Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0018 "HGRD-BP: Anlage 3, Tab.5 DESN_011 Speicher Großer Teich Torgau --> Prüfung und ggf. Korrektur: Einstufung des Großen Teichs Tor-gau als „gut“ bei Komponente Phy-toplankton " Einstufung als „mäßig“ s. o. Tabelle Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP: Anlage 3, Tab.10 DESN_046 Speicher Borna, DESN_053 Speicher Witznitz --> Prüfung und ggf. Korrektur: Speicherbecken Borna, Speicherbe-cken Witznitz Erklärung: Speicherbecken Borna: Trophieziel oli-gotroph, Ist-Zustand eutroph 1 [LTV, Si-cherheitsbericht 2007]; seit 2007 Massen-entwicklungen von Blaualgen (Plank-tothrix rubescens) aufgrund häufigen Ein-staus auch kleinerer Hochwässer der Plei-ße, bedingt durch Baustellen Speicherbecken Witznitz: Wassergüteziel mesotroph, Ist-Zustand eutroph 1, Algen-massenentwicklungen [LTV, Sicherheits-bericht 2007] " Einstufung als „mäßig“ s. o. Tabelle Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 3.3.2 S. 96 FFH Gebiete --> Guter Zustand nach WRRL stellt wasserbürtige Ziele der Schutzgebiete sicher Ist dies wirklich so? --> Hier gibt es u.U. einen fachlichen Widerspruch. Wie ist zu verfahren, wenn für FFH der gute Zustand (= Ziel WRRL) nicht ausreicht (Flussperlmuschel), ggf. ergänzen " Berücksichtigung durch LFULG: Streichung der Passage Streichung Kapitel 3.3.2 analog FGG-Bewirtschafungsplan Freistaat Sachsen
BP-GS0004 Seite 142, Abschnitt 7.13: Formulierung "Aber auch Fortbildungsmaßnahmen z.B. im Bereich der Gewässerunterhaltung werden zur Verbesserung der morphologischen Veränderungen eines Gewässers eingesetzt." ist irreführend und fachlich sowie sprachlich falsch." -> suggeriert, dass sich durch Fortbildungsmaßnahmen bereits bereits eine Veränderung der Gewässerunterhaltung ergibt Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Sprachliche Umformulierung/Richtigstellung des Textes in Kap. 7.13: "Fortbildungsmaßnahmen stellen eine weitere Möglichkeit dar, um im Rahmen einer angepassten Gewässerunterhaltung eine Verbesserung der Gewässerstruktur zu erreichen." FGG Elbe
BP-GS0005 Seite 142, Abschnitt 7.13: Formulierung "Aber auch Fortbildungsmaßnahmen z.B. im Bereich der Gewässerunterhaltung werden zur Verbesserung der morphologischen Veränderungen eines Gewässers eingesetzt." ist irreführend und fachlich sowie sprachlich falsch." -> suggeriert, dass sich durch Fortbildungsmaßnahmen bereits bereits eine Veränderung der Gewässerunterhaltung ergibt Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Sprachliche Umformulierung/Richtigstellung des Textes in Kap. 7.13: "Fortbildungsmaßnahmen stellen eine weitere Möglichkeit dar, um im Rahmen einer angepassten Gewässerunterhaltung eine Verbesserung der Gewässerstruktur zu erreichen." FGG Elbe
BP-GS0006 Seite 142, Abschnitt 7.13: Formulierung "Aber auch Fortbildungsmaßnahmen z.B. im Bereich der Gewässerunterhaltung werden zur Verbesserung der morphologischen Veränderungen eines Gewässers eingesetzt." ist irreführend und fachlich sowie sprachlich falsch." -> suggeriert, dass sich durch Fortbildungsmaßnahmen bereits bereits eine Veränderung der Gewässerunterhaltung ergibt Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Sprachliche Umformulierung/Richtigstellung des Textes in Kap. 7.13: "Fortbildungsmaßnahmen stellen eine weitere Möglichkeit dar, um im Rahmen einer angepassten Gewässerunterhaltung eine Verbesserung der Gewässerstruktur zu erreichen." FGG Elbe
SN0039 "HGRD-BP: S. 87: Sohlverbauungen sind insgesamt in 455 verschiedenen Fließgewässer-Wasserkörpern zu verzeichnen. Zweifelhaft sind für uns in den letzten Jahren durchgeführte Maßnahmen, wobei Sohlverbauungen instandgesetzt bzw. von Sedimenten gereinigt wurden. Eine Eigenaktivität des Gewässers in Richtung Naturnähe wurde dabei wieder zunichte gemacht (Würschnitz im Bereich Jahnsdorf/Neukirchen, 2008; Müglitz oberhalb Dohna)." "Für viele Fließgewässer in Sachsen mit Planungsrelevanz nach HWRM-RL wurden bereits vor Beginn der Aufstellung der ersten WRRL- Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme mit der Erstellung und Verabschiedung von umsetzungsverbindlichen Hochwasserschutzkonzepten einschließlich der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen, so auch an den genannten Fließgewässern Würschnitz und Müglitz. Es wird nun darauf ankommen den speziellen Erfordernissen und Problemen einer nachträglichen Integration dieser Hochwasserschutzkonzepte und der damit verbundenen Maßnahmenplanungen sowie bereits erfolgten Maßnahmenumsetzungen in eine abgestimmte Gesamtstrategie für ein integratives Flussgebietsmanagement in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Nach Artikel 9 der HWRM-RL sind angemessene Maßnahmen zu treffen, um den Schwerpunkt der Koordinierung der beiden Richtlinien u.a. auf die Erzielung von Synergien und gemeinsamen Vorteilen in Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele der WRRL zu legen. Die unterschiedlichen Schwerpunkte in den Erwägungsgründen der beiden Richtlinien können aber in der wasserwirtschaftlichen Praxis zu einzelfallbezogenen lokalen Maßnahmenkonflikten führen, die im Rahmen der praktischen Vor-Ort-Umsetzung durch geeignete Kompromissfindungen in Abstimmung zwischen Umweltbehörden und den Betroffenen zu lösen sind. " neues Kapitel zu "Gemeinsame Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Hochwasserrisiko- managementrichtlinie (HWRM-RL)" Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 114: Zulassung eigendynamischer Gewässerentwicklung: Trotz der Nennung der eigendynamischen Gewässerentwicklung und der Hervorhebung dieser sächsischen Aktivität im Bericht der FGG Elbe ist der Umfang an den sächsischen Fließgewässern noch zu gering. Nach dem Hochwasser 2002 entstandene natürliche Gewässerstrukturen wurden in vielen Fällen wieder rückgängig gemacht, z. B. Würschnitz bei Pfaffenhain (TBG Zwickauer Mulde). Es gibt nur wenige Beispiele, wo die Folgen des Hochwassers zur dauerhaften ökologischen Aufwertung genutzt wurden (z.B. Lungwitzbach, Flöha-Abschnitt)." "Für viele Fließgewässer in Sachsen mit Planungsrelevanz nach HWRM-RL wurden bereits vor Beginn der Aufstellung der ersten WRRL- Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme mit der Erstellung und Verabschiedung von umsetzungsverbindlichen Hochwasserschutzkonzepten einschließlich der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen. Es wird nun darauf ankommen, den speziellen Erfordernissen und Problemen einer nachträglichen Integration dieser Hochwasserschutzkonzepte und der damit verbundenen Maßnahmenplanungen sowie bereits erfolgten Maßnahmenumsetzungen in eine abgestimmte Gesamtstrategie für ein integratives Flussgebietsmanagement in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Nach Artikel 9 der HWRM-RL sind angemessene Maßnahmen zu treffen, um den Schwerpunkt der Koordinierung der beiden Richtlinien u.a. auf die Erzielung von Synergien und gemeinsamen Vorteilen in Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele der WRRL zu legen. Die unterschiedlichen Schwerpunkte in den Erwägungsgründen der beiden Richtlinien können aber in der wasserwirtschaftlichen Praxis zu einzelfallbezogenen lokalen Maßnahmenkonflikten führen, die im Rahmen der praktischen Vor-Ort-Umsetzung durch geeignete Kompromissfindungen in Abstimmung zwischen Umweltbehörden und den Betroffenen zu lösen sind. " neues Kapitel zu "Gemeinsame Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Hochwasserrisiko- managementrichtlinie (HWRM-RL)" Freistaat Sachsen
BP-HH0033 BPE HH, Kapitel 5.1.2 und Tabelle 1, Die Zusammenfassung aller biologischen Qualitätskomponenten außer den Fischen unter einer Rubrik „sonstige biologische Komponenten“-> ist in ihrer Bedeutung unangemessen und widerspricht sowohl den Vorgaben der WRRL als auch der Passage auf Seite 13 des BPE HH: „In Tabelle I im Anhang ist zum einen für die einzelnen biologischen Qualitätskomponenten aufgelistet, ob sie das gute ökologische Potenzial erreicht haben oder nicht.“; Begründung: Auch wenn zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhörungsdokumentes aus einer getrennten Aufführung aller Qualitätskomponenten noch keine zusätzliche Aussage resultiert wäre, weil die Auswertung der Überwachungsprogramme noch nicht weit genug fortgeschritten waren, so ist dies zum Zeitpunkt der Erstellung des endgültigen Bewirtschaftungsplanes doch mindestens für diejenigen Wasserkörper zu erwarten, deren erster Überwachungsdurchgang bis 2007 abgeschlossen wurde, für deren Auswertung dann also annähernd zwei Jahre Zeit gewesen sein wird. Tabelle 1 wurde in vereinfachter Form für die Öffentlichkeit dargestellt. Detailergebnisse sind aus den Karten des Bewirtschaftungsplanes zu entnehmen. nein Freie und Hansestadt Hamburg
SN0043 "Wir bitten Sie daher im Bewirtschaftungsplan FGG Elbe die Einstufung der Grundwasserkörper für die Standorte Alltwerk L ippendorf, Thierbach und Altwerk Boxberg sowie im Bewirtschaftungsplan FGG Oder für den Standort Hirschfelde für das Jahr 2027 mit ,,schlechter chemischer Zustand"" zu beantragen." SAL GW 059 (Lippendorf und Thierbach) wurde auch auf Grund von Punktquellen in den schlechten Zustand gesetzt. Für Boxberg und Hirschfelde ist das Flächenkriterium (>25 km²) nicht erfüllt. MP S.60 2. Absatz "und der Braunkohlenveredlungsindustrie (Kraftwerke, Brikettfabriken und Olefinwerke Böhlen)" Freistaat Sachsen
SH18 Die Aussagekraft der Maßnahmenplanungen wird zum Teil durch ihren Abstraktionsgrad eingeschränkt: Den in den Maßnahmenprogrammen verzeichneten Maßnahmen mangelt es z.T. an ausreichender Ortskonkretheit. Bei der Maßnahmenplanung musste ein Kompromiss zwischen Detaillierungsgrad und Umfang der Anhörungsdokumente gefunden werden. Die gewählte Fassung ist WRRL-konform. Weitere Hinweise gibt die Maßnahmendatenbank. Maßnahmendatenbank wird kontinuierlich weiterentwickelt und ist für Dritte einsehbar. Land Schleswig-Holstein
SN0091 lm Bewirtschaftungsplan FGG Elbe Anlage A 5-2 S. 60 wurde der Weiße Schöps-1 in der Spalte Wasserkörper-Kategorie HMWB ausgewiesen. In den Maßnahmen an sächsischen Wasserkörpern „Beiträge zu den Maßnahmeprogrammen der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder" (S. 153) wurde dieser Wasserkörper in die Kategorie NWB eingeordnet. Ebenfalls in diesen Dokumenten wurde eine Differenz in der Ausweisung des Weigersdorfer Fließ-1 und 2 festgestellt. wurde geändert, handelte sich um ein Versehen bei der Erstellung der Hintergrunddokumente Korrektur wie angegeben. Freistaat Sachsen
SN0016 Erwägung Ausnahmetatbestand "weniger strenge Umweltziele" künftig zu nutzen. Auch im Freistaat Sachsen sind einzelne Wasserkörper existent, die so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind, dass das Erreichen der Ziele der WRRL in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre. Zukünftig auch für OWK relevant, zurzeit nur Änderungen bei GWK. Bei der Definition "weniger strenger Umweltziele" für OWK muss neben den geforderten Begründungen und einzuhaltenden Vorgaben nach WRRL Art. 4 (5) auch ein weniger strenges Ziel festgelegt und beschrieben werden. Dazu liegen zurzeit zu wenige Erkenntnisse vor. keine Freistaat Sachsen
SN0102 Erwägung Ausnahmetatbestand "weniger strenge Umweltziele" künftig zu nutzen. Auch im Freistaat Sachsen sind einzelne Wasserkörper existent, die so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind, dass das Erreichen der Ziele der WRRL in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre. Zukünftig auch für OWK relevant, zurzeit nur Änderungen bei GWK. Bei der Definition "weniger strenger Umweltziele" für OWK muss neben den geforderten Begründungen und einzuhaltenden Vorgaben nach WRRL Art. 4 (5) auch ein weniger strenges Ziel festgelegt und beschrieben werden. Dazu liegen zurzeit zu wenige Erkenntnisse vor. keine Freistaat Sachsen
SN0015 Erwägung Ausnahmetatbestand "weniger strenge Umweltziele" künftig zu nutzen. Auch im Freistaat Sachsen sind einzelne Wasserkörper existent, die so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind, dass das Erreichen der Ziele der WRRL in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre. Zukünftig auch für OWK relevant, zurzeit nur Änderungen bei GWK. Bei der Definition "weniger strenger Umweltziele" für OWK muss neben den geforderten Begründungen und einzuhaltenden Vorgaben nach WRRL Art. 4 (5) auch ein weniger strenges Ziel festgelegt und beschrieben werden. Dazu liegen zurzeit zu wenige Erkenntnisse vor. keine Freistaat Sachsen