in geordneten Verfahren neu festgelegt werden. Das Fehlen von Mindeststauhöhen bei alten Stauzielen darf nicht als Staulamelle von 0 bis Stauziel interpretiert werden und nicht zum Verzicht auf geordnete Verfahren zur Festlegung der neuen Wasserstände führen. Nach geltendem Recht (§ 31 Abs.2 Wasserhaushaltsgesetz) stellt die Planung eines Umgehungsgerinnes bzw. einer Fischaufstiegshilfe eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers dar und muss somit in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung detailliert geregelt werden. - FGG Elbe
SN0085 Wie bereits gesagt, werden zur Erreichung der Ziele der EU-WRRL in substanziellem Umfang Maßnahmen der Entwicklung der Gewässer und der Gewässerrandstreifen erforderlich werden. Neben den Kosten bestehen häufig Probleme mit der Flächenverfügbarkeit, nicht zuletzt wegen vordringlicher Interessen der Landwirtschaft, die bereits heute Planungs- und Genehmigungsprozesse sehr aufwändig und langwierig gestalten. Welche fördertechnischen und rechtlichen Instrumente hat der Freistaat geplant, um die bekannten Begrenzungen für eine zügige Umsetzung zu beseitigen? Zur Zeit werden im SMUL zu den einzelnen Belastungsbereichen Verwaltungsanleitungen erarbeitet, so auch zum Thema "Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen". Zum Ende 2009 sollen die Vorgaben eingeführt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0085 Wie ist zu verfahren, wenn bereits jetzt absehbar ist, dass der Wasserkörper den guten ökologischen Zustand nicht erreicht (erreichen kann). Müssen dann dennoch Maßnahmen in Angriff genommen werden? Wenn ja, welche? Maßnahmen müssen im jedem Fall zur Verbesserung des Wasserkörpers führen. Wenn der gute Zustand mit Sicherheit nicht zu erreichen ist, kann entweder das alternative Umweltziel des "guten ökologischen Potenzials" (wenn es nur hydromorphologische Probleme gibt) oder auch weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen werden. Weniger strenge Umweltziele wurden für den 1. Bewirtschaftungsplan nicht in Anspruch genommen, da die Vorgaben in der WRRL sehr strikt sind und mit der derzeitigen Datengrundlage kaum zu erfüllen sind. keine Freistaat Sachsen
SN0085 Wie ist zu verfahren, wenn nach Beschluss der Maßnahmepläne die zuständige Gemeinde und/oder Wasserbehörde im Rahmen der detaillierten Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die erforderlichen Aufwendungen zum Erreichen des guten ökologischen Zustandes unverhältnismäßig hoch sind? "• der unverhältnismäßig hohe Aufwand ist zu begründen (siehe auch: Gemeinsames Verständnis von Begründungen zur Fristverlängerung …"" LAWA-Ausschuss - Oberirdische Gewässer und Küstengewässer - Ad-hoc-Unterausschuss ""Wirtschaftliche Analyse"" vom 27.11.2008) • danach Priorisierung oder ggf. Fristverlängerung • von ""weniger strengen Zielen"" sollte zunächst kein Gebrauch gemacht werden" keine Freistaat Sachsen
SN0085 Wie wird die Landwirtschaft konkret und verbindlich in die Umsetzung der Maßnahmepläne einbezogen? Es bleibt unklar, wer die Prioritäten bei der Umsetzung von ressortübergreifenden Maßnahmen setzt. Beispielsweise kann die Wasserbehörde auf die Änderung der landwirtschaftlichen Praxis keinen direkten Einfluss nehmen. Der konzeptionelle Ansatz des Freistaates Sachsen zur Umsetzung der EU-WRRL sieht unter anderem vor, dass vor allem in prioritär belasteten Wasserkörpern durch Schulungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Demonstrationsvorhaben in Konsultationsbetrieben die vorgesehenen Maßnahmen gezielt umgesetzt werden. Dazu dienen auch Arbeitskreise, in denen Landwirte aktiv an der Umsetzung und Weiterentwicklung geeigneter Maßnahmen beteiligt sind.. Ziel ist, durch diese Maßnahmen möglichst viele Wasserkörper bis zum Jahr 2015 in den "Guten Zustand" zu versetzen. keine Freistaat Sachsen