Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0057 "Umweltbericht: In Kapitel 7.1.2, Seite 85 ff. wird angeregt, die Erläuterungen zum Wirkfaktor 'Flächenbeanspruchung' mit besonderem Blick auf die Landwirtschaft zu problematisieren. Ähnliche Anregung zu Kapitel 7.1.3, Seite 96f. Maßnahmentypengruppe (MTG) 13 Renaturierung von Fließgewässern mit Flächenbedarf." Die möglichen negativen Auswirkungen der Flächenbeanspruchung infolge wasserwirtschaftlicher Maßnahmen werden im Umweltbericht ausreichend erläutert. Ein besonderer Fokus auf die Belange der Landwirtschaft ist nicht erforderlich, zumal gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Auswirkungen des WRRL-Maßnahmenprogramms auf ökonomische Belange zu prüfen sind. - FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 7.1.3, Seite 93 f. wird zur Maßnahmentypengruppe (MTG) 8 'Reduzierung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft' angeregt, zunächst Maßnahmen zu einem effektiveren Einsatz von Gülle vorrangig vor der pauschalen Verminderung des Einsatzes von Gülle zu nennen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 7.1.3, Seite 93f. wurde zur MTG 8 'Reduzierung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft' der erste Auflistungspunkt ergänzt: • Reduzierung auswaschungsbedingten Stickstoffaustrags durch Senkung der betrieblichen Stickstoffsalden / Maßnahmen zu einem effektiveren Einsatz von Gülle zwecks Verlustminderung von Nährstoffen" FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: Bezüglich Kapitel 7.1.3, Seite 94f., Maßnahmentypengruppe (MTG) 10 'Abflussregulierung' wird darauf hingewiesen, dass daraus Entzug landwirtschaftlicher Fläche resultiert sowie eine Vergrößerung der Fläche, auf der Sedimente und Schadstoffe abgelagert werden. "Diese Aspekte sind prinzipiell im Umweltbericht Seite 95, 3. Absatz, berücksichtigt: ""Da mit den Maßnahmen auch Flächen-/ Boden-Inanspruchnahme verbunden sein kann, sind in Einzelfällen negative Auswirkungen auf natürliche Bodenfunktionen, historische Kulturlandschaften und archäologische Bodendenkmäler möglich."" " - FGG Elbe
UB-GS0057 Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
UB-GS0056 Grundsätzliche Hinweise zu den Maßnahmearten, die generell Berücksichtigung finden sollten Bei den Hinweisen zu den Maßnahmearten handelt es sich um konkrete Vorschläge zum Vollzug bzw. zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, die durch die Länder geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Da die rechtlichen Anforderungen in den Ländern hierzu unterschiedlich sind, erfolgt dies nicht im Rahmen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0056 Maßnahmenprogramm Kapitel 4: Im Entwurf des Maßnahmenprogramms für die FGG Elbe werden "Maßnahmen zur Erreichung der Deckung der Kosten von Wasserdienstleistern" aufgeführt. Der Wald ist in keiner Weise erwähnt worden. […] Waldbaumaßnahmen zur Steigerung der Wasserqualität sind daher ohne Zweifel "Wasserdienstleistungen. Die WRRL sieht Verpflichtungen gegenüber Wasserdienstleistern vor (Artikel 9). Unter Wasserdienstleistungen werden in Deutschland nur die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung verstanden gem. Art. 1 Nr. 39 WRRL. Waldbaumaßnahmen passen in den Kontext der wirtschaftlichen Analyse nicht rein, da dazu keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen unternommen werden und auch nicht erforderlich sind. - FGG Elbe
UB-GS0055 Die genannten Maßnahmen sind inhaltlich nicht hinreichend konkret festgelegt, sondern es ist jeweils eine Vielzahl von Maßnahmen denkbar. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0054 Maßnahmenprogramm: Es ist generell zu beanstanden, dass die vorgesehenen Maßnahmen lokal nicht verortet werden, da die Maßnahmenkarten und -tabellen viel zu unkonkret sind. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0053 Umweltbericht: Die Umweltprüfung ist leider nicht dafür genutzt worden, um zum Beispiel die Handlungsziele und Ausnahme–Begründungen im Bewirtschaftungsplan zu überprüfen. Empfehlung zu Kapitel 2.3 (Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen): Darlegen, wie Ziele für Wasserkörper und die Ausnahmebegründungen überprüft werden. Erläuterungen dazu, wie die WRRL-bezogenen Aspekte des EU-Leitfadens zur Umsetzung der Strategischen Umweltprüfung berücksichtigt wurden (2003). Die Umweltprüfung / der Umweltbericht bezieht sich hierzulande nicht auf den Bewirtschaftungsplan, sondern auf das Maßnahmenprogramm. Es wurde bei der Bearbeitung der aktuelle Stand der Wissenschaft berücksichtigt, insbesondere der vom Umweltbundesamt 2008 herausgegebene 'Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung' (SUP-Leitfaden). Der SUP-Leitfaden der EU-Kommission 2003 enthält keine differenzierten Hinweise zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für WRRL-Maßnahmenprogramme. In den Punkten 9.7, 9.16 und 9.17 über das Verhältnis der SUP-Richtlinie zur WRRL wird lediglich erläutert, dass die Mitgliedstaaten im Einzelfall entscheiden müssen, ob Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprgrogramm gemäß WRRL zum Geltungsbereich der SUP-Richtlinie gehören und ob Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm einen Rahmen für die nachfolgende Genehmigungsplanung von Einzelprojekten setzen. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm, Empfehlung zu Anhang A3-2 und A3-3: Benennung konkreter Maßnahmen für alle „Ausnahme-Wasserkörper“ bis 2015 mit Ortsbezug. Sofern konkrete Ziele und Maßnahmen nicht hier benannt werden können, muss ein Verweis auf die Detailinformationen (ggf. auf Landesebene) gegeben werden. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm, Empfehlungen zu Kapitel 4 / Maßnahmen: Hier gesondert auf die Maßnahmen für den Elbe-Strom eingehen; Elbe zum Pilotflussgebiet machen; gewässerverträgliche Schifffahrt; Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Elbe; d.h. auch effektive Maßnahmen gegen Sauerstofftal in der Tideelbe und klare Absage an Wasserkraftanlage am Wehr Geesthacht; Berücksichtigung der Folgerungen aus der Elbeökologie-Forschung Abstimmung Hochwasserschutz mit WRRL und Biodiversitätsschutz; Konzept für die Auen- und Ästuarentwicklung erarbeiten und umsetzen - weitere Maßnahmen zur Altarmbindung etc. fördern; Zeitplan für Umsetzung der 15 Rückdeichungsprojekte; Wärmelastplan bis 2012 erstellen und umsetzen; Sediment- und Mengenmanagementplan bis 2012 erstellen und umsetzen; Maßnahmen gegen Schadstoffeinträge bis 2012 entwickeln und umsetzen; Lösungen bzgl. der Salzbelastungen umsetzen; Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz von Ufer, Flora und Fauna der Elbe einführen; Wasserkörpergenaues Kataster der Aktiviäten und Belastungen von Nutzungen. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Über die bislang für Nähr- und Schadstoffe und Durchgängigkeit in der FGG Elbe vereinbarten überregionalen Handlungsstrategien hinaus, müssen für die Bewirtschaftungszyklen nach 2015 auch für weitere wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen gemeinsame Ziele und Strategien in der Flussgebietseinheit Elbe entwickelt werden. Die konstruktiven Hinweise des Stellungnehmers werden im weiteren Umsetzungsprozess geprüft. - FGG Elbe
UB-GS0053 Die Anhörungsunterlagen geben in der Regel keine hinreichende Auskunft darüber, welche Maßnahmen für die Elbe wo genau getroffen werden. Für eine qualifizierte Stellungnahme reichen die Informationen daher nicht aus. [...] Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm: Bis wann die Qualitätsanforderungen erfüllt werden, ist leider nicht aus den Dokumenten zu entnehmen. Eine wasserkörperscharfe Darstellung, bis wann die Ziele erreicht werden, ist nicht Gegenstand des Maßnahmenprogramms. Hierzu wird auf Anlage A5-2 (Liste der Umweltziele für Oberflächengewässer unf Grundwasser) des Bewirtschaftungsplanes verwiesen. - FGG Elbe
UB-GS0053 Die Umsetzung des Verschlechterungsverbotes gemäß Artikel 4 WRRL bleibt weiterhin offen - trotz der geplanten baulichen Maßnahmen im und am Elbe-Strom. Die Zielsetzungen für Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper werden gemäß der Vorgaben der WRRL unter Berücksichtigung der Gewässereigenschaften, der sozio-ökonomischen Auswirkungen und der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten jeweils im Einzelfall gemäß den anzuwendenen Bewertungskriterien der WRRL und gesamtgesellschaftlicher Interessen gemäß § 25 d Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz festgelegt. Die Einhaltung des Verschlechterungsverbots wird im Rahmen des Monitoring überwacht. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmen limnische Elbe: Es ist nicht erkennbar, ob und wo genau welche Maßnahmen vorgesehen sind, die zur Erreichung der Umweltziele dienen könnten. Es muss davon ausgegangen werden, dass keine relevanten Maßnahmen vorgesehen sind. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe