Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BE0007 regionale Projektkoordinierungsgruppen (in BE Regionalbüro Nord-Ost) rechtzeitig und ergebnisoffen in weitere Planungen einbinden wird umgesetzt, sofern Belange der DB AG betroffen sind - Land Berlin
BE0009 bisherige Abstimmungspraxis zu Belangen von Natur und Landschaft kontinuierlich weiter führen wird permanent umgesetzt - Land Berlin
BE0004 detaillierte Kostenaufstellung für Maßnahmen zur Erweiterung des Kanalnetzspeichervolumens vorlegen wird laufend entsprechend des Planungsfortschritts durchgeführt - Land Berlin
BP-BB0033 Dichtwandkonzept Vattenfall in GWK bei Welzow unzureichend - Absage an Welzow Süd II - Prüfung aller Bergbauprojekte - Aufzeigen gewässerverträglicher Alternativen - Konzept zur Minimierung bergbaulicher Gewässerauswirkungen, u.a. um Versauerungsproblematik für Berliner TWquellen zu lösen Wird in separaten bergrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft - Nicht Gegenstand des BWP - Land Brandenburg
BE0010 Gebühren und Abgaben nach Verursacher- und Vorsorgeprinzip als Anreizinstrumente einsetzen wird in Berlin praktiziert: Beispiele: das Entgeltsplitting dient der verursachergerechten Umlage der Kosten und gleichzeitig auch als Anreiz zur Entsiegelung bzw. Abkopplung von Flächen vom Kanal; das Grundwasserentnahmeentgelt ist nach wie vor eine Lenkungsabgabe; die Abwasserabgabe wird gemäß des AbwAG zielgerichtet verwendet - Land Berlin
BE0005 4. Reinigungsstufe für Klärwerke umsetzen wird im Rahmen von Kosten-Nutzen-Analysen zu vorhandenen Verfahren und in Abstimmung mit Land Brandenburg vorbereitet; eine erste konkrete Investitionsentscheidung kann ggf. frühstens in 2010 gefällt werden - Land Berlin
BE0004 4. Reinigungsstufe in Klärwerken einführen wird im Rahmen von Kosten-Nutzen-Analysen zu vorhandenen Verfahren und in Abstimmung mit Land Brandenburg vorbereitet - Land Berlin
BE0006 Forderungen, die allein auf Verschärfung der Ableitparameter der Klärwerke zielen, schlagen aus ökologischer und ökonomischer Sicht fehl; weitere deutliche Leistungssteigerungen der Klärwerke erfordern deutliche Leistungssteigerung mit überproportionalem Kostenanstieg und Energiebedarf wird im Rahmen von Kosten-Nutzen-Analysen zu vorhandenen Verfahren und in Abstimmung mit Land Brandenburg geprüft; es sind alle relevanten Eintragspfade zu berücksichtigen - Land Berlin
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5.1.3: Forderung nach einer konsequenten Beachtung des Verschlechterungsverbots und einer transparenten Darstellung im BWP, wie dies erreicht werden soll. Wird im Rahmen von Einzelfallentscheidungen umgesetzt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BE0006 nachvollziehbare Darstellung Maßnahme-Kosten-Wirkung vorlegen (geeignete Bewertungsgrößen: spezifische Kosten, spezifische Energieverbräuche) wird im Rahmen der laufenden Planungen für Teileinzugsgebiete berücksichtigt; Entscheidungen zur Nachrüstung von Klärwerken mit der 4. Reinigungsstufe werden unter Einbeziehung der Kosten-Nutzen-Analyse getroffen - Land Berlin
SN0007 "HGRD-BP: 3.1 S. 83 Bewertung OWK, Tab. 3-1 --> Bewertung CHEM --> Hinweis aufnehmen, dass Bewertung nicht nach TRL prior. Stoffe, somit ist „Verschlechterung“ angezeigt" wird im gesonderten Absatz erläutert keine Freistaat Sachsen
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 2 und Kap. 8; Defizitanalyse: Zentrale Defizite (hydraulischer Stress, Sandeintrag und -trieb, Salzbelastung durch Streusalz, Ockerbelastung, …) werden nach wie vor nicht benannt, obwohl diese der umsetzenden Behörde durch Stellungnahme zur Kenntnis gelangt sind. Wird im Beitrag der Freien und Hansestadt Hamburg zum Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe ergänzt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 2; Defizitanalyse: Offensichtlich von allen Akteuren erkannten Defizite müssen zwingend in den BWP aufgenommen werden; Begründung: Bei Veranstaltung "Lebendige Alster" am 24./25.4.2009, mit Vertretern der BSU und der Bezirke teilnahmen, wurden Defizite angesprochen und diskutiert. Hier wurden auch von Vertretern der BSU die Defizite (hydraulischer Stress, Sandeintrag und trieb, Salzbelastung durch Streusalz, Ockerbelastung, …) als zentrale Probleme anerkannt und thematisiert.; Negativbeispiel: In einem konkreten Fall wurde das Defizit hydraulischer Stress in einem OWK (Tarpenbek al_09) innerhalb des so genannten Beteiligungsgremiums (AG Nord) von einem Vertreter des Bezirkes angesprochen. Obwohl die überwiegende Zahl der Gremienmitglieder der Einschätzung des Bezirkes zu Wird im Beitrag der Freien und Hansestadt Hamburg zum Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe ergänzt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK pi_03: -> Zeit- und Maßnahmenplan für Sicherung des Düpenautales als Landschaftsschutzgebiet im Rahmen eines Bebauungsplanes bis 2015 gegen den wachsenden Druck durch Landwirtschaft und Freizeitnutzung. wird geprüft   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 2: Bisherigen Hinweisen zur Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Landökosysteme und OWK durch Trinkwassergewinnung (bei Glinde, Fischbek, Este) wurde von Seiten der BSU nicht nachgegangen. Daher wird eine Rückmeldung bezgl. möglicher Beeinträchtigungen oder den Beleg, dass diese nicht vorliegen, gefordert. Wird derzeit geprüft. Eine entsprechende Rückmeldung wird zu gegebener Zeit erfolgen.   Freie und Hansestadt Hamburg