Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 5.4 'Wasser' Seite 32ff. sollte bei der Bewirtschaftung von Oberflächengewässern ergänzt werden, dass der Ablfuss so zu regulieren ist, dass auch in Trockenzeiten ein Mindestabfluss gewährleistet ist. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 5.4 'Wasser' Seite 33 wurde folgender erläuternder Absatz vor dem 4. Absatz eingefügt: ""Zudem soll die Bewirtschaftung von Oberflächengewässern den Abfluss so regulieren, dass in Trockenzeiten ein Mindestabfluss zur Erhaltung des Lebens der Gewässerorganismen gewährleistet bleibt.""" FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 5.1 'Mensch und menschliche Gesundheit' , S.26 f. sollten auch die Ernährungsgrundlagen und die Erwerbstätigkeit des Menschen thematisiert werden. "Der Aspekt der Ernährungsgrundlagen findet sich unter Kapitel 5.3 'Boden'; dort werden die Ziele des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie der Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen (einschließlich Produktionsfunktion für Biomasse / Bodenfruchtbarkeit) genannt. Inwiefern das Maßnahmenprogramm der FGG-Elbe besondere Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit des Menschen haben könnte, ist nicht zu prognostizieren." - FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 3.4.2 fehlt bezüglich der Abbildung 3-3 auf Seite 19 eine objektive Begründung für die prozentuale Ermittlung der Anteile der positiven bzw. negativen Wirkungsrichtungen der Maßnahmentypengruppen (MTG) auf ein Umweltziel. Außerdem sollten hier auch ökonomische Bewertungen einfließen. Die prozentualen Anteile der positiven bzw. negativen Wirkungsrichtungen der Maßnahmentypengruppen (MTG) auf ein Umweltziel wurden gutachterlich abgeschätzt und im begleitenden Länder-Arbeitkreis der FGG Elbe abestimmt. Ökonomische Bewertungen können grundsätzlich gemäß der Regelungssystematik des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht gesondert in die Strategische Umweltprüfung und den Umweltbericht einfließen, zumal sie bereits im Bewirtschaftungsplan und im Maßnahmenprogramm berücksichtigt wurden. - FGG Elbe
UB-GS0041 Umweltbericht: In Abbildung 6.2, Seite 46 ist als schutzwürdige Landschaft das Landschaftsschutzgebiet "Osterzgebirge" mit einer Vielzahl weiterer Schutzgebiete zu ergänzen Die Informationen über Schutzgebiete werden bei den zuständigen Behörden der Bundesländern vorgehalten. - FGG Elbe
UB-GS0031 Umweltbericht: Im Kapitel 6.4.1.2 (Seite 62 unten) sollten auch die festgesetzten Überschwemmungsgebiete der übrigen Bundesländer, darunter auch Sachsen-Anhalt, noch angegeben werden. Konkrete Informationen zur Ausweisung von Überschwemmungsflächen in den Ländern unterliegen einer ständigen Aktualisierung und sind daher nur beispielhaft in Kap. 6.4.1.2 aufgeführt. Weitergehende Informationen zur Ausweisung von Überschwemmungsflächen in Sachsen-Anhalt können bei der zuständigen Landesbehörde eingeholt werden. - FGG Elbe
UB-GS0031 Umweltbericht: Im Kapitel 2.3, Seite 10 wird unter "neuen Vorhaben" vom "Ausbau der Saale bis zur Mündung in die Elbe" gesprochen. Es ist kein Ausbau der Saale geplant, sondern die Anlage eines 7,5 km langen Schleusenkanals als Saaleseitenkanal mit einer Schleuse bei Tornitz (nicht Tomitz). Dies ist zu korrigieren. Die Maßnahmenbezeichnung wird auf Grundlage der Formulierung des Bundesverkehrswegeplanes entsprechend angepasst. Neuer Textbaustein in Kapitel 2.3 unter "Neue Vorhaben" ergänzt: "Calbe - Mündung Elbe: Ausbau (Variante Schleusenkanal Tornitz ohne Wehr (Stau) in der Saale)" FGG Elbe
UB-GS0031 Umweltbericht: Im Kapitel 2.1 muss bei den "Bergbaufolgen" nochmals auf die Notwendigkeit des Ausgleiches von Verdunstungsverlusten aus den Wasserflächen der neu entstehenden großen Tagebaurestseen durch Wasserüberleitungen hingewiesen werden […] Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung des Absatzes zur Problematik des Braunkohletagebaus in Kapitel 2.1: "Zudem entsteht die Notwendigkeit des Ausgleiches von Verdunstungsverlusten aus den Wasserflächen der neu entstehenden großen Tagebaurestseen durch Wasserüberleitungen." FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht: Es wird in Kapitel 6.6.1 angeregt, in der Tabelle 6-3 in Zeile 62 Naturpark Erzgebirge / Vogtland unter der Spalte Beschreibung den Begriff Moore zu ergänzen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. In Kapitel 6.6.1 wurde in der Tabelle 6-3 in Zeile 62 Naturpark Erzgebirge / Vogtland unter der Spalte Beschreibung der Begriff Moore ergänzt. FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht: Es wird angeregt, in Kapitel 5.5.1 hinsichtlich der Klimaschutzziele die Bedeutung der Auenwälder als artenreiche Mischwälder für klimatisch günstige Wirkungen zu ergänzen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung der Erläuterung des Ziels zu den Gebieten mit günstiger klimatischer Wirkung in Kapitel 5.5.1: "Besondere Bedeutung als Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung haben artenreiche Auen-Mischwälder, die auch zur Beschattung der Gewässer beitragen und das Problem der sommerlichen Erwärmung von Gewässern mindern." FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht: Ergänzung der Trinkwassernutzung aus Oberflächengewässern in Tabelle 5.5 wird angeregt. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Tabelle 5-5 wurde unter der Spalte 'Kriterien' zum Ziel 'Schutz der Gewässer vor Schadstoff- und Nährstoffeintrag' Folgendes ergänzt: Auswirkungen auf Gewässer und nährstoffsensible Gebiete, Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung entsprechend ist auch die zusammenfassende Tabelle in Kapitel 5.8 zu ergänzen: - Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung" FGG Elbe
UB-GS0053 Umweltbericht: Die Umweltprüfung ist leider nicht dafür genutzt worden, um zum Beispiel die Handlungsziele und Ausnahme–Begründungen im Bewirtschaftungsplan zu überprüfen. Empfehlung zu Kapitel 2.3 (Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen): Darlegen, wie Ziele für Wasserkörper und die Ausnahmebegründungen überprüft werden. Erläuterungen dazu, wie die WRRL-bezogenen Aspekte des EU-Leitfadens zur Umsetzung der Strategischen Umweltprüfung berücksichtigt wurden (2003). Die Umweltprüfung / der Umweltbericht bezieht sich hierzulande nicht auf den Bewirtschaftungsplan, sondern auf das Maßnahmenprogramm. Es wurde bei der Bearbeitung der aktuelle Stand der Wissenschaft berücksichtigt, insbesondere der vom Umweltbundesamt 2008 herausgegebene 'Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung' (SUP-Leitfaden). Der SUP-Leitfaden der EU-Kommission 2003 enthält keine differenzierten Hinweise zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für WRRL-Maßnahmenprogramme. In den Punkten 9.7, 9.16 und 9.17 über das Verhältnis der SUP-Richtlinie zur WRRL wird lediglich erläutert, dass die Mitgliedstaaten im Einzelfall entscheiden müssen, ob Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprgrogramm gemäß WRRL zum Geltungsbereich der SUP-Richtlinie gehören und ob Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm einen Rahmen für die nachfolgende Genehmigungsplanung von Einzelprojekten setzen. - FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht: Die in Kapitel 5.1.1 vorgenommene Zuordnung der Themen Grund-/ Trinkwasserqualität und Hochwasserschutz sind zum Schutzgut Wasser und nicht zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ist fragwürdig. Da inhaltlich grundsätzlich Überschneidungen des Schutzgutes Menschen und menschliche Gesundheit zu anderen Schutzgütern bestehen, könnte die Zuordnung der Themen Grund-/Trinkwasserqualität und Hochwasserschutz statt zum Schutzgut Wasser auch zum Schutzgut Menschen erfolgen. Allerdings ist die vorgenommene Zuordnung fachlich nicht unüblich und keineswegs falsch; deshalb sollte sie so belassen werden. - FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: Bezüglich Kapitel 7.1.3, Seite 94f., Maßnahmentypengruppe (MTG) 10 'Abflussregulierung' wird darauf hingewiesen, dass daraus Entzug landwirtschaftlicher Fläche resultiert sowie eine Vergrößerung der Fläche, auf der Sedimente und Schadstoffe abgelagert werden. "Diese Aspekte sind prinzipiell im Umweltbericht Seite 95, 3. Absatz, berücksichtigt: ""Da mit den Maßnahmen auch Flächen-/ Boden-Inanspruchnahme verbunden sein kann, sind in Einzelfällen negative Auswirkungen auf natürliche Bodenfunktionen, historische Kulturlandschaften und archäologische Bodendenkmäler möglich."" " - FGG Elbe
UB-GS0005 Umweltbericht: Aufführen des direkten Bezuges zu den Paragraphen des Denkmalschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern Da an der FGG Elbe 10 Bundesländer beteiligt sind, müssten folglich die entsprechenden Paragraphen aller Bundesländer aufgeführt werden. Dies würde den Umweltbericht überfrachten, zumal dann die Frage zu stellen wäre, warum nicht auch bei den anderen Umweltfachgesetzen jeweils die einzelnen Landesbestimmungen benannt werden. - FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Änderung des Kapitels 7.1.3: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG) 12, 3. Absatz, Änderung des 2. Satzes: Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Kapitel 7.1.3, MTG 12, 3. Absatz, Änderung des 2. Satzes: Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. FGG Elbe