Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0063 Das Maßnahmenprogramm ist in der vorliegenden Form wenig geeignet, die Anforderungen der WRRL umzusetzen. Das Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wiederspiegelt die Maßnahmenplanung der zehn im Elbe-Einzugsgebiet liegenden Bundesländer und orientiert sich dabei an den Anforderungen Artikel 11 WRRL. Der Anhörungsprozess in der FGG Elbe wurde flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0063 Es werden erhebliche Zweifel geäußert, dass die im vorliegenden Bewirtschaftungsplan und im Maßnahmenprogramm genannten Maßnahmen zur Verringerung von Nährstoffeinträgen (diffuse Quellen) für einen nachhaltigen Gewässerschutz ausreichen. Grundlage für die Maßnahmenplanung ist der Maßnahmenkatalog. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Der Katalog nimmt keinen Bezug auf konkrete technische Verfahren, jedoch sind zahlreiche Maßnahmen zur Verringerung der diffusen Belastungen enthalten, darüber hinaus werden die grundlegenden Maßnahmen wie die Düngeverordnung ebenfalls zu einer Verringerung der diffusen Stoffeinträge in Oberflächengewässer führen. Der Erfolg dieser Maßnahmen wird durch das Monitoringprogramm erfasst. Die Abstimmungen, welche Verfahren bevorzugt angewendet oder gefördert werden, sind Bestandteil der Ausgestaltung und Umsetzung des Maßnahmenprogramms in den Ländern. - FGG Elbe
UB-GS0063 Die neugeschaffene Kategorie Gewässerschutzstreifen ist ein rechtlich unbestimmter Begriff, der nicht im Einklang mit den wasserrechtlichen Regelungen (Gewässerschonstreifen, Gewässerrandstreifen) steht. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Umbenennung "Gewässerschutzstreifen" in "Gewässerrandstreifen" ist erfolgt FGG Elbe
UB-GS0062 Ein Hauptproblem des Maßnahmenprogramms besteht insbesondere für Sachsen-Anhalt in seiner starken räumlichen Aggregation, die de facto keine Beurteilung des tatsächlich zu erwartenden Umfangs der geplanten Maßnahmen zulässt. Die maximale örtliche Aufschlüsselung erfolgt noch auf einer derart hohen räumlichen Ebene (Planungseinheiten, Anhang 3-2 des Maßnahmenprogramms), dass daraus nur das Spektrum an verschiedenen Maßnahmentypen ersichtlich wird, aber kaum der Umfang der Umsetzung dieser Maßnahmen in der Fläche oder am konkreten Gewässerabschnitt. Eine Beurteilung des Maßnahmenerfolgs ist anhand dieser räumlich ungenauen Dokumente nahezu unmöglich. Für eine solche Beurteilung muss daher zusätzlich auch auf die entsprechenden Hintergrundpapiere (insbesondere: Maßnahmenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt: Maßnahmetabellen und Karten im Anhang zum Gewässerrahmenkonzept) Bezug genommen werden. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0062 In sämtlichen länderübergreifenden Planungseinheiten ist keine Zuordnung der Maßnahmen zu einem Bundesland möglich (mit Ausnahme der Maßnahmen mit den o.g. Detailinfos aus Thüringen oder Brandenburg). In der Spalte „Ortsbezug“ ist zumindest die Angabe des Bundeslandes zu ergänzen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung einer Spalte in Anhang A3-2 die abbildet, in welchem Land die Maßnahme durchgeführt wird (zur besseren Darstellung der Verortung für den Bereich Oberflächengewässer), sowie Beifügen von Karten der Koordinierungsräume mit Angabe der Ländergrenzen und Planungseinheiten als Anlage zum Maßnahmenprogramm. FGG Elbe
UB-GS0062 Die Maßnahmetabelle offenbart eine mangelnde Koordinierung der Maßnahmenplanung auf Flussgebietsebene. Dies betrifft nicht nur die unterschiedliche (räumliche) Detailschärfe, sondern auch deutliche inhaltliche Unterschiede in den Planungen der einzelnen Bundesländer. [...] Auch die Auswahl der Maßnahmentypen erscheint zwischen den verschiedenen Bundesländern nicht ausreichend abgestimmt zu sein: Maßnahmenschwerpunkte scheinen teilweise nicht vorrangig von den Zustandsdefiziten und dem daraus resultierenden Handlungsbedarf bestimmt, sondern von den unterschiedlichen Präferenzen der planenden Behörden in den jeweiligen Bundesländern. Bei der Maßnahmenplanung ist soweit erforderlich eine länderübergreifende Abstimmung erfolgt. - FGG Elbe
UB-GS0061 In den Maßnahmenprogrammen fehlen genaue Ortsangaben für die einzelnen Maßnahmen. Zudem werden keine eigentlichen Maßnahmen, sondern "Maßnahmentypen" dargestellt. Hier ist eine Präzisierung in allen FGE anzustreben. Falls diese bis Ende 2009 nicht erreicht werden kann, sind die Ausnahmen begründet darzulegen und mit einem konkretem Zeitplan auszustatten, bis wann die Defizite behoben werden und die Ziellerreichung 2015 trotzdem sichergestellt wird. Besonders geeignet sind hierzu flächendeckende Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) die bis 2012 flächendeckend vorhanden sein sollten. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. - FGG Elbe
UB-GS0061 Bereits jetzt zeichnet sich ab, das in vielen Bundesländern die praktische Umsetzung im Zeithorizont bis 2027 betrachtet wird und eine Verlängerung der Umsetzungsphase flächendeckend als unverzichtbar angesehen wird. Die Richtlinienkonformität dieses Vorgehens wird stark bezweifelt. Es können keine Wissensdefizite für eine Fristverlängerung akzeptiert werden, da sie bereits im Zuge der Bestandsaufnahme behoben worden sein sollten. Zur Begründung von Fristverlängerungen muss das Maßnahmenprogramm Bezug auf die 3 in der WRRL genannten Ausnahmetatbestände Bezug nehmen. Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Auf dieser Grundlage wurde das Maßnahmenprogramm erstellt. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. Für Informationen zur Inanspruchnahme von Ausnahmen wird auf Anhang A5-2 des Bewirtschaftungsplans verwiesen. - FGG Elbe
UB-GS0060 Ein Schwerpunkt der WRRL-Maßnahmeplanung müsste sich gerade auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts (der Oberflächengewässer und des Grundwassers) in den wasserabhängigen Natura-2000-Gebieten konzentrieren. Diese notwendige Schwerpunktsetzung können wir im Maßnahmenprogramm nicht erkennen. Damit bleiben auch die möglichen Synergien zwischen dem Management der Natura-2000-Gebiete und der Gewässerbewirtschaftung nach WRRL weitgehend ungenutzt. Ziel der Maßnahmen ist es, alle Normen und Ziele der WRRL in den Vogelschutz- und FFH-Gebieten bis 2015 zu erreichen, sofern die Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage die einzelnen Schutzgebiete ausgewiesen wurden, keine anderweitigen Bestimmungen enthalten (Art. 4 Abs. 1c WRRL). Die Einhaltung der schutzgebietsspezifischen Umweltziele wird durch an die jeweiligen Ziele angepasste Überwachungsprogramme überprüft. Bei der Maßnahmenauswahl in Schutzgebieten durch die zuständigen Behörden der Länder ist eine Harmonisierung der schutzgebietsgspezifischen Ziele mit den Zielen der WRRL gewährleistet. - FGG Elbe
UB-GS0060 Mangelnde flächenhafte Umsetzung sowie mangelnde Detailschärfe und mangelnde örtliche Konkretisierung der Maßnahmen werden als einer der Hauptgründe für die mangelhafte Zielerreichung betrachtet. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0060 Die Verbindlichkeit der Maßnahmen muss in einigen Bereichen deutlich erhöht werden. Möglichkeiten für konkretere und verbindlichere Maßnahmen sind vor allem über rechtliche Vorgaben sowie über eine Anpassung der EU-Agrarförderung gegeben. […] Ein ganz wesentlicher Schwerpunkt des Maßnahmenprogramms ist auf die Sicherung geeigneter Flächen für die Gewässerentwicklung auszurichten. Die Verbindlichkeit der Maßnahmen orientiert sich an den Vorgaben des Art. 11 WRRL. In diesem Verhältnis wird bei der Umsetzung auch auf entsprechende Förderprogramme zurückgegriffen. Dabei ist die Flächensicherung Teil der Maßnahmenplanung in den Ländern. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 2.1: zur Bekämpfung der Belastungsfaktoren sollten Gegenmaßnahmen in den folgenden Bereichen durchgeführt werden: Feinsedimentakkumulation und Versandungen, Eisen- und Eisenockerbelastungen, Kühlwasserentnahmen, Wasserüberleitungen, Wasserkraftanlagen, Bergbaufolgen) Der Umweltbericht wurde auf Grundlage der Festlegungen der Ziele des Bewirtschaftungsplans aufgestellt. Somit wurden die zwischen Behörden und Öffentlichkeit abgestimmten Bewirtschaftungsziele aus den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen übernommen. Detailliertere Ausführungen sind aufgrund des zusammenfassenden Charakters von Kapitel 2.1 nicht erforderlich. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kap. 2.3 (Beziehungen zu anderen Plänen oder Programmen): Ablehnung des weiteren Ausbaus von Wasserstraßen; Forderung nach Konkretisierung der Darstellung der aufgeführten Planungen; Abschätzung ob die aufgeführten Maßnahmen den Zielen der WRRL, FFH-RL, EU-Aal-VO, Natura 2000 zuwider laufen Weitere Ausbauplanungen zur Verbesserung der Schiffbarkeit von Wasserstraßen im Elbesystem ist nicht Bestandteil der strategischen Umweltprüfung (SUP) zum Maßnahmenprogramm, da der Umweltbericht ausschließlich die Funktion hat, das WRRL-Maßnahmenprogramm der FGG Elbe zu bewerten. Für die vielfältigen sonstigen Planungen an den Gewässern des Elbesystems werden eigenständige Zulassungsverfahren (in der Regel Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung) durchgeführt, die teilweise zuvor auch einer übergeordneten SUP unterzogen werden (z.B. Planungen an Wasserstraßen im Bundesverkehrswegeplan). - FGG Elbe
UB-GS0059 Ergänzungsvorschläge von bestimmten Gesetzen, Verordnungen, Regelungen zu Kapitel 3.2, Umweltbericht: (Für das Programm relevante Ziele des Umweltschutzes) Das Programm NATURA 2000 sowie die EU-Aal-Verordnung werden in Kapitel 5.2.1 als Umweltschutzziele erwähnt Die geforderte eindeutige Darstellung der hierarchischen Gewichtung der Ziele des Umweltschutzes kann der Umweltbericht nicht leisten, da solch eine eindeutige Zielhierarchie insbesondere hinsichtlich politischer Programmatik nicht existiert. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 3.6: Es wird auf die Wichtigkeit der Abstimmung und eventuellen Anpassung des Messnetzes und des Messprogramms hingewiesen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung von Kapitel 3.6 (am Ende des Kapitels) wie folgt: "Besonders wichtig ist die Abstimmung und eventuelle Anpassung des Messnetzes und der Messtellen für das Monitoring." FGG Elbe