Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0033 Maßnahmen gegen organische Belastungen insbesondere an den Vorranggewässern; Begründung: unnatürliche Mengen kompostierfähigen Materials gelangen auf mehreren Wege regelmäßig in die städtischen Gewässer: Kompostdeponie an Ufern, direktes Einbringen von Kompost ins Gewässer, Eintrag von Rasenschnitt als Nebeneffekt bei Ufermahd, Gezieltes Einblasen von Falllaub in Gewässer, herbstliches Einwehen von Falllaub in Gewässer mit bis an die Wasserlinie gemähten Ufern. Insbesondere im Sommer ist die daraus resultierende Belastung erheblich. Allgemein liegt hier eine Teil-Ursache der überdurchschnittlichen Faulschlammbelastung vieler RHB. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_05: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung erfolgen“ bis 2015. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_09: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze“ und „Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer“ wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_12: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung“, „Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit“, “Maßnahmen zum Initiieren oder Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung“, “Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen oder deren Beseitigung“ und “Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich“; Begründung: Generell muss dieser Wasserkörper als Teil des Fischvorranggewässers im ersten Bewirtschaftungszeitraum möglichst umfangreich verbessert werden. Die Auenentwicklung ist gerade an diesem Gewässer innerhalb eines FFH- und Naturschutzgebietes beispielhaft möglich und sollte aufgrund ihrer positiven Wirkung auf den gesamten Wasserkörper und letztlich das Einzugsgebiet unbedingt erfolgen. Als besonders gewichtig zu berücksichtigen: 1. dass es sich mit der oberen Wandse bis zum Höltigbaum, als einem neu zu schneidenden Wasserkörper, voraussichtlich um den einzigen Wasserkörper handelt, der im Einzugsgebiet der Hamburgischen Alster als natürlich entwickelbar eingeschätzt werden kann und als solcher eine erhebliche positive Rückwirkung auf das gesamte Hamburgische Alstereinzugsgebiet haben kann; 2. dass ein Fischvorranggewässer, wie es die Wandse ist, neben einer Fischdurchgängigkeit auch möglichst naturnahe Oberläufe benötigt, um seiner Funktion gerecht werden zu können; 3. dass das RHB Höltigbaum in Zeite der Sommertrockenheit vermutlich erheblich mehr Wasser verdunstet als es an die Wandse abgibt; 4. dass vom RHB Höltigbaum eine erhebliche Temperaturbelastung für den weiteren Verlauf der Wandse ausgeht; 5. dass auch nur die Wasserverbindung eines überproportional großen Stillgewässers zu einem kleinen Fließgewässer erheblichen Einfluss auf die Fischfauna des Fließgewässers hat; 6. dass das Vorhandensein des RHB die natürliche Auenentwicklung im Schutzgebiet unterhalb des RHB weitgehend verhindert; 7. dass eine Schaffung von Durchgängigkeit und Reduzierung der Belastung der Wandse im NSG die Wiederansiedlung der FFH-Art Bachneunauge aussichtsreich machen würde. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_13: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze)“, „Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer“ und „Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“ wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_14: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze, Röhrichte)“, “Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung“, “Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit“, “Maßnahmen zum Initiieren oder Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung“, „Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen oder deren Beseitigung“ und “Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab - II Maßnahmenplan, OWK al_16: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze) “ und “Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_17: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze , Röhrichte)“ und “Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK bi_09: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze) “ und “Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK pi_03: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze, Röhrichte)“ wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK pi_15: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze)“ wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK se_03: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze, Röhrichte)“, “Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung“ und „Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge aus Punktquellen“. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0034 Bei der Zielsetzung der WRRL sind auch die wirtschaftlichen Belange der Hamburger Unternehmen zu berücksichtigen, um einen adäquaten Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie sicherzustellen. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
SN0091 Oftmals sind Gewässer 2. Ordnung nach heutiger Definition im Zuge der Zentralisierung der Landwirtschaft (Großfelderwirtschaft) auf Kilometer begradigt oder verrohrt worden. Hier Gewässerrandstreifen anzulegen oder gar das Gewässer zu renaturieren ist nicht ohne die Schaffung von Förderinstrumentarien als Anreiz für die Flächenbewirtschafter umsetzbar. Wird berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 2: Bisherigen Hinweisen zur Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Landökosysteme und OWK durch Trinkwassergewinnung (bei Glinde, Fischbek, Este) wurde von Seiten der BSU nicht nachgegangen. Daher wird eine Rückmeldung bezgl. möglicher Beeinträchtigungen oder den Beleg, dass diese nicht vorliegen, gefordert. Wird derzeit geprüft. Eine entsprechende Rückmeldung wird zu gegebener Zeit erfolgen.   Freie und Hansestadt Hamburg