Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0004 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG) 12, Seite 96, 2. Absatz, nach dem Satz "…Bodendenkmäler vorkommen." Einfügen des Satzes: "Wenn Wasserstände künftig über längere Zeiträume oder ganzjährig niedriger liegen als bisher, können Kulturdenkmäler visuell, wirtschaftlich oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden." Eine entsprechende Ergänzung nicht erforderlich, da im Umweltbericht auf das nachfolgende Einzelgenehmigungsverfahren Bezug genommen wird und in der Auswirkungsprognose hinsichtlich der MTG 12 möglich Konflikte mit den Denkmalschutzbelangen eingeräumt werden. So werden in den Auswirkungstabellen im Anhang diesbezüglich stets potenziell negative Beiträge der MTG 12 zur Erreichung des Umweltziels 'Schutz der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler' berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0051 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Seite 97, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14: Die Maßnahmentypengruppe "Renaturierungsmaßnahmen ohne Flächenbedarf" beinhaltet den Rückbau bzw. die Entfernung von wasserbaulichen Sohlbefestigungen. Positive Effekte sind somit vor allem für die Schutzgüter Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt zu erwarten. (Ergänzung der Beschreibung der MTG). Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 7.1.3, Seite 97, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14 wurde der letzte Absatz wie folgt ergänzt: ""Die beschriebenen Effekte wirken sich durchweg positiv auf die Gewässerökologie aus. Überwiegend positive Effekte sind somit vor allem für die Schutzgüter Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt zu erwarten. Positive Auswirkungen ergeben sich dem zufolge auch für die Schutz- und Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten im Bereich von Gewässerauen, hier insbesondere in Bezug auf die submerse Vegetation, Fische und Mollusken. In Bezug auf das Schutzgut Wasser kann das Einzelziel 'Vorbeugen der Entstehung von Hochwasserschäden' unter Umständen nachteilig beeinflusst werden.""" FGG Elbe
UB-GS0003 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Seite 96, 2. Absatz: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG 12), nach dem Satz "…Bodendenkmäler vorkommen." Einfügen des Satzes: "Wenn Wasserstände künftig über längere Zeiträume oder ganzjährig niedriger liegen als bisher, können Kulturdenkmäler visuell, wirtschaftlich oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden." Eine entsprechende Ergänzung ist nicht erforderlich, da im Umweltbericht auf das nachfolgende Einzelgenehmigungsverfahren (vgl. Kapitel 8) Bezug genommen wird und in der Auswirkungsprognose hinsichtlich der MTG 12 möglich Konflikte mit den Denkmalschutzbelangen eingeräumt werden. So werden in den Auswirkungstabellen im Anhang diesbezüglich stets potenziell negative Beiträge der MTG 12 zur Erreichung des Umweltziels 'Schutz der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler' berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 7.1.2: Es wird angeregt, den Wirkfaktor Flächenbeanspruchung hinsichtlich der Entwicklung von Gewässerrand- bzw. Schutzstreifen zu ergänzen. Außerdem soll beim Wirkfaktor Barrierewirkung der Widerspruch zwischen dem Ziel der Entschärfung von Barrierewirkungen von Staubauwerken und dem Neubau bzw. der Reaktivierung von Wasserkraftanlagen geklärt werden. Unter dem Wirkfaktor Flächenbeanspruchung sind hier nur Wirkungen zu verstehen, die dauerhaft oder temporär mit Beeinträchtigungen von Zielen des Umweltschutzes verbunden sind. Die Anlage von Gewässerrandstreifen hat hingegen ausschließlich positive Wirkungen auf die Ziele des Umweltschutzes. Sie werden deshalb im Umweltbericht unter dem Wirkfaktor Nutzungsänderung berücksichtigt. Der Zielkonflikt zwischen der Entschärfung von Barrierewirkungen von Staubauwerken und dem Neubau bzw. der Reaktivierung von Wasserkraftanlagen kann im Umweltbericht nicht geklärt werden, weil das Maßnahmenprogramm keinerlei Maßnahmen zur Errichtung oder Reaktivierung von Wasserkraftanlgen beinhaltet. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 7.1.2: Es wird angeregt, den Wirkfaktor Flächenbeanspruchung hinsichtlich der Entwicklung von Gewässerrand- bzw. Schutzstreifen zu ergänzen. Außerdem soll beim Wirkfaktor Barrierewirkung der Widerspruch zwischen dem Ziel der Entschärfung von Barrierewirkungen von Staubauwerken und dem Neubau bzw. der Reaktivierung von Wasserkraftanlagen geklärt werden. Unter dem Wirkfaktor Flächenbeanspruchung sind hier nur Wirkungen zu verstehen, die dauerhaft oder temporär mit Beeinträchtigungen von Zielen des Umweltschutzes verbunden sind. Die Anlage von Gewässerrandstreifen hat hingegen ausschließlich positive Wirkungen auf die Ziele des Umweltschutzes. Sie werden deshalb im Umweltbericht unter dem Wirkfaktor Nutzungsänderung berücksichtigt. Der Zielkonflikt zwischen der Entschärfung von Barrierewirkungen von Staubauwerken und dem Neubau bzw. der Reaktivierung von Wasserkraftanlagen kann im Umweltbericht nicht geklärt werden, weil das Maßnahmenprogramm keinerlei Maßnahmen zur Errichtung oder Reaktivierung von Wasserkraftanlgen beinhaltet. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 7.1.1: Anregungen zur Änderung und Ergänzung der Gruppierung der Maßnahmentypen des Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalogs. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Gruppierung der Maßnahmentypen auf Basis des Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog für den Umweltbericht ist aus Sicht der FGG Elbe schlüssig und bedarf keiner Veränderung. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 7.1.1: Anregungen zur Änderung und Ergänzung der Gruppierung der Maßnahmentypen des Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalogs. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Gruppierung der Maßnahmentypen gemäß Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog für den Umweltbericht kann aus methodischen Gründen nicht ohne weitreichende Konsequenzen für den Umweltbericht geändert werden. - FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 7.1.1, Seite 83 und 84: Die in der in der Tabelle 7-1 genannten Maßnahmentypengruppen sind im Allgemeinen mit mehr oder weniger starken Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden verbunden. Wobei neben dem Umweltziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden auch das Umweltziel des qualitativen Bodenschutzes zu berücksichtigen ist. Die Maßnahmen, welche im Maßnahmenprogramm verankert sind, dienen der Verbesserung der Qualität von Grund- und Oberflächenwasser als Ziel der WRRL. Die bodenschutzrechtlichen Anforderungen werden im Rahmen der planerischen Gesamtabwägung der Belange in den Zulassungsverfahren zu den Einzelmaßnahmen beachtet. - FGG Elbe
UB-GS0021 Umweltbericht, Kapitel 7, Seite 84, Tabelle 7-1, Maßnahmentypengruppe (MTG) 15 (Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes bzw. Sedimentmanagement, zur Reduzierung der Belastungen infolge von Geschiebeentnahmen, zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung, z.B. Vermeidung von Ausbaggerungsmaßnahmen in FFH-Gebieten): Die Formulierung „Vermeidung von Ausbaggerungsmaßnahmen in FFH-Gebieten“ ist nicht hinnehmbar. Ausbau und Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie die Nutzung aquatischer Umlagerungsstellen müssen unter angemessener Berücksichtigung aller ökologischen Belange gewährleistet bleiben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich nahezu die gesamte Unter- und Außenelbe innerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten befindet. Es wird deshalb angeregt, auf diese Formulierung zu verzichten bzw. sie wie folgt abzuändern: „Vermeidung von Ausbaggerung in FFH-Gebieten, soweit keine für die Schifffahrt relevanten Bereiche betroffen sind“. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Streichung des Klammerausdrucks in Tabelle 7-1, Seite 84 zu Maßnahmentypengruppe 15, da dieser nicht explizit im Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog verwendet wird und Tabelle 7-1 eine Zusammenfassung der Maßnahmen aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog darstellt. FGG Elbe
UB-GS0006 Umweltbericht, Kapitel 6: Im Umweltbericht wird die intensive Landwirtschaft als Hauptproblem für den guten ökologischen Gewässerzustand angesehen, sowie andere Problembereich aufgeführt. Hinweise zur positiven Bedeutung von Waldflächen für den Gewässerzustand fehlen. Es ist es zutreffend, dass zumindest natürliche Wälder mit standortgerechter Baumartenbestockung und Bewitschaftung ohne Pestizideinsatz eine positive Funktion für den Landschaftswasserhaushalt insbesondere in qualitativer Hinsicht besitzen, jedoch ist es in erster Linie Aufgabe des Maßnahmenprogramms und des Umweltberichtes, die Hauptprobleme des Gewässerschutzes zu verringern. Auch wenn der Maßnahmenkatalog keine gesonderte Position Waldmehrung enthält, sind solche Maßnahmen dennoch vorgesehen (z.B. Gewässerrandbepflanzungen, Aufforstungen). - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 6.4.3: [...] wird bereits heute eine Erhöhung der Häufigkeit von Niedrigwasserereignissen prognostiziert. Dennoch werden, wie aktuell an Mulde, Saale oder Spree, durch die Wasserwirtschaft neue Wasserkraftanlagen zugelassen, was unseres Erachtens widersinnig ist. In Verbindung mit den klimatischen Entwicklungsprognosen sehen wir einen enormen Forschungsbedarf bezüglich ihrer Wirkungen auf kaltstenotherme Fischarten und Gewässerorganismen. Gegenstand der strategischen Umweltprüfung sind die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der WRRL. Planung und Bau von Wasserkraftanlagen sind nicht Gegenstand des WRRL-Maßnahmenprogramms und können somit im Umweltbericht nicht hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit beurteilt werden. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 6.4.3: [...] wird bereits heute eine Erhöhung der Häufigkeit von Niedrigwasserereignissen prognostiziert. Dennoch werden, wie aktuell an Mulde, Saale oder Spree, durch die Wasserwirtschaft neue Wasserkraftanlagen zugelassen, was u. E. widersinnig ist. In Verbindung mit den klimatischen Entwicklungsprognosen sehen wir einen enormen Forschungsbedarf bezüglich ihrer Wirkungen auf kaltstenotherme Fischarten und Gewässerorganismen. Gegenstand der strategischen Umweltprüfung sind die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der WRRL. Planung und Bau von Wasserkraftanlagen sind nicht Gegenstand des WRRL-Maßnahmenprogramms und können somit im Umweltbericht nicht hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit beurteilt werden. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 6.4.3: Als neue Belastungsfaktoren wurden hier der zunehmende Anbau von Energiepflanzen sowie die prognostizierten klimatischen Entwicklungen benannt. Da beide Faktoren im Betrachtungszeitraum der WRRL wirksam werden, sollten im Programm bereits entsprechende Gegenmaßnahmen aufgeführt werden. Dies würde eine gewisse vorausschauende Handlungsweise der Wasserwirtschaft demonstrieren, die Transparenz und somit eventuell auch die Akzeptanz für diese Maßnahmen erhöhen, selbst wenn sie momentan bei anderen Belastungsfaktoren zur Anwendung kommen. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm (MNP) wurde auf Grundlage der in den Ländern vorgesehenen Maßnahmen erstellt. Der Umweltbericht (UB) hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen MNP auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. Da die im MNP festgelegten Maßnahmen Grundlage für die Erstellung des UB sind, besteht kein Änderungsbedarf des UBs. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 6.4.3: Als neue Belastungsfaktoren wurden hier der zunehmende Anbau von Energiepflanzen sowie die prognostizierten klimatischen Entwicklungen benannt. Da beide Faktoren im Betrachtungszeitraum der WRRL wirksam werden, sollten im Programm bereits entsprechende Gegenmaßnahmen aufgeführt werden. Dies würde eine gewisse vorausschauende Handlungsweise der Wasserwirtschaft demonstrieren, die Transparenz und somit eventuell auch die Akzeptanz für diese Maßnahmen erhöhen, selbst wenn sie momentan bei anderen Belastungsfaktoren zur Anwendung kommen. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm (MNP) wurde auf Grundlage der in den Ländern vorgesehenen Maßnahmen erstellt. Der Umweltbericht (UB) hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen MNP auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. Da die im MNP festgelegten Maßnahmen Grundlage für die Erstellung des UB sind, besteht kein Änderungsbedarf des UB. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 6.4.1: Unzureichende Bewertungen zur Zustandsbeschreibung in den Koordinierungsräumen Mittlere Elbe-Elde und Havel + Forderung von Änderungen im Umweltbericht. Die Bewertungen zur Zustandsbeschreibungen wurden dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans entnommen. Der Umweltbericht (UB) hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen Maßnahmenprogramms auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. - FGG Elbe