Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BE0010 weitere Handlungsfelder konzeptionell angehen (Synergieeffekte): Wassermengenmanagement, Klimaanpassungsstrategie, Naturschutz Naturschutzfachliche Fragen und Wassermengenfragen bzw. hydraulische Aspekte werden in den GEKs berücksichtigt; konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen und Erfordernisse im Bereich der Wasserwirtschaft werden geprüft - Land Berlin
BP-MV0152 Weitere Informationen zur Umsetzung der EG-WRRL werden erbeten und eine Informationsveranstaltung angeregt. Der Hinweis wird aufgegriffen.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP_MP_ST0075 weitere Maßnahmen (kurzfristige Initialmaßnahmen; Verhinderung weiterer Versandungen; Einschränkung der Gewässerunterhaltung; Anlage ausreichender Uferrandstreifen) Im Rahmen der weiteren Fachplanungen wird die Platzierung von morphologischen Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. So wird sichergestellt, dass durch die naturnahe Fließgewässerentwicklung angrenzende Nutzungen nicht erheblich beeinträchtigt werden.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0046 Weitere, noch intensivere Beteiligung der lokalen Ebene gefordert. Die Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung der WRRL ist gem. Art. 14 (1) WRRL ausdrücklich aktiv zu fördern und somit verbindliche Aufgabe der Behörden. Als eine Art der Umsetzung wurde in Sachsen-Anhalt u.a. die Beteiligung der lokalen Eben gewählt, die selbstverständlich intensiv fortgeführt wird.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0198 Weiterführende Regelungen als "nur" NitratRiLi um Nitratkonzentration 50mg/l einzuhalten sind notwendig. Eine Senkung der N-Salden unter die nach DüngeVO zulässigen Salden wird mittels landw. Förderprogramme unterstützt.   Land Sachsen-Anhalt
BP-GS0097 Weiterhin muss in den Bewirtschaftungsplänen festgelegt werden, dass die Einstufung als natürlich, erheblich verändert und künstliche Gewässer nochmals überprüft wird. Die Erfordernis der Überprüfung ergibt sich direkt aus den Regelungen der WRRL: Die Ausweisung der Wasserkörper gemäß Artikel 5 und Anhang II WRRL als natürlich, künstlich oder erheblich verändert wird spätestens 13 Jahre nach Inkrafttreten der WRRL und danach alle sechs Jahre überprüft und ggf aktualisiert (Artikel 5 Absatz 2 WRRL). Die Einstufung der erheblich veränderten Gewässer ist gemäß Artikel 4 Absatz 3 WRRL mit dem ersten Bewirtschaftungsplan 2009 endgültig darzulegen und ist alle 6 Jahre zu überprüfen. - FGG Elbe
BP_MP_ST0107 Wenn Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens geeignet sind, die Landentwässerung signifikant negativ zu beeinträchtigen, ist vor deren Durchführung eine sozioökonomische Betroffenheitsanalyse für LW zu erstellen. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
SN0034 Weshalb werden für den GWK SE 4-1, (mit sächsischen Gebietsanteil im Lkr. Bz) der als diffus belastet eingestuft ist, keine Angaben zu den konkreten Stoffen ge-macht, wenn der Gebietsanteil für die Maßnahmeplanung in Sachsen doch relevant ist. Für SE 4-1 ist Brandenburg zuständig. Die Bewertung und Festlegung von Maßnahmen erfolgt dort. keine Freistaat Sachsen
BP_MP_ST0131 Wichtige Parameter sind nur aus Kartenwerken ersichtlich - ohne Gewässerkennung, Ländergrenzen und Ortsbezüge; ist benutzerunfreundlich. Der Bewirtschaftungsplan und die Betrachtungstiefe richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL. Die Betrachtungstiefe orientiert sich an den Wasserkörpern. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0122 Widerspruch gegen Einstufung der OWK WESOW22-00 und WESOW23-00 (Rammelsbach) als natürliche Gewässer Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.2 und Anhang A für OWK des Bewirtschaftungsplans der FGG Weser dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0127 Widerspruch gegen Einstufung von 14 einzeln aufgeführten OWK als NWB (sind HMWB) Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Die Ausweisungscharaktere als natürliche Wasserkörper wurden bestätigt. Dies trifft nicht auf das Gewässer Fauler Bach zu, hier erfolgte nach Überprüfung eine Änderung des Ausweisungscharakters in HMWB.   Land Sachsen-Anhalt
SH6 Widerspruch gegen Reglementierung der Gewässerunterhaltung "von außen". Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe und unterliegt damit letztlich staatlicher Verantwortung. Die Anpassung der Gewässerunterhaltung geschieht im Einvernehmen mit den zuständigen Verbänden.   Land Schleswig-Holstein
SH7 Widerspruch gegen Reglementierung der Gewässerunterhaltung "von außen". Gewässerunterhaltung ist öffentlich-rechtliche Aufgabe und unterliegt damit letztlich staatlicher Verantwortung. Die Anpassung der Gewässerunterhaltung geschieht im Einvernehmen mit den zuständigen Verbänden.   Land Schleswig-Holstein
SN0085 Wie ist zu verfahren, wenn bereits jetzt absehbar ist, dass der Wasserkörper den guten ökologischen Zustand nicht erreicht (erreichen kann). Müssen dann dennoch Maßnahmen in Angriff genommen werden? Wenn ja, welche? Maßnahmen müssen im jedem Fall zur Verbesserung des Wasserkörpers führen. Wenn der gute Zustand mit Sicherheit nicht zu erreichen ist, kann entweder das alternative Umweltziel des "guten ökologischen Potenzials" (wenn es nur hydromorphologische Probleme gibt) oder auch weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen werden. Weniger strenge Umweltziele wurden für den 1. Bewirtschaftungsplan nicht in Anspruch genommen, da die Vorgaben in der WRRL sehr strikt sind und mit der derzeitigen Datengrundlage kaum zu erfüllen sind. keine Freistaat Sachsen
BP_MP_ST0239 Wie sollen HMWB zukünftig entwickelt werden? "Wenn im Ergebnis des Monitorings das ökologische Potenzial mit schlechter als gut bewertet wird, sind entspr. Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials zu ermitteln. Diese Maßnahmen werden im Rahmen weiterer Detailplanungen benannt und die sich daraus ergebende Nutzungskonflikte und Betroffenheiten werden abgeleitet. Die endgültige Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt