Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 3.6: Es wird auf die Wichtigkeit der Abstimmung und eventuellen Anpassung des Messnetzes und des Messprogramms hingewiesen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung von Kapitel 3.6 (am Ende des Kapitels) wie folgt: "Besonders wichtig ist die Abstimmung und eventuelle Anpassung des Messnetzes und der Messtellen für das Monitoring." FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 3.6: Es wird auf die Wichtigkeit der Abstimmung und eventuellen Anpassung des Messnetzes und des Messprogramms hingewiesen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung von Kapitel 3.6 (am Ende des Kapitels) wie folgt: "Besonders wichtig ist die Abstimmung und eventuelle Anpassung des Messnetzes und der Messtellen für das Monitoring." FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 3.2: Ergänzungsvorschläge von bestimmten Gesetzen, Verordnungen, Regelungen (EU-Aal-Verordnung, Aal-Managementpläne, Landesfischereigesetze etc.) Das Programm NATURA 2000 sowie die EU-Aal-Verordnung werden in Kapitel 5.2.1 als Umweltschutzziele erwähnt Die geforderte eindeutige Darstellung der hierarchischen Gewichtung der Ziele des Umweltschutzes kann der Umweltbericht nicht leisten, da solch eine eindeutige Zielhierarchie insbesondere hinsichtlich politischer Programmatik nicht existiert. - FGG Elbe
UB-GS0053 Umweltbericht, Kapitel 2.3: Empfehlungen zur mittleren und unteren Saale auf FGG-Ebene: Darstellung der gewässerökologischen Folgen des beabsichtigten Umgangs mit dem Elbe-Saale-Kanal im Zuge der WRRL-Umsetzung. Das Kapitel 2.3. 'Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen' im Umweltbericht hat die Funktion, nachrichtlich die sonstigen konkurrierenden oder komplementären Planungen aufzuzeigen. Eine Darstellung der gewässerökologischen Folgen dieser nicht zum WRRL-Maßnahmenprogramm gehörenden Pläne und Programme kann der Umweltbericht weder einzeln noch kumulativ in der Gesamtheit leisten. Die zu erwartenden überaus komplexen Auswirkungen des geplanten Elbe-Saale-Kanals können nur im Rahmen der einzelvorhabensbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren in der geboten Detailschärfe bewertet werden. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 2.3 (Beziehungen zu anderen Plänen oder Programmen): Ablehnung des weiteren Ausbaus von Wasserstraßen; Forderung nach Konkretisierung der Darstellung der aufgeführten Planungen; Abschätzung ob die aufgeführten Maßnahmen den Zielen der WRRL, FFH-RL, EU-Aal-VO, Natura 2000 zuwider laufen Weitere Ausbauplanungen zur Verbesserung der Schiffbarkeit von Wasserstraßen im Elbesystem ist nicht Bestandteil der strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm, da der Umweltbericht ausschließlich die Funktion hat, das Maßnahmenprogramm der FGG Elbe zu bewerten. Für die vielfältigen sonstigen Planungen an den Gewässern des Elbesystems werden eigenständige Zulassungsverfahren (in der Regel Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung) durchgeführt, die teilweise zuvor auch einer übergeordneten strategischen Umweltprüfung unterzogen werden (z.B. Planungen an Wasserstraßen im Bundesverkehrswegeplan). - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 2.1: zur Bekämpfung der Belastungsfaktoren sollten Gegenmaßnahmen in den folgenden Bereichen durchgeführt werden: Feinsedimentakkumulation und Versandungen, Eisen- und Eisenockerbelastungen, Kühlwasserentnahmen, Wasserüberleitungen, Wasserkraftanlagen, Bergbaufolgen) Der Umweltbericht wurde auf Grundlage der Festlegungen der Ziele des Bewirtschaftungsplans aufgestellt. Somit wurden die zwischen Behörden und Öffentlichkeit abgestimmten Bewirtschaftungsziele aus den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen übernommen. Detailliertere Ausführungen sind aufgrund des zusammenfassenden Charakters von Kapitel 2.1 nicht erforderlich. - FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 2.1, Seite 4: Ergänzung eines erläuternden Satzes hinter dem 3. Absatz. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Textanpassungen gemäß Änderungsvorschlag: Seite 4, Ergänzung des 3. Absatzes: ""Schwerpunkte bilden dabei vor allem Schwermetalle.""" FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 2.1 (konkrete Ergänzungsvorschläge): zur Bekämpfung der Belastungsfaktoren sollten Gegenmaßnahmen in den folgenden Bereichen durchgeführt werden: Feinsedimentakkumulation und Versandungen, Eisen- und Eisenockerbelastungen, Kühlwasserentnahmen, Wasserüberleitungen, Wasserkraftanlagen, Bergbaufolgen) Der Umweltbericht wurde auf Grundlage der Festlegungen der Ziele des Bewirtschaftungsplans aufgestellt. Somit wurden die zwischen Behörden und Öffentlichkeit abgestimmten Bewirtschaftungsziele aus den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen übernommen. Detailliertere Ausführungen sind aufgrund des zusammenfassenden Charakters von Kapitel 2.1 nicht erforderlich. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 11: Obwohl die strukturellen Degradationen der Gewässer als einer der Hauptbelastungsfaktoren dargestellt wurden, fehlt ihre Auflistung bei der Bestanddarstellung (Seite 179). Die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit wird allein jedoch oft nicht zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes führen. Hier bedarf es zugleich auch massiver Anstrengungen bezüglich der Strukturverbesserung sowie der Verbesserung der Fließgewässereigenschaften an sich (u. a. Erhöhung der Strömungsvarianz, Zulassung von Abflussdynamik und Laufdynamik, Rückbau von Stauräumen). "In Kapitel 2.1 des Umweltberichtes wird im Zusammenhang mit den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und den überregionalen Bewirtschaftungszielen auf die sturkturelle Degradation eingegangen. " - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 11: Obwohl die strukturellen Degradationen der Gewässer als einer der Hauptbelastungsfaktoren dargestellt wurden, fehlt ihre Auflistung bei der Bestanddarstellung (Seite 179). Die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit wird allein jedoch oft nicht zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes führen. Hier bedarf es zugleich auch massiver Anstrengungen bezüglich der Strukturverbesserung sowie der Verbesserung der Fließgewässereigenschaften an sich (u. a. Erhöhung der Strömungsvarianz, Zulassung von Abflussdynamik und Laufdynamik, Rückbau von Stauräumen). "In Kapitel 2.1 des Umweltberichtes wird im Zusammenhang mit den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und den überregionalen Bewirtschaftungszielen auf die sturkturelle Degradation eingegangen. " - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 11: Gesondert herausgestellt werden sollten außerdem der Erhalt und die Förderung der aquatischen Lebensräume und gewässertypischen Laichhabitate. Das Ziel des Erhaltes und der Förderung der aquatischen Lebensräume und gewässertypischen Laichhabitate ist bereits in mehreren Teilzielen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt sowie Oberirdische Gewässer/Küstengewässer enthalten und muss in der Zusammenfassung nicht explitzit gesondert herausgestellt werden. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 11: Gesondert herausgestellt werden sollten außerdem der Erhalt und die Förderung der aquatischen Lebensräume und gewässertypischen Laichhabitate. Das Ziel des Erhaltes und der Förderung der aquatischen Lebensräume und gewässertypischen Laihhabitate ist bereits in mehreren Teilzielen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt sowie Oberirdische Gewässer/Küstengewässer enthalten und muss in der Zusammenfassung nicht explitzit gesondert herausgestellt werden. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 11: Bei der tabellarischen Zusammenstellung der Schutzgüter, Ziele des Umweltschutzes sowie der entsprechenden Kriterien (Seite 178) sollte auch die Bundesartenschutzverordnung sowie das Tierschutzgesetz unbedingt Erwähnung finden. Beide Rechtsgrundlagen haben bei der Beurteilung von Eingriffen und Maßnahmen in und an Gewässern ebenfalls Bedeutung (u. a. bei Wasserkraftnutzung, bei Eingriffen in Gewässersohle oder ins Gewässer mit negativen ökosystemaren Wirkungen). Die besonderen Bestimmungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Bundesartenschutzverordnung zum Artenschutz (BArtSCHVO) werden bei dem Ziel 'Schutz wild lebender Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt' ergänzt. Das Tierschutzgesetz regelt Haltung, Zucht, medizinische Versuche und Schlachtung von Tieren durch Menschen und trifft auf den Umgang mit frei lebenden Wildtieren nicht zu und wird daher nicht ergänzt. Ergänzung der Aufzählung der Gesetzesbestimmungen in der erläuternden Klammer in Kapitel 11 und 5.2 sowie 5.8: "(§§ 2, 32-35, 41-42 BNatSchG, BArtSchVO, Fauna-Flora-Habitate-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie)" FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 11: Bei der tabellarischen Zusammenstellung der Schutzgüter, Ziele des Umweltschutzes sowie der entsprechenden Kriterien (Seite 178) sollte auch die Bundesartenschutzverordnung sowie das Tierschutzgesetz unbedingt Erwähnung finden. Beide Rechtsgrundlagen haben bei der Beurteilung von Eingriffen und Maßnahmen in und an Gewässern ebenfalls Bedeutung (u. a. bei Wasserkraftnutzung, bei Eingriffen in Gewässersohle oder ins Gewässer mit negativen ökosystemaren Wirkungen). Die besonderen Bestimmungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Bundesartenschutzverordnung zum Artenschutz (BArtSchVO) werden bei dem Ziel 'Schutz wild lebender Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt' ergänzt. Das Tierschutzgesetz regelt Haltung, Zucht, medizinische Versuche und Schlachtung von Tieren durch Menschen und trifft auf den Umgang mit frei lebenden Wildtieren nicht zu und wird daher nicht ergänzt. Ergänzung der Aufzählung der Gesetzesbestimmungen in der erläuternden Klammer in Kapitel 11 und 5.2 sowie 5.8: "(§§ 2, 32-35, 41-42 BNatSchG, BArtSchVO, Fauna-Flora-Habitate-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie)" FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 11, Seite174, 4. Punktauflistung: […] soll der Begriff 'Uranerz-Gewinnung' ersetzt werden durch den Begriff 'verschiedene bergbauliche Aktivitäten'. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. " Änderung der 4. Punktauflistung in Kapitel 11, Seite 174: • Bergbaufolgen (insbesondere Braunkohlegewinnung und verschiedene bergbauliche Aktivitäten) mit Auswirkungen auf Gewässer" FGG Elbe