Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0070 Im interaktiven Bericht ist das Wasserschutzgebiet Colbitz Ohre (Colbitz Nord, 5700_OK-9) noch aufgeführt. Das WSG wurde jedoch per Bescheid des LVwA vom 22.12.04 aufgehoben. "WSG-Festsetzung wurde ersetzt durch Bescheid WSG CLH-VO vom 15.06.05. Der ""interaktive Bericht"" bezieht sich aber auf den Datenstand/ Bestandsaufnahme 2004! und ist keine Unterlage des BP (wird auch nicht aktualisiert). In den aktuellen Datenschablonen zum BP ist das WSG nicht mehr aufgeführt." Hinweis wird im Gewässerrahmenkonzept aufgegriffen Land Sachsen-Anhalt
SN0025 Die Aussage im Bericht Bewirtschaftungspläne der sächs. Hintergrundpapiere auf S. 152 (Punkt 7.2.4), dass die Wasserentnahmen der Landwirtschaft nach Wegfall der Sub-ventionen stark zurückgegangen sind, kann für den Altkreis Riesa-Großenhain nicht bestätigt werden. Hier haben die Wasserentnahmen für Beregnungszwecke deutlich zuge-nommen, weitere sind absehbar. Auch der Brauchwasserbedarf nimmt im LK nicht ab wie unter Punkt 7.2.4 auf S. 153 postuliert. Er kann durch Ansiedlung neuer wasserintensiver Industrien wie der Solar-technik zunehmen. "Überarbeitung Formulierung/ Ergänzung Text" "S. 152: Da die Bewässerung nicht mehr staatlich subventioniert wurde, ist in den meisten Regionen Sachsens nach 1990 der Wasserverbrauch zurückgegangen. Eine Fortsetzung dieses Rückganges ist nicht zu erwarten S. 153: Regional begrenzt kann durch Ansiedlung neuer wasserintensiver Industrien wie der Solartechnik der Wasserbedarf zunehmen." Freistaat Sachsen
BP-GS0053 Es ist nicht erkennbar, wie die Kriterien für die Signifikanzbeurteilung erfasst wurden, inwieweit mehrere Einzelerfassungen für die unterschiedlichen Belastungsarten erfolgten oder ob musterhaft die Belastungen an repräsentativen Gewässerabschnitten beurteilt und die Ergebnisse auf den gesamten Gewässerabschnitt/Wasserkörper übertragen wurden. "Ziel des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe ist es, einen Überblick über die signifikanten Belastungen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden, zu überregionalen Fragestellungen sind aus den Hintergrunddokumenten der FGG Elbe zu signifikanten Belastung im Bereich Nährstoffe und Schadstoffe weitere Informationen zu entnehmen. In Kapitel 2.1 des Bewirtschaftungsplans ist beschrieben, was unter signifikanter Belastung verstanden wird. Die Kriterien, die zur Beurteilung der Signifikanz von Belastungen im deutschen Elbeeinzugsgebiet überwiegend herangezogen wurden, sind in Anhang A2-1 aufgeführt. Grundlage für die Einstufung der einzelnen Belastungen ist das Bezugsjahr 2006 in Verbindung mit der Zustandsbewertung aus den Jahren 2006 bis 2008. " - FGG Elbe
BP_MP_ST0152 Maßnahmen zur Deichrückverlegung nach Hochwasserschutzkonzept ST sind nicht geeignet, den Hochwasserscheitel zu brechen. Dem gegenüber steht der Verlust von Ackerland. Erforderliche Einkünfte betroffener Un und Arbeitsplätze sind bedroht. "Zu beachten sind primär die Forderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Deichrückverlegungen an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig sind, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden daher derartige Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0127 Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts einschließlich Rückverlegung von Deichen und Dämmen führen zum Verlust von Ackerland und extensive Bewirtschaftung von Grünland (Deichvorland) zur Gefährdung von Arbeitsplätzen "Zu beachten sind primär die Forderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Deichrückverlegungen an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig sind, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden daher derartige Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0128 Maßn. zur Förderung des natürl. Rückhaltes einschl. Rückverlegung von Deichen u. Dämmen: Verlust von Ackerland beeinträchtigt Unternehmen; durch extensive Bewirtschaftung von Deichvorland wird Gefährdung von Arbeitsplätzen befürchtet "Zu beachten sind primär die Forderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Deichrückverlegungen an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig sind, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden daher derartige Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0105 Maßnahmen zur Deichrückverlegung nach Hochwasserschutzkonzept ST sind nicht geeignet, den Hochwasserscheitel zu brechen. Dem gegenüber steht der Verlust von Ackerland. Erforderliche Einkünfte betroffener Unternehmen und Arbeitsplätze sind bedroht. "Zu beachten sind primär die Forderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Deichrückverlegungen an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig sind, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden daher derartige Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0103 Maßnahmen zur Deichrückverlegung nach Hochwasserschutzkonzept ST sind nicht geeignet, den Hochwasserscheitel zu brechen. Dem gegenüber steht der Verlust von Ackerland. Erforderliche Einkünfte betroffener Unternehmen und Arbeitsplätze sind bedroht. "Zu beachten sind primär die Forderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Deichrückverlegungen an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig sind, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden daher derartige Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0106 Maßnahmen zur Deichrückverlegung nach Hochwasserschutzkonzept ST sind nicht geeignet, den Hochwasserscheitel zu brechen. Dem gegenüber steht der Verlust von Ackerland. Erforderliche Einkünfte betroffener Unternehmen und Arbeitsplätze sind bedroht. "Zu beachten sind primär die Forderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Deichrückverlegungen an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig sind, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden daher derartige Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Maßnahmen zur Deichrückverlegung nach Hochwasserschutzkonzept ST sind nicht geeignet, den Hochwasserscheitel zu brechen. Dem gegenüber steht der Verlust von Ackerland. Erforderliche Einkünfte betroffener Unternehmer und Arbeitsplätze sind bedroht. "Zu beachten sind primär die Forderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Deichrückverlegungen an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig sind, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden daher derartige Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0140 Forderung keine HW_Schutz-Maßnahmen zu treffen, da der Erfolg gering aber der Flächenverlust groß ist. "Zu beachten sind primär die Forderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Deichrückverlegungen an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig sind, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden daher derartige Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren Gewässerentwicklungskonzeptelärt."   Land Sachsen-Anhalt
SN0007 "HGRD-BP: 5.5.2 S. 132 Strategie Nährstoffe --> Dezentrale KKA erbringt keine Veränderung zu Nährstoffen --> s.a. Am zu S. 118 ? umformulieren: Schwerpunkt stellen Einträge aus landwirtschaftlichen Bereichen dar." "Zustimmung Umformulierung Strategie Nährstoffe Bereiche Siedlungswasserwirtschaft und Landwirtschaft " Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 5.4.3 S. 128 Badegewässer --> Es wird nur bezug auf bakteriologische Standards genommen; Verweis auf „Gewässerprofil“ (= Einzugsgebiet, Nährstoffe; Trophiebelastung) notwendig " "Zustimmung: Gewässerprofile aufgenommen" Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 160: Finanzierung von Maßnahmen --> Zur Kostendeckung sind hohe Aufwendungen notwendig, welche durch politische Maßnahmen unterstützt werden müssen. Hierbei ist zu überdenken, ob anstatt Förderung der Automobilproduktion andere nachhaltigere und umweltrelevantere Aufgaben Priorität erhalten müssen." "• Es wird davon ausgegangen, dass die Förderpolitik des Freistaates Sachsen beibehalten wird. Z. B. plant er Freistaat Sachsen sowohl die künftige Erweiterung als auch attraktivere Ausgestaltung von Förderangboten für spezielle extensiven Bewirtschaftungsformen (z.B. Grünstreifen, Gehölzanpflanzungen) auf den Gewässerrandstreifen im Rahmen der Verwendung von Modulationsmitteln aus dem ""EU- Health- Check- Landwirtschaft"" • Entscheidung hinsichtlich Förderung Automobilindustrie oder umweltrelevanter Aufgaben nur auf hoher politischer Ebene möglich" keine Freistaat Sachsen
BE0005 gemeinsames Maßnahmen- und Finanzierungskonzept für die Spree durch die Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen aufstellen abgestimmte Konzeption zur Bewirtschaftung des Spree-Einzugsgebietes wird erarbeitet (für Sulfat), Bemühungen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge müssen verstärkt werden - Land Berlin