Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0229 Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inklusive begleitender Maßnahmen: nur auf Grundstücken, wo Eigentumsrechte erworben wurden Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Dazu gehört auch die Prüfung der Flächenverfügbarkeit. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0229 Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich: keine Gehölzanpflanzungen in Drainungsbereichen; durch Bäume Nachteile für landwirtschaftliche Bewirtschaftung Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzerinteressen im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0229 Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich Auenentwicklung: kein Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen für andere Nutzungen Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0229 Maßnahmen zur Anpassung /Optimierung der Gewässerunterhaltung: muss einen ausreichenden Wasserabfluss, Funktionstüchtigkeit der Drainanlagen und Landentwässerung gewährleisten "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0230 Die Maßnahmenpläne sollen insbesondere bei Düngung und Pflanzenschutz für Maßnahmen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen, überarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0230 Das Prinzip der Freiwilligkeit sollte beachtet werden und eine breite Beteiligung (Eigentümer, Landwirte, Kommunen, Unterhaltungsverbände und Behören) gesichert werden. In Sachsen-Anhalt wurde bei der Aufstellung der Maßnahmenplanung der Ansatz einer kooperrativen und freiwilligen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verfolgt. Freiwilligkeit bedeutet in diesem Zusammmenhang, dass durch die Ausreichung von Fördermitteln Anreize für dei Umsetzung der Maßnahmen gesetzt werden. Auch im zukünftigen Prozess wird es weitere Möglichkeiten zur Beteiligung am Umsetzungsprozess der WRRL geben (z. B. Beteiligung im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten bei entsprechender Betroffenheit sowie bei der Abstimmung von Einzelvorhaben).   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0230 Alle Eingriffe in Eigentum, sowie Wirtschaftseinschränkungen sind über finanzielle Entschädigungen, Förderungen und Ausgleichszahlungen auszugleichen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Erwerb von Grundstücken für die Anlage von Gewässerentwicklungsflächen und die Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung zu bezuschussen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0237 Die Maßnahmenpläne sollen insbesondere bei Düngung und Pflanzenschutz für Maßnahmen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen, überarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0237 Das Prinzip der Freiwilligkeit sollte beachtet werden und eine breite Beteiligung (Eigentümer, Landwirte, Kommunen, Untrhaltungsverbände und Behören) gesichert werden. In Sachsen-Anhalt wurde bei der Aufstellung der Maßnahmenplanung der Ansatz einer kooperrativen und freiwilligen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verfolgt. Freiwilligkeit bedeutet in diesem Zusammmenhang, dass durch die Ausreichung von Fördermitteln Anreize für dei Umsetzung der Maßnahmen gesetzt werden. Auch im zukünftigen Prozess wird es weitere Möglichkeiten zur Beteiligung am Umsetzungsprozess der WRRL geben (z. B. Beteiligung im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten bei entsprechender Betroffenheit sowie bei der Abstimmung von Einzelvorhaben).   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0237 Alle Eingriffe in Eigentum, sowie Wirtschaftseinschränkungen sind über finanzielle Entschädigungen, Förderungen und Ausgleichszahlungen auszugleichen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0231 "Betrifft MEL 06O W27-00 und ME L06O W29-00: Maßnahmen zur Einrichtung von Gewässerschutzstreifen und dauerhaft konservierender Bodenbearbeitung werden abgelehnt." Die Anlage von Gewässerschonstreifen soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0231 Aus Maßnahmearten in Koordinierungsräumen und Planungseinheiten des Maßnahmenprogramms ist nicht zu erkennen, welche konkreten Maßnahmen an welchen Standorten durchgeführt werden sollen. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. In Sachsen-Anhalt wurde mit dem Gewässerrahmenkonzept ein Hintergrunddokument zur Verfügung gestellt, welches im Anhang einen Tabellen und Kartenteil zur besseren Zuordnung der Maßnahmen enthält. Dennoch ist eine exakte Verortung insbesondere für linien-und flächenhafte Maßnahmen vielfach noch nicht möglich. Aus diesem Grund werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0231 Maßnahmen zur Reduzierung der direkten Nährstoffeinträge aus Landwirtschaft: nur Maßnahmen ohne Umnutzung von landwirtschaftlichen Nutzflächen vorsehen; keine zusätzlichen Abstandsregelungen erforderlich; Ackerland nicht aus Produktion nehmen Direkte Nährstoffeinträge sind nach geltendem Fachrecht zu vermeiden. Dies kann geschehen durch: a) einen ausreichenden Abstand zur Gewässerkante oder b) durch die Anwendung von exakter Applikationstechnik (z.B. Grenzstreuscheiben). Einzelschlagsbez.Düngebedarfsermittlung für Stickstoff anhand von Richtwerten und bei Phosphor anhand von Bodenuntersuchungen stellt geltendes Fachrecht dar. Mit Bezug auf die direkten Nährstoffeinträge ist die Forderung grundsätzlich berechtigt. Die freiwillige Anlage von Blühstreifen im Rahmen der Förderung ist nicht mit einer dauerhaften Umnutzung verbunden aber trotzdem u.U. eine wichtige Option.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0231 Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und feinmateriellene Einträge durch Erosion und Abschwemmung aus der Landwirtschaft nur an Stellen mit flächiger Abschwemmung notwendig Die Anlage von Gewässerschonstreifen soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine Änderng der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0231 Maßn. zur Reduzierung der auswaschungsbedingten Nährstoffeinträge aus der LW nur aus gültigem Fachrecht vorsehen, sonst Förderung notw. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt