Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0099 Die WRRL orientiert auf eine Betrachtung des Zustandes in Wasserkörpern. Bezüglich des Grundwassers erstrecken sich diese Wasserkörper über eine teilweise sehr große Fläche, die regional sehr differenzierte Standortbedingungen aufweisen kann. Durch die integrative Betrachtung dieser Fläche durch eine nur sehr geringe Anzahl Messstellen ist festzustellen, dass beispielsweise im WSG Canitz/Thallwitz (im wesentlichen GWK VM 1-2-1 und GWK 1-4 im Koordinierungsraum MES) Grundwasserkörper teils mit guter chemischer Qualität, teils mit guter Qualität hinsichtlich Nitrat betrachtet werden, obwohl die für die WRRL- Überwachung ausgewählten Messstellen regional eher untypische Phänomene beschreiben. Lokale oder regionale Belastungsherde des Grundwassers werden damit durch das WRRL- Messnetz nicht erfasst, obwohl geeignete Messstellen, z. B. im Messnetz der KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, in ausreichender Auswahl verfügbar sind. Weitere Datenbestände werden ausgewertet soweit sie hier vorliegen, aber nicht mehr im Rahmen dieser BP und MP keine Freistaat Sachsen
SN0099 "Die vorgeschlagene Untersuchungsdichte bezüglich der Grundwasserbeschaffenheit sowie die Messstellenauswahl sind nicht geeignet, um die innerhalb eines Grundwasserkörpers auftretenden erheblichen qualitativen Heterogenitäten zu berücksichtigen. Für das Einzugsgebiet der Wasserfassung Canitz/ Thallwitz kann eingeschätzt werden, dass die Messstellenauswahl entsprechend des Bewirtschaftungsplans nicht repräsentativ für die Beschreibung des Grundwasserkörpers ist. Für die Wasserschutzgebiete der KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (WSG Canitz/Thallwitz: GWK VM 1-2-1 und GWK 1-4 im Koordinierungsraum MES sowie WSG Naunhof: GWK SAL GW 059 im Koordinierungsraum SAL) liegen Daten in hoher räumlicher Auflösung vor, die genutzt werden sollten. " Weitere Datenbestände werden ausgewertet soweit sie hier vorliegen, aber nicht mehr im Rahmen dieser BP und MP keine Freistaat Sachsen
SN0099 Als mögliche Maßnahmen für die Reduzierung der Nährstoffeinträge in das Grundwasser werden der Zwischenfruchtanbau sowie Untersaaten genannt. Diese werden durch die Richtlinie RL AuW im Rahmen des ELER-Programms gefördert. In Trinkwasserschutzgebieten bzw. in Feldblöcken, die wesentlich in einem Trinkwasserschutzgebiet liegen, sind aber durch die Förderbedingungen der RL AuW Förderungen dieser Maßnahmen durch die öffentliche Hand ausgeschlossen. Hier wird durch die Umsetzung der im Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe genannten Maßnahmen eher ein Zielkonflikt des Wasserschutzes zwischen dem flächendeckenden Wasserschutz und dem weitergehenden Wasserschutz in Trinkwasserschutzgebieten befördert. "Für BP und MP nicht von Bedeutung. Der Hinweis wird bei der Konkretisierung der Maßnahmen berücksichtigt. " keine Freistaat Sachsen
SN0099 In Sachsen wird innerhalb von Wasserschutzgebieten mit Grundwasserentnahmen der flächendeckende Grundwasserschutz dem Begünstigten der Wasserschutzgebiete, hier der KWL als Wasserversorger, auferlegt, wie durch die bestehenden Förderbedingungen und im Anhang A3-4 des Maßnahmeprogramm der FGG Elbe erkennbar ist. Zusätzliche Maßnahmen durch die zuständigen Behörden sind nicht vorgesehen. Wasserversorger werden für die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie durch Ausgleichszahlungen (z. B. SächsSchAVO) und Wasserentnahmeentgelt mehrfach in Anspruch genommen. Die im Bewirtschaftungsplanentwurf genannte zweckgebundene Verwendung der Wasserentnahmeabgabe für Ziele des Grundwasser-schutzes ist in Sachsen zumindest nicht durch die Verwendung dieser Gelder in den entsprechen-den Wassergewinnungsgebieten festzustellen. Für BP und MP nicht von Bedeutung. keine Freistaat Sachsen
SN0091 "Die für die Zustandsbewertung der Wasserkörper und Ableitung daraus resultierenden Maßnahmen erforderlichen Ausgangsdaten sind nicht verfügbar. Hier wäre es hilfreich gewesen, auf die Datenquellen zu verweisen sowie die jeweilige Messstellen, welche den ökologischen bzw. chemischen Zustand für den OWK bzw. den chemischen und mengenmäßigen Zustand des GWK repräsentieren in den Karten darzustellen. " Über die Einrichtung der Monitoringrogramme wurde in einem gesonderten Bericht nach Artikel 8 berichtet. Für Sachsen wurde die Veröffentlichung"Aufstellung der Übersachungsprogramme in Sachsen - Ausweisung von Messstellen" LfUG 2007 ins Internet eingestellt. Einen Hinweis hierauf gibt es in Kap 2.1.1 des Hintergrunddokumentes zum Bewirtschaftungsplan. Die Messstellenauswahl wird in der "Stammdatendatei" fortgeschrieben, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird, ebenso weitere Detaildaten. keine Freistaat Sachsen
SN0091 Oftmals sind Gewässer 2. Ordnung nach heutiger Definition im Zuge der Zentralisierung der Landwirtschaft (Großfelderwirtschaft) auf Kilometer begradigt oder verrohrt worden. Hier Gewässerrandstreifen anzulegen oder gar das Gewässer zu renaturieren ist nicht ohne die Schaffung von Förderinstrumentarien als Anreiz für die Flächenbewirtschafter umsetzbar. Wird berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen
SN0108 Das Gewässer Strengebach 54964 wo wir anliegender Bewirtschafter und teilweiser Eigentümer sind, ist in unseren Augen kein Gewässer. Der ehemalige Bachlauf Strengebach führt seit mehreren Jahrzehnten fast nie Wasser. Nur bei übermäßig starken Regenfällen oder teilweise auch nach der Schneeschmelze ist in Teilabschnitten Wasserführung vorhanden. Es ist also nur ein Hochwasserabflussgraben. Der Strengebach (WK-ID: DESN_54964) wird zur Zeit als WRRL-relevanter Wasserkörper geführt. Er konnte zwar im Jahr 2007 ökologisch und chemisch bewertet werden. Jedoch wurde er bei der Gewässerstrukturkartierung im Jahre 2006 in weiten Teilen trockengefallen vorgefunden. Die Messstellen zur Überwachung des chemischen und ökologischen Zustands liegen in den wasserführenden Bereichen. Aufgrund der festgestellten Problematik wird die Wasserführung im Verlauf des Strengebachs weiter überprüft. Sollte das Trockenfallen zeitlich überwiegen, werden wir das Gewässer ggf. aus den WRRL-relevanten Gewässern im nächsten Bewirtschaftungszyklus (Aktualisierung Bestandsaufnahme 2013 Aktualisierung Bewirtschaftungsplan 2015) herausnehmen. keine Freistaat Sachsen
SN0108 An dem Gewässer 549718-1 Strengbach 1 sind wir ebenfalls anliegender Bewirtschafter und teilweiser Eigentümer. Zur Anlage von Gewässerrandstreifen an unseren betroffenen Feldern sind wir gegen eine E ntschädigung bereit und sehen darin auch einen Sinn für das Gewässer. Wir möchten lhnen aber mitteilen, dass obiger Graben auch nicht über das gesamte Jahr ein Fließgewässer darstellIt. In den Sommermonaten sind teilweise nur stinkende Pfützen in der Grabensohle. So ist die Einordnung als Fließgewässer zu überdenken. "Der OWK Strengbach-1 (WK-ID:DESN_549718-1) ist sehr stark abwasserbelastet. Solange die Abwasserbelastung fortbesteht, verbleibt der Strengbach im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm. Er ist in die Nachkartierung Gewässerstruktur aufgenommen worden, weil sich in den Datenbanken Biologie und Chemie keine Hinweise auf ein ständiges Trockenfallen zeigten und die Datenerhebung Gewässerstruktur im trockenen Herbst 2006 stattfand. " keine Freistaat Sachsen
SN0108 Eine generelle Verpflichtung der Bewirtschafter zu Mulch- oder Direktsaat anliegender Flächen greift aus unserer Sicht zu stark in die Eigentumsrechte der jeweiligen Landeigentümer ein. Eine teilweise Umstellung auf freiwilliger Basis muss entschädigt werden. Es besteht keine generelle Verpflichtung für die Landwirte, Ihre Flächen im Mulch- oder Direktsaatverfahren zu bewirtschaften. Die finanzielle Förderung der Agrarumweltmaßnahme "Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung" stellt ein Angebot des Freistaates Sachsen zur ggf. freiwilligen Realisierung bzw. Inanspruchnahme für die Landwirte in den betreffenden Gebieten dar. keine Freistaat Sachsen
SN0109 Forderung nach Einstufung als erheblich verändertes Gewässer: ,,Schwarze Elster" im Abschnitt Deutschbaselitz bis Sollschwitz (Gründe: Ausbau durch den Arbeitsdienst nach 1933, Ausbau durch die staatliche Flussmeisterei Der Nutzungsgrund, der einer Verbesserung des Wasserkörpers durch strukturelle Maßnahmen entgegensteht, ist nicht mehr in dem ursprünglichen Maße gegeben. Es erscheint daher als möglich, den Wasserkörper auch wieder in einen guten Zustand verbringen zu können. Daher erfolgt die Ausweisung als "natürlicher Wasserkörper" keine Freistaat Sachsen
SN0109 Forderung nach Einstufung als erheblich verändertes Gewässer: ,,Schwosdorfer Wasser" im Abschnitt Jesau bis Schiedel (Gründe: Ausbau durch den Arbeitsdienst nach 1933, Ausbau durch Meliorationsmaßnahmen 1970- 1980) Der Nutzungsgrund, der einer Verbesserung des Wasserkörpers durch strukturelle Maßnahmen entgegensteht ist nicht mehr in dem ursprünglichen Maße gegeben. Es erscheint daher als möglich, den Wasserkörper auch wieder in einen guten Zustand verbringen zu können. Daher erfolgt die Ausweisung als "natürlicher Wasserkörper" keine Freistaat Sachsen
SN0109 Forderung nach Einstufung als erheblich verändertes Gewässer: „Rocknitz" im Abschnitt Weißig bis Skaska (Gründe: Ausbau durch den Arbeitsdienst nach 1933, Ausbau durch die staatliche Flußmeisterei) Der Nutzungsgrund, der einer Verbesserung des Wasserkörpers durch strukturelle Maßnahmen entgegensteht, ist nicht mehr in dem ursprünglichen Maße gegeben. Es erscheint daher als möglich, den Wasserkörper auch wieder in einen guten Zustand verbringen zu können. Daher erfolgt die Ausweisung als "natürlicher Wasserkörper" keine Freistaat Sachsen
SN0109 Forderung nach Einstufung als künstliches Gewässer: Schiedler Waldgraben; Teichablaufgraben Deutschbaselitzer Großteich bei Bock, Teichablaufgraben Deutschbaselitzer Großteich, Flur Schiedel; Jessergraben I und II, Döbra bis Einlauf kleiner Carolinenteich; Tradoer Waldgraben; Hallagraben Trado; Liesker Dorfbach Die genannten Gewässer sind allesamt keine Wasserkörper nach Wasserrahmenrichtlinie, weil sie die Kriterien dazu (z.B. Einzugsgebietsgröße > 10km² oder Gewässerlänge > 5 km) nicht erfüllen. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.1.2.2 S. 29 Einordnung Standgewässer < 50 ha in Fliessgewässerwasserkörper, Auswirkungen von (kleinen) Standgewässern auf FWK Auswirkungen darstellen und näher beschreiben" Für die Ausweisung als HMWB müssen Standgewässer < 50 ha nicht zwangsläufig relevant sein, da der gute ökologische Zustand dennoch erreicht werden kann. Die Anforderung an das Standgewässer bzgl. der hydromorphologischen Situation ist die Aufrechterhaltung des gewässertypischen Abflussverhaltens. Dieses kann durch Maßnahmen erreicht werden (Stauanlagenbewirtschaftung) und kann daher nicht als Begründung für die Ausweisung des Fließgewässer-WK als erheblich verändert dienen. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.5 S. 45 Andere anthropogene Auswirkungen --> Warum unterschiedliche Herangehensweise unter „Belastungen / Quellen“ und Belastungs-Defizitanalyse (Kap.4) ??? --> Im Regelfall geht es hier um stoffliche Belastungen, also wäre Zuordnung zu „punktuell“ oder „diffus“ sinnvoller" Kapitel 1.5 soll einen Überblick über die potentiellen Belastungsquellen und deren Auswirkungen auf den ökologischne und chemischen Zustand der Wasserkörper, bewertet nach WRRL-konformen Methoden, darstellen. Daher wurde aufgrund der Verständlichkeit die Zusammenfassung für die anderen anthropogenen Auswirkungen auf die Komplexe Altbergbau und Braunkohlebergbau ausgeweitet. Beide Belastungskomplexe wirken sowohl punktuell und diffus und müssten dadruch zweimal behandelt werden. keine Freistaat Sachsen