Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP_MP_ST0217
einzelford Der Flächenerwerb zur Entwicklung eines nutzungskonformen Gewässerkorridors wird abgelehnt, da das Risiko besteht, dass Erwerbs und Erwerbsnebenkosten bei den Unterhaltungsvrbänden verbleiben, die dann nur über Umlagen refinanziert werden können.
bewertung "Es ist vorgesehen, dass auch Nebenkosten des Grunderwerbs gefördert werden sollen. Die in der Stellungnahme erwähnten 10 % widerspiegeln das Verhältnis in dem ein Flächenerwerb zum Gesamtvorhaben stehen soll, d.h. max. 10 % der Gesamtkosten des Vorhabens dürfen nach derzeitigem Stand für den Flächenerwerb investiert werden. Mindestens 90 % der Kosten sind z.B. für Planungsleistungen oder Maßnahmenumsetzung zu investieren. "
begruendung
bewertetdurch Land Sachsen-Anhalt

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