Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | SN0039 |
einzelford | "HGRD-BP: S. 114: Zulassung eigendynamischer Gewässerentwicklung: Trotz der Nennung der eigendynamischen Gewässerentwicklung und der Hervorhebung dieser sächsischen Aktivität im Bericht der FGG Elbe ist der Umfang an den sächsischen Fließgewässern noch zu gering. Nach dem Hochwasser 2002 entstandene natürliche Gewässerstrukturen wurden in vielen Fällen wieder rückgängig gemacht, z. B. Würschnitz bei Pfaffenhain (TBG Zwickauer Mulde). Es gibt nur wenige Beispiele, wo die Folgen des Hochwassers zur dauerhaften ökologischen Aufwertung genutzt wurden (z.B. Lungwitzbach, Flöha-Abschnitt)." |
bewertung | "Für viele Fließgewässer in Sachsen mit Planungsrelevanz nach HWRM-RL wurden bereits vor Beginn der Aufstellung der ersten WRRL- Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme mit der Erstellung und Verabschiedung von umsetzungsverbindlichen Hochwasserschutzkonzepten einschließlich der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen. Es wird nun darauf ankommen, den speziellen Erfordernissen und Problemen einer nachträglichen Integration dieser Hochwasserschutzkonzepte und der damit verbundenen Maßnahmenplanungen sowie bereits erfolgten Maßnahmenumsetzungen in eine abgestimmte Gesamtstrategie für ein integratives Flussgebietsmanagement in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Nach Artikel 9 der HWRM-RL sind angemessene Maßnahmen zu treffen, um den Schwerpunkt der Koordinierung der beiden Richtlinien u.a. auf die Erzielung von Synergien und gemeinsamen Vorteilen in Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele der WRRL zu legen. Die unterschiedlichen Schwerpunkte in den Erwägungsgründen der beiden Richtlinien können aber in der wasserwirtschaftlichen Praxis zu einzelfallbezogenen lokalen Maßnahmenkonflikten führen, die im Rahmen der praktischen Vor-Ort-Umsetzung durch geeignete Kompromissfindungen in Abstimmung zwischen Umweltbehörden und den Betroffenen zu lösen sind. " |
begruendung | neues Kapitel zu "Gemeinsame Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Hochwasserrisiko- managementrichtlinie (HWRM-RL)" |
bewertetdurch | Freistaat Sachsen |