Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0044 Wir halten eine Konkretisierung des Maßnahmenprogramms zur Reduzierung der Belastungen aus dem Bergbau auf die Spree für erforderlich. Die Planung und Entwicklung dieser Maßnahmen muss frühzeitig genug erfolgen, so dass alle genehmigungsrechtlichen und technologischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Beherrschung des prognostizierten Sulfatanstiegs gegeben sind. Eine Verschiebung der Maßnahmeneinleitung über das Jahr 2015 hinaus kann in Anbetracht der Folgen für die Daseinsvorsorge nicht akzeptiert werden. Der Konkretisierungsgrad des Maßnahmenprogramms wird als ausreichend angesehen. Detailplanungen auch zur Sulfatproblematik werden länderspezifisch erarbeitet. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten laufen dazu. Eine Umsetzung erfolgt entsprechend der Verfügbarkeit von Technologien zeitnah. - FGG Elbe
UB-GS0044 Bezogen auf den gewässerökologischen Nutzen der bereits durchgeführten und der geplanten Maßnahmen der Abwasserentsorgung ist im weiteren Planungsablauf eine integrierte Darstellung aller Belastungsquellen mit den erforderlichen Beiträgen der einzelnen Verursachergruppen zur Wirkungsminderung darzustellen. Hier erwarten wir eine zwischen den Ländern und den Hauptakteuren abgestimmte Vorgehensweise. Die in den Ländern durchgeführten und durchzuführenden Maßnahmen sind in Anhang A31 bis A3-4 des Maßnahmenprogramms (MNP) dargestellt. Der Bezug zu den Belastungsquellen bzw. Verursachergruppen kann dem Maßnahmenkatalog (Anhang A1-1 des MNP) entnommen werden. - FGG Elbe
UB-GS0044 Für alle Beteiligten nachvollziehbar sollte in den Maßnahmenplänen dargelegt sein, welche Maßnahmen mit welchen Kosten verbunden sind und welche Wirkung (in den Gewässern) von den Maßnahmen ausgeht. Die Vergleichbarkeit und Transparenz dieses Prozesses sollte durch geeignete Bewertungskenngrößen (z. B. spezifische Kosten, spezifische Energieverbräuche) unterstützt werden. Die Kosten zur Realisierung von Maßnahmen im deutschen Teil des Einzugsgebiets der Elbe werden im Rahmen der flussgebietsübergreifenden Landesbudgetplanungen ermittelt. Für konkrete Informationen zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms in den Ländern und zur Finanzierung wird auf die zuständigen Landesbehörden verwiesen. - FGG Elbe
UB-GS0043 Das Maßnahmenprogramm (MNP) in dieser Form definiert eher die zu erreichenden Ziele. Die Maßnahmen sind nicht hinreichend konkret abgeleitet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Entwurf des MNP hinsichtlich der Örtlichkeit, Zuständigkeit und fachlichem Inhalt nicht ableitbar. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der Betroffenen haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im überregionalen Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird der Ortsbezug auf Ebene der Planungseinheit hergestellt (vgl. Anhang A3-2). Eine Übersicht, welche Wasserkörper zu welcher Planungseinheit gehören wurde dem Maßnahmenprogramm ebenfalls beigefügt (vgl. Anhang A3-0). FGG Elbe
UB-GS0043 Eine Priorisierung der Maßnahmen ist nach Auffassung der Stadt Dresden dringend erforderlich. Bei der Bestimmung und Festlegung der Prioritäten sollten weitere kommunale Zielvorstellungen mit einbezogen werden. Die Priorisierung erfolgt zum Teil auf Basis der überregionalen Bewirtschaftungsziele in der FGG Elbe und aufgrund der weitergehenden regionalen Anforderungen in den Ländern. Dieses obliegt den zuständigen Behörden in den Bundesländern. - FGG Elbe
UB-GS0042 Maßnahmenprogramm, Kapitel 4.2: Es besteht der Wunsch nach der Aufnahme des Punktes "staatliche Unterstützung, Förderung, und ehrenamtliche Mitarbeit von Nichtregierungsorganisationen" in die Liste ergänzender Maßnahmen, um zu zeigen, dass solche Kräfte vorhanden sind und unterstützend wirken. Dem Hinweis folgend wurde im Anschluss an die Liste eine Ergänzung vorgenommen. Ergänzung eines Hinweises am Ende von Kapitel 4.2: "Fördermaßnahmen und die Mitarbeit von Nichtregierungsorganisationen sind wichtige Komponenten bei der Planung und Umsetzung ergänzender Maßnahmen." FGG Elbe
UB-GS0042 Maßnahmenprogramm: Forderung nach der Aufnahme der Öffentlichkeitsarbeit als Maßnahme, damit das Verständnis für die ökologische Bewirtschaftung und den Sinn eines guten Zustandes der Gewässer erhöht wird. Informations- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Beratungsmaßnahmen gehören zu den konzeptionellen Maßnahmen und sind Bestandteil des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe (siehe Anhang A3-1 bis A3-4). - FGG Elbe
UB-GS0041 Umweltbericht: In Abbildung 6.2, Seite 46 ist als schutzwürdige Landschaft das Landschaftsschutzgebiet "Osterzgebirge" mit einer Vielzahl weiterer Schutzgebiete zu ergänzen Die Informationen über Schutzgebiete werden bei den zuständigen Behörden der Bundesländern vorgehalten. - FGG Elbe
UB-GS0041 Die im Umweltbericht […] zum Entwurf des Maßnahmenprogramms […], Punkt 5.2 genannten Ziele bzgl. des Schutzes der Pflanzen und Tiere sowie der biologischen Vielfalt (Stopp des Artenrückgangs bis 2010) sind unbedingt bei allen Maßnahmen zu berücksichten. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm wurde auf Grundlage der in den Ländern festgelegten Maßnahmen erstellt. Der Umweltbericht (UB) hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen Maßnahmenprogramms auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. Da die im Maßnahmenprogramm (MNP) festgelegten Maßnahmen Grundlage für die Erstellung des UBs besteht kein Änderungsbedarf des UBs. - FGG Elbe
UB-GS0040 In den Umweltberichten ist die Reihung der Maßnahmenschwerpunkte formal in der Reihenfolge der Maßnahmentypengruppen (MTG) ungünstig, da diese danach den Bezug zu den vorab genannten Belastungsschwerpunkten/Defiziten nicht mehr erkennen lassen sowie die Maßnahmen bei Punktquellen überbewertet erscheinen (z.B. strategische Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm der nationalen FGG Elbe, siehe 7.6.1 der Seiten 146-147). Die Anregung ist sehr vage formuliert und schwer verständlich. Ohne konkrete Änderungsvorschläge zu einer anderen Reihung der Maßnahmenschwerpunkte ist eine Änderung der Reihenfolgen nicht sinnvoll, zumal die gewählte Reihung anhand der numerischen Zahlenfolge der Maßnahmentypengruppen durchaus üblich ist. - FGG Elbe
UB-GS0040 Die im Umweltbericht formulierten Umweltziele umfassen nahezu alle Bereiche, in denen Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen zu erwarten sind. Die Umweltziele sollten jedoch so allgemein gefasst werden, dass die Transparenz und Überschaubarkeit des Umweltberichtes erhalten bleibt. Es ist zu empfehlen, die Benennung der Umweltziele auf die maßnahmerelevanten Bereiche zu beschränken. Eine Beschränkung der Umweltziele ist aus methodischen Gründen im Nachhinein nicht möglich, weil damit gravierende Auswirkungen auf alle Teile der Bewertung (Anhänge und Text) verbunden wären. Die Umweltziele wurden aufgrund von Erfahrungen mit anderen Strategischen Umweltprüfungen (z.B. zum Bundesverkehrswegeplan) ausgewählt und mit dem begleitenden Arbeitskreis (Länder und Umweltbundesamt) abgestimmt. Deshalb entsprechen die als Bewertungsmaßstab herangezogenen Umweltziele dem aktuellen fachlichen Stand und sind als maßnahmenrelevant zu bezeichnen. - FGG Elbe
UB-GS0040 Eine umfassende und nachvollziehbare Zusammenstellung zu den Kosten fehlt und ist zwingend geboten. Das Maßnahmenprogramm enthält einen zusammenfassenden Überblick über die Maßnahmenplanung in den Bundesländern des deutschen Teil des Elbeeinzugsgebietes. Weitergehende konkrete Informationen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. - FGG Elbe
UB-GS0040 Der bei der Erfassung von Maßnahmen verwendete Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog beinhaltet nur positiv wirkende Maßnahmen. […] Mit dieser Verfahrensweise wird nicht deutlich, ob und wie gegenläufig wirkende Maßnahmen, z.B. Punktquellen - Erhöhung von Einleitfrachten aus industriellen Einleitungen - erfasst werden. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Maßnahmen mit gegenläufiger Wirkung im Zusammenhang mit der Umsetzung der WRRL und zur Verbesserung des guten ökologischen Zustands wie vom Einwender dargestellt gibt es nicht. - FGG Elbe
UB-GS0040 Die Kartenmaßstäbe lassen keine standortbezogene Beurteilung der Bedingungen und Maßnahmen zu. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Beifügen von Karten der Koordinierungsräume mit Angabe der Ländergrenzen und Planungseinheiten als Anlage zum Maßnahmenprogramm. FGG Elbe
UB-GS0040 Die Darstellung und Auswertung der vorgesehenen Maßnahmen nach ihrer Anzahl führt teilweise zu einer nicht adäquaten Wichtung von Maßnahmenschwerpunkten im Sinne der Zielerreichung der Bewirtschaftungspläne. So erscheinen Maßnahmen des Belastungstyps Punktquellen wegen hoher gemeldeter Anzahl häufig als Schwerpunkt, obwohl zumeist andere Belastungen/Defizite die Zielerreichung behindern. Eine Priorisierung analog dem Verfahren bei der Erarbeitung der Hochwasserschutzkonzepte wird für erforderlich gehalten. In Kapitel "Zusammenfassung der festgelegten Maßnahmen" im Bewirtschaftungsplan sind die Anteile der Maßnahmenarten gemäß Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog dargestellt und den signifikanten Belastungen zugeordnet. Hiermit wird ein Überblick gegeben, inwieweit dasMaßnahmenprogramm in den Koordinierungsräumen auf die jeweils vorherrschenden Belastungen ausrichtet ist. Die Anzahl der konkret umzusetzenden Maßnahmen ist nicht Bestandteil des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms, da diese im Rahmen der weiteren Umsetzung durch die Bundesländer nach Priorisierung festgelegt wird. - FGG Elbe