Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0030 Kapazitätenerweiterungen oder wesentliche Änderungen müssen auch weiterhin genehmigungspflichtig sein. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0019 Die Maßnahmenprogramme dürfen nicht zu Veränderungssperren für bestehende Industriebetriebe führen. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Die Maßnahmenprogramme dürfen nicht zu Veränderungssperren für bestehende Industriebetriebe führen. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0030 Neuansiedlungen müssen möglich sein. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden.   Freie und Hansestadt Hamburg
SN0091 "Die für die Zustandsbewertung der Wasserkörper und Ableitung daraus resultierenden Maßnahmen erforderlichen Ausgangsdaten sind nicht verfügbar. Hier wäre es hilfreich gewesen, auf die Datenquellen zu verweisen sowie die jeweilige Messstellen, welche den ökologischen bzw. chemischen Zustand für den OWK bzw. den chemischen und mengenmäßigen Zustand des GWK repräsentieren in den Karten darzustellen. " Über die Einrichtung der Monitoringrogramme wurde in einem gesonderten Bericht nach Artikel 8 berichtet. Für Sachsen wurde die Veröffentlichung"Aufstellung der Übersachungsprogramme in Sachsen - Ausweisung von Messstellen" LfUG 2007 ins Internet eingestellt. Einen Hinweis hierauf gibt es in Kap 2.1.1 des Hintergrunddokumentes zum Bewirtschaftungsplan. Die Messstellenauswahl wird in der "Stammdatendatei" fortgeschrieben, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird, ebenso weitere Detaildaten. keine Freistaat Sachsen
SN0091 lm Bewirtschaftungsplan FGG Elbe Anlage A 5-2 S. 60 wurde der Weiße Schöps-1 in der Spalte Wasserkörper-Kategorie HMWB ausgewiesen. In den Maßnahmen an sächsischen Wasserkörpern „Beiträge zu den Maßnahmeprogrammen der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder" (S. 153) wurde dieser Wasserkörper in die Kategorie NWB eingeordnet. Ebenfalls in diesen Dokumenten wurde eine Differenz in der Ausweisung des Weigersdorfer Fließ-1 und 2 festgestellt. wurde geändert, handelte sich um ein Versehen bei der Erstellung der Hintergrunddokumente Korrektur wie angegeben. Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddokument BWP, Anlage 2, Tab. 4 Erholungsgewässer --> Ergänzung: Hinweis, dass alle der RL 2006/7/EG unterliegenden Badege-wässer Sachsens, unabhängig von ihrem Status gemäß EG-WRRL, aufgeführt wurden" WRRL fordert die Aufzählung der Schutzgebiete, unabhängig vom WRRL-Status, betrifft z. B. auch FFH. Anpassung im Text Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddokument BWP, Anlage 3, Tab. 4 Spalte „Name des Oberflä-chenwasserkörpers“ --> Ergänzung: Klarnamen der betreffenden OWK; Erklärung: In der gegenwärtigen Darstellung nicht nachvollziehbar, um welches Gewässer es sich handelt " WK befinden sich in der datentechnischen Zuständigkeit von ST. SN übernimmt deren WK-Bezeichnungen. Aussagefähigkeit daher beschränkt Ergänzung Spalte in der Überarbeitung --> in Klammern zu WK zugehörige Gewässer Freistaat Sachsen
BP-HH0006 Die bestehenden wasserwirtschaftlichen Probleme dieser Region (Kellervernässung, Fundamentverrottung, Geländeüberflutungen mit Nährstoffausschwemmungen und Zerstörung von Mikroorganismen) dürfen nicht (durch) andere Maßnahmenplanungen z.B.: an der Alten und Verlegten Brookwetterung sowie der Dove Elbe noch verstärkt werden. wird zur Kenntnis genommen   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0006 Es ist für die Anwohner wie auch für die landwirtschaftliche Nutzung vorrangig dafür zu sorgen, dass über ausreichende Gewässerquerschnitte und über ein entsprechendes hydraulisches Längsgefälle auch bei extremen Witterungsbedingungen ein schadloser Wasserabfluss für diese Marschengewässer gewährleistet ist. wird zur Kenntnis genommen   Freie und Hansestadt Hamburg
SH5 Verband und Unternehmen müssen zukünftig an Umsetzung Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme beteiligt werden. Wird über Verteiler der Flussgebietsbeiräte gewährleistet.   Land Schleswig-Holstein
BP-BB0018 Für LW entnommesnes Wasser gelange überwiegend über Versickerung und Gülle wieder in GW-Körper - keine Beschränkung lw Wasserentnahmen Wird über Genehmigungsverfahren zu den Maßnahmen geprüft - Land Brandenburg
BPUB-BB0016 Wasserwirtschaftliche Gründe verbieten neue Tagebauaufschlüsse (erreichbare Zustandsverbesserung von GWK würde verhindert) - Zur Umsetzung des Verschlechterungsverbotes: Dichtwand für Tagebau Jänschwalde (sonst Rücknahme wasserrechtlicher Erlaubnis), Dichtwand für Tagebau Nochten, durch Dichtwand eingeschränkte GW-Absenkung im Tagebau Welzow-Süd, Obergrenzen für Sulfat, Kosten für Verursacher, falls TW-Beschränkungen Wird über Genehmigungs-/Planfeststellungsverfahren geklärt - Land Brandenburg
BPUB-BB0016 Auswirkung polnischen Großtagebaues bei Gubin in Planung einbeziehen Wird über Genehmigungs-/Planfeststellungsverfahren geklärt - Land Brandenburg
BPUB-BB0016 Erkundung bzw. Betreibung von CO2-Lagern einbeziehen Wird über Genehmigungs-/Planfeststellungsverfahren geklärt - Land Brandenburg