Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0131 Zentrale Abwasserentsorgung ist Aufgabe der Kommunen nach Wassergesetz LSA, sollte nicht als Maßnahme nach EU-WRRL deklariert werden. Die Maßnahmen der Abwasserentsorgung zur Beseitigung von Punktquellen erfolgen richtlinienkonform. Die WRRL koordiniert das optimale Zusammenspiel mehrerer umweltrelevanter EU-Richtlinien.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0128 Zahlen bezüglich der Wasserentnahme der Landwirtschaft zur landwirtschaftlichen Feldberegnung in Sachsen-Anhalt ergänzen Im Bewirtschaftungsplans wird ein Überblick über die signifikanten Belastungen in den Flußeinzugsgebieten gegeben. Eine entsprechende Präzisierung des BPs ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden.   Land Sachsen-Anhalt
BP-HH0032 Überwachung zu Ermittlungszwecken des Pflanzenmangel, da eine große Zahl Hamburger Bäche auch auf unbeschatteten Strecken sehr pflanzenarm ist; Begründung: Ursachen dieses Defizits sind sicher nicht bekannt. Neben zeitweilig hohen Trübungsgraden, zu mobilem Sohlmaterial und Sandstrahlwirkungen bei Hochwasser kommen auch Herbizid-Einspülungen von Bahntrassen als Ursachen in Betracht. Der Anregung wird gefolgt. Die Überwachung zu Ermittlungzwecken wird nach Bedarf durchgeführt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 Überwachung zu Ermittlungszwecken des Pflanzenmangel, da eine große Zahl Hamburger Bäche auch auf unbeschatteten Strecken sehr pflanzenarm ist; Begründung: Ursachen dieses Defizits sind sicher nicht bekannt. Neben zeitweilig hohen Trübungsgraden, zu mobilem Sohlmaterial und Sandstrahlwirkungen bei Hochwasser kommen auch Herbizid-Einspülungen von Bahntrassen als Ursachen in Betracht. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 Überwachung zu Ermittlungszwecken der Sauerstoffzehrungsschübe. Dabei sollte auch geklärt werden, welchen Anteil derartige Sauerstofflöcher an der Artenarmut in städtischen Gewässern haben; Begründung: extrem schnelle und starke Abfälle der Sauerstoffkonzentration, vor allem zu Beginn von Regenfällen nach längeren Regenpausen speziell in Warmphasen. Bisherige Begründung (mit dem auf den versiegelten Flächen angesammelten und konzentriert zu Beginn des Niederschlags in die Gewässer gespülten Materialien und deren Abbau) unzureichend, da dies nicht die extreme Geschwindigkeit des Einsetzens der Sauerstoffzehrung, welche einen wesentlichen Anteil an dem Erreichen bedrohlicher Sauerstoffdefizite erklärt. Diese Geschwindigkeit dürfte wesentlich damit zusammenhängen, dass mit dem Niederschlag aus den Trummen eine hochkonzentrierte Lösung von abbauenden Mikroben und etliche Liter weitgehend sauerstofffreies Wasser in die Gewässer gelangt. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP_MP_ST0053 Überprüfung HMWB-Ausweisung Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von HMWB wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Die Ergebnisse werden entsprechend Art. 5 Abs. 2 alle sechs Jahre überprüft und ggf. aktualisiert.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0092 Überprüfung einiger Ausweisungen HMWB erforderlich Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Die Ausweisungscharaktere der Gewässer im Verbandsgebiet des UHV Ilse/Holtemme wurden bestätigt. Dabei wurden die Unterlagen des Unterhaltungsverbandes mit einbezogen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0038 Überprüfung der strittigen Ausweisung aller natürlichen Gewässer im Betrachtungsraum MEL 01. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben, die Eingang in die landesintern angewendete Methodik gefunden haben. Unabhängig von diesen grundsätzlichen Vorgehen wurde die Forderung der Überprüfung der strittigen Ausweisung aller natürlichen Gewässer im Betrachtungsraum MEL 01 aufgegriffen. Im Ergebnis wurde die Ausweisung für den OWK MEL01OW04-00 (Hagendorfer Nuthe) in HMWB geändert.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0020 Überprüfung der Ausweisung des OWK Umflut-Ehle (MEL02OW04-00) und Ausweisung des Gewässers als solches, dessen Zweckbestimmung die Aufnahme eines Teils des Elbwassers im Hochwasserfall ist sowie Berücksichtigung bei der Festsetzung von Maßnahmen. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des OWK MEL02OW04-00 (Umflut-Ehle) als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0153 Überprüfung der Ausweisung des Kakerbecker Mühlenbachs - siehe SN. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des Kakerbecker Mühlengrabens als natürlicher Wasserkörper wurde einvernehmlich mit dem UHV Milde-Biese bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0034 Überprüfung der Ausweisung der Gewässer SAL18OW1-00 (Kalbkebach) und SAL18OW10-10 (Deersheimer Aue). Es wird die Auffassung vertreten, dass dies HMWB sind. Die OWK`s mit den korrekten Bezeichnungen SAL18OW10-00 (Deersheimer Aue) und SAL18OW11-00 (Kalbkebach) wurden als HMWB eingestuft   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0133 Überprüfung der Ausweisung der Gewässer Grimmer Nuthe und Boner Nuthe als natürliche Gewässer und Neuausweisung dieser Gewässer. Begründung siehe SN Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der OWK MEL01OW02-00 (Landwehrgraben, Hauptnuthe, Lindauer, Grimmer, Boner Nuthe, Lietzoer Nuthe) als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
SN0027 Überprüfung Bewertung ökologischer Zustand OWK Wilde-Sau 2 (besser als "unbefriedigend") "trifft nicht zu Unter Berücksichtigung der Daten aus 2008 musste die Wilde Sau-2 sogar als ""schlecht"" eingestuft werden, insbesondere das Vorkommen der benthischen Invertebraten (am Gewässerboden lebende wirbellose Tiere) entspricht nicht der für diesen Gewässertyp typischen Artenzusammensetzung. " keine Freistaat Sachsen
SN0010 Überprüfung Anteil erheblich veränderter OWK Ausweisung erheblich veränderter OWK wurde unter Berücksichtigung neuer Daten für die Strukturkartierung und neuer biologischer Bewertungsergebnisse überprüft. Es wurden insgesamt 6 Fließgewässer-Wasserkörper von NWB auf HMWB umgestuft. Die bisher als NWB kategorisierten Standgewässer-WK werden nun als AWB klassifiziert. Freistaat Sachsen
SN0016 Überprüfung Anteil erheblich veränderter OWK Ausweisung erheblich veränderter OWK wurde unter Berücksichtigung neuer Daten für die Strukturkartierung und neuer biologischer Bewertungsergebnisse überprüft. Es wurden insgesamt 6 Fließgewässer-Wasserkörper von NWB auf HMWB umgestuft. Die bisher als NWB kategorisierten Standgewässer-WK werden nun als AWB klassifiziert. Freistaat Sachsen