Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch  
BP_MP_ST0233 keine, die Ausweisung als HMWB wird ausdrücklich unterstützt. Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0227 keine, die Ausweisung als HMWB wird ausdrücklich unterstützt. Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0226 keine, die Ausweisung als HMWB wird ausdrücklich unterstützt. Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0221 keine, die Ausweisung als HMWB wird ausdrücklich unterstützt. Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0216 Die WRRl-Umsetzung darf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigen. Neuansiedlungen und Standorterweiterungen müssen jederzeit möglich bleiben. Die Untrnehmen dürfen nicht unzumutbar bürokratisch und finanziell belastet werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten die grundlegenden Maßnahmen, die nicht über das jeweils geltende Fachrecht hinausgehen sowie ergänzende Maßnahmen auf freiwilliger Basis, wobei hier Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen werden sollen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0216 Die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachen-anhalt e.V. schließt sich der Stellungnahme des Landesbauernverbandes Sachsen-Anhalt an. Die Arbeitsgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e.V.haben sich den Meinungsäußerungen des Landesbauernverbandes Sachsen-Anhalt angeschlossen. Bitte orientieren Sie sich an den Antworten zu den von Ihnen unterstützten Einwendungen des Landesbauernverbandes.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0217 Maßnahmen zur Anlage von Uferrandstreifen werden grundsätzlich abgelehnt. Maßnahmen nur innerhalb des geltenden Fachrechts anwenden, darüber hinaus gehende freiwillig und durch wirtschaftl. Anreize gefördert. Kein Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0217 Maßnahmen der standortangepaßten Gewässerunterhaltung dürfen nicht dazu führen, dass die hydraulische Leistungsfähigkeit der Gewässer signifikant negativ beeinträchtigt werden. "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0217 Der Flächenerwerb zur Entwicklung eines nutzungskonformen Gewässerkorridors wird abgelehnt, da das Risiko besteht, dass Erwerbs und Erwerbsnebenkosten bei den Unterhaltungsvrbänden verbleiben, die dann nur über Umlagen refinanziert werden können. "Es ist vorgesehen, dass auch Nebenkosten des Grunderwerbs gefördert werden sollen. Die in der Stellungnahme erwähnten 10 % widerspiegeln das Verhältnis in dem ein Flächenerwerb zum Gesamtvorhaben stehen soll, d.h. max. 10 % der Gesamtkosten des Vorhabens dürfen nach derzeitigem Stand für den Flächenerwerb investiert werden. Mindestens 90 % der Kosten sind z.B. für Planungsleistungen oder Maßnahmenumsetzung zu investieren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0217 Morphologische Maßnahmen werden nur insoweit geduldet, als sie nicht zur Beeinträchtigung benachbarter landwirtschaftlicher Nutzflächen führen. Es wird zudem abgelehnt, dass Unterhaltungsverbände Maßnahmenträger sind, da nicht kalkulierbare wirtschaftliche Aufwendungen und Risiken entstehen könnten. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Unterhaltungsverband kann selbst entscheiden ob er entsprechend der Zuwendungsrichtlinie RLNAGE Vorhabensträger bzw. Zuwendungsempfänger werden möchte. Der gesetzliche Umfang der Gewässerunterhaltung ergibt sich aus § 102 WG LSA. Danach sind auch die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0217 zur Maßnahmengruppe Durchgängigkeit: Verrohrungen von Gewässerabschnitten als Überfahrten müssen erhalten bleiben, damit Feldschläge erreicht werden können. Maßnahmen der Gewässerentwicklung und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0217 Die Maßnahme "Belassung von Uferabbrüchen sowie Uferschäden" wird grundsätzliche abgelehnt, da sie nur im Ergebnis einer Planfeststellung oder Plangenehmigung vollzogen werden kann. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0218 "keine, die Ausweisung als HMWB wird ausdrücklich unterstützt. Einstufung der Gewässer in HMWB wird begrüßt." Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0219 "keine, die Ausweisung als HMWB wird ausdrücklich unterstützt. Einstufung der Gewässer in HMWB wird begrüßt." Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0220 "keine, die Ausweisung als HMWB wird ausdrücklich unterstützt. Einstufung der Gewässer in HMWB wird begrüßt." Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt