Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-MV0149 Der Einwender weist auf mögliche Auswirkungen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer hin und gibt Hinweise, wie diese vermieden oder minimiert werden können. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0152 Es wird darauf hingewiesen, dass auch mittelfristig keine finanziellen Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen vorhanden seien. Die Kosten müsse das Land tragen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. Das Land prüft gegenwärtig Möglichkeiten, wie der Eigenanteil der Vorhabensträger weiter reduziert werden kann.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0152 Weitere Informationen zur Umsetzung der EG-WRRL werden erbeten und eine Informationsveranstaltung angeregt. Der Hinweis wird aufgegriffen.   Land Mecklenburg-Vorpommern
SH1 Maßnahmenprogramme stehen im Widerspruch zu Art. 14 GG (Recht auf Eigentum). Maßnahmen greifen nicht widerrechtlich in Eigentum ein.   Land Schleswig-Holstein
SH1 Auswirkungen WRRL werden vor Öffentlichkeit geheim gehalten. Bewirtschaftungsplanung und geplante Maßnahmen sind öffentlich. Auf die Auswirkungen wird im BewPlan eingegangen.   Land Schleswig-Holstein
SH2 Verhältnismäßigkeitsprinzip muss Grundlage jeder Entscheidung sein, Abweichung v von Verwirklichung strenger Umweltziele wenn sozioökonomische Erfordernisse oder unverhältnismäßig hohe Kosten dies erforderlich machen. Ist bei der Bewirtschaftungsplanung über Ausweisungsprozess und Maßnahmenpriorisierung sichergestellt.   Land Schleswig-Holstein
SH2 Alle Interessen aller Gewässernutzer (auch monetäre) sind bei der Aufstellung der BewPläne und MNP zu berücksichtigen. Ist bei der Bewirtschaftungsplanung über Ausweisungsprozess und Maßnahmenpriorisierung sichergestellt. (BewPlan Kap. 5)   Land Schleswig-Holstein
SH2 Betriebsbeschränkungen werden abgelehnt, Kapazitätserweiterungen, Neuansiedlungen oder wesentliche Änderungen an Betriebsstandorten müssen möglich bleiben. Solche Planungen sind ggf. Gegenstand wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren und nicht Teil der Bewirtschaftungsplanung.   Land Schleswig-Holstein
SH3 CULTAN-Verfahren oder Einsatz stabilisierter N-Dünger als Maßnahmen zur Stickstoffreduktion werden kritisch betrachtet. Stattdessen N-Düngung splitten und bedarfsgerechte, am ökonomischen Optimum ausgerichtete N-Düngung fördern. Das CULTAN-Verfahren oder der Einsatz stabilisierter N-Dünger ist keine in Schleswig-Holstein bevorzugte oder geförderte Methode zur Umsetzung der WRRL. Gefördert wird vielmehr, wie vom Einwender gefordert, eine bedarfs- und zielgerichtete N-Düngung.   Land Schleswig-Holstein
SH4 Nutzung Anlagen zur Gas- und Wasserversorgung und Abwasserentsorgung muss weiterhin gewährleistet sein Wird bei Umsetzungsplanung gewährleistet.   Land Schleswig-Holstein
SH4 Aspekte der BewPläne sollen in Raumordnungsverfahren und Bauleitverfahren berücksichtigt werden. Ist gewährleistet.   Land Schleswig-Holstein
SH5 Verband und Unternehmen müssen zukünftig an Umsetzung Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme beteiligt werden. Wird über Verteiler der Flussgebietsbeiräte gewährleistet.   Land Schleswig-Holstein
SH5 Verhältnismäßigkeitsprinzip muss Grundlage jeder Entscheidung sein. Verschlechterungsverbot bezieht sich nicht auf einzelne Parameter, sondern auf Zustand der Gewässer insgesamt. Dies muss in jedem Einzelfall ergebnisoffen geprüft werden. Ist gewährleistet bzw. im BewPlan so beschrieben.   Land Schleswig-Holstein
SH5 Abweichung von Verwirklichung strenger Umweltziele, wenn sozioökonomische Erfordernisse oder unverhältnismäßig hohe Kosten dies erforderlich machen. Ist bei der Bewirtschaftungsplanung über Ausweisungsprozess und Maßnahmenpriorisierung sichergestellt.   Land Schleswig-Holstein
SH5 Übergangsfristen beim Erlass neuer Anforderungen. Ist bei Anforderungen bzgl. chemischer Industrie gewährleistet.   Land Schleswig-Holstein