Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-MV0001 keine Bedenken, Hinweise zum BP Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zur weiteren Planung von Einzelmaßnahmen wird berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0014 Fragen, Hinweise und Forderungen zu möglichen Einzelmaßnahmen der weitergehende Bewirtschaftungsplanung in MV. Die Fragen, Hinweise und Forderungen werden bei der weiteren Maßnahmenplanung im StAUN Schwerin berücksichtigt. Einzelmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Plandokumente.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0015 Es wird Widerspruch gegen Einzelmaßnahmen erhoben. Die Einwendungen werden bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. Einzelmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Plandokumente.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0027 Eine Gewässerrenaturierung werde befürwortet. Die Finanzierung müsse durch das Land gesichert werden. Benötigte Landesflächen sollten nicht im Vorfeld veräußert werden. Die Anlieger sind vor Maßnahmenbeginn anzuhören. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0037 Aussagen zur unmittelbaren Betroffenheit der Landwirtschaft und Ausgrenzung von betroffenen Flächen werden noch nicht gemacht. Aussagen, in wie weit sich die Pläne auf Landwirtschaftsbetriebe auswirken, können nicht gemacht werden. Aussagen zur unmittelbaren Betroffenheit der Landwirtschaft und Ausgrenzung von betroffenen Flächen werden noch nicht gemacht. Aussagen, in wie weit sich die Pläne auf Landwirtschaftsbetriebe auswirken, können nicht gemacht werden.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0037 Es wird angeregt, Bodenordnungsverfahren zur eigentumsrechtlichen Sicherung von benötigten Flächen zu nutzen. Maßnahmen aus dem Programm können im Zuge von BOV umgestzt werden. Es wird angeregt, Bodenordnungsverfahren zur eigentumsrechtlichen Sicherung von benötigten Flächen zu nutzen. Maßnahmen aus dem Programm können im Zuge von BOV umgestzt werden.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0037 Es wird angeregt, den Begriff "Uferrandstreifen" bzw. "Gewässerrandstreifen" zu definieren. Es wird angeregt, den Begriff "Uferrandstreifen" bzw. "Gewässerrandstreifen" zu definieren.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0037 Eine Aussage zum Flächenbedarf bzw. zu Flächenabschnitten an betroffenen Gewässern werde nicht gemacht. Eine Aussage zum Flächenbedarf bzw. zu Flächenabschnitten an betroffenen Gewässern werde nicht gemacht.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0037 Bei der geplanten Vernässung von Flächen ist die Betroffenheit von Eigentümern und Nutzern der Flächen sowie angrenzender Flächen zu beachten. Es seien Kompensationsleistungen erforderlich. Bei der geplanten Vernässung von Flächen ist die Betroffenheit von Eigentümern und Nutzern der Flächen sowie angrenzender Flächen zu beachten. Es seien Kompensationsleistungen erforderlich.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0037 Bei dem geplanten Rückbau von Durchlässen sind Nutzer, Bewohner, Besucher einer Region einzubeziehen. Es seien Kompensationsleistungen erforderlich. Bei dem geplanten Rückbau von Durchlässen sind Nutzer, Bewohner, Besucher einer Region einzubeziehen. Es seien Kompensationsleistungen erforderlich.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0037 Eine hangparallele Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen könne nicht generell als geeignete Maßnahme zur Verminderung der Bodenerosion angesehen werden. Auf konkrete Maßnahmen werde sehr wenig eingegangen. Eine hangparallele Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen könne nicht generell als geeignete Maßnahme zur Verminderung der Bodenerosion angesehen werden. Auf konkrete Maßnahmen werde sehr wenig eingegangen.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0037 Die Herstellung der Durchgängigkeit müsse unter Beachtung des Zieles Nährstoff- und Wasserrückhalts erfolgen, die Ausrichtung dürfe nicht ausschließlich an Anforderungen des Naturschutzes orientiert werden.. Die Herstellung der Durchgängigkeit müsse unter Beachtung des Zieles Nährstoff- und Wasserrückhalts erfolgen, die Ausrichtung dürfe nicht ausschließlich an Anforderungen des Naturschutzes orientiert werden..   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0037 Die Ablagerung von Grabenaushub am Gewässerrand dürfe nicht zu einem Wiedereintrag von Nährstoffen führen. Vielmehr müsse das Material auf den angrenzenden Flächen verwertet werden. Die Ablagerung von Grabenaushub am Gewässerrand dürfe nicht zu einem Wiedereintrag von Nährstoffen führen. Vielmehr müsse das Material auf den angrenzenden Flächen verwertet werden.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0041 Der Einwender hinterfragt die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen allgemein, Wasserführung und Drainsysteme der Region seien aufeinander abgestimmt. Die vorgestellten Maßnahmen der Extensivierung und Bewirtschaftungsänderung an der oberen Sude fänden nicht seine Zustimmung, er lege Widerspruch ein. Es müsse rechtzeitig mit den Menschen gearbeitet werden, wenn man sie für die Vorhaben gewinnen wolle. Der Einwender hinterfragt die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen allgemein, Wasserführung und Drainsysteme der Region seien aufeinander abgestimmt. Die vorgestellten Maßnahmen der Extensivierung und Bewirtschaftungsänderung an der oberen Sude fänden nicht seine Zustimmung, er lege Widerspruch ein. Es müsse rechtzeitig mit den Menschen gearbeitet werden, wenn man sie für die Vorhaben gewinnen wolle.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0091 Vor Beginn konkreter Planungen ist die zuständige Fortsbehörde zu beteiligen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern