Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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450.3-8886.0   Eine Verbesserung der Fischfauna wird im erheblichen Maße durch die gewässerstrukturverbessernden Maßnahmen erzielt. Konkrete weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Fischfauna, wie Überprüfung Besatz und Hegepläne o. ä., sind nicht von den Kommunen zu finanzieren.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Eine erneute Überprüfung des Oberflächenwasserkörpers (OWK) Untere Helbe- Steingraben ergab, dass die Einstufung als "erheblich veränderter Wasserkörper" gerechtfertigt ist. Ein Rückbau der Deiche würde zu einem erheblichen Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche führen und wäre gem. § 25 b) Abs. 2 Nr. 2 WHG mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials werden aber dennoch durchgeführt. Die HMWB-Ausweisung der Nicht-Schwerpunktgewässer musste nach dem WHG für den 1. Bewirtschaftungszyklus zwingend erfolgen. Aufgrund der noch fehlenden, konkreten Maßnahmenplanung und der damit verbundenen schwierigen Einschätzung signifikant nachteiliger Auswirkungen wurde für die Nicht-Schwerpunktgewässer eine vereinfachte Methodik angewandt. Bei Vorliegen konkreter Maßnahmen wird die HMWB- Ausweisung überprüft und bei Notwendigkeit die Einstufung geändert.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung der Bewirtschaftungspläne. Mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten (Thüringer Gewässerbeirat, Gewässerforen, Workshops, Internetauftritt, Informationsmaterial) ist aus Sicht des Landes einer Umsetzung der WRRL in kooperativer Weise Rechnung getragen worden.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zu Änderungen der Bewirtschaftungspläne. Mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten (Thüringer Gewässerbeirat, Gewässerforen, Workshops, Internetauftritt, Informationsmaterial) ist aus Sicht des Landes einer Umsetzung der WRRL in kooperativer Weise Rechnung getragen worden.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Sie orientierten auf Fristverlängerung und weniger strenge Umweltziele zur Erreichung des guten chemischen Zustandes bis 2021/2027. Da der Standort noch immer einer großen hydrochemischen Dynamik unterliegt und die Sanierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, wird hierüber im nächsten Bewirtschaftungszyklus entschieden werden. Insofern wurde keine Änderung der Anhörungsunterlagen erforderlich. Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese zudem der zuständigen Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese den für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne Elbe und Weser zuständigen Geschäftsstellen der Flussgebietsgemeinschaften zur weiteren Bearbeitung übergeben. Im Bewirtschaftungsplan Rhein wurden die Anmerkungen teilweise berücksichtigt. Hinsichtlich der HMWB-Einstufung wurden im Bewirtschaftungsplan textliche Ergänzungen vorgenommen. Ebenso wurde der Berücksichtigung des Klimawandels durch die Aufnahme eines neuen Kap. 5.1 im Bewirtschaftungsplan Rechnung getragen. " textl. Ergänzung BP Rhein hinsichtlich HMWB und Klimawandel Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten zu keiner Änderung der Bewirtschaftungspläne, da keine direkten Änderungswünsche vorgetragen wurden. Sie werden jedoch im Rahmen der Planungspräzisierung herangezogen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese der zuständigen Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Die auf die Kommunen zukommenden Kosten in Bezug auf die WRRL wurden vom TMLFUN gegenüber dem TIM im Rahmen der Anmeldung des KfA angezeigt.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese den für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne Elbe und Weser zuständigen Geschäftsstellen der Flussgebietsgemeinschaften zur weiteren Bearbeitung übergeben. Im Bewirtschaftungsplan Rhein wurden die Anmerkungen teilweise berücksichtigt. Von den 10 genannten Handlungsfeldern werden viele explizit angesprochen, während eine an den Bewirtschaftungszielen ausgerichtete Gewässerunterhaltung, die Anbindung von Auen und die Wiedervernässung von Feuchtgebieten zwar nicht explizit genannt sind, die aber bei der detaillierten Maßnahmenplanung und Maßnahmenumsetzung eine Rolle spielen. Die Anpassung der Wasserwirtschaft an den Klimawandel wurde insoweit berücksichtigt, als dass der momentane Kenntnisstand im Kap. 5.1 neu in den Bewirtschaftungsplan aufgenommen wurde. Die Integration der Umweltkosten in die Wasserpreise ist eine noch nicht abgeschlossene Aufgabe. Hierzu wird derzeit auf LAWA-Ebene versucht ein gemeinsames Verständnis der Wasserwirtschaft zu erarbeiten. textl. Ergänzung BP Rhein hinsichtlich Klimawandel Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung der Bewirtschaftungspläne.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese der zuständigen Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese den zuständigen Geschäftsstellen der Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden teilweise berücksichtigt. Für die Oberflächenwasserkörper (OWK) Erlbach und Weida/Triebes, die als Schwerpunktgewässer Struktur festgelegt wurden, sind Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit erst für den zweiten Umsetzungszyklus geplant. Im Rahmen der weiteren Planung sollen geeignete Maßnahmen über ein Konzept ermittelt werden. Die Hinweise zu fehlerhaften Darstellungen in den Gewässerrahmenplänen werden bei der Fortschreibung dieser Pläne geprüft und geeignet berücksichtigt. Die Anmerkungen zum OWK Aubach-Krebsbach (Zugehörigkeit zu Thüringen und Begründung der HMWB-Ausweisung) wurden im Anhang 5-2 des Bewirtschaftungsplans entsprechend geändert und berücksichtigt. Die Anmerkungen der unteren Naturschutzbehörde und der unteren Denkmalschutzbehörde werden im Rahmen der konkreten Maßnahmenplanung geprüft und geeignet berücksichtigt. textl. Änderung Bewirtschaftungsplan Elbe, Anhang 5-2 Freistaat Thüringen