Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch  
BP_MP_ST0006 Änderung Ausweisung Mulde als HMWB Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Mulde als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0007 Ausweisung der Mulde als HMWB, da so besser verwalt-und entwickelbar. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Mulde als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0007 Eigendynamische Gewässerentwicklung in Kulturlandschaften (Mulde-Bereich Dessau) begrenzen, Prüfung auf Sinnhaftigkeit bei Laufveränderungen, Gehölzentwicklungen; Optimierung darf nicht zu Lasten der Gewässerunterhaltung gehen Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte wird ermittelt, welche Maßnahmen Akzeptanz finden werden. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0003 Beseitigung der Wasseraustreibung im Feuchtgebiet Kühnauer Bruch Dem Sachverhalt wurde nachgegangen. Eine Abstimmung zwischen Einwender, der Stadt Dessau -Rosslau und dem LHW zur Fahrweise der Stauanlagen erfolgte am 20.04 09. Der Einwand datiert aus dem Monat März und dürfte damit nicht mehr dem erreichten Verfahrensstand entsprechen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0001 Verlinkungen zu den Anlagen des Bewirtschaftungsplans Weser und des Umweltberichtes wurden im Landesportal Sachen-Anhalt falsch gesetzt. Vielen Dank für den Hinweis. Der Fehler wurde bereits behoben.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0004 Unzutreffende Ausweisung OWK EL03OW06-00; Gewässer: Kemberger Flieth einschließlich Parnitzer Wasser und Grubenmühlbach als natürliches Gewässer (und damit einhergehende Unzulässigkeit Fristverlängerung) Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des OWK EL03OW06-00 (Kemberger Flieth) als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0008 Unzutreffende Ausweisung OWK EL03OW06-00; Gewässer: Kemberger Flieth einschließlich Parnitzer Wasser und Grubenmühlbach und damit einhergehende Unzulässigkeit Fristverlängerung Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des OWK EL 03OW06-00 (Kemberger Flieth) als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0009 vielfach unzutreffende Zustandserfassung / Ausweisung der Gewässer, insbesondere. Hätte zur Erfassung der veränderten Gewässer Einsichtnahme in die Unterlagen des DDR-Meliorationskatasters genommen werden müssen. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von HMWB wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Sofern Unterlagen der UHV zur Verfügung standen, wurden diese in den Ausweisungsprozess einbezogen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0009 grundlegende Maßnahmen nach Art. 11b WRRL sind nicht im Maßnahmenprogramm enthalten Grundlegende Maßnahmen nach Art. 11b WRRL sind im Maßnahmenprogramm enthalten. Hierzu zählen beispielsweise die Einhaltung von Düngeverordnung und Abfallrecht. Eine Übersicht über die Rechtsvorschriften, auf die die grundlegenden Maßnahmen zurückgehen enthält Anhang 2-1 zum Maßnahmenprogramm der FGG Elbe und Anhang B zum Maßnahmenprogramm der FGG Weser   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0009 Kritik an der Öffentlichkeitsbeteiligung; Beteiligungsprozess kommt Alibibeteiligung gleich, ernsthafte Einbeziehung ist nicht erfolgt Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und dem § 184 des WG LSA. Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Umsetzungsprozess der WRRL erfolgt in Sachsen-Anhalt über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus durch Gremien (Gewässerbeirat und Gewässerforen) sowie durch Beteiligung der lokalen Ebene (bisher 3 Phasen). Die Aufstellung des Bewirtschaftungsplanes erfolgt somit unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0010 Es bestehen keine Einwände gegen Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm und Umweltbericht. Eine Beteiligung bei der Planung von Einzelmaßnahmen wird erbeten. Bei der Planung von Einzelmaßnahmen für Oberflächenwassekörper im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten wird bei Betroffenheit eine Beteiligung erfolgen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0014 Unbedingte Beteiligung bei allen im Entwurf des Bewirtschaftungsplans bzw. Maßnahmenprogramms vorgesehenen Maßnahmen an oder mit Bezug zu Bundeswasserstraßen im weiteren Fortgang der Umsetzung der WRRL. Bei der Planung von Einzelmaßnahmen für Oberflächenwassekörper im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten wird bei Betroffenheit eine Beteiligung erfolgen. Darüber hinaus wird auf das gesetzlich verankerte Einvernehmensprinzip verwiesen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0017 kein Stellungnehmer sieht in der Renaturierung des Mühlgrabens im Ortsteil Dobien eine wichtigen Schritt zur Umsetzung der WRRL entfällt   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0020 Überprüfung der Ausweisung des OWK Umflut-Ehle (MEL02OW04-00) und Ausweisung des Gewässers als solches, dessen Zweckbestimmung die Aufnahme eines Teils des Elbwassers im Hochwasserfall ist sowie Berücksichtigung bei der Festsetzung von Maßnahmen. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des OWK MEL02OW04-00 (Umflut-Ehle) als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0027 Für die im Verbandsgebiet liegenden Oberflächenwasserkörper MEL03 Oberflächenwasser 02-00; 05-19-00 wurden keine morpholigschen Maßnahmen und solche zur Erlangung der ökologischen Durchgängigkeit aufgenommen. Übergebene Maßnahmenvorschläge blieben unberücksichtigt. Dies ist zu korrigieren. Die Umsetzung der strukturverbessernden Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum 2009-2015 überwiegend in Vorranggebieten und prioritäten Wasserkörpern. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und zur Verbesserung der Morphologie sind aber auch in anderen Wasserkörpern möglich und förderfähig.   Land Sachsen-Anhalt