Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 6.4.1: Kritik an den Bewertungen zur Zustandsbeschreibung in den Koordinierungsräumen Mittlere Elbe-Elde und Havel + Forderung von Änderungen im Umweltbericht. Die Bewertung der Zustandsbeschreibungen stammt aus der Zustandsbeschreibung der Gewässer im Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe und obliegt den Ländern. Der Umweltbericht hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen Maßnahmenprogramms auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 6.4.1.2: Zur Vorbeugung der Entstehung von Hochwasserschäden, sollte man hier auch die wirklichen Ursachen benennen. Aus unserer Sicht stellen der Verlust an Retentionsflächen (Bilanzierung?), der Ausbau und die Begradigung der Fließgewässer sowie die zunehmende Flächenversiegelung im Einzugsgebiet die Hauptursachen für katastrophale Hochwasserereignisse dar. Diese sollten daher zugleich auch die Hauptstellschrauben für einen nachhaltigen Hochwasserschutz bilden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Ergänzung von Kapitel 6.4.1.2 hinter dem 1. Absatz: ""Neben den Niederschlagsereignissen gelten als Hauptursachen von Hochwasserschäden die Begradigungen von Flüssen, die Verluste bzw. Bebauung von Retentionsräumen und die Versiegelungen von Böden.""" FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 6.4.1.1: Die Zustandsbeschreibung für den Koordinierungsraum Mulde-Elbe-Schwarze Elster ist unvollständig (Einträge aus Bergbaufolgen (Uranbergbau, Altbergbau) fehlen) Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 6.4.1.1 wurde auf Seite 60 im letzten Absatz folgende Ergänzung durchgeführt: ""...Hauptverursacher punktueller biologisch-chemischer Gewässerbeeinträchtigungen sind Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen, aus Industrie und Gewerbebetrieben insbesondere der Lebensmittelindustrie und chemischen Industrie sowie Stollenwässer aus dem Altbergbau. Hinzu kommen Beeinträchtigungen der biologisch-chemischen Gewässergüte infolge von diffusen Einträgen vor allem aus der Landwirtschaft und aus industriellen Altlasten sowie Bergbauhalden.""" FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 6.2: Da für die Flussgebietseinheit Elbe insbesondere auch strukturelle Degradationen als Hauptbelastungsfaktor dargestellt wurden, sollten hier nicht nur die ökologische Durchgängigkeit sondern auch die Gewässerstruktur betrachtet werden. Diese bildet für viele Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt die eigentliche Grundvoraussetzung (Lebensraum). [...] Das Problem der unnatürlichen Gewässerstruktur wird sowohl in Kapitel 2.1 als auch in Kapitel 6.4.1.1 thematisiert und wird somit ausreichend im Umweltbericht behandelt. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 6.2: Da für die FGE Elbe insbesondere auch strukturelle Degradationen als Hauptbelastungsfaktor dargestellt wurden, sollten hier nicht nur die ökologische Durchgängigkeit sondern auch die Gewässerstruktur betrachtet werden. Diese bildet für viele Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt die eigentliche Grundvoraussetzung (Lebensraum). [...] Das Problem der unnatürlichen Gewässerstruktur wird sowohl in Kapitel 2.1 als auch in Kapitel 6.4.1.1 thematisiert und wird somit ausreichend im Umweltbericht behandelt. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 6.1.1: In Verbindung mit den betrachteten diffusen Nähr- und Schadstoffeinleitungen aus der Landwirtschaft sollte hier explizit die flächenhafte Verrieselung von Gülle namentlich benannt werden. Mittlerweile ebenfalls von Bedeutung sind Silagelager und Biogasanlagen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Ergänzung eines Teilsatzes hinter Satz 1 des 3. Absatzes in Kapitel 6.1.1: ""…, die durch flächenhafte Verrieselung von Gülle, durch Silagelager und durch Biogasanlagen verursacht werden.""" FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 6.1.1: In Verbindung mit den betrachteten diffusen Nähr- und Schadstoffeinleitungen aus der Landwirtschaft sollte hier explizit die flächenhafte Verrieselung von Gülle namentlich benannt werden. Mittlerweile ebenfalls von Bedeutung sind Silagelager und Biogasanlagen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Ergänzung nach Satz 1 des 3. Absatzes in Kapitel 6.1.1 des Umweltberichtes: ""…, die durch flächenhafte Verrieselung von Gülle, durch Silagelager und durch Biogasanlagen verursacht werden.""" FGG Elbe
UB-GS0022 Umweltbericht, Kapitel 5: Thematik Flusssedimente fehlt bei relevanten Zielen des Umweltschutzes (Boden, menschliche Gesundheit); als Ziel sollte der Schutz vor Schadstoffanreicherungen durch belastete Gewässersedimente formuliert werden "Das Ziel 'Schutz vor Schadstoffanreicherungen durch belastete Gewässersedimente' ist implizit in dem auf das Schutzgut Boden bezogenen Oberziel 'Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen (§1 BBodSchG)' enthalten. Da auch bei den anderen Schutzgütern die zumeist aus den Umweltfachgesetzen resultierenden Oberziele und nicht die vilefältigen Unterziele genannt sind, wurde aus systematischen Gründen auf ein eigenständiges Ziel 'Schutz vor Schadstoffanreicherungen durch belastete Gewässersedimente' verzichtet. Etwaige negative Auswirkungen von Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes und zur Reduzierung der Belastungen durch Geschiebeentnahmen sind in Kapitel 7.1.2 des Umweltberichts beschrieben: ""Mögliche kurzfristige Störungen im Zuge von Sedimententnahmen oder Sedimentzuschlägen (z.B. Eintrübung des Gewässers) sind nur von kurzer Dauer und treten im Verhältnis zu den langfristig positiven Effekten in den Hintergrund."" " - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 5.7.2: Da durch die aktuelle Förder- und Steuerabschreibungspolitik der Trend besteht, selbst lange außer Betrieb befindliche oder gänzlich verfallene Wassermühlen als Denkmale zu rekonstruieren, sollte auch hier eine hierarchische Einordnung derartiger Vorhaben gegenüber den Zielen von WRRL, Flora-Fauna-Habitat Richtlinie, EU-Aal-Verordnung und Natura 2000 gefordert werden. Viele dieser Anlagen wirken fisch- und gewässerökologisch äußerst schädlich und sind im Hinblick auf Klimaschutz und Energiewirtschaft sinnlos. Im Umweltbericht können die Ziele des Denkmalschutzes und der Gewinnung regenerativer Energie bezogen auf Wassermühlen nicht grundsätzlich den Zielen des des Gewässerschutzes und Naturschutzes untergeordnet werden, sondern dies bedarf der Einzelfall-Abwägung entsprechend der Bedeutung einer konkret betroffenen Wassermühle sowie eines konkret betroffenen Gewässers in den der Strategischen Umweltprüfung nachfolgenden wasserrechtlichen Zulassungsverfahren. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 5.7.2: Da durch die aktuelle Förder- und Steuerabschreibungspolitik der Trend besteht, selbst lange außer Betrieb befindliche oder gänzlich verfallene Wassermühlen als Denkmale zu rekonstruieren, sollte auch hier eine hierarchische Einordnung derartiger Vorhaben gegenüber den Zielen von WRRL, FFH-RL, EU-Aal-VO und Natura 2000 gefordert werden. Viele dieser Anlagen wirken fisch- und gewässerökologisch äußerst schädlich und sind im Hinblick auf Klimaschutz und Energiewirtschaft sinnlos. Im Umweltbericht können die Ziele des Denkmalschutzes und der Gewinnung regenerativer Energie bezogen auf Wassermühlen nicht grundsätzlich den Zielen des des Gewässerschutzes und Naturschutzes untergeordnet werden, sondern dies bedarf der Einzelfall-Abwägung entsprechend der Bedeutung einer konkret betroffenen Wassermühle sowie eines konkret betroffenen Gewässers in den der strategischen Umweltprüfung nachfolgenden wasserrechtlichen Zulassungsverfahren. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 5.4.1.1: Aus fisch- und gewässerökologischer Sicht sollte insbesondere der natürliche Hochwasserschutz in den Vordergrund gerückt werden. Natürliche, großräumige und extensiv bewirtschaftete Retentionsräume (Auen) und ein natürlicher Verlauf der Gewässer bieten den besten Hochwasserschutz und sorgen für einen möglichst schadlosen Wasserabfluss. Daher sollten auch die Schutz- und Unterhaltungsmaßnahmen insbesondere auf die Förderung solcher Gewässerentwicklungen gelenkt werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung von Kapitel 5.4.1.1 (Seite 33, Ende des 2. Absatzes): "Aus fisch- und gewässerökologischer Sicht sollte insbesondere der natürliche Hochwasserschutz in den Vordergrund gerückt werden. Natürliche, großräumige und extensiv bewirtschaftete Rentionsräume (Auen) und ein natürlicher Verlauf der Gewässer bieten den besten Hochwasserschutz und sorgen für einen möglichst schadlosen Wasserabfluss." FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 5.4.1.1: Aus fisch- und gewässerökologischer Sicht sollte insbesondere der natürliche Hochwasserschutz in den Vordergrund gerückt werden. Natürliche, großräumige und extensiv bewirtschaftete Retentionsräume (Auen) und ein natürlicher Verlauf der Gewässer bieten den besten Hochwasserschutz und sorgen für einen möglichst schadlosen Wasserabfluss. Daher sollten auch die Schutz- und Unterhaltungsmaßnahmen insbesondere auf die Förderung solcher Gewässerentwicklungen gelenkt werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung von Kapitel 5.4.1.1: "Aus fisch- und gewässerökologischer Sicht sollte insbesondere der natürliche Hochwasserschutz in den Vordergrund gerückt werden. Natürliche, großräumige und extensiv bewirtschaftete Rentionsräume (Auen) und ein natürlicher Verlauf der Gewässer bieten den besten Hochwasserschutz und sorgen für einen möglichst schadlosen Wasserabfluss." FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 5.3, Seite 31: Die für das Maßnahmenprogramm betrachtungsrelevante Zielsetzung beinhaltet den sparsamen Umgang mit Grund und Boden (§ 1a BauGB) und die Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen (§ 1 BBodSchG). Als Kriterien werden Veränderungen der Siedlungs- und Verkehrsfläche und Veränderungen natürlicher Bodenfunktionen benannt. Dies ist zu untersetzen. Eine weitergehende Konkretisierung der Kriterien Veränderungen der Siedlungs- und Verkehrsfläche sowie Veränderung der natürlichen Bodenfunktionen entspricht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms nicht den Anforderungen an den übergeordneten Abstraktionsgrad und kann erst in den nachgeordneten auf Einzelvorhaben bezogene Zulassungsverfahren geleistet werden. Zusätzliche Erläuterungen zum Zustand und zur Entwicklung des Siedlungs- und Verkehrsflächenanteils beinhaltet Kapitel 6.3 'Boden'. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 5.1.1: Unter Bezug auf das Positionspapier [...] zur Wasserkraftnutzung sei hier darauf verwiesen, dass in Stauräumen von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen aufgrund der dort stattfindenden Akkumulation von Nährstoffen und Feinsedimenten eine nicht unerhebliche Freisetzung von CO2 sowie des klimaschädlichen Methans erfolgt. Dieser Aspekt wird einerseits bei der Ökobilanz von Wasserkraftnutzungen ausgeblendet und kann andererseits durchaus einen Belastungsfaktor für das betrachtete Schutzgut darstellen. Eine entsprechende Würdigung bzw. Bilanzierung dieses Belastungsfaktors wäre im Hinblick auf die Ziele der WRRL dringend zu empfehlen. Derzeit sind keine seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen zur systemischen Bilanzierung der Freisetzung klimaschädlicher Gase (Kohlendioxid und Methan) im Bereich von Stauräumen von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen bekannt. Insofern wird dieser Aspekt nicht im Umweltbericht thematisiert. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 5.1.1: Unter Bezug auf das Positionspapier des Landesumweltamtes Brandenburg zur Wasserkraftnutzung sei hier darauf verwiesen, dass in Stauräumen von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen aufgrund der dort stattfindenden Akkumulation von Nährstoffen und Feinsedimenten eine nicht unerhebliche Freisetzung von CO2 sowie des klimaschädlichen Methans erfolgt. Dieser Aspekt wird einerseits bei der Ökobilanz von Wasserkraftnutzungen ausgeblendet und kann andererseits durchaus einen Belastungsfaktor für das betrachtete Schutzgut darstellen. Eine entsprechende Würdigung bzw. Bilanzierung dieses Belastungsfaktors wäre im Hinblick auf die Ziele der WRRL dringend zu empfehlen. Es sind keine seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen zur systemischen Bilanzierung der Freisetzung klimaschädlicher Gase (Kohlendioxid und Methan) im Bereich von Stauräumen von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen bekannt. Insofern wird dieser Aspekt zum derzeitigen Zeitpunkt nicht im Umweltbericht thematisiert. - FGG Elbe