Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0039 "Betrifft MEL 06 Oberflächenwasser 11-00; 12-00; 14 Maßnahmen eigendynamischer Gewässerentwicklung werden abgelehnt. Es ist zu gewährleisten, dass solche Maßnahmen nur dort zu realisieren sind, wo Grundstücksrechte erworben wurden." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0039 "Betrifft MEL 06 Oberflächenwasser 11-00; 12-00; 14 (Hauptgewässer Salzwedler Dumme) Sofern Staue entfernt und durch Sohlschüttungen ersetzt werden sollen, ist die Ausrichtung der Wasserhöhe vorab mit den Bewirtschaftern zu klären." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betrifft MEL 06 Oberflächenwasser 19-00 Aktuell ist es nicht möglich, die durch Maßnahmen entstehenden Auswirkungen auf das Unternehmen abzuschätzen. Die Maßnahmen brauchen eine Konkretisierung ihrer räumlichen Anwendungen, der inhaltl ichen Ausgestaltung, terminliche Geltung u. der Finanzierung." "Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (MEL06OW19: Flöt- und Mühlengraben) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung von Maßnahmen. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte im Betrachtungsraum MEL 06 ( Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme) erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0231 "Betrifft MEL 06O W27-00 und ME L06O W29-00: Maßnahmen zur Einrichtung von Gewässerschutzstreifen und dauerhaft konservierender Bodenbearbeitung werden abgelehnt." Die Anlage von Gewässerschonstreifen soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0229 "Betrifft MEL 06O W27-00 und MEL 06O W29-00: Maßnahmen zur Einrichtung von Gewässerschutzstreifen und dauerhaft konservierender Bodenbearbeitung werden abgelehnt." Die Anlage von Gewässerschonstreifen soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betrifft MEL PE 06 Bei Maßnahmen zur Habitatverbesserung darf es nicht zum Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen kommen. Die bisherigen Nutzungsarten und Intensitätsstufen sind aufrecht zu erhalten." Für den Planungsraum MEL06 (Jeetze-Dumme) werden mögliche Konflikte im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Dumme) sind momentan keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Für einzelne Maßnahmen werden Nutzerinteressen im Planungsprozeß berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betrifft MEL PE 06 Bei Maßnahmen zur Habitatverbesserung darf es nicht zum Verbrauch landwirtschftlicher Fläche kommen. Dies bisherigen Nutzungsarten und Intensitätsstufen sind aufrecht zu erhalten." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betrifft MEL PE 06 Gewässerunterhaltung muss in jedem Fall ausr. Wasserabfluß gewährleisten, Drainanlagen müssen erhalten und die Mittelwasserlinie auf dem erforderl. Niveau gehalten werden. Landentwässerung entsprechend agrotechn. Terminen" Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betrifft MEL PE 06 Gewässerunterhaltung muss in jedem Fall ausreichend Wasserabfluß gewährleisten, Drainanlagen müssen erhalten und die Mittelwasserlinie auf dem erforderlichen Niveau gehalten werden. Landentwässerung entsprechend agrotechnischen Terminen" "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betrifft MEL PE 06 Maßnahmen eigendynamischer Gewässerentwicklung werden abgelehnt. Es ist zu gewährleisten, dass solche Maßnahmen nur dort zu realisieren sind, wo Grundstücksrechte erworben wurden." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betrifft MEL PE 06 Maßnahmen eigendynamischer Gewässerentwicklung werden abgelehnt. Es ist zu gewährleisten, dass solche Maßnahmen nur dort zu realisieren sind, wo Grundstücksrechte erworben wurden." Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte im Betrachtungsraum MEL 06 (Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme) erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betrifft MEL PE 06 Maßnahmen zur Veränderung der Sohlhöhe bedürfen der Planfeststellung. In jedem Fall ist vor Durchführung dieser Maßnahmen eine sozioökonomische Betroffenheit der Landwirte zu untersuchen. Verändergen bei den Nutzern sind zu kompensieren" Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte im Betrachtungsraum MEL 06 (Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme) erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betrifft MEL PE 06 Maßnahmen zur Veränderung der Sohlhöhe bedürfen der Planfeststellung. In jedem Fall ist vor Durchführungd dieser Maßnahmen eine sozioökonomische Betroffenheit der Landwirte zu untersuchen. Veränderungen bei den Nutzern sind zu kompensieren" Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betrifft MEL PE 06 (Hauptgewässer Salzwedler Dumme) Sofern Staue entfernt und durch Sohlschüttungen ersetzt werden sollen, ist die Ausrichtung der Wasserhöhe vorab mit den Bewirtschaftern zu klären." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betrifft MEL PE 06 (Hauptgewässer Salzwedler Dumme) Sofern Staue entfernt und durch Sohlschüttungen ersetzt werden sollen, ist die Ausrichtung der Wasserhöhe vorab mit den Bewirtschaftern zu klären." Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte im Betrachtungsraum MEL 06 (Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme) erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren   Land Sachsen-Anhalt