Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0018 "Die im sächsischen Hintergrundpapier zum Maßnahmeprogramm in Anlage 4 aufgeführten Maß-nahmenbezeichnungen aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog sind nicht immer selbsterklärend. Eine stringente Zuordnung von Maßnahmen ist auf Grund fehlender Unterscheidung zu anderen Maßnahmenbezeichnungen teilweise problematisch. Dopplungen oder Fehlzuordnungen sind die Folge. Unklar ist z.B., welche Maßnahmenbezeichnung anzuwenden ist, wenn Standgewässer im Haupt-schluss sich als wesentlicher Belastungsfaktor für den unterhalb liegenden OWK darstellen. Fi-schereiliche Nutzung, Badenutzung bzw. der Aufstau zur Wasserentnahme führen zu eutrophie-rungsbedingten Belastungen und Erwärmung im Rückstaugewässer und im unterliegenden Fließ-gewässerabschnitt. Hier greifen weder Maßnahmen zur „fischereilichen Nutzung“ oder „berg-baubedingte Einflüsse“ noch „Maßnahmen am Unterlauf“. Da die Beseitigung solcher Standge-wässer im Sinne der Wiederherstellung der Durchgängigkeit selten möglich ist, wären Maßnah-men zur Verbesserung der entsprechenden Standgewässer vorzusehen. Differenzierungen für Sachsen sind weiterhin bezüglich der LAWA-Maßnahmen zur Morphologie hilfreich. Neben der zur Reduzierung der Belastungsgruppe (fehlende) Durchgängigkeit angewandten Nr. 69 „Maß-nahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen“ sollten auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Morphologie mit den Nummern 68 „Maß-nahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an Stauanlagen“ und 76 „Maßnahmen zur Beseitigung von/ Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen“ ausgewiesen werden. Wünschenswert sind Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit, die ggf. auf einer sächsischen Un-tersetzung basieren könnte. " Maßnahmenerläuterungen sind in das sächsische Hintergrunddokument aufgenommen worden. Die Anwendung der standardisierten LAWA-Maßnahmenbezeichnung war aufgrund der Berichtspflichten und der Übereinstimmung mit den Anhörungsdokumenten der FGG Elbe notwendig. keine Freistaat Sachsen
SN0102 "Die Kommunen können die im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen entstehenden Kosten vielfach nicht umlegen und müssten sie somit aus eigener Kraft finanzieren. In diesem Zusammenhang wurde konstatiert, dass die mit der Realisierung von Maßnahmen verbundene Standarderhöhung für die Kommunen nur unter dem Vorbehalt einer Kostenneutralität zu akzeptieren ist . Es gilt unter Beachtung des Konnexitätsprinzipes eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen sowie eine koordinierte Fördermittelbereitstellung zu gewährleisten." "Es wird davon ausgegangen, dass die Förderpolitik des Freistaates Sachsen beibehalten wird und auch weiterhin dem gegenwärtigen finanziellen Niveau entspricht. Kostenneutralität wird es wohl nicht geben. Aufgaben der Kommmmunen sind nun mal durch diese zu erledigen und zu finanzieren. Unterstützt werden die Kommunen durch ein breites Angebot von Fördermöglichkeiten. Tw. sind Kombinationen von Förderungen möglich. " keine Freistaat Sachsen
SN0083 "Die Maßnahme M 79 (Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung) ist vom LfULG an fast allen Gewässern vorgesehen. Wir sehen in dieser Maßnahme wesentlich weniger Wirkungspotential als das LfULG. Ein Wandel in der Unterhaltungspraxis, d.h. eine stärkere Ausrichtung der Gewässerun-terhaltung an ökologischen Entwicklungszielen erfolgt bereits seit einigen Jahren. Personelle und fi-nanzielle Zwänge erfordern ohnehin eine regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit von Gewässer-unterhaltungsarbeiten und die Suche nach preisgünstigeren Alternativen (z.B. Unterlassung). Gleich-zeitig müssen wir unseren Verpflichtungen, den Ausbauzustand der Gewässer nach wasserwirtschaft-lichen Erfordernissen zu erhalten und notwendige Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Anlagen des Hochwasserschutzes durchzuführen, nachkommen. " Im Rahmen des Möglichen sollte die bestehende Gewässerunterhaltung an die ökologischen Erfordernisse angepasst werden. Dazu auch das geplante Projekt, aus dessen Ergbnissen mglw. neue Erkenntnisse erwachsen. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "Die vorgestellten Maßnahmen sind nicht geeignet, die Zielstellung der WRRL zu erreichen. Das Maßnahmendokument ist grundsätzlich zu überarbeiten. dabei ist der Schwerpunkt auf die wirksame Wiederherstellung bzw. Sicherung eines naturnahen Fließgewässersystems in Sachsen zu richten. Grundlage eines solchen Dokuments muss dabei ein fachlich korrekter Ansatz ohne lobbyistisch geprägten Hintergund (etwa der Wasserkraftbetreiber) sein. Der vorliegenden Entwürfe der Planungsdokumente des FS Sachsen werden als völlig unzureichend abgelehnt. " Eine konstruktive Beteiligung des Einwenders an der Maßnahmenumsetzung ist wünschenswert. Vorschläge zu Maßnahmen hätten eingebracht werden können, liegen aber von Seiten des Einwenders nur vereinzelt vor. Ein Maßnahmenplanung, die gemäß WRRL auch die Nutzungen berücksichtigen muss, vollständig abzulehnen, ist nicht nachvollziehbar. keine Freistaat Sachsen
SN0086 "Die vorgestellten Maßnahmen sind nicht geeignet, die Zielstellung der WRRL zu erreichen. Das Maßnahmendokument ist grundsätzlich zu überarbeiten. dabei ist der Schwerpunkt auf die wirksame Wiederherstellung bzw. Sicherung eines naturnahen Fließgewässersystems in Sachsen zu richten. Grundlage eines solchen Dokuments muss dabei ein fachlich korrekter Ansatz ohne lobbyistisch geprägten Hintergund (etwa der Wasserkraftbetreiber) sein. Der vorliegenden Entwürfe der Planungsdokumente des FS Sachsen werden als völlig unzureichend abgelehnt. " Eine konstruktive Beteiligung des Einwenders an der Maßnahmenumsetzung ist wünschenswert. Vorschläge zu Maßnahmen hätten eingebracht werden können, liegen aber von Seiten des Einwenders nur vereinzelt vor. Ein Maßnahmenplanung, die gemäß WRRL auch die Nutzungen berücksichtigen muss, vollständig abzulehnen, ist nicht nachvollziehbar. keine Freistaat Sachsen
SN0087 "Die vorgestellten Maßnahmen sind nicht geeignet, die Zielstellung der WRRL zu erreichen. Das Maßnahmendokument ist grundsätzlich zu überarbeiten. dabei ist der Schwerpunkt auf die wirksame Wiederherstellung bzw. Sicherung eines naturnahen Fließgewässersystems in Sachsen zu richten. Grundlage eines solchen Dokuments muss dabei ein fachlich korrekter Ansatz ohne lobbyistisch geprägten Hintergund (etwa der Wasserkraftbetreiber) sein. Der vorliegenden Entwürfe der Planungsdokumente des FS Sachsen werden als völlig unzureichend abgelehnt. " Eine konstruktive Beteiligung des Einwenders an der Maßnahmenumsetzung ist wünschenswert. Vorschläge zu Maßnahmen hätten eingebracht werden können, liegen aber von Seiten des Einwenders nur vereinzelt vor. Ein Maßnahmenplanung, die gemäß WRRL auch die Nutzungen berücksichtigen muss, vollständig abzulehnen, ist nicht nachvollziehbar. keine Freistaat Sachsen
SN0028 "Die zur Herstellung der Durchgängigkeit erforderlichen Fischpässe oder- aufstiege sind mit erheblichen Eingriffen in die bestehende Anlage und dadurch mit hohen Baukosten verbunden, die nur schwer aufzubringen sind. Der erhofften positiven Auswirkung für das Gewässer steht dabei ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand gegenüber. Aus den genannten Gründen wird zurzeit keine Möglichkeit gesehen, die Durchgängigkeit der Wehranlage herzustellen. " Die genannten Anlagen befinden sich jeweils in Wasserkörpern, deren Durchgängigkeit durch eine Vielzahl von nicht passierbaren Querbauwerken nicht gewährleistet ist. § 91 des Sächsischen Wassergesetzes regelt die Belange der Durchgängigkeit. Danach können auch für bestehende Anlagen erforderliche Maßnahmen nachträglich angeordnet werden. Da es sich bei der Errichtung von Fischaufstiegsanlagen um bauliche Maßnahmen mit hohen Kosten handelt, sind in der Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz Förderungen von 75% (in Einzelfällen bis 90%) für derartige Vorhaben vorgesehen. Förderkombinationen sind ebenfalls möglich. Eine Entscheidung, ob es sich um einen unverhältnismäßig hohen Aufwand handelt, wird im Einzelfall geprüft. keine Freistaat Sachsen
SN0029 "Die zur Herstellung der Durchgängigkeit erforderlichen Fischpässe oder- aufstiege sind mit erheblichen Eingriffen in die bestehende Anlage und dadurch mit hohen Baukosten verbunden, die nur schwer aufzubringen sind. Der erhofften positiven Auswirkung für das Gewässer steht dabei ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand gegenüber. Aus den genannten Gründen wird zurzeit keine Möglichkeit gesehen, die Durchgängigkeit der Wehranlage herzustellen. " Die genannten Anlagen befinden sich jeweils in Wasserkörpern, deren Durchgängigkeit durch eine Vielzahl von nicht passierbaren Querbauwerken nicht gewährleistet ist. § 91 des Sächsischen Wassergesetzes regelt die Belange der Durchgängigkeit. Danach können auch für bestehende Anlagen erforderliche Maßnahmen nachträglich angeordnet werden. Da es sich bei der Errichtung von Fischaufstiegsanlagen um bauliche Maßnahmen mit hohen Kosten handelt, sind in der Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz Förderungen von 75% (in Einzelfällen bis 90%) für derartige Vorhaben vorgesehen. Förderkombinationen sind ebenfalls möglich. Eine Entscheidung, ob es sich um einen unverhältnismäßig hohen Aufwand handelt, wird im Einzelfall geprüft. keine Freistaat Sachsen
SN0012 "Die zur Herstellung der Durchgängigkeit erforderlichen Fischpässe oder- aufstiege sind mit erheblichen Eingriffen in die bestehende Anlage und dadurch mit hohen Baukosten verbunden, die nur schwer aufzubringen sind. Der erhofften positiven Auswirkung für das Gewässer steht dabei ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand gegenüber. Aus den genannten Gründen wird zurzeit keine Möglichkeit gesehen, die Durchgängigkeit der Wehranlage herzustellen. " Die genannten Anlagen befinden sich jeweils in Wasserkörpern, deren Durchgängigkeit durch eine Vielzahl von nicht passierbaren Querbauwerken nicht gewährleistet ist. § 91 des Sächsischen Wassergesetzes regelt die Belange der Durchgängigkeit. Danach können auch für bestehende Anlagen erforderliche Maßnahmen nachträglich angeordnet werden. Da es sich bei der Errichtung von Fischaufstiegsanlagen um bauliche Maßnahmen mit hohen Kosten handelt, sind in der Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz Förderungen von 75% (in Einzelfällen bis 90%) für derartige Vorhaben vorgesehen. Förderkombinationen sind ebenfalls möglich. Eine Entscheidung, ob es sich um einen unverhältnismäßig hohen Aufwand handelt, wird im Einzelfall geprüft. keine Freistaat Sachsen
SN0031 "Die zur Herstellung der Durchgängigkeit erforderlichen Fischpässe oder- aufstiege sind mit erheblichen Eingriffen in die bestehende Anlage und dadurch mit hohen Baukosten verbunden, die nur schwer aufzubringen sind. Der erhofften positiven Auswirkung für das Gewässer steht dabei ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand gegenüber. Aus den genannten Gründen wird zurzeit keine Möglichkeit gesehen, die Durchgängigkeit der Wehranlage herzustellen. " Die genannten Anlagen befinden sich jeweils in Wasserkörpern, deren Durchgängigkeit durch eine Vielzahl von nicht passierbaren Querbauwerken nicht gewährleistet ist. § 91 des Sächsischen Wassergesetzes regelt die Belange der Durchgängigkeit. Danach können auch für bestehende Anlagen erforderliche Maßnahmen nachträglich angeordnet werden. Da es sich bei der Errichtung von Fischaufstiegsanlagen um bauliche Maßnahmen mit hohen Kosten handelt, sind in der Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz Förderungen von 75% (in Einzelfällen bis 90%) für derartige Vorhaben vorgesehen. Förderkombinationen sind ebenfalls möglich. Eine Entscheidung, ob es sich um einen unverhältnismäßig hohen Aufwand handelt, wird im Einzelfall geprüft. keine Freistaat Sachsen
SN0085 "Eine Folge der Maßnahmepläne ist, dass die geltenden Abwasserbeseitigungskonzepte einschließlich deren Investitions- und Umsetzungszeitpläne auf ihren Anpassungsbedarf geprüft werden müssen und ggf. zu ändern sind. Soll dies wasserbehördlich eingefordert werden oder gelten die aktuell vorliegenden Abwasserentsorgungskonzepte vorerst weiter und ist somit deren Umsetzung unverändert weiter zu begleiten?" Wir gehen davon aus, dass die Maßnahmepläne als Grundlage zusätzlicher wasserbehördlicher Anforderungen an Abwasseranlagen allein nicht ausreichen. Für jeden Gewässerkörper ist von der zuständigen Wasserbehörde zu ermitteln und zu klären, welche konkreten Maßnahmen im Einzelfall in Frage kommen, ob diese wirtschaftlich umsetzbar sind und ob mit ihnen ein wesentlicher Beitrag zum Erreichen der Gewässergüteziele überhaupt erreicht werden kann. keine Freistaat Sachsen
SN0017 "Es ist einzuschätzen, dass für die Stadt Chemnitz die zur Zielerreichung abgeleiteten Maßnahmen zur Herstellung besserer gewässermorphologischer Bedingungen vor allem auch an den Gewässern II. Ordnung in großem Umfang durchzuführen sind. Dazu müssen i. a. Planungsvoraussetzungen (u. a. Vermessungsdaten, Geoinformationsdaten) erst erstellt werden. Weiter besteht Klärungsbedarf zu eigentumsrechtlichen Fragen, die nur in einem langwierigen Verwaltungsverfahren geklärt werden können. Vorhandene Nutzungen im Gewässerumfeld werden aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen nur mittel- bis langfristig umzuwidmen sein. Garten- und Baudenkmale entlang der Gewässer errfordern einen hohen Planungs- und Abstimmungsaufwand. Bei der Umsetzung der Maßnahmen müssen auch die im Bewirtschaftungsplan nicht enthaltenen kleineren Einzugsgebiete und stehenden Gewässer mitbetrachtet werden, da sie ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf denZustand des Hauptgewässers haben. Gerade bei diesen Maßnahmen, die voraussichtlich durch die Gemeinden durchzuführen sind, bestehen große Schwierigkeiten (Finanzierung, langwierige Genehmigungsverfahren, beengte verhältnisse in bebauten Bereichen)." Die Ausführungen sind richtig und bekräftigen das Erfordernis einer weiterführenden Detailplanung, insbesondere für Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung von kleineren Gewässern in den Einzugsgebieten der OWK, da diese als Wiederbesiedlungs- und Refugialräume für wichtige Pflanzen- und Tierarten dienen können. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Es ist kurzfristig notwendig, den Planungsstand für die in der nachfolgenden Tabelle grob umrissenen Maßnahmen voranzutreiben und die Finanzierung für die weitere Planung und die bauliche Realisierung der Maßnahmen zu klären. Ein weiterer elementarer Bestandteil des Maßnahmenprogramms für die Erfüllung der Zielvorga-ben der WRRL für Fließgewässer müssen die durch das Büro GUB aufgestellten und 2007 mit dem SMUL, der LMBV und dem damaligen Regierungspräsidium Leipzig Umweltfachbereich abgestimmten Maßnahmen in und an bergbaulich veränderten Fließgewässern sein. Dies betrifft für den Direktionsbezirk Leipzig etwa 40 Fließgewässerkörper, die im Rahmen der Bergbausa-nierung hinsichtlich ihres ökologischen Zustandes durch Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu verbessern sind. " Von den angegebenen 145 Maßnahmen befinden sich nur 39 in WRRL-relevanten Wasserkörpern. Bei 28 WK ergeben sich zusätzliche Kreuze Änderung in Kreuztabellen MP bei den bergabulich veränderten Fließgewässern Freistaat Sachsen
SN0017 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0034 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen