Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0099 "Als grundlegende Wasser schützende Maßnahme für die Reduzierung der Nährstoffeinträge in Gewässer wird im Bewirtschaftungsplan und im Entwurf des Maßnahmeprogramms FGG Elbe die Einhaltung der Düngeverordnung genannt. Wir verweisen darauf, dass selbst bei Einhaltung der Verordnung bei ungünstigen naturräumlichen Gegebenheiten das Schutzziel für die Wasserqualität gefährdet werden kann (z. B. geringe Deckschichtmächtigkeit, hoch durchlässige Substrate, geringe Grundwassergeschütztheit der Standorte). " Die FGG Elbe hat sich darauf verständigt, nach Art. 4, Abs. 4 WRRL vorzugsweise die Fristverlängerung als Ausnahmetatbestand in Anspruch zu nehmen. Weniger strenge Umweltziele werden im deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur in wenigen Ausnahmefällen in Anspruch genommen, sofern aufgrund belastbarer Daten festgestellt wurde, dass der gute Zustand bis 2027 nicht erreicht oder die erforderlichen Verbesserungen bis 2027 nicht realisiert werden können. Grundsätzlich liegen für eine deutlich höhere Anzahl Wasserkörper Anhaltspunkte vor, die eine Inanspruchnahme von weniger strengen Umweltzielen rechtfertigen könnten. Da die Datenlage eine solche Zuordnung jedoch oftmals noch nicht eindeutig zulässt, wurden für diese Wasserkörper zunächst Fristverlängerungen in Anspruch genommen. keine Freistaat Sachsen
SN0091 "Als eine wesentliche Maßnahme ist die Vermeidung bzw. Verminderung des diffusen Eintrags von Nährstoffen aus der Landwirtschaft ausgewiese (LAWA-Maßnahmenummern: 27 bis 30; 32; 33; 41 bis 43). lm Landkreis Görlitz haben diffuse Einträge von Nährstoffen und PSM über Drainierungen landwirtschaftlicher Flächen keinen unwesentlichen Anteil an der Stoffbelastung der Gewässer. Diesbezüglich ist nicht nachzuvollziehen, weshalb die Maßnahme 31 nach LAWAKatalog in Sachsen nicht angewendet wird. Unseres Erachtens ist dies zwingend erforderlich und bedarf der nochmaligen Prüfung. " Für die Umsetzung von Maßnahmen zum Rückbau oder der Veränderung von Meliorationsanlagen oder anderen Drainagesystemen besteht zurzeit weder eine rechtliche Handhabung noch ein Fördermittelangebot. Eine Umsetzung solcher Maßnahmen erscheint daher als sehr unrealistisch. Deshalb wurde diese Maßnahme in Sachsen für den 1. Bewirtschaftungsplan nicht in Anwendung gebracht. keine Freistaat Sachsen
SN0021 "Abwägung von Maßnahmen beim Entstehen von neuen Oberflächengewässern mit schlechter Wasserqualität bedingt durch Bergbau Bei einer natürlichen Beeinträchtigung der Wasserqualität (Versauerung, Auswaschung von Stoffen) sind die Rechtsgrundlagen im Anwendungsbereich für den Natur- und Landschaftsschutz als gleichwertig zu betrachten und Abstriche an den Wasserqualitätszielen zuzulassen. " Einer Beeinträchtigung der Wasserqualität durch Bergbau kann keinesfalls pauschal zugestimmt werden. Jeder Fall ist ein Einzelfall und muss in seiner Art und Ausprägung geprüft werden. Entscheidend sind die Auswirkungen der emittierten Stoffe, zukünftige Nutzungsabsichten der in Anspruch genommenen oder beeinträchtigten Flächen und vorhandene Reinigungsmöglichkeiten. keine Freistaat Sachsen
SN0035 "Abwasserbeseitigung : - Wer führt die Ermittlungsmessungen zur Ableitung strengerer Anforderungen an die Ein-leitungen aus Abwasserbehandlungsanlagen in den be-troffenen Fließgewässer-Wasserkörpern aus ? - Wer trägt die Kosten für erforderlich werdende Erweiterungs-/Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung der strengeren Anforderungen an Kläranlagen , welche aber den gesetzlichen Anforderungen genügen? - Ist eine Anpassung von Anhang 1 der Abwasserverordnung für solche nachträglich erforderlich werdenden Sanierungsfälle vorgesehen ? Der Erzgebirgskreis verfügt bereits über umfangreiche Erfahrungen zu o.g. Strategie. Die Anzahl der Willensbekundungen für eine Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist bisher gering (ca. 8%). Langwierige wasserrechtliche Sanierungsanordnungen sind daher zu prognostizieren. Für den hohen Verwaltungsaufwand stehen die nötigen Kapazitäten nicht zur Verfügung. Daher ist eine Fristverlängerung zur Umsetzung v.g. Strategie dringend anzuraten ! Es ist schon jetzt absehbar, dass der festgesetzte Sanie-rungstermin 2015 alle Beteiligten (Einleiter, Industrie und Behörden) überfordert !" Die Wasserrahmenrichtlinie sieht u.a. auch die schrittweise Umsetzung von Maßnahmen und Erreichung der Bewirtschaftungsziele vor. Strategien mit langer Anlaufphase müssen daher frühzeitig geplant und umgesetzt werden. Wie diese Strategien im Detail zu realiseren sind, wird sich auch im Verlauf des 1. Bewirtschaftungsplanes herausstellen. keine Freistaat Sachsen
SN0085 "3.1 Änderungen in der Gesamt-Tabellenstruktur Anlage 4 Hintergrunddokument Maßnahmen an sächsischen Wasserkörpern: - Nr. 11 als Spalte ergänzen: Die Optimierung der Betriebsweise von Anlagen für Misch- und Niederschlagswasser trifft in Dresden für alle Wasserkörper zu. - Nr. 12, hierzu Typ xvi hinzufügen: Zu den sonstigen Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen durch Misch- und Niederschlagswasser gehören auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. - Nr. 31 als Spalte ergänzen, hierzu Typ xi hinzufügen: Die Reduzierung von Nährstoffeinträgen durch Drainagen aus der Landwirtschaft ist in Sachsen eine wichtige Maßnahme. Dies kann wirksam nur durch Rückbau erfolgen. - Nr. 79, hierzu Typ xvi + xi hinzufügen: Die Gewässerunterhaltung kommt nicht ohne Baumaßnahmen und F/E und Demonstration aus." M-Nr. 11 wurde durch die Zuweisung der M-Nr. 12 abgedeckt, da keine flächendeckenden Daten zu Misch- und Niederschlagswassereinleitungen vorliegen, die eine OWK-spezifische Zuweisung der M-Nr. 11 ermöglicht. M-Nr. 31 hat zurzeit weder eine gesetzliche Grundlage noch einen Fördermitteltatbestand, die Umsetzung der Maßnahme ist daher kaum zu realisieren. Zurzeit läuft ein FuE-Vorhaben, das sich mit der Fragestellung der Drainagesysteme in Sachsen auseinandersetzt. M-Nr. 79 bezieht sich auf die Möglichkeiten der ökologisch orientierten Gewässerunterhaltung die nicht dem gesetzlichen Festlegungen eines Ausbaus nach WHG § 31 unterliegen. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0039 " M-Nr. 28, Anlage von Gewässerschutzstreifen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge (OW): Bei dem nicht unerheblichen Anteil landwirtschaftlicher Nutzflächen im Chemnitzer Raum wäre ein höherer Anteil dieser Maßnahme gerechtfertigt, desgleichen im Neißeraum (Mandau und Pließnitz mit Zuflüssen). Maßnahmen 29 und 30 sind damit im Zusammenhang zu sehen." Die Zuweisung der Maßnahmenkategorie wurde davon abhängig gemacht, ob Daten der Gewässerstrukturkartierung vorlagen, die eine Nutzung des Gewässerrandstreifens durch Ackerbau aufzeigten. Diese Gewässerabschnitte wurden selektiert und darauf basierend die Zuweisung der Maßnahme vorgenommen. Die M-Nr. 28 bezieht sich aber auf den Effekt der Reduzierung von Nährstoffeinträgen von Ackerflächen. Zur Verbesserung der Uferhabitate wurde M-Nr. 73 zugewiesen. keine Freistaat Sachsen
UB-BB0009 Verringerung diffuser Einträge am Beetzsee nötig Ist Gegenstand der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes   Land Brandenburg
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen und zusammen mit der Stellungnahme vom 16.02.2009 geprüft.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden im Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Inwieweit in den Jahren 2013/14 noch Fördermittel zur Verfügung stehen, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Änderung der Thüringer Maßnahmenliste Abwasser Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, führten jedoch nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Sie werden aber bei der Plankonkretisierung herangezogen, um einerseits eine Zielerreichung nach WRRL sicherzustellen und andererseits einen Interessenausgleich zu ermöglichen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm, sie werden jedoch bei der Plankonkretisierung herangezogen. Detaillierte fachliche Anforderungen an Fischauf- und -abstiegsanlagen werden im wasserrechtlichen Vollzug berücksichtigt. Fachliche Standards stellen die Grundlage für die Planung dar. Ob weitere Fachgutachten erforderlich werden, wird im Einzelfall geprüft.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Die geforderte Maßnahmenstreichung “Anpassung und Prüfung der Hegepläne“ widerspricht den rechtlichen Anforderungen. Hegepläne werden im § 2 und § 25 ThürFischG geregelt. Eine Prüfung und Genehmigung der drei bis zwölf Jahre gültigen Hegepläne hinsichtlich der Anforderungen des § 2 ThürFischG, über die mit der Maßnahme nicht herausgegangen wird, ist im § 25 Abs. 2 ThürFischG grundsätzlich rechtlich legitimiert.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen führten zu keiner Änderung der Umweltberichte. Die Umweltberichte nehmen an mehreren Stellen Bezug auf europäisch geschützte Fischarten (Kap. 5.2.1, 6.2.2, 7.1.2). Der Stör ist in Thüringen definitiv ausgestorben. Auf Bundesebene laufen erste Abstimmungen zur Erstellung eines „Nationalen Aktionsplanes zum Schutz und zur Erhaltung des Europäischen Störs“. Die Entwicklungen sollen zunächst abgewartet werden. Über eine Berücksichtigung in späteren Bewirtschaftungszyklen muss zu gegebener Zeit entschieden werden."   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Durch Umschichtungen bzw. Einsparungen bei den vorgesehenen Projekten ist die Erreichung der Zielsetzungen der WRRL bis 2015 im Verbandsgebiet möglich.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Sie bestätigen die bisherige Vorgehensweise sowie die konzeptionell strategischen Vorstellungen.   Freistaat Thüringen