Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0099
einzelford In Sachsen wird innerhalb von Wasserschutzgebieten mit Grundwasserentnahmen der flächendeckende Grundwasserschutz dem Begünstigten der Wasserschutzgebiete, hier der KWL als Wasserversorger, auferlegt, wie durch die bestehenden Förderbedingungen und im Anhang A3-4 des Maßnahmeprogramm der FGG Elbe erkennbar ist. Zusätzliche Maßnahmen durch die zuständigen Behörden sind nicht vorgesehen. Wasserversorger werden für die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie durch Ausgleichszahlungen (z. B. SächsSchAVO) und Wasserentnahmeentgelt mehrfach in Anspruch genommen. Die im Bewirtschaftungsplanentwurf genannte zweckgebundene Verwendung der Wasserentnahmeabgabe für Ziele des Grundwasser-schutzes ist in Sachsen zumindest nicht durch die Verwendung dieser Gelder in den entsprechen-den Wassergewinnungsgebieten festzustellen.
bewertung Für BP und MP nicht von Bedeutung.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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