Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0021 Vor dem Festschreiben konkreter Maßnahmen ist zu prüfen, in welchem Verhältnis finanzieller bzw. bürokratischer Aufwand und Nutzen zueinander stehen. Nur jene Maßnahmen, die die vorgegebenen Ziele unter vertretbaren Kosten erreichen können, sind sinnvoll. Dies wird durch die Ableitung der kosteneffizientesten Maßnahmen erreicht. Diese Abschätzung ist aber erst bei der konkreten Detailplanung von Maßnahmen möglich. Die Betroffenen sollten sich entsprechend in den Planungsverlauf einbringen. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0036 Von der Ausgestaltung und Anwendung des Maßnahmenprogramms dürfte entscheidend abhängen, ob der Erhalt und die Weiterentwicklung der industriellen Standorte in den kommenden Jahren möglich sein werden. [...] Weitergehende Vorgaben dürfen nur zulässig sein, nachdem sozioökonomische Untersuchungen belegt haben, dass Sie zu Fortschritten im Sinne der Nachhaltigkeit führen. Bei diesen Untersuchungen sind insbesondere auch die bereits freiwillig erbrachten Vorleistungen im Gewässerschutz durch die Einleiter positiv zu berücksichtigen. Weitergehende Vorgaben bzgl. der Durchführung von Maßnahmen werden im Rahmen der konkreten Planung von Vorhaben geprüft. Sozioökonomische Untersuchungen sind Bestandteil konkreter Planungsverfahren zur Realisierung von Maßnahmen. - FGG Elbe
SN0091 Vielfach werden in den Maßnahmeplänen konzeptionelle Maßnahmen aufgeführt. Wie diese Beratungs- und Fortbildungsmaßnahmen einen Anteil zur Zielerreichung liefern können, wird nicht erklärt. Vielmehr sind u.E. hier verbindliche Regelungen mit klaren Zielsetzungen nötig. Die konzeptionellen Maßnahmen sind insbesondere zur Klärung der Belastungssituation (vertiefende Untersuchungen, Sanierungskonzepte) als auch als Informationsveranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Beratung z.B. für Landwirte zur konservierenden Bodenbearbeitung von Bedeutung und werden eine wichtige Rolle bei der Maßnahmenumsetzung vor Ort spielen. keine Freistaat Sachsen
SN0036 Viele Maßnahmen von Investitionen scheitern an der Kofinanzierung bzw. der Förderwürdigkeit des Antragstellers (Individuelle finanzielle Situation) Die Förderwürdigkeit und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens ist eine grundsätzliche Bedingung für die Vergabe von Zuwendungen bzw. Darlehen in der Finanzwirtschaft. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an der Förderung von Investitionen im landwirtschaftlichen Bereich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0017 Verwendung der Begrifflichkeit "anthropogene Auswirkungen durch Fischereiwirtschaft" ist für Thüringen nicht gültig, da dort seit 1960 keine Fischereiwirtschaft mehr existiert. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Der Katalog ist genereller Art und fasst alle möglichen Belastungen und dazugehörige Maßnahmen aller Länder der FGG Elbe zusammen. Die Gültigkeit des Begriffes Fischereiwirtschaft bezieht sich auf das gesamte deutsche Elbeeinzugsgebiet. - FGG Elbe
UB-BB0006 Verweis auf frühere Stellungnahmen. Minimierung von negativen Auswirkungen auf Bau- und Bodendenkmale sowie auf historische Kulturlandschaften. Kompensation bei unvermeidbaren Zerstörungen Gesetzliche Bestimmungen werden eingehalten   Land Brandenburg
UB-GS0023 Verschlechterungsverbot als zentrales Umweltziel der WRRL ist im Umweltbericht nicht aufgeführt (Manko für Maßnahmenprogramm und Umweltbericht) "Die im Zusammenhang mit den Umweltzielen für das Schutzgut Wasser in Kapitel 5.4.1 aufgeführten Regelungen der §§ 1a, 25a, 31a, 32c und 33a beinhalten das Verschlechterungsverbot der WRRL, da sie stets Formulierungen zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen enthalten. Zudem ist in Kapitel 5.4.1 auch der das Verschlechterungsverbot beinhaltende Artikel 4 der WRRL genannt (ohne Zitierung). " Ergänzung der Einleitung von Kapitel 5.4.1: "Das Verschlechterungsverbot ist neben dem Verbesserungsgebot ein zentrales Ziel der WRRL (insbesondere verankert in Artikel 1 Buchstabe a und Artikel 4, Abs.1 WRRL)." FGG Elbe
UB-BB0026 Verkehrsprojekt 17 sei nicht auf WRRL-Konformität geprüft worden - WRRL-veträgliche Binnenschifffahrt als Ziel formulieren - entsprechende Maßnahmen festlegen - gewässerökologische Folgen innerhalb SUP aufzeigen Wird über Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren geklärt -   Land Brandenburg
UB-GS0013 Vereinbarkeit prioritärer Maßnahmen mit raumordnerischen Festlegungen: Vor dem Hintergrund übereinstimmender Zielrichtungen von gesamträumlicher und sektoraler Planung sind im Zuge der weiteren Bewirtschaftungsplanungen bzw. - vorplanungen die zu ermittelnden Maßnahmen hinsichtlich der Kongruenz mit raumordnerischen Festlegungen zu prüfen Die Bewirtschaftungsplanung nach WRRL verfolgt das Ziel, in möglichst vielen Gewässern die Umweltziele zu erreichen. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt eine Harmonisierung zwischen Maßnahmenplanungen zur Erreichung des guten ökologischen Zustands und anderen Raumnutzungsansprüchen unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange. Dabei werden auch die überregionalen Belange der Raumordnung berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0040 Unzureichend behandelt in den Entwürfen von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm wurde die Frage der Kosten für Maßnahmen. Die Kosten zur Realisierung von Maßnahmen im deutschen Teil des Einzugsgebiets der Elbe werden im Rahmen der flussgebietsübergreifenden Landesbudgetplanungen ermittelt. Für konkrete Informationen zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms in den Ländern und zur Finanzierung wird auf die zuständigen Landesbehörden verwiesen. - FGG Elbe
UB-BB0004 Untere Bodenschutzbehörden sollen bei Abstimmung und Umsetzung von Maßnahmen beteiligt werden Keine schutzgutbezogene Forderung. Beteiligungen erfolgen gemäß den gültigen rechtlichen Regelungen   Land Brandenburg
UB-GS0052 Unsicherheit besteht dazu, wie die Planungen mit den Zielen des Natur-, Arten- und Meeresschutzes abgestimmt sind. Die Befürchtung liegt nahe, dass weder Synergieeffekte genutzt, noch Mindestanforderungen realisiert werden (z.B. Aalverordnung oder nationale Biodiversitätsstrategie). Die bisherigen Arbeiten zur strategiischen Umweltprüfung der Planungen haben die aufgeworfenen Defizite weder behandelt, noch Alternativen benannt. [...] In den Arbeiten zur strategischen Umweltprüfung sind Defizite der Umweltziele nicht behandelt worden (z.B. Prüfung der Zielsetzungen und (HMWB-)-Einstufungen auf ihre Umweltauswirkungen). Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf andere Schutzziele haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. Aufgabe der strategischen Umweltprüfung ist die Beurteilung der Umweltwirkung der festgelegten Maßnahmen. - FGG Elbe
SN0085 Unklar bleibt weiterhin, ob eine Überarbeitung und Anpassung der derzeitig in Sachsen gängigen Praxis der Zulassung und Förderung von Kleinkläranlagen an die sich aus den Anforderungen der WRRL bezüglich der Nährstoffrückhaltung ergebenden erhöhten Anforderungen an die Abwasserbehandlung vorgesehen ist. Nach der neuen Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2009 wird für Kleinkläranlagen mit weitergehenden Reinigungsanforderungen ein Zuschlag bei der Förderung gewährt. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 7.1.3, Seite 93 f. wird zur Maßnahmentypengruppe (MTG) 8 'Reduzierung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft' angeregt, zunächst Maßnahmen zu einem effektiveren Einsatz von Gülle vorrangig vor der pauschalen Verminderung des Einsatzes von Gülle zu nennen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 7.1.3, Seite 93f. wurde zur MTG 8 'Reduzierung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft' der erste Auflistungspunkt ergänzt: • Reduzierung auswaschungsbedingten Stickstoffaustrags durch Senkung der betrieblichen Stickstoffsalden / Maßnahmen zu einem effektiveren Einsatz von Gülle zwecks Verlustminderung von Nährstoffen" FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 6.3.1 'Sparsamer Umgang mit Grund und Boden', S. 54 sollte darauf hingewiesen werden, dass bereits versiegelte, ungenutzte Flächen verstärkt einzuplanen und vorrangig zu bebauen sind. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Im ersten Absatz in Kapitel 6.3.2 wurde folgender Teilsatz ergänzt: ""Obwohl grundsätzlich im Planungs- und Umweltrecht gefordert wird, bereits versiegelte, aber ungenutzte Flächen verstärkt einzuplanen und vorrangig zu bebauen, wird insgesamt voraussichtlich keine wesentliche Veränderung bei der anhaltenden Bodenversiegelung eintreten, da die Freiflächeninanspruchnahme zu Siedlungs- und Verkehrszwecken auf einem – wenn auch etwas niedrigeren – Niveau mittelfristig beibehalten wird und somit der Anteil versiegelter Flächen an der Gesamtfläche der FGG Elbe weiter zunehmen wird.""" FGG Elbe