Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0007 "Unter dem Gesichtspunkt der Umsetzungsfrist bis 2012 und des erheblichen Anteils von Ausnahmereglungen erscheint die flächenhafte Durchführung in weitestgehend allen Wasserkörpern von Maßnahmen nach LAWA - Maßnahmenkatalog Nr. 8, Nr. 10, 71, 73, 79, 501, 502, 503, 506 nicht plausibel. ? Für die nachfolgende Planung von Einzelmaßnahmen wäre eine diesbezügliche Klarstellung in den sächsischen Hintergrunddokumenten wünschenswert, dass vorerst nur Einzelmaßnahmen für den Durchführungszeitraum bis zum 22.12.2012 auf der Grundlage der Maßnahmenplanung festgeschrieben werden. Die Anlage 4 im sächsischen Hintergrunddokument Maßnahmenplanung ist im Umfang zu über-prüfen und anzupassen (s. auch Anmerkung unter Pkt. 0). " Eine Detaillierung der OWK in denen die aufgelisteten Maßnahmen durchgeführt werden (bis 2012 oder auch bis 2015) ist nicht möglich, da zurzeit kein verbindlicher Planungsstand vorhanden ist. Durch die flächendeckende Zuweisung der Maßnahmen wird der Umsetzungsbedarf kommuniziert. Die Zuständigkeit der Umsetzung bzw. der Prüfung der Umsetzbarkeit der Maßnahmen liegt bei den Unterhaltungslastträgern (M_71, 73, 79) bzw. bei den Abwasserentsorgern (M_8, 10). Ausnahmen werden in Anspruch genommen, da auch die langfristige Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen voraussichtlich nicht bis 2015 in jedem Fall zum guten Zustand führen wird. keine Freistaat Sachsen
SN0007 Es wird eine Ergänzung der Maßnahmenplanung für den OWK Münzbach 2 durch Aufnahme der Maßnahme-Nr. 508 (Vertiefende Untersuchungen) für erforderlich gehalten. Zustimmung Ergänzung in Maßnahmenlisten Freistaat Sachsen
SN0007 Es wird eine Ergänzung der Maßnahmenplanung für den OWK Münzbach 2 durch Aufnahme der Maßnahme-Nr. 508 (Vertiefende Untersuchungen) für erforderlich gehalten. Bestandteil dieser vertiefenden Untersuchungen sollte die Aufnahme der Messstelle „Dammstra-ße Freiberg, Durchflussmesseinrichtung zur Überwachung des Betriebes der Kläranlage Freiberg am Einlaufbauwerk in die Münzbachleitung“ als Gütepegel in das operative WRRL- Monitoring zur Untersuchung der Schwermetallbelastung sein. Wir verweisen hierzu auf die Schreiben des RP Chemnitz vom 10.01.2007, 30.07.2007 und 03.12.2007. Zustimmung Aufnahme Messstelle Freistaat Sachsen
SN0007 Für die weitere Verfahrensweise zur Ableitung von Einzelmaßnahmen wären methodische Aus-sagen zur Ableitung dieser in den sächsischen Hintergrunddokumenten wünschenswert. Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "Wir gehen davon aus, dass die Maßnahmen-Nr. 501 (Erstellung von Konzeptio-nen/Studien/Gutachten) auch die Erstellung von Planungen bis zum Stadium einer Vorplanung mit umfasst. Solche Planungen werden aus Sicht der Landesdirektion Chemnitz insbesondere für erforderlich gehalten, damit die Voraussetzungen geschaffen werden, für den nächsten Bewirt-schaftungszeitraum die erforderlichen Maßnahmen einleiten (insb. für die aus den Programmen zur Umsetzung der SächsGewVVO bekannten Haupteintragspfade von Arsen (Freiberger Mulde 3, Münzbach 1 und 2, Willisch, Geyerbach, Greifenbach 1, Schwarzwasser 1, Zwickauer Mulde 4) und CD (Freiberger Mulde 3) und Dioxineintrag (Freiberger Mulde 3)" Die Annahme ist korrekt keine Freistaat Sachsen
SN0007 "Bergbaufolgen mit Auswirkungen auf Gewässer nehmen sowohl auf Ebene der FGG Elbe, als auch national in Sachsen eine entscheidende Rolle ein und stellen eine wichtige Wasserbe-wirtschaftungsfrage dar. Die Aktivitäten in den Bergbau- und Bergbaufolgegebieten sind vielfältig und haben großen Ein-fluss auf die hydrologischen und stofflichen Verhältnisse im Grund- und Oberflächenwasser. Aus den einzelnen Dokumenten ist dabei keine einheitliche Zuordnung der o.g. Quellen gegeben: ? Es wird empfohlen, eine einheitliche Zuordnung entsprechend den o.g. Herkunftsquellen durchzuführen. " Für die sächsischen Hintergrunddokumente gilt, dass Belastungsquelle und Maßnahmenzuordnung nicht immer identisch hinsichtlich Punktquellen und diffusen Quellen sein muss (und auch nicht kann), da insbesondere in Altbergbauregionen der diffuse Einfluss von kontaminierten Grundwasser ins Oberflächenwasser maßnahmentechnisch nicht behoben werden kann. Da nur Maßnahmen an großen Stolln-Mundlöchern zugeordnet werden können ergibt sich logischerweise auch die Definition der Maßnahmengruppe 16. Das heisst aber nicht, dass die Belastung ausschließlich aus dieser Quelle kommt. Desweiteren s. Auswertung Einzelforderung FGG Elbe keine Freistaat Sachsen
SH33 Betroffen von Maßnahmen an der "Schwarzen Au" und an der "Kammerbek". Antrag, im Rahmen etwaiger Planfeststellungsverfahren als Betroffene beteiligt zu werden. Im Zuge von wasserrechtlichen Verfahren ist die Beteiligung von Betroffenen in der Regel gegeben.   Land Schleswig-Holstein
SH32 Kremper Au (Bearbeitungsgebiet 17, Unterlauf Stör, ust5), geplanter Uferrandstreifen würde zum Verlust von 3,6 ha bewirtschafteter Eigentumsfläche führen, das ist nicht hinnehmbar. Durchgängigkeit des Gewässers auf einer Länge von 120 Metern wg. Verrohrung nicht gegeben. Auf eine leistungsfähige Entwässerung kann nicht verzichtet werden, daher Ablehnung der Änderung der Unterhaltung oder Rücknahme des Gewässerausbaus. Am ust_5 ist für den ersten Bewirtschaftungszeitraum kein Uferrandstreifen geplant. Es sind nur konzeptionelle Maßnahmen vorgesehen   Land Schleswig-Holstein
SH31 Wasserkörper Predigerau ost 01 b und ost 01 c führen in der Regel in den Sommermonaten kein Wasser. Eine Anhebung des Grundwasserspiegels ist aufgrund der landwirtschaftlichen Flächennutzung nicht möglich. Die Einstufung der Gewässer sollte von "natürlich" zu HMWB geändert werden. Die zuständige Arbeitsgruppe hat zugestimmt. Änderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" ist richtig, da Schlüsselmaßnahmen wie "eigendynamische Entwicklung einleiten" und "Aufhebung der Flächenentwässerung" nicht umgesetzt werden können. Die Schlüsselmaßnahmen würden die Nutzungen der landwirtschaftlich genutzten Flächen und der Bebauungen beeinträchtigen. Im wesentlichen ist der Grund des trockenfallens ausschlaggebend für die Veränderung von natürlich in erheblich verändert entscheidend. Die Veränderung dieses Zustandes kann nur aufgehoben werden, wenn der angrenzende WK einer wesentlich anderen Flächenbewirtschaftung (Vernässung der großräumigen Niedermoorflächen) unterzogen wird, so dass eine dauerhafte Wasserführung gegeben wäre. Diese Flächen sind im ursprünglichen Ausweisungsprozess für den angrenzenden WK im Bezug auf ihre Verfügbarkeit bereits überprüft worden. Eine Verfügbarkeit wurde nicht festgestellt. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH30 Wasserkörper mst_08 (Rantzau und Schlotfelder Graben): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. Die verbleibenden Maßnahmen reichen nicht aus, um die Ziele für einen natürlichen Wasserkörper zu erreichen. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH29 Wasserkörper mst_12 (Rolloher Bek, sandgeprägter Tieflandbach): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. So können Maßnahmen wie "Anbindung an die Talaue verbessern" und "Wasserstandserhöhung" nicht umgesetzt werden. Das Gewässer leidet unter sehr starker Verockerung, was beim damaligen Ausweisungsprozess nicht in dem Umfang bekannt war und zu einem erheblich höheren Flächenbedarf führt. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH29 Wasserkörper mst_13 (Bekau-Mittellauf, Mühlenau, kiesgeprägte Tieflandbäche): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. So können Maßnahmen wie "Anbindung an die Talaue verbessern" und "Wasserstandserhöhung" nicht umgesetzt werden. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH28 Wasserkörper pi_15 ist 1988 nach Planfeststellungsverfahren renaturiert worden und heute so bestandskräftig. Die verbindliche Unterhaltung erfolgte nicht. Die Au war bereits vor Inkrafttreten der WRRL so stark verändert, dass Begutachtungen vor falschen Tatbeständen erfolgten. Hohe Sandfracht der Wedeler Au führte zur Sohlanhebung/Versandung. Sohlanhebungen führen zu schädlicher Erwärmung. Au tritt schon bei geringeren Niederschlagsereignissen aus dem Bett und ist Brutstelle für Moskitos. Nach derzeitigem Planungsstand sind keine Maßnahmen zur Anhebung des Wasserstandes vorgesehen. Eine Verschlechterung der Situation für die Anlieger ist nicht zu erwarten.   Land Schleswig-Holstein
SH27 Jegliche Maßnahmen, die eine Wasserstandserhöhung, Stauung und Vernässung beabsichtigen, insbesondere das Einbringen von Totholz und das Aufheben von Flächenentwässerung, werden abgelehnt. Die Osterau befindet sich bereits im guten Zustand, daher sind dort im 1. Bewirtschaftungsabschnitt - mit Ausnahme des Grunderwerbs / der Flächenbereitstellung und der bereits erfolgten Umgestaltung an "Schlüters Wehr" - weitere Maßnahmen nur bei begründeten Bedarf, wenn sich z.B. im Monitoring ein negativer Entwicklungstrend abzeichnet, vorgesehen. Gemäß Maßnahmenplan sind kleinräumige Wasserstandserhöhungen und strukturverbessernde Maßnahmen nur nach Bedarf vorgesehen. Ggf. werden Flächenankäufe / Nutzungsentschädigungen vorgenommen.   Land Schleswig-Holstein
SH27 Weitere Beschränkungen der Landwirte werden abgelehnt (gemeint wohl Nährstoffe, Schadstoffe). Maßnahmen zur Beschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung sind an der Osterau nicht vorgesehen, Grunderwerb bzw. Flächenbereitstellung sollen nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Der gute chemische Zustand ist in jedem Fall einzuhalten und würde im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen, die momentan aufgrund des guten Zustandes aber nicht geplant sind.   Land Schleswig-Holstein