Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0242 Versalzung der Schlenze durch Salze aus Schlüsselstollen führt zu Versalzung der umliegenden Böden. Einwender fordert Ermittlung der Ausdehnung. Die Problematik der Einleitung des - das gesamte geflutete Grubengebäude des ehemaligen Kupferschieferbergwerkes der Mansfelder Mulde entwässernden - Schlüsselstollens in die Schlenze bei Friedeburg, ist bekannt. Deshalb ist im Maßnahmenprogramm für den ersten Bewirtschaftungszeitraum die „Planung optimaler Maßnahmen“ für den betroffenen Wasserkörper vorgesehen   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0225 "keine, die Ausweisung als HMWB wird ausdrücklich unterstützt. Einstufung der Gewässer in HMWB wird begrüßt." Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0228 "zur Maßnahme Deichrückverlegung Klietznick; die eingedeichte Landwirtschaftliche Nutzfläche würde durch Rückverlegung erheblich an Wert für die ohnehin schon angeschlagene Landwirtschaft verlieren" Für die Hinweise wird gedankt. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet noch keine konkrete Vorhabensplanung sondern stellt einen Handlungsrahmen zum Erreichen des guten Zustandes der Gewässer dar. Es ersetzt kein Genehmigungsverfahren. Die Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für die konkrete Einzelmaßnahme soll in Kürze beginnen. Dort besteht die Möglichkeit die vorgetragenen Einwände und Anregungen einzureichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0228 "zur Maßnahme Deichrückverlegung Klietznick; durch die Bautransporte wird mit erheblicher Belästigung für die Einwohner zu rechnen sein" Für die Hinweise wird gedankt. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet noch keine konkrete Vorhabensplanung sondern stellt einen Handlungsrahmen zum Erreichen des guten Zustandes der Gewässer dar. Es ersetzt kein Genehmigungsverfahren. Die Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für die konkrete Einzelmaßnahme soll in Kürze beginnen. Dort besteht die Möglichkeit die vorgetragenen Einwände und Anregungen einzureichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0228 "zur Maßnahme Deichrückverlegung Klietznick; die Straße ""zur Brack"" ist für Belastungen die durch den Transport der Erdmassen entstehen nicht ausgebaut. Bei Beschädigungen sind A und E Maßnahmen bis zum Neubau einzukalkulieren." Für die Hinweise wird gedankt. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet noch keine konkrete Vorhabensplanung sondern stellt einen Handlungsrahmen zum Erreichen des guten Zustandes der Gewässer dar. Es ersetzt kein Genehmigungsverfahren. Die Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für die konkrete Einzelmaßnahme soll in Kürze beginnen. Dort besteht die Möglichkeit die vorgetragenen Einwände und Anregungen einzureichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0228 "zur Maßnahme Deichrückverlegung Klietznick; innerhalb der Retentionsfläche befindet sich der 1791 aufgegebene Ort Heidebleck" Für die Hinweise wird gedankt. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet noch keine konkrete Vorhabensplanung sondern stellt einen Handlungsrahmen zum Erreichen des guten Zustandes der Gewässer dar. Es ersetzt kein Genehmigungsverfahren. Die Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für die konkrete Einzelmaßnahme soll in Kürze beginnen. Dort besteht die Möglichkeit die vorgetragenen Einwände und Anregungen einzureichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0228 "zur Maßnahme Deichrückverlegung Klietznick; Die Stadt Jerichow fordert die Einbeziehung aller betroffenen Landeigentümer, Landwirte, Jäger und Einwohner in das Planfeststellungsverfahren. Die Beratungen sollen nicht in Halle sondern Vorort staffinden." Für die Hinweise wird gedankt. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet noch keine konkrete Vorhabensplanung sondern stellt einen Handlungsrahmen zum Erreichen des guten Zustandes der Gewässer dar. Es ersetzt kein Genehmigungsverfahren. Die Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für die konkrete Einzelmaßnahme soll in Kürze beginnen. Dort besteht die Möglichkeit die vorgetragenen Einwände und Anregungen einzureichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0229 "Betrifft MEL 06O W27-00 und MEL 06O W29-00: Maßnahmen zur Einrichtung von Gewässerschutzstreifen und dauerhaft konservierender Bodenbearbeitung werden abgelehnt." Die Anlage von Gewässerschonstreifen soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0229 Aus Maßnahmearten in Koordinierungsräumen und Planungseinheiten des Maßnehmenprogramms ist nicht zu erkennen, welche konkreten Maßnahmen an welchen Standorten durchgeführt werden sollen. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. In Sachsen-Anhalt wurde mit dem Gewässerrahmenkonzept ein Hintergrunddokument zur Verfügung gestellt, welches im Anhang einen Tabellen und Kartenteil zur besseren Zuordnung der Maßnahmen enthält. Dennoch ist eine exakte Verortung insbesondere für linien-und flächenhafte Maßnahmen vielfach noch nicht möglich. Aus diesem Grund werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0229 Maßnahmen zur Reduzierung der direkten Nährstoffeinträge aus Landwirtschaft: nur Maßnahmen ohne Umnutzung von landwirtschaftlichen Nutzflächen vorsehen; keine zusätzlichen Abstandsregelungen erforderl.; Ackerland nicht aus Produktion nehmen Direkte Nährstoffeinträge sind nach geltendem Fachrecht zu vermeiden. Dies kann geschehen durch: a) einen ausreichenden Abstand zur Gewässerkante oder b) durch die Anwendung von exakter Applikationstechnik (z.B. Grenzstreuscheiben). Einzelschlagsbez.Düngebedarfsermittlung für Stickstoff anhand von Richtwerten und bei Phosphor anhand von Bodenuntersuchungen stellt geltendes Fachrecht dar. Mit Bezug auf die direkten Nährstoffeinträge ist die Forderung grundsätzlich berechtigt. Die freiwillige Anlage von Blühstreifen im Rahmen der Förderung ist nicht mit einer dauerhaften Umnutzung verbunden aber trotzdem u.U. eine wichtige Option.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0229 Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und feinmaterille Einträge durch Erosion und Abschwemmung aus der Landwirtschaft nur an Stellen mit flächiger Abschwemmung notwendig Die Anlage von Gewässerschonstreifen soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0229 Maßnahmen zur Reduzierung der auswaschungsbedingten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft nur aus gültigem Fachrecht vorsehen, sonst Förderung notwendig Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0229 Maßnahmen zur Reduzierung der Pflanzenschutzmaßnahmen-Einträge aus der Landwirtschaft nur aus gültigem Fachrecht vorsehen, keine Wettbewerbsverzerrung Die Anlage von Gewässerschonstreifen soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. . Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0229 Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen: bei Rückbau von Stauanlagen zu Sohlschüttungen Wasserhöhe mit umliegenden Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Flächen klären Maßnahmen der Gewässerentwicklung und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0229 Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers: Veränderung der Sohlhöhe erfordert Planfeststellung; Untersuchung der sozioökonomischen Betroffenheit notwendig; Kompensation notwendig Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt