Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0036 Wird ein Landwirt zukünftig bestraft, der nach 4 Jahren einen mit Feldgras bestellten Ackerrandstreifen wieder der normalen Bewirtschaftung zuschlägt, weil er sonst den Ackerstatus auf der Fläche verliert? Jedenfalls der Verpächter will irgendwann Acker zurück – so ist es in den Pachtverträgen vereinbart! "Fördermittel müssen nur zurückgezahlt werden, wenn ein Verstoß gegen geltende Vorschriften vorliegt oder wenn die Voraussetzung für die Förderung nicht mehr gegeben sind (z.B. Abweichung von der ursprünglich beantragten förderfähigen Fläche). Der Hinweis zur Änderung der Regelung nach EU-Verordnung 796/2004 und 239/2005 soll in den Ausführungsbestimmungen zu geplanten AuW-Maßnahmen, die im Zuge der Modulation ab 2010 neu angeboten werden, entsprechend berücksichtigt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass z.B. Ackerrandstreifen entsprechend der o.g. Verordnung nach fünf Jahren umgebrochen werden. Die Regelungen sehen vor, dass dieses Ziel durch genau definierte Ansaatmischungen oder andere geeignete Maßnahmen erreicht wird. Die entsprechenden Vorschläge des Freistaates Sachsen stehen allerdings noch unter Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission. Grundsätzlich soll durch diese Regelung erreicht werden. dass durch diese Maßnahme Ackerland erhalten bleibt und nicht zu Dauergrünland umgewamdelt wird. Wenn Ackerland dauerhaft in Grünland umgewandelt werden soll, ist die geförderte Maßnahme G 10 (""Umwandlung von Acker- in Grünland"") anzuwenden." Texthinweis zur geplanten bzw. bei der EU beantragten Erweiterung der bisherigen WRRL- Förderkulissen, AUW- Maßnahmen und Fördertatbestände Freistaat Sachsen
SN0099 Wir weisen darauf hin, dass sich das im Ergebnis der Grundwasserentnahmen ausbildende Einzugsgebiet der Wasserfassungen Canitz/ Thallwitz auf die Grundwasserkörper GWK VM 1-2-1, GWK VM 1-2-2 und GWK VM 1-4 erstreckt. Damit können sich Maßnahmen in jeweils angrenzenden Grundwasserkörpern wechselseitig beeinflussen. Wir empfehlen deshalb eine grundwasserkörperübergreifende Betrachtung. Die Bewertung der GWK erfolgte u.a. auf der Grundlage der regionalisierten Messwerte. Die Regionalisierung erfolgte sachsenweit. Insofern wurde und wird auch künftig die GWK-übergreifende Betrachtung in die weiteren Schritte zur Umsetzung der WRRL einbezogen. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0044 Wir halten eine Konkretisierung des Maßnahmenprogramms zur Reduzierung der Belastungen aus dem Bergbau auf die Spree für erforderlich. Die Planung und Entwicklung dieser Maßnahmen muss frühzeitig genug erfolgen, so dass alle genehmigungsrechtlichen und technologischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Beherrschung des prognostizierten Sulfatanstiegs gegeben sind. Eine Verschiebung der Maßnahmeneinleitung über das Jahr 2015 hinaus kann in Anbetracht der Folgen für die Daseinsvorsorge nicht akzeptiert werden. Der Konkretisierungsgrad des Maßnahmenprogramms wird als ausreichend angesehen. Detailplanungen auch zur Sulfatproblematik werden länderspezifisch erarbeitet. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten laufen dazu. Eine Umsetzung erfolgt entsprechend der Verfügbarkeit von Technologien zeitnah. - FGG Elbe
SN0102 Wir gehen davon aus, dass die in Sachsen zur Gewährleistung einer sachgerechten Diskussion der sächsischen Maßnahmen erstellten Hintergrunddokumente keine Verbindlichkeit entfalten werden. Sollte es beabsichtigt sein, entgegen den Regelungen des sächsischen Wasserrechts auch die Hintergrunddokumente für verbindlich zu erklären, möchten wir an dieser Stelle vorsorglich unsere Bedenken anmelden und lhnen mitteilen, dass dies nicht unsere Zustimmung finden wird. z.Z. findet eine intensive Diskussion mit den Wasserbehörden zu dem Thema statt. Diese Diskussionen sind z. Z. noch nicht abgeschlossen, jedoch werden bis zum 22.12.2009 und damit rechtzeitig entsprechende Ergebnisse vorliegen. keine Freistaat Sachsen
SN0092 Wir erwarten weiterhin eine Bewertung unter Beachtung der konkreten örtlichen Gegebenheiten (Gimmlitz-2), insbesondere beim Mindestwasserbflusses. Dieser regelt sich nach den niederschlagsrelevanten Gegebenheiten zu den klimatischen und morphologischen Bedingungen der Gimmlitz alljährlich. Dieser Sachverhalt muss bei genauer Ortskenntnis, Studium der Niederschlagsverhältnisse und weiterer Erkenntnistiefe realistisch betrachtet werden. Die Genehmigungsbehörde setzt die erforderliche Mindestwasserführung fest. Dabei werden die hydrologischen Verhältnisse des jeweiligen Gewässers beachtet. Eine jährliche Anpassung nach den Witterungsverhältnissen an der Gimmlitz ist jedoch unrealistisch. keine Freistaat Sachsen
SN0013 Wir betreiben im Koordinierungsraum MES Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung nach dem EEG. Es handelt sich hierbei um teilweise jahrhundertealte Wasserkraftnutzungen an unterschiedlichen Standorten. Die bestehenden Benutzungen gemäß §§ 2 ff. WHG sollen im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme- und Bewirtschaftungspläne voll umfassend bestehen bleiben. Hierzu ist eine konstruktiv Zu sammenarbeit zwischen den Behörden und den Betreibern erforderlich, um die Ziele der Richtlinie hinsichtlich ökologischer Durchgängigkeit und hydromorphologischer Verbesserung zu erreichen. Die Behörden sind ebenfalls an einer konstuktiven Zusammenarbeit interessiert. Ansprechpartner für die Anlagenbetreiber sind für die Festsetzung des Mindestwasserabflusses und für genehmigungspflichtige Bauvorhaben an den Wehren die Unteren Wasserbehörden, bei Förderanträgen (Gewässer/Hochwasserschutz - RL GH/2007) für ein Bauvorhaben das jeweilige Regierungspräsidium. keine Freistaat Sachsen
SN0084 Wir betreiben im Koordinierungsraum MES Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung nach dem EEG. Es handelt sich hierbei um teilweise jahrhundertealte Wasserkraftnutzungen an unterschiedlichen Standorten. Die bestehenden Benutzungen gemäß §§ 2 ff. WHG sollen im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme- und Bewirtschaftungspläne voll umfassend bestehen bleiben. Hierzu ist eine konstruktiv Zu sammenarbeit zwischen den Behörden und den Betreibern erforderlich, um die Ziele der Richtlinie hinsichtlich ökologischer Durchgängigkeit und hydromorphologischer Verbesserung zu erreichen. Die Behörden sind ebenfalls an einer konstuktiven Zusammenarbeit interessiert. Ansprechpartner für die Anlagenbetreiber sind für die Festsetzung des Mindestwasserabflusses und für genehmigungspflichtige Bauvorhaben an den Wehren die Unteren Wasserbehörden, bei Förderanträgen (Gewässer/Hochwasserschutz - RL GH/2007) für ein Bauvorhaben das jeweilige Regierungspräsidium. keine Freistaat Sachsen
SN0089 Wie wird die Landwirtschaft verbindlich in die Umsetzung der Maßnahmeplanung einbezogen? Der konzeptionelle Ansatz des Freistaates Sachsen zur Umsetzung der EU-WRRL sieht unter anderem vor, dass vor allem in prioritär belasteten Wasserkörpern durch Schulungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Demonstrationsvorhaben in Konsultationsbetrieben die vorgesehenen Maßnahmen gezielt umgesetzt werden. Dazu dienen auch Arbeitskreise, in denen Landwirte aktiv an der Umsetzung und Weiterentwicklung geeigneter Maßnahmen beteiligt sind.. Ziel ist, durch diese Maßnahmen möglichst viele Wasserkörper bis zum Jahr 2015 in den "Guten Zustand" zu versetzen. Keine Freistaat Sachsen
SN0085 Wie wird die Landwirtschaft konkret und verbindlich in die Umsetzung der Maßnahmepläne einbezogen? Es bleibt unklar, wer die Prioritäten bei der Umsetzung von ressortübergreifenden Maßnahmen setzt. Beispielsweise kann die Wasserbehörde auf die Änderung der landwirtschaftlichen Praxis keinen direkten Einfluss nehmen. Der konzeptionelle Ansatz des Freistaates Sachsen zur Umsetzung der EU-WRRL sieht unter anderem vor, dass vor allem in prioritär belasteten Wasserkörpern durch Schulungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Demonstrationsvorhaben in Konsultationsbetrieben die vorgesehenen Maßnahmen gezielt umgesetzt werden. Dazu dienen auch Arbeitskreise, in denen Landwirte aktiv an der Umsetzung und Weiterentwicklung geeigneter Maßnahmen beteiligt sind.. Ziel ist, durch diese Maßnahmen möglichst viele Wasserkörper bis zum Jahr 2015 in den "Guten Zustand" zu versetzen. keine Freistaat Sachsen
SN0085 Wie ist zu verfahren, wenn nach Beschluss der Maßnahmepläne die zuständige Gemeinde und/oder Wasserbehörde im Rahmen der detaillierten Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die erforderlichen Aufwendungen zum Erreichen des guten ökologischen Zustandes unverhältnismäßig hoch sind? "• der unverhältnismäßig hohe Aufwand ist zu begründen (siehe auch: Gemeinsames Verständnis von Begründungen zur Fristverlängerung …"" LAWA-Ausschuss - Oberirdische Gewässer und Küstengewässer - Ad-hoc-Unterausschuss ""Wirtschaftliche Analyse"" vom 27.11.2008) • danach Priorisierung oder ggf. Fristverlängerung • von ""weniger strengen Zielen"" sollte zunächst kein Gebrauch gemacht werden" keine Freistaat Sachsen
SN0085 Wie ist zu verfahren, wenn bereits jetzt absehbar ist, dass der Wasserkörper den guten ökologischen Zustand nicht erreicht (erreichen kann). Müssen dann dennoch Maßnahmen in Angriff genommen werden? Wenn ja, welche? Maßnahmen müssen im jedem Fall zur Verbesserung des Wasserkörpers führen. Wenn der gute Zustand mit Sicherheit nicht zu erreichen ist, kann entweder das alternative Umweltziel des "guten ökologischen Potenzials" (wenn es nur hydromorphologische Probleme gibt) oder auch weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen werden. Weniger strenge Umweltziele wurden für den 1. Bewirtschaftungsplan nicht in Anspruch genommen, da die Vorgaben in der WRRL sehr strikt sind und mit der derzeitigen Datengrundlage kaum zu erfüllen sind. keine Freistaat Sachsen
SN0085 Wie bereits gesagt, werden zur Erreichung der Ziele der EU-WRRL in substanziellem Umfang Maßnahmen der Entwicklung der Gewässer und der Gewässerrandstreifen erforderlich werden. Neben den Kosten bestehen häufig Probleme mit der Flächenverfügbarkeit, nicht zuletzt wegen vordringlicher Interessen der Landwirtschaft, die bereits heute Planungs- und Genehmigungsprozesse sehr aufwändig und langwierig gestalten. Welche fördertechnischen und rechtlichen Instrumente hat der Freistaat geplant, um die bekannten Begrenzungen für eine zügige Umsetzung zu beseitigen? Zur Zeit werden im SMUL zu den einzelnen Belastungsbereichen Verwaltungsanleitungen erarbeitet, so auch zum Thema "Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen". Zum Ende 2009 sollen die Vorgaben eingeführt werden. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0004 Wenn Maßnahmen geplant werden die Wasserstände verändern, insbesondere absenken, so müssen die neuen Wasserstände in geordneten Verfahren neu festgelegt werden. Das Fehlen von Mindeststauhöhen bei alten Stauzielen darf nicht als Staulamelle von 0 bis Stauziel interpretiert werden und nicht zum Verzicht auf geordnete Verfahren zur Festlegung der neuen Wasserstände führen. Nach geltendem Recht (§ 31 Abs.2 Wasserhaushaltsgesetz) stellt die Planung eines Umgehungsgerinnes bzw. einer Fischaufstiegshilfe eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers dar und muss somit in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung detailliert geregelt werden. - FGG Elbe
UB-BB0024 weniger strenge Umweltziele für vom Bergbau beeinflusste OWK (Begründungszusammenhang wie bei 1.) Ist Gegenstand des Bewirtschaftungsplans   Land Brandenburg
SN0089 Welche Relevanz haben die in den Maßnahmelisten eingetragenen Kreuze (x) und die da-zugehörigen Maßnahmetypen (z.B. xi) für die Förderfähigkeit? Die Förderung wird im Rahmen der bestehenden Förderrichtlinien gewährt. Nach den Kriterien der FRL werden auch die Anträge auf Förderung bewertet. Zurzeit sind keine Planungen zur Anpassung der Richtlinien bzgl. der Maßnahmenzuordnung bekannt. keine Freistaat Sachsen