Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0051 Ausbreitung gebietsfremder Arten: […] Für eine flächendeckende Bekämpfung von Pflanzenarten wie dem Japan-Knöterich oder der Kanadischen Goldrute bedarf es flächendeckender und grenzübergreifender (und nicht nur auf den Gewässerentwicklungskorridor beschränkter) Konzepte. Das Aufstellen von Konzepten zur Vermeidung und Ausbreitung gebietsfremder Arten ist für die Erreichung des guten Zustandes der Gewässer nach WRRL und die hierzu erforderliche Durchführung von Maßnahmen nicht von originärer Bedeutung, und damit nicht Bestandteil der überregionalen Betrachtung. - FGG Elbe
UB-GS0051 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Seite 97, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14: Die Maßnahmentypengruppe "Renaturierungsmaßnahmen ohne Flächenbedarf" beinhaltet den Rückbau bzw. die Entfernung von wasserbaulichen Sohlbefestigungen. Positive Effekte sind somit vor allem für die Schutzgüter Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt zu erwarten. (Ergänzung der Beschreibung der MTG). Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 7.1.3, Seite 97, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14 wurde der letzte Absatz wie folgt ergänzt: ""Die beschriebenen Effekte wirken sich durchweg positiv auf die Gewässerökologie aus. Überwiegend positive Effekte sind somit vor allem für die Schutzgüter Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt zu erwarten. Positive Auswirkungen ergeben sich dem zufolge auch für die Schutz- und Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten im Bereich von Gewässerauen, hier insbesondere in Bezug auf die submerse Vegetation, Fische und Mollusken. In Bezug auf das Schutzgut Wasser kann das Einzelziel 'Vorbeugen der Entstehung von Hochwasserschäden' unter Umständen nachteilig beeinflusst werden.""" FGG Elbe
UB-GS0051 Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
UB-GS0050 Die im Maßnahmenprogrammentwurf vorgelegten Maßnahmen sind grundsätzlich nicht zu beanstanden. Es kommt vielmehr darauf an, wo diese Maßnahmen durchgeführt werden sollen und wer konkret davon betroffen sein wird. Dies ist jedoch nur ansatzweise auf der Basis der bis jetzt vorliegenden Maßnahmenvorschläge möglich. Wenn nicht klar ist, wer betroffen sein wird, kann sich ein potenziell Betroffener auch nicht äußern. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0049 Grundsätzliche Hinweise zu den Maßnahmearten, die generell Berücksichtigung finden sollten Bei den Hinweisen zu den Maßnahmearten handelt es sich um konkrete Vorschläge zum Vollzug bzw. zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, die durch die Länder geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Da die rechtlichen Anforderungen in den Ländern hierzu unterschiedlich sind, erfolgt dies nicht im Rahmen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0048 Darüber hinaus ist aus den Maßnahmenarten im Entwurf des Maßnahmenprogramms nicht zu erkennen, welche Maßnahmen im Einzelnen durchgeführt werden sollen. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0048 Grundsätzliche Hinweise zu den Maßnahmenarten, die generell Berücksichtigung finden sollten Bei den Hinweisen zu den Maßnahmearten handelt es sich um konkrete Vorschläge zum Vollzug bzw. zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, die durch die Länder geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Da die rechtlichen Anforderungen in den Ländern hierzu unterschiedlich sind, erfolgt dies nicht im Rahmen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0047 Maßnahmenprogrammentwurf, Seite 7: "Aus den Erfahrungen der Programme zur Nährstoffreduzierung im Rahmen des Meeresschutzes sowie nach fachlicher Abschätzung ist diese Reduzierungsanforderung im Einzugsgebiet der Elbe bis 2015 nicht erreichbar. Gründe hierfür sind neben natürlichen Gegebenheiten wie erhöhten Nährstoffvorräten in den Böden und langsamen Fließgeschwindigkeiten im Grundwasser auch fehlende Voraussetzungen für die technische wie administrative Durchführbarkeit von Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Einträge, die keine rechtzeitige Verbesserung des Zustandes des Wasserkörpers zulassen." Das ist eine irreführende Begründung. Hauptursache ist das chronische Verfehlen der Ziele der Nitrat-Richtlinie, das auf eine mangelhafte Umsetzung (DüngeVO) zurückzuführen! [...] Bei den auf Seite 7 aufgeführten Maßnahmen fehlt eine Gewichtung nach ihrer Bedeutung bzw. dem angestrebten Ausmaß ihrer positiven Wirkungen. Die Nährstoffkonzentrationen in Fließgewässern haben sich in der Vergangenheit durch zahlreiche Maßnahmen bei der Abwasserbehandlung und der Landbewirtschaftung verringert. Aus Sicht der WRRL ist aber eine weitere deutliche Verringerung notwendig, um die in der WRRL genannten Umweltziele zu erreichen. Hierfür sind im Maßnahmenprogramm zahlreiche grundlegende und ergänzende Maßnahmen formuliert, aufgrund der Erfahrungen und der genannten Gründe ist die erforderliche Verringerung nicht bis 2015 erreichbar. Die genannten Maßnahmen haben aufgrund unterschiedlicher naturräumlicher und sozioökonomischer Strukturen jeweils unterschiedliche Bedeutung für die Minderung des Nährstoffeintrags. Aufgrund der elbeweiten Ausrichtung des Maßnahmenprogramms können diese nicht im Detail wiedergegeben werden. Eine detaillierte Beschreibung befindet sich im Hintergrunddokument der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0047 Maßnahmenprogramm: Zu kritisieren ist zudem, dass die [...] gewählte Form der Darstellung der ortsbezogenen Aussagen zu geplanten Maßnahmen [...] nicht dazu angetan ist, bei weniger stark in der Materie steckenden Umweltengagierten auf Seiten der Verbände ein Interesse an der Bewirtschaftungsplanung für die Gewässer im Elbegebiet zu wecken. [...] Hilfreich wären einfache Übersichtskarten für das Elbegebiet, sei es nach Koordinierungsräumen, sei es nach Bundesländern gegliedert, auf der die Namen und Grenzen der Oberflächenwasserkörper sowie deren Zuordnung zu den Kategorien natürlich, erheblich verändert und künstlich verzeichnet ist. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung des Maßnahmenprogramms vorgenommen. Eine Karte zu Lage und Grenzen der Wasserkörper wurde dem Bewirtschaftungsplan als Anlage beigefügt. Beifügen von Karten der Koordinierungsräume mit Angabe der Ländergrenzen und Planungseinheiten als Anlage zum Maßnahmenprogramm. FGG Elbe
UB-GS0047 "Den in den Maßnahmenprogrammen verzeichneten Maßnahmen mangelt es an ausreichender Ortskonkretheit. Zudem werden keine eigentlichen Maßnahmen, sondern [...] ""Maßnahmentypen"" dargestellt. [...] Hier kommt es dementsprechend zu Generalisierungen. […] Der bislang erreichte Detaillierungsgrad der Maßnahmenplanung reicht nicht aus, um die in Artikel 14 der WRRL intendierte umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit an der wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung zu gewährleisten. Es ist aus unserer Sicht dringend erforderlich, dass eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von Artikel 14 der WRRL gewährleistet wird. Die Weiterführung der wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungsplanung, insbesondere die vorgesehene Erarbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte braucht die intensive Beteiligung und Einbeziehung der Umweltverbände." Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0046 […] Selbst der Entwurf des Maßnahmenprogramms enthält keine konkreten Maßnahmen, sondern anonymisierte Maßnahmentypen, so dass ein Erkennen räumlicher und inhaltlicher Betroffenheit für Gewässerbenutzer oder Anlieger nicht, oder nur abstrakt möglich ist. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0046 Umweltbericht Kapitel 2.1, Seite 4, 6. Absatz soll die Formulierung des Bewirtschaftungsziels an die Formulierung im Bewirtschftungsplan angepasst werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. " Änderung der Formulierung zum Bewirtschatungsziel in Kapitel 2.1, Seite 4, 6. Absatz: ""Um dem Problem der Reduzierung des natürlichen Abflusses durch Entnahme von Wasser zu begegenen, wird ein übergreifendes Management für den Elbestrom und die Nebengewässer unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsziele für den Hochwasserschutz, für die Schifffahrt sowie für die Energiewirtschaft eingerichtet werden.""" FGG Elbe
UB-GS0046 Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. - FGG Elbe
UB-GS0045 "Umweltbericht, Anmerkung zum Anhang 2, Tabelle A2-18: Gegen diese Tabelle müssen wir entschieden Einspruch einlegen und auf Richtigstellung drängen bzw. auf Streichung der Reduzierung der fischereilichen Nutzung als wirksame Maßnahme zum Erreichen der Umweltziele der WRRL. [...] Die Behauptung, dass die Einstellung der Fischerei einen besonders positiven Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und zum Erreichen des guten ökologischen Zustands darstellt, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. [...] Alle identifizierten Beeinträchtigungen liegen außerhalb der Verantwortlichkeit der Fischerei, weshalb die im Anhang A2-18 vorgenommene Darstellung zu streichen ist." "Die Beurteilung der Maßnahmentypengruppe (MTG) 18 bezieht sich auf gewerbliche Fischereinutzung, die in der Regel mit Massenfischzucht in Teichen im Nebenschluss von Fließgewässern verbunden ist und aus der Nähr-/ Schadstoff-Einträge in Gewässer sowie Veränderungen der Gewässerstruktur und des Abflusses resultieren. Um dies deutlich zu machen, wurde eine entsprechende Präzisierung der Bezeichnung der MTG Nr. 18 in Kapitel 7.1.1 durchgeführt. " "Anpassung der textl. Erläuterungen zur Maßnahmentypengruppe (MTG) 18 in Kap. 7.1.1 wie folgt : ""In erster Linie zielt diese MTG auf die Reduzierg. der morphologischen und biologisch-chemischen Belastungen (Futtermittel und Medikamente) durch gewerblich intensiv bewirtschaftete Fischzuchtbetriebe an Teichen im Nebenschluss von Fließgew. ab. Zudem beinhaltet sie Maßnahmen (MN) zur Reduzierung der Belastungen infolge fischereilichem Initialbesatz bzw. zur Besatzstützung best. Fischarten sowie zur Überprüfung der Hegepläne. Dabei geht es unter dem Prinzip der nachhaltigen Wirtschaftsweise um die Orientierung der Fischfangmengen an ausreich. Populationsgrößen für einen dauerhaften Bestand der Fischarten. Diesen Zweck verfolgen auch die MN zum Initialbesatz bzw. zur Besatzstützung, wie z.B. zur Wiederauffüllung des Bestands des gefährdeten Europäischen Aals (Umsetzung von Aalbewirtschaftungsplänen). Insges. soll durch die MN eine stärker ökologisch ausgerichtete Fischereiwirtschaft erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass die MTG ausschließl. pos. Beiträge zu den Umweltqualitätszielen der Schutzgüter Tiere (Fisch-/ Muschelfauna) und biologische Vielfalt sowie Wasser leistet. Pos. Effekte sind dem zufolge auch auf die auf Gewässer bezogenen Schutz- und Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten zu erwarten. Andere Schutzgüter werden nicht von den MN betroffen, folglich werden andere schutzgutbezogene Umweltziele weder pos. noch neg. tangiert."" " FGG Elbe
UB-GS0044 Belange der Trinkwasserversorgung wurden bei der Ausarbeitung des Maßnahmenprogramms zu wenig berücksichtigt. […] Im vorliegenden Entwurf wurde die Sicherung der Wasserversorgung explizit als Ziel nicht genannt. Die Belange der Trinkwasserversorgung wurden in erforderlichem Maße bei der Aufstellung des Maßnahmenprogramms nach den Vorgaben der WRRL (Anhang VI) berücksichtigt. Weitere Informationen zu Belangen der Trinkwasserversorgung sind im Bewirtschaftungsplan aufgeführt. - FGG Elbe