Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-MV0054 Es wird Widerspruch gegen Einzelmaßnahmen erhoben. Die Einwendungen werden bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. Einzelmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Plandokumente.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0052 Es werden keine Bedenken, Hinweise und Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0050 Alle Einzelmaßnahmen müssten die vorgeschriebenen rechtlichen Verfahren durchlaufen. Flussgebiete bzw. Wasserkörper müssten als Einheit betrachtet werden. Für die Zulassung von Einzelvorhaben gelten die einschlägigen Rechtsvorschriften. Der Hinweis auf übergreifende Betrachtung wir aufgenommen, die EG-WRRL trägt diesem Ansatz in besonderem Maße Rechnung.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0050 Die Verfügbarkeit von Flächen sei zu klären. Auswirkungen müssten nicht nur in Hinblick auf Anliegerflächen, sondern komplex erfolgen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0050 Es werde eine 100 %ige Förderung der Vorhaben gefordert. Das Land prüft gegenwärtig Möglichkeiten, wie der Eigenanteil der Vorhabensträger weiter reduziert werden kann.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0050 Die Grundlagen und Ausagen zur EG-WRRL seien an die Entwicklung der Umwelt (Klima) anzupassen. Die Hinweise werden aufgenommen. Der Text wurde angepasst. Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0050 Hochwasserschutz, Wasserrückhalt und Bewirtschaftungsmöglichkeiten müssten bei der Maßnahmenumsetzung unbedingt berücksichtigt werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0050 Umgestalteten Gewässern dürfe kein Schutzstatus auferlegt werden, weil dies die Bewirtschaftung der Gewässer und angrenzender Flächen erschwere. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Für die Ausweisung von naturschutzrechtlichen oder sonstigen Schutzgebieten gelten die einschlägigen Rechtsvorschriften.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0050 Der schadlose Wasserabfluss müsse bei Maßnahmenumsetzung gewährleistet bleiben. Ggf. erhöhte Kosten der Gewässerunterhaltung infolge von Maßnahmen nicht zu Lasten der Flächeneigentümer gehen dürften. Auf § 65 LWaG wird verwiesen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Unklar bleibt allerdings der Bezug zu § 65 LWaG. Dieser betrift Erschwernisse bei der Gewässerunterhaltung durch Anlieger oder Gewässerbenutzer, deren Inanspruchnahme von dem Einwender ja gerade abgeleht wird. Der Hinweis sollte gelegentlich weiter erörtert werden.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0016 Hinweise zur kostengünstigen Gewässerunterhaltung. Mehrkosten infolge von Maßnahmen können nicht durch die Verbandsmitglieder getragen werden. Maßnahmen dürfen nicht zu Schäden für Anlieger und Oberlieger führen. Die Einwendungen werden bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. Einzelmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Plandokumente.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0008 Keine Belange der Behörde berührt Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0001 keine Bedenken, Hinweise zum MNP Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zur weiteren Planung von Einzelmaßnahmen wird berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0001 keine Bedenken, Hinweise zum Umweltbericht Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zur weiteren Planung von Einzelmaßnahmen wird berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-GS0066 Gewässer dürfen bei der Aufstellung entsprechender Maßnahmenprogramme nicht nur unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen für Wirtschaft, Bürger, Kommunen, Wasserwerke und Wasserverbände. Oberflächengewässer dienen als unbedingt notwendige Verkehrswege, sichern die Energiegewinnung durch Wasserkraftwerke, sind unverzichtbar für Kühlwasserentnahmen und für Produktionszwecke und spielen eine wesenliche Rolle als Erholungs- und Freizeitelement im Bereich des Tourismus. Die Nuztung der Elbe muss für diese Zwecke weiterhin möglich sein. [...] Im Maßnahmenprogramm sollte nichts enthalten sein, was eine nachhaltige Sicherung und Nutzbarkeit der Wasserstraßen als Schifffahrtstraße einschränkt. Einseitig, allein auf den Gewässerschutz betrachtete Maßnahmen dürfen die Nutzung nicht gefährden. Das Maßnahmenprogramm verfolgt keine Ziele, die im Widerspruch mit der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stehen. Vor Einschränkung einer bestehenden Nutzung, aufgrund der geplanten Durchführung von Maßnahmen, muss eine Vielzahl von Prüfkriterien durchlaufen werden (WRRL, Art. 4). Dieses erfolgt im Allgemeinen im Konsens mit allen Beteiligten, wobei im Einzelfall gesamtgesellschaftliche Interessen im Vordergrund stehen können. - FGG Elbe
UB-GS0064 Die Staustufe in Geesthacht stellt in ihrem aktuellen Zustand ein Hindernis für wandernde Gewässertiere dar. Abhilfe wird auf schleswig-holsteinischer Seite in 2 Jahren (aktueller Planungsstand) eine Ausgleichsmaßnahme der Firma E.ON herbeiführen – wenn die Prognosen der Planer zutreffen. Auf südlicher, niedersächsischer Seite befindet sich eine qualitativ für Fische funktionierende Anlage, die aber quantitativ völlig unbefriedigend bleibt. Für das Makrozoobenthos ist die südliche Anlage ein Totalhindernis. Damit ist eine Durchgängigkeit der Elbe derzeit nur sehr eingeschränkt gegeben. Es sind keine Maßnahmen die über bereits genehmigte Planungen hinaus den aktuellen schlechten Zustand verbessern möchten im Maßnahmenprogramm zu erkennen. Es ist richtig, dass im Bereich der Hubschützanlage der Fischwechseleinrichtung am Südufer aufgrund der installierten Fischkontrolleinrichtung für die Wirbellosenfauna keine sedimentgebundene Wanderung möglich ist. Im Rahmen des derzeitigen durch die Firma Vattenfall veranlassten Fischmonitorings wurde ein Ideenkonzept entwickelt, dass die Verlagerung der Kontrolleinrichtung weiter nach oben in den Einlaufbereich vorsieht. Außerdem soll die glatte Sohle im Bereich der Hubschützeinrichtung durch eingebrachte Steine geraut werden, um auch den in Rede stehenden Organismen eine Aufstiegsmöglichkeit zu bieten. - FGG Elbe