Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0035 Zur Verringerung der Nitratbelastung von Grundwasserkörpern werden Zwischenfruchtanbau und Untersaaten gefördert, die zum verstärkten Rückhalt von Stickstoff im Boden und in den Pflanzen beitragen sollen. Die Förderprogramme sind vorwiegend durch den Fachbereich Landwirtschaft umzusetzen. Das Landratsamt Erzgebirgskreis/ SG Wasserrecht besitzt keine Unterlagen zu den definierten Gefährdungsgebieten mit hoher Stickstoffbelastung und es fehlt das landwirtschaftliche Fachwissen für diese Förderprogramme. Die Grundwasserkörper mit Bewertungseinstufungen in den schlechten chemischen Zustand auf Grundlage des Parameters Nitrat sind z.B. in der Karte 21 der Anlage 1 des sächsischen Hintergrunddokumentes zu den Bewirtschaftungsplänen ersichtlich. Im Zuständigkeitsgebiet des LRA Erzgebirgskreis befinden sich keine Grundwasserkörper wegen Nitrat im schlechten chemischen Zustand. Dennoch wird zur Verringerung der Stick- stoffbelastungen in sächsischen Grund- und Oberflächenwasserkörpern sowie in den Küstengewässern der Nordsee auch für Ackerflächen der sächsischen WRRL- ELER- Gebietskulissen im Zuständigkeitsgebiet des LRA Erzgebirgskreis z.B. eine Förderung der AUM- Maßnahmen "Zwischen- fruchtanbau" und "Untersaatenanbau" angeboten. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0037 Zur Vorgehensweise der Inanspruchnahme von Fristverlängerungen für die in den Anhörungsdokumenten gelisteten Wasserkörper mit Bezug zur Uranbergbau-Sanierung der Wismut GmbH besteht prinzipiell Zustimmung. Es wird angeregt, […] für diese Wasserkörper die Ausweisung weniger strenger Umweltziele zu überdenken [...]. Hierbei handelt es sich um eine regionale Fragestellung. Weitergehende Informationen werden in den Hintergrunddokumenten des Freistaates Sachsens vorgehalten. - FGG Elbe
UB-GS0030 […] Auf die im Regionalen Entwicklungsplan für den Großraum Magdeburg (REP MD) enthaltenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung […] wird explizit nicht eingegangen. Es erscheint daher überlegenswert, ob und inwieweit sich mit den im REP MD enthaltenen Festlegungen auseinandergestzt werden sollte […] Die festgelegten Grundsätze der Raumordnung […] sind nach Maßgabe des §4 des Raumordnungsgesetzes bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen könnte im Kapitel 2.3 des Umweltberichtes ergänzt werden. Aufgrund des überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung für das gesamte deutsche Einzugsgebiet der Elbe, können aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Zeit- und Kostenaufwands der Bearbeitung keine detaillierten Erhebungen durchgeführt werden. Rechtlich ist dies nach Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auch nicht vorgesehen. - FGG Elbe
UB-GS0046 […] Selbst der Entwurf des Maßnahmenprogramms enthält keine konkreten Maßnahmen, sondern anonymisierte Maßnahmentypen, so dass ein Erkennen räumlicher und inhaltlicher Betroffenheit für Gewässerbenutzer oder Anlieger nicht, oder nur abstrakt möglich ist. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0005 Änderung des Umweltberichtes, Kapitel 5.7.2, Kriterien, Seite 39: textlich wurde ausschließlich auf Bau- und Bodendenkmäler Schleswig-Holsteins (SHs) Bezug genommen. Angesichts der Tatsache, dass die FGE auch Gebiete des Landes Mecklenburg-Vorpommerns (MV) umfasst, ist es selbstverständlich notwendig, die betreffenden Passagen um den Hinweis zu ergänzen, dass die am Bsp. SH´s dargelegten denkmalpflegerischen Gegebenheiten sowie die daraus folgenden Maßnahmen entsprechend auch für die Gebiete MV´s gelten. Es ist notwendig, diese analogen Passagen und Aussagen als gesonderten Punkt für Boden- und Baudenkmale in MV aufzunehmen. Die Erläuterung zur Problematik der Berücksichtigung der großen Vielzahl von Bau- und Bodendenkmälern innerhalb eines Untersuchungsraums, der ca. 1/5 der Fläche Deutschlands beinhaltet, wurde nur exemplarisch anhand des Beispiels von Schleswig-Holstein vorgenommen. - FGG Elbe
UB-GS0005 Änderung des Umweltberichtes, Tabelle 5.8, Seite 40: Es ergeben sich Auswirkungen auf alle Denkmale/Denkmalkategorien. Die Auswirkungsbeschreibung in der Tabelle ist nicht ergänzungsbedürftig, da sie differenziert ist und alle amtlich festgestellten Denkmale und Denkmalkategorien beinhaltet. - FGG Elbe
UB-GS0019 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
UB-BB0020 Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ausreichend und nicht transparent - Ortsbezug nicht oder nur schwer nachvollziehbar Ortsbezug wird im MNP konkretisiert - Information und Anhörung richtet sich nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und des Landeswassergesetzen ergänzende Karten mit Koordinierungsräumen und Planungseinheiten - Ergänzung A 3-0 im Anhang Land Brandenburg