Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0239 "Erhaltung der Landentwässerung. Einrichtung von Gewässerschutzstreifen und dkB wird abgelehnt in MEL 05 OW 25,26,27,28" Die Anlage von Gewässerschonstreifen soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt und erst nach Abschätzung der Akzeptanz beurteilt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0223 Maßnahmen der eigendynamischen Gewässerentwicklung sollen so durchgeführt werden, dass kein Abtrag von Boden auf meinem Grundstück stattfindet. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0240 Gewässer im Koordinierungsraum Saale-Unstrut Elster müssen als HMWB ausgewiesen werden Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharaktere der Gewässer im Koordinierungsraum Saale-Unstrut wurden bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0223 Auch bei Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich ist Flächenabgang unakzeptabel. Bei Gehölzpflanzungen sollten nur Gehölze gewählt werden, die pyramidale Kronformen entwickeln. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzerinteressen im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0240 Prinzip der Freiwilligkeit soll Beachtung finden Die Umsetzung von Maßnahmen im ersten Bewirtschaftungszeitraum geschieht freiwillig und einvernehmlich.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0240 Maßnahmenpläne müssen überarbeitet werden besonders Maßnahmen der Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen die über gute fachliche Praxis hinausgehen Die Anlage von Gewässerschonstreifen soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. . Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0223 Maßnahmen, die die Morphologie des Gewässer verändern, etwa durch Verlandung von Gewässersolen, Gehölzpflanzungen oder die Zerstörung von Drainungen durch Wurzelwachstum sind ungeeignet. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0239 Entzug des Eigentums durch Vernässung darf nicht erfolgen Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0223 Die den Unterhaltungsverbänden zugedachten Verantwortungsbereich verdeutlicht, dass Aufwendungen und Risiken nicht 100%ige finanziell abgesichert sein können. Es ist deshalb nicht zu verantworten, den Unterhaltungsverbänden diese Pflichten zukommen zu lassen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur werden bei großräumigen Planungen in den prioritären Betrachtungsräumen durch die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten begleitet. Dabei werden - wie auch bei kleineren Planungen - Folgewirkungen auf die Unterhaltung berücksichtigt und Kooperationsmodelle geprüft.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0239 Wie sollen HMWB zukünftig entwickelt werden? "Wenn im Ergebnis des Monitorings das ökologische Potenzial mit schlechter als gut bewertet wird, sind entspr. Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials zu ermitteln. Diese Maßnahmen werden im Rahmen weiterer Detailplanungen benannt und die sich daraus ergebende Nutzungskonflikte und Betroffenheiten werden abgeleitet. Die endgültige Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0239 Konkretisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen erforderlich "Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0241 Maßnahmenpläne müssen überarbeitet werden besonders Maßnahmen der Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen die über gute fachliche Praxis hinausgehen Die Anlage von Gewässerschonstreifen soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. . Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0224 Wir wenden uns ausdrücklich gegen die Ausweisung des Gewässers Zahna als NWB. Die Zahna ist 1) meliorativ ausgebaut, 2) Sohlvertiefungen sind vorhanden 3) Uferbefestigungen angelegt 4) Begradigungen vorgenommen. Die Landentwicklung muss erhalten bleiben. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Zahna als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0241 Prinzip der Freiwilligkeit soll Beachtung finden Die Umsetzung von Maßnahmen im ersten Bewirtschaftungszeitraum geschieht freiwillig und einvernehmlich.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0241 Alle Eingriffe in das Eigentum müssen entschädigt werden Die Umsetzung von Maßnahmen im ersten Bewirtschaftungszeitraum geschieht freiwillig und einvernehmlich.   Land Sachsen-Anhalt