Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0051 "Betrifft MEL PE03 und MEL PE 05 Bei Maßnahmen zur Habitatverbesserung darf es nicht zum Verbrauch landwirtschaftlicher Fläche kommen. Die bisherigen Nutzungsarten und Intensitätsstufen sind aufrecht zu erhalten." Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL03 (Ohre) sind momentan kein Schwerpunkt der Gewässerentwicklung. Für einzelne Maßnahmen werden Nutzerinteressen im Planungsprozeß berücksichtigt. Für die Gewässer im Betrachtungsraum MEL 05 (Milde-Biese-Aland) werden im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0051 "Betrifft MEL PE03 und MEL PE 05 Maßnahmen zur Veränderung der Sohlhöhe bedürfen der Planfeststellung. In jedem Fall ist vor Durchführung dieser Maßnahmen eine sozioöokonimsche Betroffenheit der Lamdwirte zu untersuchen. Veränderungen bei den Nutzern sind zu kompensieren" Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL03 (Ohre) sind momentan kein Schwerpunkt der Gewässerentwicklung. Für einzelne Maßnahmen werden Nutzerinteressen im Planungsprozeß berücksichtigt. Für die Gewässer im Betrachtungsraum MEL 05 (Milde-Biese-Aland) werden im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0051 "Betrifft MEL PE03 und MEL PE 05 Sofern Staue entfernt und durch Sohlschüttungen ersetzt werden sollen, ist die Ausrichtung der Wasserhöhe vorab mit den Bewirtschaftern zu klären." Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL03 (Ohre) sind momentan kein Schwerpunkt der Gewässerentwicklung. Für einzelne Maßnahmen werden Nutzerinteressen im Planungsprozeß berücksichtigt. Für die Gewässer im Betrachtungsraum MEL 05 (Milde-Biese-Aland) werden im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0039 "Betrifft MEL06 Oberflächenwasser 11-00; 12-00; 14 Bei Maßnahmen zur Habitatverbesserung darf es nicht zum Verbrauch landwirtschftlicher Fläche kommen. Dies bisherigen Nutzungsarten und Intensitätsstufen sind aufrecht zu erhalten." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0036 "Betrifft: MEL 06 Oberflächenwasser 11-00; 12-00; 14 Bei Maßnahmen zur Habitatverbesserung darf es nicht zum Verbrauch landwirtchftlicher Fläche kommen. Die bisherigen Nutzungsarten und Intensitätsstufen sind aufrecht zu erhalten." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0072 "Betrifft: MEL 06O W13-00; 24-00; 11-00; 23-00 (Bach aus Langendorf, Dumme, Salzwedeler Dumme, Alte Dumme) Der Maßnahmenprogrammentwurf wird in Hinblick auf die Einrichtung von Gewässerschutzstreifen und DkB abgelehnt." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0036 "Betrifft: MEL06 Oberflächenwasser 11-00; 12-00; 14 Maßnahmen eigendynamischer Gewässerentwicklung werden abgelehnt. Es ist zu gewährleisten, dass solche Maßnahmen nur dort zu realisieren sind, wo Grundstücksrechte erworben wurden." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0137 "Betroffenes Territorium Altkreis Nebra Der Landwirtschaft ist nicht zuzumuten, dass sie durch Beiträge Kosten oder mögliche Schadensersatzansprüche aufzubringen hat." Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0137 "Betroffenes Territorium Altkreis Nebra die jeweils zuständigen Unterhaltungsverbände für die Gewässer 2. Ordnung sollen nicht Maßnahmenträger sein, da dies über die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer hinaus gehen würde." Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Unterhaltungsverband kann selbst entscheiden ob er entsprechend der Zuwendungsrichtlinie "Naturnahe Gewässerentwicklung" Vorhabensträger bzw. Zuwendungsempfänger werden möchte. Der gesetzliche Umfang der Gewässerunterhaltung ergibt sich aus § 102 WG LSA. Danach sind auch die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0137 "Betroffenes Territorium Altkreis Nebra Eventuelle Maßnahmen zur Verbesserung des chemischen Zustandes des im Gebiet des Unternehmens liegenden Gewässerkörper sollen nur im Rahmen des geltenden Fachrechts angewendet werden." Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten die a) grundlegenden Maßnahmen, die nicht über das geltende Fachrecht hinausgehen sowie b) ergänzende Maßnahmen auf freiwilliger Basis, wobei hier Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen werden sollen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0137 "Betroffenes Territorium Altkreis Nebra Sofern Sohlschüttungen vorgesehen sind, wird gebeten das Unternehmen bei der Feststellung der Höhe der Sohlschütte in das Verfahren einzubeziehen." Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
SN0091 "Bewirtschaftungsziele für GWK, die durch aktiven Bergbau beeinflusst sind: Fachlicher Konsens ist, dass im Zeitraum möglicher Fristverlängerungen der gute chemische und mengenmäßige Zustand der Wasserkörper nicht erreicht werden kann. Es ist demzufolge geboten, weniger strenge Umweltziele zu definieren. Der wasserrechtliche Vollzug benötigt dringend Handlungsinstrumentarien. " Für die wegen des BK-Bergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen Karten, Statistiken, Tabellen Freistaat Sachsen
BP_MP_ST0118 "Bezug auf das Territorium des Betriebes in den Gemarkungen Burg, Büden, Detershagen, Lostau, Möser, Pietzpuhl, Schermen, Krüssau, Theeßen - Funktion der Gewässer für die Landentwässerung muss erhalten bleiben" "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0119 "Bezug auf das Territorium des Betriebes in den Gemarkungen Burg, Detershagen, Möser, Schermen - Funktion der Gewässer für die Landentwässerung muss erhalten bleiben" "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP-HH0003 "BPE HH, Kap. 7, OWK bi_12: Bei Elbhochwasser – insbesondere im Sturmflutfall – sind Wasserrückhaltekapazitäten und Entwässerungsmöglichkeiten nach Außendeichs aufrecht zu erhalten oder zu schaffen. ." Die Thematik des Binnenhochwasserschutzes wird im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrisiko-Managementpläne unter Berücksichtung der Wasserrahmenrichtlinie bearbeitet.   Freie und Hansestadt Hamburg