Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch |
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UB-GS0046 | Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes | Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. | - | FGG Elbe |
UB-GS0051 | Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes | Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. | Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen | FGG Elbe |
UB-GS0057 | Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes | Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. | Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen | FGG Elbe |
SH27 | Weitere Beschränkungen der Landwirte werden abgelehnt (gemeint wohl Nährstoffe, Schadstoffe). | Maßnahmen zur Beschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung sind an der Osterau nicht vorgesehen, Grunderwerb bzw. Flächenbereitstellung sollen nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Der gute chemische Zustand ist in jedem Fall einzuhalten und würde im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen, die momentan aufgrund des guten Zustandes aber nicht geplant sind. | Land Schleswig-Holstein | |
SH31 | Wasserkörper Predigerau ost 01 b und ost 01 c führen in der Regel in den Sommermonaten kein Wasser. Eine Anhebung des Grundwasserspiegels ist aufgrund der landwirtschaftlichen Flächennutzung nicht möglich. Die Einstufung der Gewässer sollte von "natürlich" zu HMWB geändert werden. Die zuständige Arbeitsgruppe hat zugestimmt. | Änderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" ist richtig, da Schlüsselmaßnahmen wie "eigendynamische Entwicklung einleiten" und "Aufhebung der Flächenentwässerung" nicht umgesetzt werden können. Die Schlüsselmaßnahmen würden die Nutzungen der landwirtschaftlich genutzten Flächen und der Bebauungen beeinträchtigen. Im wesentlichen ist der Grund des trockenfallens ausschlaggebend für die Veränderung von natürlich in erheblich verändert entscheidend. Die Veränderung dieses Zustandes kann nur aufgehoben werden, wenn der angrenzende WK einer wesentlich anderen Flächenbewirtschaftung (Vernässung der großräumigen Niedermoorflächen) unterzogen wird, so dass eine dauerhafte Wasserführung gegeben wäre. Diese Flächen sind im ursprünglichen Ausweisungsprozess für den angrenzenden WK im Bezug auf ihre Verfügbarkeit bereits überprüft worden. Eine Verfügbarkeit wurde nicht festgestellt. | Änderung der Einstufung. | Land Schleswig-Holstein |
SH28 | Wasserkörper pi_15 ist 1988 nach Planfeststellungsverfahren renaturiert worden und heute so bestandskräftig. Die verbindliche Unterhaltung erfolgte nicht. Die Au war bereits vor Inkrafttreten der WRRL so stark verändert, dass Begutachtungen vor falschen Tatbeständen erfolgten. Hohe Sandfracht der Wedeler Au führte zur Sohlanhebung/Versandung. Sohlanhebungen führen zu schädlicher Erwärmung. Au tritt schon bei geringeren Niederschlagsereignissen aus dem Bett und ist Brutstelle für Moskitos. | Nach derzeitigem Planungsstand sind keine Maßnahmen zur Anhebung des Wasserstandes vorgesehen. Eine Verschlechterung der Situation für die Anlieger ist nicht zu erwarten. | Land Schleswig-Holstein | |
UB-BB0025 | Wasserkörper ohne Maßnahmen nochmals prüfen | Wird bei der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes geprüft | Land Brandenburg | |
SH29 | Wasserkörper mst_13 (Bekau-Mittellauf, Mühlenau, kiesgeprägte Tieflandbäche): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. | Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. So können Maßnahmen wie "Anbindung an die Talaue verbessern" und "Wasserstandserhöhung" nicht umgesetzt werden. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. | Änderung der Einstufung. | Land Schleswig-Holstein |
SH29 | Wasserkörper mst_12 (Rolloher Bek, sandgeprägter Tieflandbach): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. | Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. So können Maßnahmen wie "Anbindung an die Talaue verbessern" und "Wasserstandserhöhung" nicht umgesetzt werden. Das Gewässer leidet unter sehr starker Verockerung, was beim damaligen Ausweisungsprozess nicht in dem Umfang bekannt war und zu einem erheblich höheren Flächenbedarf führt. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. | Änderung der Einstufung. | Land Schleswig-Holstein |
SH30 | Wasserkörper mst_08 (Rantzau und Schlotfelder Graben): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. | Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. Die verbleibenden Maßnahmen reichen nicht aus, um die Ziele für einen natürlichen Wasserkörper zu erreichen. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. | Änderung der Einstufung. | Land Schleswig-Holstein |
SN0028 | Wasserkraftnutzung wird als Schädigung an der Natur unterstellt, obwohl diese schon Jahrhunderte betrieben wird. Der Mensch hat seit eh und je die Kulturlandschaft zu seinem Nutzen umgestaltet. Der Wasserkraftnutzung werden nur negative Einflüsse in den Anhörungsdokumenten zugeschrieben. | In den Hintergrunddokumenten werden entsprechend den Vorgaben der WRRL die einzelnen Belastungsarten für die Gewässer aufgeführt. Problematisch für die Gewässerökosysteme ist nicht die Wasserkraftnutzung an sich, sondern die fehlende ökologische Durchgängigkeit an den Querverbauungen und in den Ausleitungsstrecken. Die positiven Aspekte der Wasserkraftnutzung werden in entsprechenden Dokumenten z.B. bei erneuerbaren Energien genannt. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0106 | Warum wurden für das Gewässer Heinersdorfer Bach bzw. Zulauf keine absehbar wirksamen Maßnahmen benannt, obwohl hier die Ziele der WRRL noch nicht erreicht werden? Maßnahme Nr.27 im Rahmen der,,guten fachlichen Praxis" reicht bislang nicht aus!l! Mit Hilfe welcher Maßnahme oder Aktivitäten soll an den genannten Gewässern der gute Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial stattdessen erreicht werden? | Die beiden Wasserkörper die den Heinersdorfer Bach bilden , sind charakterisiert durch eine schlechte Gewässerstruktur und Nährstoffbelastungen die zumeist aus diffusen Quellen (Landwirtschaft aber auch Siedlungsbereiche) entstammen. Diese Hauptbelastungsquellen müssen durch geeignete Maßnahmen gemindert werden. Dazu sind u.a. auch die Vor-Ort-Kenntnisse der Anlieger sehr nützlich, um zielgerichtete Maßnahmen durchführen zu können. Eine konstruktive Mitarbeit ist daher willkommen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0025 | Warum die Maßnahme 31 (Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Drainagen aus der Landwirtschaft) in Sachsen nicht angewendet wird, ist fachlich nicht nachvollziehbar. Da der direkte Eintrag von Nährstoffen, PSM in Gewässer durch Drainagen erwiesenermaßen nicht unerheblich ist, sollte die Maßnahme 31 unbedingt auch in Sachsen zur Anwendung kommen. | Diese Maßnahme wird zurzeit weder gefördert noch gesetzlich gefordert, eine Umsetzung ist daher fraglich. Die Maßnahme wurde daher für den 1. Bewirtschaftungsplan nicht in Anwendung gebracht. | keine | Freistaat Sachsen |
BP-BB0005 | Vorschläge zur Festlegung von Biotopen für Wasserstau und Erhaltung Artenvielfalt | wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert | Land Brandenburg | |
UB-BB0026 | Vorlegen eines regional differenzierten Wassermanagementkonzepts - Grenzwerte für Wasserentnahmen - Aufbau eines geeigneten Überwachungsnetzes | Maßnahmen und Überwachung orientieren sich an der Zielerreichung gem. WRRL | Land Brandenburg |