Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0095 Der OWK Zschampert ist von natürlicher Wasserkörper entsprechend der Bestandsaufnahme zu erheblich veränderter Wasserkörper in den Anhörungsunterlagen neu eingestuft worden. Der Zschampert ist nur in der Qualitlitskomponente Fische als schlecht eingestuft, die anderen Qualitatskomponenten sind mit der Einstufung mäßig nur eine Stufeunter dem guten Zustand. Der OWK Zschampert ist als natürlicher Wasserkörper einzustufen. Ähnlich wie der OWK Weiße Elster-9 wurde auch der Zschampert teilweise aus Gründen der Erschließung von Braunkohleabbaugebieten verlegt. Dies resultiert in hydromorphologische Veränderungen, die durch die Gewässerstrukturkartierung belegt sind, die voraussichtlich dazu führen, dass der OWK den guten ökologischen Zustand nicht erreichen wird, da bestimmte notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Hydromorphologie nicht durchführbar sind. An der Einstufung als HMWB wird festgehalten. Eine Aktualisierung der Einstufung kann in Vorbereitung der Erstellung des 2. Bewirtschaftungsplans erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0095 Für die Umsetzung der Maßnahmen sollen gemäß Koordinierungsberatung zur Umsetzung der WRRL im SMUL am 11.05.2009 Arbeitsgruppen gebildet werden, wobei noch nicht festgelegt wurde. wie aus den grob beschriebenen Maßnahmenkomplexen umsetzbare Einzelmaßnahmen resultieren, wer gebietsüberschreitende Maßnahmen veranlasst, notwendige Untersuchungen durchführt und letztendlich die Maßnahme genehmigt. z.Z. findet eine intensive Diskussion mit den Wasserbehörden zu dem Thema statt. Diese Diskussionen sind z. Z. noch nicht abgeschlossen, jedoch werden bis zum 22.12.2009 und damit rechtzeitig entsprechende Ergebnisse vorliegen. keine Freistaat Sachsen
SN0094 Erwägung Ausnahmetatbestand "weniger strenge Umweltziele" künftig zu nutzen. Auch im Freistaat Sachsen sind einzelne Wasserkörper existent, die so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind, dass das Erreichen der Ziele der WRRL in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre. Zukünftig auch für OWK relevant, zurzeit nur Änderungen bei GWK. Bei der Definition "weniger strenger Umweltziele" für OWK muss neben den geforderten Begründungen und einzuhaltenden Vorgaben nach WRRL Art. 4 (5) auch ein weniger strenges Ziel festgelegt und beschrieben werden. Dazu liegen zurzeit zu wenige Erkenntnisse vor. keine Freistaat Sachsen
SN0094 "Für die in unserem Zuständigkeitsgebiet gelegenen bergbaubeeinflussten GWK wird für die Zielerreichung die Fristverlängerung gemäß Art. 4 (4) WRRL in Anspruch genommen. Die seit Auslegung der Anhörungsdokumente geführten Diskussionen im Fach- und Behördenkreis, u. a. am 05.05.09 sowie am 28./29.05.09, widerspiegeln einen wei-terreichenden Arbeitsstand in Richtung „weniger strenge Umweltziele“, was in Anbe-tracht der Langfristigkeit der in diesen Gebieten stattfindenden Stoffumwandlungs- und -transportprozesse auch gerechtfertigt ist. Diesbezüglich bedarf der Entwurf des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmeprogrammes der Überarbeitung/ An-passung." Für die wegen des Braunkohlenbergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen Änderung der der Bewirtschaftungsziele --> Anpassungen text, Tabellen, Karten Freistaat Sachsen
SN0094 "Für den Grundwasserkörper EL 1-6-1 ,,Sandstein Sächsische Kreide"" die Prognose ,,...der Verbesserung in den guten chemischen Zustand...bis 2015"" in Aussicht. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist diese Prognose jedoch nicht fristgemäß und aller Wahrscheinlichkeit auch nicht bis 2027 zu erreichen. Daher sollte das Bewirtschaftungsziel für den Grundwasserkörper auf ,,weniger strenge Umweltziele"", nur hilfsweise mindestens auf ,,Fristverlängerung“ auf der Grundlage ,,Technischer Unmöglichkeit"" und ,,natürlicher Gegebenheiten"" abgeändert werden. Bei letzterem muss die perspektivische Möglichkeit gewahrt bleiben, bei Notwendigkeit auch weniger strenge Umweltziele für den GWK quantifizieren zu können. gilt im Prinzip auch für WK der OWK Mulde 4 (DESN_54_4)," Wird als Fristverlängerung hilfsweise belassen auf der Grundlage technischer Unmöglichkeit und natürlicher Gegebnheiten. Es wird im nächsten Bewirtschaftungszeitraum die Frage weniger strenger Umweltziele geprüft. keine Freistaat Sachsen
SN0094 In die Auflistung der Badegewässer im Anhang A3-3, S. 10 des Bewirtschaftungsplanent-wurfs ist die Kiesgrube Birkwitz-Pratzschwitz aufzunehmen (vgl. Bekanntmachung des Sächs. Staatsministeriums für Soziales zu § 3 Abs. 1 SächsBadegewVO vom Mai 2009). Forderung trifft zu. Aktuelle Angaben zu Badegewässern lagen zum Redaktionsschluss im letzten Jahr nicht vor. Karten- und Tabellenanpassung Freistaat Sachsen
SN0094 Das Grundprinzip der Bewertung, nach dem für die Beurteilung der Wasserkörper das schlechteste Bewertungskriterium/biologische Komponente maßgebend ist, führt zu Ein-schätzungen, die häufig nicht mit den Erfahrungen im Gebiet übereinstimmen. Erst die Ver-fügbarkeit aller konkreten Datengrundlagen für den Wasserkörper/das Einzugsgebiet kann diese Entscheidungen verständlich machen. Die Bewertungsgrundlagen und Einzelergebnisse stehen im LfULG zur Verfügung. keine Freistaat Sachsen
SN0094 Es ist zu empfehlen, einheitliche Bezeichnungen für Gewässernahmen und Gebietskennzahlen in Verbindung mit bisher amtlichen Veröffentlichungen zu verwenden. Dem jeweiligen Wasserkör-per-Code sollte entsprechend dem sächsischen Wasserlaufverzeichnis der gültige Gewässername (Wasserkörper-Name) zugeordnet werden. In den amtlichen Quellen bestehen nicht immer kohärente Bezeichnungen der Gewässer (Wasser-laufverzeichnis, ATKIS DLM 25, ATKIS DLM 1000). Bei der Benennung der Wasserkörper wurden die Quellen abgeglichen und der „amtlichste“ Name gewählt keine Freistaat Sachsen
SN0094 Die Bewirtschaftungspläne basieren auf zahlreichen Einzelerfassungen. Sofern bei den Grundda-ten bereits methodische Defizite auftreten, haben diese erheblichen Einfluss auf die Gesamtdar-stellungen in den Berichten. So widerspiegelt die aus den Hintergrunddokumenten erschließbare Methodik zur Erfassung von Punkt- und diffusen Quellen nicht die Erfassung der Belastungen aus Misch- und Niederschlagseinleitungen und Einleitungen aus der dezentralen Abwasserbe-handlung. Das kann die Einschätzung und das bisherige Bewertungsergebnis ändern und deutlich beeinflussen und sollte daher ergänzt werden. Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0094 Kartendarstellungen: Hilfreich wäre die Hinterlegung einer geeigneten Topographie zur räumlichen Zuordnung bzw. Querverweise auf Detaildarstellungen im Hintergrundpapier. Eine weitere Möglichkeit wäre auch die Darstellung von Ausschnitten für Schwerpunktgewässer in geeigneten Maßstäben. Im DIN A-4-Format sind keine Hinterlegung von Topographie möglich. Eine Fokussierung auf bestimmte Schwerpunktgebiete und die Hinterlegung der Topographie sind mit den interaktiven Karten im Internet des LfULG möglich, sowie mit den neuen Detailkarten für die Teilbearbeitungsgebiete in HGRD-BP, Anlage I. keine Freistaat Sachsen
SN0094 "„eine ökonomische Begründung für die Inanspruchnahme dieses Ausnahmetyps wird nicht in Betracht gezogen“ --> Es wird um eine Untersetzung mit Gründen für diese Aussage gebeten. " "Eine Aussage dazu ist nicht möglich, betrifft die Begründung für die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen nach Artikel 4.5 (Festlegung weniger strenger Ziele) im tschechischen Teil des Einzugsgebiets. Für den deutschen Teil wird der Standpunkt zur Rechtfertigung von Ausnahmen aufgrund des Kriteriums „unverhältnismäßige Kosten“ im Text ausführlich erläutert. " keine Freistaat Sachsen
SN0094 Es ist nur der Abschnitt des Schwarzen Schöps, welcher als Fischgewässer festgelegt wurde, darzustellen (soweit möglich mit Angabe der Flusskilometer). Nicht der gesamte Schwarze Schöps ist als Fischgewässer im Sinne der genannten Richtlinie festgelegt. Zustimmung Die Abschnitte der Fischgewässer wurden gemeindescharf digitalisiert, wie in der Verordnung angegeben Freistaat Sachsen
SN0094 Zuordnung der Litte als HMWB kann fachlich nicht nachvollzogen werden--> Einstufung NWB Zustimmung Tabelle 3 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen
SN0094 Ebenso ist festzustellen, dass bei Anpassung der Anlagen nach dem Stand der Technik im Einzel-fall noch keine Zielerreichung gewährleistet ist. Besonders hinsichtlich der bewerteten Stoffe Gesamtphosphor und Ammonium ist zu beachten, dass die eintretende Abkehr von der zentra-len Erschließung auch einen geringeren Anschluss an Kläranlagen mit gezielter Nährstoff-eliminierung bedeutet und damit eine entsprechend geringere Einleitfrachtminderung zu erwarten ist. Die Fragestellung muss im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0094 Im Hinblick auf die sächsischen Punktquellen aus Kommunen und Haushalten sei darauf hinge-wiesen, dass der LAWA- Maßnahmekatalog diese Belastungsart für Grundwasserkörper nicht berücksichtigt. Die Maßnahmeprogramme beinhalten dahingehende Maßnahmen nicht. Das sind für GW diffuse Eintragsquellen, die entsprechend dem LAWA-Papier behandelt wurden. keine Freistaat Sachsen